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Hansebubeforum » Technik » LTM 1800 (Aufbau) » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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08.11.2003, 19:19 Uhr
Roland



Hallo,

weiß jemand ob beim Liebherr 1800 die Ballastgewichte auf dem Oberwagen montiert werden bevor der Mast angebolzt wird?

Wird eigentlich ein Kran benötigt um die Ballastgewichte zu heben oder genügt auch ein LKW Ladekran?

Vielen Dank für Eure Antwort

Gruß

Roland
--
Qualität aus Franken: Herpa, MAN, adidas, NZG, Conrad, Schaeffler, Preiser, Puma, Faun.

Dieser Post wurde am 11.10.2009 um 20:52 Uhr von Hendrik editiert.
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001 — Direktlink
08.11.2003, 20:11 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Hallo!


Zitat:
Roland postete
Wird eigentlich ein Kran benötigt um die Ballastgewichte zu heben oder genügt auch ein LKW Ladekran?

Das kannst Du Dir aussuchen. Die Ballastgrundplatte wiegt 16t, die "dicken" Ballastplatten 10t und die "dünnen" 6t. Das muß der Kran vom Transporter auf den 1800 heben können. Wie er das macht, ist relativ egal.
Allerdings sind LKW-Ladekräne mit 16t Hublast bei nennenswerter Auslegung so breit auch wieder nicht gesät.

Davon abgesehen bin ich mir nicht sicher, ob sich der LTM-1800 nicht evtl. sogar selbst ballastieren kann. (Alle anderen LTM können das ja...)


Tschüs,

Sebastian
--
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002 — Direktlink
09.11.2003, 08:07 Uhr
Gast:Nico
Gäste


Hallo,

ich kann mir gut vorstellen das am Kran erst der Ausleger montiert wird und man dann den Ballast montiert. Wenn man sich nämlich die kleineren von 300t aufwärts anguckt läuft es genau so ab. Soweit zum Teleskopausleger, beim Gittermastausleger kann ich mmir gut vorstellen das ein Hilfskran mit eingesetzt wird.
Ich bitte darum, das wenn ich falsch liege, mich jemand verbessert.

MFG
Nico
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003 — Direktlink
09.11.2003, 08:46 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Hallo,
das Grundgerät wird zunächst in Stellung gebracht und abgestützt( Baggerematten auslegen und Doppelschwingen/Stützteller) auslegen ,bereits hier muß ein Hilfskran mit anpacken.Bei Thömen sind das meistens Krane zwischen 80 und 100 t ,selten auch mal ein kleineres Gerät.
Dann wird der A Bock aufgestellt,Dank einer eingebauten Hydraulik kann der 800er das selbst.Nun wird mit dem Hilfskran zunächst die Grundplatte (16 t) am Oberwagen angebracht,danach wird auf beiden Seiten jeweils drei Platten
zu je 10 t Ballast aufgelegt ,also 60 t ,dies entspricht dem Gewicht des Teleauslegers.



Danach kommt dann der Transporter mit dem Teleskop ,welchen der 800er mit Hilfe des am A Bock befindlichen Zugzylinders in Eigenmontage aufnimmt.
Wenn der Ausleger am Kran verbolzt,abgespannt ,eingeschert und aufgerichtet wurde ,wird der restliche benötigte Ballast mit dem Hilfskran aufgelegt , das sind beim LTM 1800 maximal 160 t an der Drehbühne.

Der Aufbau eines LTM 1800 Grundgerätes (HH TN 58) ist auch hier dokumentiert.
Der Kran wurde zwar als LG aufgerüstet ,aber der Aufbau des Grundgerät ist weitgehend gleich.
In einer der nächsten Aktualisierungen werde ich nochmal Bilder vom Aufbau eines LTM 1800 bringen
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...

Dieser Post wurde am 09.11.2003 um 08:53 Uhr von Burkhardt Berlin editiert.
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004 — Direktlink
09.11.2003, 15:42 Uhr
Gast:Henning Richter
Gäste



Zitat:
Roland postete
weiß jemand ob beim Liebherr 1800 die Ballastgewichte auf dem Oberwagen montiert werden bevor der Mast angebolzt wird?

Als Buller den LGD1550 in Essen aufgebaut hat, wurde erst das erste Teil des Mastes montiert, danach die Kontergewichte.
Den Abbau kannst du dir auf meiner Page unter Media -> "LGD1550 in Essen - Würfel auf RWE Hochhaus" ansehen

Zitat:
Wird eigentlich ein Kran benötigt um die Ballastgewichte zu heben oder genügt auch ein LKW Ladekran?

