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Hansebubeforum » Technik » Sondertransportdurchführung in Österreich » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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22.01.2017, 02:35 Uhr
simon83



Hallo!
Nachdem ich ja schon seit Jahren eifriger Mitleser bin möchte ich mal auch aktiv mitmachen und möchte hier euch mal beginnen mit einem Umriss über die rechtlichen Grundlagen für Sondertransporte in Österreich bzw. der Tätigkeit eines Sondertransportbegleiters.
Falls Interesse besteht kann ich dann gerne noch fortsetzen mit genauer Ausrüstung(Fahrzeug usw.), notwendiger Ausbildung, Vorraussetzungen usw...
Kurz zu meiner Person: Ich bin nebenberuflich Straßenaufsichtsorgan in Österreich und begleite Sonder und Schwertransporte hauptsächlich im Großraum Wien für eine Begleittransportfirma.

Was ist ein Sondertransport?
Alle Transporte mit größeren Abmessungen oder Gewichten als denen generell im Kraftfahrgesetz erlaubten.
Je nach Überschreitung der Abmessungen sind im Bescheid verschiedene Begleitstufen vorgeschrieben.
Österreich ist der einzige Staat in Europa, in dem zur Gänze private Straßentransport-Aufsichtsorgane, die als „verlängerter Arm der Behörden“ agieren, die Verkehrsregelung bei der Absicherung von Großraum- und Schwerlasttransporten durchführen.

Ab wann ist es ein Sondertransport?
Abmessungen:
Höhe: 4m
Breite: 2,55 bzw 2,6m
Länge: 12m Fahrzeug, Kraftwagenzug 18,75m Sattelkraftfahrzeug 16,5m

Gesamtgewichte:
40000Kg Gesamtgewicht bzw 44000Kg im Vor/Nachlaufverkehr/Milch/Holz bei gewissen Voraussetzungen

Gewichte pro Fahrzeugtyp:
2Achsen 18000Kg
3Achsen 25000Kg bzw 26000 mit Luftfederung
4Achsen 32000Kg

Achslasten:
Generell 10000Kg
Antriebsachsen 11500Kg bzw. max 19000Kg auf den Hinterachsen

Tatsächliche Achslast:
Die Last auf den Antriebsachsen muss mehr als 25% des Gesamtgewichts des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination betragen.

Werden diese Gewichte und Abmessungen überschritten so bedarf dies einer Genehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes (D.h. jedes zu durchfahrende Bundesland muss dem Antrag zustimmen!).
Diese Bewilligung wird für die Beförderung für einzelne, mehrmalige Fahrten oder als Jahresdauertransportbewilligung erteilt.

Begleitstufen
Stufe 1: Eigenbegleitung
Stufe 2: Begleitung durch 1 beeidetes Straßenaufsichtsorgan gem. § 97 Abs.2 StVO
1960 mit 1 Fahrzeug
Stufe 3: 2 beeidete Straßenaufsichtsorgane mit 2 Fahrzeugen
Stufe 4: Begleitung durch mehrere (besonders ausgebildete) beeidete Straßenaufsichtsorgane
(3 Fahrzeuge) + Eigenbegleitung

+ Verschiedene "Eigenkreationen" für Wien z.B Stufe 2 + Blaulicht
Es gilt jedenfalls der Grundsatz, dass die höherwertige Form der Transportbegleitung immer
die niedrigere ersetzt. So können z.B. beeidete Organe immer in den Fällen begleiten, wo
nur Eigenbegleitung vorgeschrieben ist.


Was ist ein Straßenaufsichtsorgan in Österreich?
z.B.: Polizei, Zoll, Mautaufsichtsorgane, Sondertransportbegleiter
Das Straßenaufsichtsorgan ist somit mit dem Lenker und Zulassungsbesitzer für die korrekte Durchführung (Einhaltung der Gesetze!) des Sondertransportes verantwortlich.
Jedes Aufsichtsorgan muss im jeweiligen Bundesland der Tätigkeit vereidigt werden d.h. 9 Vereidigungen und 9 Dienstanweisungen für ganz Österreich. Für jedes Bundesland wird ein Dienstausweis und Dienstabzeichen ausgegeben und muss beim Transport mitgeführt werden bzw. getragen werden.

