361 — Direktlink 
            01.03.2009, 13:14 Uhr 
            Sebastian Suchanek 
            Admin
  
 
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 | Zitat: |  matze-on postete Stimmt, du hast recht! In dem Augenblick sieht es wirklich so aus, als ob der Käufer richtig Glück gehabt hat. Entweder hat sich´s tatsächlich überschnitten, oder der Verkäufer hat vergessen, das Gebot vorher zu streichen. |  
   Auch das vorherige Streichen des Gebots durch den Verkäufer würde an der Rechtslage (siehe mein Beitrag #361) nichts ändern.
  Es könnte nur sein, daß ohne vorherige Streichung eBay selbst davon ausgeht, daß der Kauf gültig ist, was eine Kaufabwicklung mit Bekanntgabe der VK-Adresse(!) anstoßen würde. Dieser Fall ist mir aber erstens selbst noch nicht passiert und zweitens ändert eBay sowas ohnehin gerne mal nach Gutsherrenart.  
 
  Tschüs,
  Sebastian -- Baumaschinen-Modelle.net -  Schwerlast-Rhein-Main.de |