Wie Burkhardt schon schrieb, die Grundplatte wiegt 16t, das schafft mit der Auslage kaum ein Hilfskran.
Buller verwendete dafür einen Liebherr 5-achser, frag mich aber nicht, was das für ein genauer Typ war - keine Ahnung (für Fotos, Ansicht bei Tag...)

MrJudge

Dieser Post wurde am 09.11.2003 um 15:44 Uhr von MrJudge editiert.
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005 — Direktlink
11.11.2003, 21:55 Uhr
Roland



Hallo zusammen,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Übrigens habe ich im Buch Trucks at Work (Saudi Arabia) Seite 10 einen 1800 von AS Al Mesallam entdeckt, der bereits den Mast montiert und aufgerichtet hat. Als Ballast ist aber nur die Grundplatte vorhanden.

Kann der Kran denn nicht dabei umkippen? Der Ausleger dürfte doch auch einiges wiegen.

Gruß

Roland
--
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006 — Direktlink
12.11.2003, 14:33 Uhr
Gast:Henning Richter
Gäste



Zitat:
Roland postete
Übrigens habe ich im Buch Trucks at Work (Saudi Arabia) Seite 10 einen 1800 von AS Al Mesallam entdeckt, der bereits den Mast montiert und aufgerichtet hat. Als Ballast ist aber nur die Grundplatte vorhanden.

wenn er längs dem Fahrwagen (oder wie nennt man das?) ausgerichtet ist dürfte das klappen, aber ich glaub nciht, das er das so aufgerichtet hat, das wäre wohl ein wenig schwer.

Zitat:
Kann der Kran denn nicht dabei umkippen? Der Ausleger dürfte doch auch einiges wiegen.

es kann vieles
Ich war im Juni bei einem LTM1500 Event von Buller dabei, die haben den Kran auch längs des Fahrwagens ausgerichtet (war voll aufgerüstet mit afair 54m Wippspitze oder so) und mit vollem Kontergewicht dann 10m verfahren!
Sprich, den Kranausleger längs ausgerichtet, Stützen angezogen, 10m gefahren und dann wieder auf die Baggermatratzen gestellt.
Das war imho auch nicht wirklich gesund, waren schon ziemlich platt für mein Auge
Aber vorher haben sie auch im Handbuch genau nachgelesen
Aber auf solch eine MEisterleistung muss man erstmal kommen, ohne das verfahren hätten sie den Kran nämlich nciht einsetzen können!

MrJudge
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007 — Direktlink
12.11.2003, 16:08 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Hallo Henning (so heißt Du doch, oder...?)

Eigentlich ist es ganz einfach: Jeder Mobil- oder Autokran läßt sich unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen im aufgebauten Zustand verfahren. Dazu gibt es in der Betriebsanleitung, die auf jedem einzelnen Kran griffbereit zu liegen hat, genaue Anweisungen vom Hersteller. Fast immer wird dazu die Drehbühne in einer bestimmten Position verriegelt und die Federung des Unterwagens ausgeschaltet. Bei größeren Geräten muß dann noch gelegentlich etwas Ballast entfernt und zusätzlich der Ausleger in eine bestimmte Stellung gebracht werden, um den Unterwagen gleichmäßig zu belasten. Der verträgt im übrigen meißt sehr viel mehr als die für die Straßenfahrt offiziel erlaubten 12 t pro Achse. So etwa dürfte das auch bei dem angesprochenen BULLER-Einsatz gelaufen sein. Den nächsten Kranfahrer, den Du triffst, fragst Du am besten gleich mal nach der Betriebsanleitung...;-)

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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008 — Direktlink
12.11.2003, 18:08 Uhr
BUZ