Pflichten des Straßenaufsichtsorgan im Zuge eines Sondertransportes
*)Kenntnis, Zugriff auf den jeweiligen Sondertransportbescheid
*)Überprüfung der Abmessungen und Daten mit denen des Bescheides
*)Überprüfung der Gültigkeit des Bescheids (Gültigkeitsdatum)
*)Feststellung von offenkundigen Fahrzeugmängeln
*)Kenntnis der Auflagen und Fahrtroute (aktuelle Baustellen) und Abstimmung mit Fahrzeuglenker über Transportverlauf
*)Anmeldung des Sondertransportes bei den im Bescheid vorgeschriebenen Stellen (Verkehrsleitzentralen, Tunnelwarten, Exekutive usw.)
*)Es muss Funkkontakt zwischen Fahrzeuglenker und Begleiter bestehen
*)Fahrttauglichkeit des Lenkers (offensichtlicher alkoholisierter Lenker, Lenkzeiten Einhaltung)
*)Überprüfung Ladungssicherung und Beleuchtung des Fahrzeuges (Überbreitenmarkierungstafeln!)
*)Straßenaufsichtsorgan unterliegt dem Amtshaftungsgesetz und es muss eine bestehende Organhaftpflichtversicherung bestehen
*)Vollständige Ausrüstung des Begleitfahrzeuges
*)Führen von Aufzeichnungen über die Einsätze
*)Tragen des Dienstabzeichens und Warnjacke (rot) mit Aufschrift "Organ der Straßenaufsicht"
*)Mitführen des Dienstausweises

Rechte des Straßenaufsichtsorgan im Zuge eines Sondertransportes
*)Das Straßenaufsichtsorgan ist im Rahmen der erteilten Bewilligung ermächtigt für die Überwachung der Vorschriften der StVO, des KFG.
*)Weiters darf eine Regelung des Verkehrs durch Arm und Lichtzeichen vorgenommen werden.
*)Die Straßenaufsichtsorgane sind berechtigt sofern es die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden oder die Ordnung des Ruhendes Verkehrs erfordert einzelnen Straßenbenützern Anordnungen für die Benutzung der Straße zu erteilen.
Auch solche die von der sonstigen diesbezüglichen Bestimmungen abweichen!
*)Verwendung von Gelblicht, Blaulicht laut Vereidigung und Bescheid
*)Aussprechen von Verwarnungen (laut Dienstanweisung)



Quellen und Links zum Thema:

Kraftfahrgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011384

SOTRA Gesamterlass:
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/erlaesse/downloads/sotra_gesamterlass.pdf

Übersicht über Baustellen am Autobahnnetz in AT (leider nicht immer alle Tagesbaustellen):
http://www.asfinag.at/baustelleninfo

Sondertransportportal:
http://www.sondertransporte.gv.at

Anmeldung des Sondertransport bei Durchführung (weiters müssen auch die im jeweiligen Bescheid angeführten Verkehrmanagementzentralen angerufen werden):
http://sotra.asfinag.at/

Emailverteiler für aktuelle Beschränkungen für Sondertransportdurchführungen:
http://web.inxmail.com/asfinag/asfinag_at_anmeldung_sotra.jsp

Standart Brückenauflagen
http://www.sondertransporte.gv.at/Brueckenauflagenkatalog_Stand_2013_Stand140813.pdf

Antrag für Sondertransportgenehmigung
https://l-portal.ooe.gv.at/formserverLogin/start.do?event=view&wfjs_enabled=false&generalid=ver002sonderTransporte_T&sendurl=https://l-portal.ooe.gv.at/efsbuerger/Start.jsp&cancelurl=https://l-portal.ooe.gv.at/efsbuerger/Start.jsp?SessionID=SID-B98E0E93-46F0ECD9&xmlid=index_DEU_HTML.htm&SessionID=SID-23322619-D4220A59&xmlid=sondertransporte_DEU_HTML.htm

lg
Simon

Dieser Post wurde am 22.01.2017 um 02:55 Uhr von simon83 editiert.
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26.01.2017, 14:19 Uhr
Wolfgang73



Hallo Simon,

komme selbst aus Österreich und finde deine Zeilen sehr informativ und gut zusammengestellt.
Bin sehr an weiteren Informationen zu diesem Thema interessiert.
Bitte weitermachen

Danke
Wolfgang
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11.02.2017, 23:09 Uhr
simon83



Nach dem es zumindest doch eine Person interessiert werde ich mal fortsetzen...

Wie muss ein Begleitfahrzeug in AT ausgestattet sein?
Auszug aus dem Sotra Gesamterlass:

Stufe 2-4:
weißer oder gelber Personenkraftwagen
*)das Fahrzeug darf keine verblechten Fenster haben, sondern muss freie Sicht in alle
Richtungen ermöglichen (Rundumsicht)
*)Aufschrift „SONDERTRANSPORT“ in Blockbuchstaben, Mindesthöhe von 10 cm in
schwarzer Schrift auf gelbem oder rotem Hintergrund; die Aufschrift muss von vorne
und hinten ersichtlich sein und ist nach Beendigung der Transportabsicherung zu entfernen
(sonst keine weiteren Aufschriften)
*)2 gelb/rote Dreh- oder Blitzleuchten (§ 20 Abs. 1 Z 6 KFG 1967)
*)zweiter Stromkreis für zwei weitere Dreh- oder Blitzleuchten,
a) auf die bei einem Defekt umgeschaltet werden kann, oder
b) die, falls die Erlaubnis erteilt wird, bei Verkehrsanhaltungen etwas Anderes als
gelb/rotes Licht zu benutzen, in Verwendung kommen.
*)Elektronische Warnleiteinrichtungen am Fahrzeugdach, Abmessungen: 100cmx70cm
Ausführung: Glasfaseroptik oder LED Technik
Diese muss über folgende Leuchtsymbole verfügen:
- nach vorne: mindestens drei Pfeile in die Vorbeifahrtrichtung, mind. 135 Lichtpunkte,
aufbauend oder blinkend
„Andere Gefahren“ mit mind. 130 Lichtpunkten, blinkend,
- nach hinten: mindestens drei Pfeile nach links weisend, mind. 135 Lichtpunkte,
aufbauend oder blinkend
mind. drei Pfeile nach rechts weisend, mind. 135 Lichtpunkte, aufbauend oder blinkend
„Andere Gefahr“, mind. 130 Lichtpunkte, blinkend;
Kontrollanzeige (Display) ist im Fahrzeug so anzubringen, dass der Lenker die tatsächlich
geschalteten Signale überwachen kann. Die Warnleiteinrichtung ist mit einem
Dimmer (Nachtabsenkung) auszustatten, damit andere Verkehrsteilnehmer bei
Dunkelheit nicht geblendet werden.
*)Telefon, Funkgerät fix eingebaut, mobiles Funkgerät (Handfunkgerät)
*)Maßband mind. 35 m Länge, Messlatte mit mind. 5 m Länge (Teleskopmeter);
*)Absicherungsmaterial:
Zwei Verkehrszeichen „Andere Gefahren“ mit Seitenlänge von mind. 900 mm und als
Dreifuß ausgebildet, mind. 4 Leitkegel, Höhe mind. 50 cm, 4 weiß/rot schraffierte Tafeln.

Stufe1:
Ausrüstung des Begleitfahrzeuges:
*)2 gelbrote Warnleuchten
*)Aufschrift „Sondertransport“ in Blockbuchstaben, Mindesthöhe 10 cm in schwarzer
Schrift auf gelbem oder rotem Hintergrund; die Aufschrift muss von vorne und hinten
ersichtlich sein und ist nach Beendigung der Transportabsicherung zu entfernen
(sonst keine weiteren Aufschriften)
*)Funkverbindung zu Transportfahrzeug
*)Verkehrszeichen "Andere Gefahren" mit Seitenlänge von mind. 900 mm und als Dreifuß
ausgebildet
*)Mind. 4 Leitkegel, Höhe: mind. 50 cm.

Beispiele für die Ausstattung:
Warnleiteinrichtung:


Bedienteil am Armaturenbrett
Sollte alles soweit selbsterklärend sein auf dem Display bis auf "Stop" wird aktiviert durch Pfeil nach Rechts Vorne (=oben rechts) und die zwei Überholverbote (für LKW und allgemein) durch 1xbzw 2x drücken der F1 Taste.
Es kann dann zu den Zeichen noch Gelb oder Blaulicht dazugeschaltet werden. Zu den Rundumkennleichten seitlich blinkt auch
auf der Tafel selbst oben Elemente in der Farbe mit.

Die möglichen Anzeigen vorne:

"Andere Gefahr / Achtung"


"Pfeil nach Links"


"Stop"

Anzeigen hinten:

"Überholverbot für LKW"


"Allgemeines Überholverbot"


"Andere Gefahr" mit Blaulicht


So sieht es dann eingeklappt aus.
Die Tafel selbst kann bis ca 120km/h während der Fahrt aufgestellt werden.

Einer der Hersteller in Österreich für solche Tafeln:
http://warnleitsysteme.at/49/produkte/sondertransport

Nach der Tafel und dem CB Funkgerät ist aus meiner Sicht der "Anhaltestab" das wichtigste Utensil
(die von mir verwendete Lampe kann ich eindeutig empfehlen!):

Dieser Stab wird dann während der Fahrt aus dem Fahrerfenster gehalten und auf und ab bewegt.
Dadurch wird versucht dem armen Autofahrer der die Tafel mit dem "Achtung/Andere Gefahr" und "Stop"
nicht wahrnehmen konnte oder wollte doch noch klar zu machen, dass z.B.: der hinter dem Begleitauto fahrende
6m Breite LKW doch so breit ist wie er aussieht :-)

Leistet aber auch beim Einweisen außerhalb des Autos z.B beim Abbiegen mit bis zu 60m langen Aufliegern zur Ausleuchtung gute Dienste.

lg
Simon

Dieser Post wurde am 11.02.2017 um 23:10 Uhr von simon83 editiert.
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12.02.2017, 19:15 Uhr
Wilfried E.

Avatar von Wilfried E.

Hallo Simon,

den 1192 Klicks nach zu urteilen interessiert das schon einige Hier.

Danke fürs Einstellen.
--
Gruß aus Pulheim
Wilfried Euskirchen

(Meine hier gezeigten Bilder unterliegen dem Urheberrecht)

--Was Du heute nicht erledigst, musst Du morgen nicht korrigieren--
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