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Hansebubeforum » Technik » gründe für die anschaffung bzw. den einsatz von Aufbaukranen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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03.01.2005, 00:06 Uhr
robertd



hallo,

ich wollte mal fragen, welchen vorteil eigentlich ein aufbaukran (also diese teleskopkrane auf LKW-Fahrgestell a la Liebherr LTF 1030) gegenüber einem "normalen" AT-Telekran bringt?
mir würden da als einzige die geringere achslast und (sofern das möglich ist) die verwendung des krans als wechselaufbau einfallen.
bei einem hersteller der nur aufbaukrane anbietet kommt natürlich hinzu, dass man sich die entwicklung des unterwagens grossteils sparen kann.
demgegenüber stehen aber wohl eine schlechtere geländegängigkeit und schlechtere wendigkeit.

also was sind die praktischen gründe für die firmen, sich für einen aufbaukran anstatt eines AT-Krans zu entscheiden?

danke schonmal,

gruss robert
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03.01.2005, 02:28 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.

Hallo Robert,
der Vorteil von Kranoberwagen die auf LKW Fahrgestellen montiert sind ist wohl die Laufgeschwindigkeit, ein LTF darf und kann die normalen 80km/h fahren...
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

Sofern nicht anders angegeben, liegt das (c) aller eingefügten Bilder bei mir.
--
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03.01.2005, 08:24 Uhr
Michael Basler

Avatar von Michael Basler

Hallo Robert,

der einzige "Vorteil" ist der, daß ein Aufbaukran nicht unter die gesetzliche Sperrzeit für Autobahnen fällt. Eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine und sind Kran nunmal hat auf der Autobahn z.b. zwischen 6.00 und 9.00 Uhr nichts zu suchen, aber mit einem Aufbaukran kannst Du fahren, da dies ja ein LKW ist und kein Kran. Alles Klar! Vielleicht kann auch unser Dirty-Harry dazu noch ein paar Angaben machen.

Gruß aus Lörrach
Michael Basler

www.fotos.web.de/basler.michael
--
Gruß aus Lörrach
Michael Basler

http://www.fotocommunity.de/fotograf/basi70/1903258
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03.01.2005, 08:42 Uhr
Harry




Zitat:
Michael Basler postete
Hallo Robert,

der einzige "Vorteil" ist der, daß ein Aufbaukran nicht unter die gesetzliche Sperrzeit für Autobahnen fällt. Eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine und sind Kran nunmal hat auf der Autobahn z.b. zwischen 6.00 und 9.00 Uhr nichts zu suchen, aber mit einem Aufbaukran kannst Du fahren, da dies ja ein LKW ist und kein Kran. Alles Klar! Vielleicht kann auch unser Dirty-Harry dazu noch ein paar Angaben machen.

Gruß aus Lörrach
Michael Basler

www.fotos.web.de/basler.michael

Hi zusammen,

Hi zusammen,


grundsätzlich gibt es zwei Arten, die den Verkehr einschränken - zum einen § 30 Abs. 3 StVO - hier wird grundsätzlich das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t und zum zweiten Lkw mit Anhänger geregelt. Demnach dürfen die betroffenen Fahrzeuge an bundeseinheitlichen Feiertagen und an Sonntagen von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht fahren.

Die Einschränkungen für die erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Transporte kommen aus der Verwaltungsvorschrift zu §§ 29 Abs. 3 -Randnummer 115 ff- und 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO - Randnummer51 ff-

Für die von Michael angesprochen Autokrane - nämlich alle bis zu einem Gesamtgewicht von 48 Tonnen - sind die aus § 29 Abs. 3 StVO gemäß der RN 143 ff aus besagter VwV - nicht anzuwenden! .....und da die Autrokrane keine "Lkw" im Sinne der Vorschrift sind (= Selbstfahrende Arbeitsmaschine "SAM"), ist auch § 30 StVO nicht anzuwenden - heißt im Klartext, die Krane bis 48 Tonnen können 365 Tage im Jahr nonstop Fahren....

Da die VwVèn überarbeitet werden....und hoffentlich auch noch dieses Jahr eingeführt werden, gilt dies dann auch für Betonpumpen ect.....bin mir nicht ganz sicher, müsste mal in den Entwurf sehen....bis 60 Tonnen Gesamtgewicht.

Hoffe geholfen zu haben....Gruß aus dem Süden


Harry

Dieser Post wurde am 03.01.2005 um 08:44 Uhr von Harry editiert.
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03.01.2005, 20:22 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi ihrs.

Ihr habt noch dazu vergessen, das Fahrer ihr Bett spazieren fahren.
Wenn ich da an KröscheKrane aus Holzminden denke die machen ja nur in Fertighäusern überall inne Republik-da gabs ja schon dieverse RTL2/Kabel1 Reportagen wo diese zu sehen sind.

Ich denke mal in nem normalen Kran dürfte es deutlich unbequemer zu pennen sein.Und auf langen Autobahnetappen ist das LKW Chassis nicht so trinkfreudig.

Mfg Markus K
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