Hallo Zusammen,

zu Stephan Aussage kann ich noch folgendes ergänzen:

gesetzlich zulässige Achslast bei Autokranen ist 12 t,

technisch möglich bei Liebherr sind 30 t bei Einzelbereifung, und 60t !! bei den doppelbereiften Achsen am LTM 1800/LG 1550
Die benötigt er auch. Beim Umsetzen des LGD 1800 von Riga mit 49 m Hauptmast, 31,5 m Derrick und 70 m Wippe sowie Teilballast nach Liebherr Vorgabe kommen da schon mal 300 bis 350 t zusammen.
Meist wird das in sehr engen Baustellen gemacht, wo der zukünftige Kranstellplatz zum Aufbauen/Abbauen zu klein ist. Die Streckenlänge ist nicht begrenzt, muß aber mehr oder weniger Topfeben und hochverdichtet oder geteert/betoniert sein.
Riga hat den LGD mal mit 77m Hauptmast, 31,5 m Derrick und 84 m Wippe in Basel an der Müllverbrennung um ca. 30 m umgesetzt, um den großen Potain-Turmdrehkran zu demontieren. Dabei wurden die Stützen auf eine Verschubbahn (400 t) abgestützt, so konnte ein Teil des Eigengewichtes dorthin verteilt werden um die Achsen nicht zu überlasten.

Und zum Al Messallam Kran LTM 1800: der hat nach getaner Arbeit die Anlage in der Raffinerie verlassen müssen, und wurde ein Tag später wieder aufgebaut. So haben sich die Jungs von Al Messallam ein paar Stunden Arbeit gespart.

Gruß
BUZ
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009 — Direktlink
12.11.2003, 19:49 Uhr
Gast:Claus
Gäste



Zitat:
BUZ postete

gesetzlich zulässige Achslast bei Autokranen ist 12 t,

BUZ

yo stimmt.

Gilt aber nur auf öff. Straßen, d.h. auf Privatgrund kann man im Grunde belasten, was die Achse hergibt.

Eine andere Frage ist natürlich, wer haftet, wenn bei Überschreitung was passiert. Geht der Kran in die Brüche, wird kaum eine Versicherung was zahlen. Pasisert noch mehr (Drittschäden, gar Personenschäden) gibt das massig Ärger mit der Betriebshaftpflicht und der Berufsgenossenschaft.

Ich bin mir nicht sicher, inwieweit sich der Kranbetreiber da auf die Angaben im Betriebshandbuch velassen kann. Versicherungen ziehen sich gerne auf die Nichteinhaltiung irgendwelcher Vorschriften zurück, um nicht leisten zu müssen
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010 — Direktlink
12.11.2003, 20:05 Uhr
Gast:meine
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Claus und BUZ haben Recht, inwieweit, bei Fehlern etc. (auch Kippen usw.) die Versicherung etwas zahlt ist ungewiss. Diese bezeiht sich, in der Regel auf die Angaben des Herstellers. Ist oder sind, eine oder mehrere Vorgaben überschritten, dann...................prost mahlzeit Herr "Fahrer". Dann zahl nämlich er und kein ander.
Es kann aber auch sein, dass man nicht den Angaben des Herstellers "traut", weil, dafür hat man die StVO/StVZO welche solche Fragen regelt. Die zuständige Behörde kann, von den Angaben des Herstellers Abstand nehmen
und eigene Gutachter ans Werk lassen. Dieses gilt dann als "Gesetz".
Wie schon mal erwähnt, diese zuständige Behörde kann.... muss aber nicht. In Ihren Ermessen liegt es und danach richten sich, wie gesagt, in der Regel auch die Versicherungen.
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011 — Direktlink
12.11.2003, 21:31 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Gast:Claus postete
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit sich der Kranbetreiber da auf die Angaben im Betriebshandbuch velassen kann. Versicherungen ziehen sich gerne auf die Nichteinhaltiung irgendwelcher Vorschriften zurück, um nicht leisten zu müssen

Falls sich die eigene Versicherungs quer legt, gehst Du halt zu Liebherr. Die müssen für ihr Produkt geradestehen, also auch für das, was es nach Handbuch können soll.
(Es sei denn, sie können Dir nachweisen, daß Du Dich irgendwo eben nicht peinlich genau ans Handbuch gehalten hast.)


Tschüs,

Sebastian
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012 — Direktlink
12.11.2003, 21:44 Uhr
Gast:Claus
Gäste


also ich kenne das Handbuch leider nicht, glaube aber kaum, daß die da verbindlich schreiben, was der Kran bzw. seine Achsen maximal abkönnen.

Weil: dann wären sie (Liebherr und andere Hersteller) "dran", wenn Firma A das (außerhalb der Geltung der StVO und den berühmten 12 t/Achse) macht und es geht schief. WENN es im Handbuch so steht, ist das eine sog. "zugesicherte Eigenschaft der Sache" und der Betreiber, der das macht und sich dabei den Kran zerlegt, kann sich im Schadensfall dann an den Hersteller wenden.

