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Hansebubeforum » Technik » Anmeldung von Hakenhöhen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
18.01.2010, 22:10 Uhr
thuni89



Moin

Müssen eigentlich Krane, die bestimmte Hakenhöhen überschreiten, in irgendeiner Weise bezüglich ihrer Höhe vor dem Aufbau angemeldet werden?


Heute sind ja HH von +200m möglich, das stell ich mir schon teilweise problematisch bezüglich des Luftraumes vor, insbesondere in Städten und/oder Flughafennähe. Die obligatorische rote Lampe am Rollenkopf reicht wohl nicht aus oder?


Danke schon mal für eure Antworten, hab etwas gegoogelt, aber leider nichts gefunden
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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001 — Direktlink
19.01.2010, 08:42 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Ich probiere es mal wieder mit Halbwissen...

Ich behaupte, ab einer Höhe von 100 m sollte eine so genannte Flugwarnleuchte unbedingt montiert werden. Genauere Angaben dazu dürfte der entsprechenden Betriebanleitung zu entnehmen sein, denn entsprechend große Fahrzeug- und Raupenkrane werden ganz offensichtlich ab Werk mit solch einer Warneinrichtung ausgerüstet und ausgeliefert.

Mein Arbeitsplatz grenzt direkt an einen großen Zivilflughafen samt militärisch genutztem Teil. Hier sind inzwischen auch zwei Rettungshubschrauber stationiert. Wir haben regelmäßig Kranarbeiten auf unserem Betriebsgelände, bei denen wir einer strengen Höhenlimitierung unterliegen. Das wird vor allem mit dem Abflugbereich der Rettungshubschrauber begründet, die parallel zur Startbahn ab- und auch wieder einfliegen. Dazu kommt noch der Einzugsbereich der Vorfeldradars. Die einzuhaltenden Höhen von etwas über 100 m beziehen sich auf Normal Null (NN). Für uns im alltäglichen Betrieb heißt das auf Grund der topgraphischen Lage im Klartext: Über 25 m Auslegerlänge wird es arg kritisch...! Jede höhere Auslegerlänge ist bei der Flugsicherung anzumelden. Das funktioniert aber offenbar schnell und reibungslos.

Bei Kraneinsätzen abseits größerer Flughäfen sollte man gegebenenfalls ein offenes Auge für kleinere Regionalflughäfen und die zugehörigen Einflugschneisen haben. Innerorts muß man zwingend auf Krankenhäuser mit Hubschrauberlandeplatz achten. Streng genommen zählt dazu auch jeder Feuerwache..


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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002 — Direktlink
19.01.2010, 11:06 Uhr
Hawe

Avatar von Hawe

Hallo

Dann glänze ich auch nochmal mit gesundem Halbwissen.

Ich kenne die Problematik aus dem Bereich Drachensteigen. In Deutschland ist die Leinenlänge auf 100m begrenzt. Alles darüber hinaus muss bei der Flugsicherung angemeldet und genehmigt werden. Auf Drachenfesten gibt es bspw., so vom Veranstalter eingeholt, höhere Höhenfreigaben. Diese sind dann aber zeitlich begrenzt.
Zudem gibt es Schutzzonen um Flughäfen von 3,5km für kleine Flughafenanlagen und bis zu 10 Kilometer für grosse, in denen pauschal kein Drachensteigen erlaubt ist.
Ich denke mal das man dies dann auch auf Krane größer 100m übertragen kann. Demnach wäre für jeden Einsatz über 100m eine Genehmigung fällig.
Bei der Errichtung von Bauwerken über 100m Höhe wird die dauerhafte Genehmigung wohl Kraneinsätze während der Bauphase einschliessen (können?).
Letzteres ist meine Vermutung.

Harry
--
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Dieser Post wurde am 19.01.2010 um 11:07 Uhr von Hawe editiert.
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003 — Direktlink
19.01.2010, 15:23 Uhr
thuni89




Zitat:
Hawe postete
Hallo
Alles darüber hinaus muss bei der Flugsicherung angemeldet und genehmigt werden.

Harry


Zitat:
Stephan postete
Jede höhere Auslegerlänge ist bei der Flugsicherung anzumelden. Das funktioniert aber offenbar schnell und reibungslos.

Gruß vom Rhein
Stephan

Alles klar, um so etwas ging es mir, danke.


Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn z.B. Liebherr oder Terex-Demag bei sich auf dem Testfeld Krane mit Hakenhöhen +XXXm aufbauen und testen wollen, sie das vorher (nur ?) bei der Flugsicherung beantragen müssen?


Vielen Dank für eure Antworten
--
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Schönen Gruß

Alex

Dieser Post wurde am 19.01.2010 um 15:24 Uhr von thuni89 editiert.
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004 — Direktlink
19.01.2010, 15:24 Uhr
Hajo



In Deutschland gibt es für jeden Sachverhalt eine Vorschrift
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005 — Direktlink
23.01.2010, 23:32 Uhr
Ice11



Da hab ich doch glatt ein Foto von dem von Stephan genannten Flughafen in meinem Archiv gefunden.

Das Foto stammt von der Erweiterung des Flughafens, eine Hakenhöhe von 25m durfte nicht überschritten werden, es mussten Warntafeln und eine rote Warnleuchte an der Spitze angebracht werden.

Nach drei Stunden kam es dann wohl doch tatsächlich aus Versehen dazu, dass die Spitze die 25m überschritten hatte, zehn Minuten später kam die Flugsicherung und hat die erste Verwarnung ausgesprochen.

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006 — Direktlink
24.01.2010, 23:13 Uhr
robertd



Passend zum Thema hier zwei Bilder eines TDK auf einer Baustelle in unmittelbarer Nähe der Landebahn des Flughafens Salzburg vor ein paar Jahren. Abstand zur Landebahnachse in Querrichtung ca. 110 Meter, Abstand zur Landeschwelle ca. 800 Meter.





Soweit ich mich erinnere war das die Endhöhe des Krans, das zu errichtende Gebäude war bzw. ist in etwa gleich hoch wie der Kran. Das 1. OG wurde m.w. großteils mit Telestapler bedient. Zum Entladen von LKW wurde eine Entladestelle eingerichtet, an der der Boden so tief ausgehoben wurde, dass eine Kranentladung möglich war. Da dort jeweils nur 1 LKW Platz fand hat das auch manchmal zu Verzögerungen geführt.

gruss robert

Dieser Post wurde am 25.01.2010 um 09:13 Uhr von robertd editiert.
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007 — Direktlink
25.01.2010, 15:58 Uhr
Ac 500

Avatar von Ac 500

Was aber sicher ist so glaube ich, wenn ich falsch liege bitte sagt es mir, dass dieser EC-B kaum mehr "schaukeln" oder "wackeln" wird.
--
___________________________________
mfg. Michael
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25.01.2010, 17:21 Uhr
Hawe

Avatar von Hawe


Zitat:
Ac 500 postete
Was aber sicher ist so glaube ich, wenn ich falsch liege bitte sagt es mir, dass dieser EC-B kaum mehr "schaukeln" oder "wackeln" wird.

Was sollen uns diese Worte sagen?
Mal abgesehen davon, das der Bezug zum Ursprungsthema langsam zu entgleiten droht. ;-)

Harry
--
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