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Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
22.08.2006, 16:06 Uhr
King-Off-Road



Hallo,

ich möchte als Nebenverdienst als Industriefotograf tätig werden, insbesondere Krane und Schwertransporte. Darf ich mich als Industriefotograf bezeichnen (Stichwort Innungen) und wie ist es rechtlich, wenn ich auf Baustellen fotografiere mit den Copyrights?

MfG

King-Off-Road
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001 — Direktlink
22.08.2006, 22:06 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
King-Off-Road postete Darf ich mich als Industriefotograf bezeichnen

Du darfst dich ruhig als alles bezeichnen! Auch als King...
(Ob du's dann auch wirklich bist, ist eine andere Sache... )


Zitat:
und wie ist es rechtlich, wenn ich auf Baustellen fotografiere mit den Copyrights?

Das werden dir die freundlichen Bauleiter vor Ort dann sagen!

gruß hendrik
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002 — Direktlink
22.08.2006, 23:34 Uhr
mirko

Avatar von mirko

kannst du nicht mal birger fragen?
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003 — Direktlink
22.08.2006, 23:58 Uhr
Gast:Birger
Gäste


auf jeden Fall einen Gewerbeschein holen, alles andere ist Schwarzarbeit
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004 — Direktlink
23.08.2006, 13:38 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
King-Off-Road postete Darf ich mich als Industriefotograf bezeichnen

Du darfst dich ruhig als alles bezeichnen! Auch als King...
(Ob du's dann auch wirklich bist, ist eine andere Sache... )

Nein, ganz so einfach ist das leider nicht.
Dies hier gibt einen gewissen Überblick über die Materie. (Natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit. )


Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
und wie ist es rechtlich, wenn ich auf Baustellen fotografiere mit den Copyrights?

Das werden dir die freundlichen Bauleiter vor Ort dann sagen!

Da fallen mir bessere Quellen ein.
Aber in aller Kürze der Reihe nach.
1. In Deutschland gibt's kein Copyright, nur Urheber- und ggf- Nutzungsrechte.
2. Das Urheberrecht an einem Foto hat stets der Fotograf, das ist auch nicht veräußerbar.
3. Auch über die Nutzungsrechte (also wer was mit dem Bildern anstellen darf), entscheidet der Urheber normalerweise frei. Das findet aber dann Einschränkungen, wenn damit Rechte Dritter verletzt werden.
Näheres dazu verrät Dir im Zweifelsfall der Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.

Und die gewerbliche Nutzung von o.g. Fotos würde ich lieber mit der Geschäftsführung statt mit dem Bauleiter klären wollen.


Tschüs,

Sebastian
--
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