| 313 — Direktlink 07.07.2013, 16:15 Uhr
 baroni
 
 
   
 
 | Ihr dürft die hinteren Klappholme (Stützen) nicht noch einmal vom zulässigen Gesamtgewicht (bei Straßenfahrt) subtrahieren! 
 Die 108 Tonnen beim Verfahren auf der Straße sind schon exklusive der hinteren Klappholme.
 
 Gesamtgewicht (Fahrzustand) ---> 108,0 t
 Klappholme vorn (2 x 4,9 t) ----->     9,8 t
 Telemast (von BUZ geschätzt!) -->  35.0 t
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 Nach Adam Ries ---------------->  63,2 t
 
 Ich befürchte, um auf die magischen 4o t zu gelangen, muß man zusätzlich noch den Oberwagen demontieren. Der sollte dann 23 Tonnen auf die Waage bringen.
 
 Gruß,
 Thorsten
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 Aktueller denn je:
 Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
 ... aber wenigstens keine Augenringe haben. ©@Christine Prayon
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