Es bleibt spannend...
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13.11.2003, 11:34 Uhr
Gast:Henning Richter
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Zitat:
Stephan postete
Hallo Henning (so heißt Du doch, oder...?)

ja, aber das muss ja nicht jeder wissen

Zitat:
Eigentlich ist es ganz einfach: Jeder Mobil- oder Autokran läßt sich unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen im aufgebauten Zustand verfahren.

Klar, jetzt weiß ich das auch, aber bis auf den LGD1550, besagten LTM1500 und einen Tandemhub mit zwei 300t Kränen (wobei einer der beiden schon *über*lastet war) hab ich noch nicht viel Kranzevent gesehen (Termine hör ich häufiger aus der Zeitung, wenn alles vorbei ist, z.B. Brückenhub A59 in Duisburg)

Zitat:
Den nächsten Kranfahrer, den Du triffst, fragst Du am besten gleich mal nach der Betriebsanleitung...;-)

Ich denke nicht, das der mir das gibt und wozu sollte ich mir das dicke Buch durchlesen

MrJudge
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014 — Direktlink
13.11.2003, 18:06 Uhr
BUZ



Das Umsetzen von teilaufgebauten Autokranen ist in der Betreibsanleitung genau beschrieben. Bei Telekranen ist das kein große Affäre, Ausleger einteleskopieren, event. Ballast ablegen, Schwenkwerk verriegeln, Stützen möglichst ganz ausfahren, Stempel kurz über dem Boden und Federung blockieren.
Beim Gittermastkran sind aber verschieden Rüstzustände mit Hauptmast, Derrick und Wippe möglich.
Da muß dann mit dem Kranhersteller vorher Rücksprache gehalten, die Techniker rechnen das dann durch und erteilen dann die Freigabe mit den jeweilige Auflagen.

Das gilt übrigens auch für sogenannte "Sonderlastfälle", das sind die Sachen wo der Kran am Ende seine Leistung ist.
Z. B. ist geplant mit einem Kran und voller Ausrüstung 350 t zuheben, also das absolute Limit gemäß Traglasttabelle. Der Kran schaltet bei 350 t ab, der Fahrer überbrückt und geht vielleicht nochbis 360 t. Leider ist in den nächsten zwei Stunden kein größerer Kran verfügbar, aber die Arbeit muß weitergehen.
Da entscheidet der Hersteller ob und wie der Kran weiterarbeiten kann, er schreibt dann vor wieviel Ballast noch aufgelegt werden darf und wie der Haken einzuscheren ist. Er schreibt dann z. B. 40 t mehr Ballast am Derrick vor und max. bis 390 t heben.
Wenn sich dann nichts tut ist Schluß!
Diese extremem Sonderlastfälle sind aber nur im Einzelfall möglich, und keinesfalls im Dauerzustand!

Gruß
BUZ
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20.11.2003, 21:45 Uhr
Kristoffer



Hallo

Der LTM1800 kann selbst ballastieren! Ich habe diese text in einem Prospekt über den LTM1800 gefunden:

"Ohne Hilfskran können Grund- und Seitenplatten mit der als Zubehör lieferbaren Ballastiervorrichtung auf dem Fahrgestell aufgestapelt und über einen Schlitten hydraulisch an die Drehbühne angefahren werden."

Aber ich nur Ballastieren mit Hilfskran gesehen - weiss nicht ob jemand diese Ballastiervorrichtung gekauft hat.

Grüss

Kristoffer
Slagelse, Dänemark
--
Grüße / Greetings

Kristoffer

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016 — Direktlink
21.11.2003, 15:45 Uhr
BUZ



Hi Kristoffer,

so etwas hatte ich auch im Hinterkopf, war mir aber nicht mehr ganz sicher.

Soweit ich weiß, ist das System nie von Liebherr verkauft worden. Es existiert nur auf Papier.

Gruß
BUZ
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21.11.2003, 15:49 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Hallo!


Zitat:
Kristoffer postete
Der LTM1800 kann selbst ballastieren!

Also hab' ich doch richtig geraten.
Hätte mich auch schwer gewundert, wenn der Kran zwar autark seinen Mast montieren, aber sich nicht selbst ballastieren könnte.


Tschüs,

Sebastian
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