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Hansebubeforum » Einsatzfahrzeuge » Frontblitzerverbot » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
01.12.2021, 18:36 Uhr
Ch. Romann



Hallo zusammen,

das Bundesverkehrsministerium hat im Sommer die Benutzung auf lediglich einem RKL-Paar vorne und hinten am Einsatzfahrzeug reduziert. Argumentiert wird mit Sicherheitsbedenken wegen Blendung anderer Verkehrsteilnehmer durch Zusatzblitzer.
Auch gegen die Einwände dazu von DFV oder ACE beispielsweise soll wohl daran festgehalten werden. Das Bundesverkehrsministerium beruft sich auf das für die Feuerwehren zuständige Innenministerium, das dazu befragt wurde und keine Einwände gehabt hätte. Somit sollen sämtliche Zusatzblitzer verboten sein?
Würde mich interessieren, wie das bei Euch in den Rettungsdiensten / Feuerwehren gesehen wird (bzw. umgesetzt wird).

Link dazu zur Änderung StVZO:

https://rewis.io/aktuell/synopsen/stvzo/6167/
--
Viele Grüße aus Südhessen
von Christoph

... fünf Leben langen nicht für dieses Hobby ...

Copyright der Bilder liegt, wenn nicht anders genannt, bei mir.

Dieser Post wurde am 01.12.2021 um 18:38 Uhr von Ch. Romann editiert.
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001 — Direktlink
02.12.2021, 11:02 Uhr
konsti



Hallo,

Die Front- bzw. Heckblitzer werden dort nicht verboten, sie werden lediglich auf jeweils ein Paar reduziert.
Zusätzlich zu den RKL auf dem Dach.

Gruß
Konstantin
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002 — Direktlink
02.12.2021, 20:50 Uhr
Hinnerk Peine



Wie Konsti ja schrieb, sind Frontblitzer per se nicht verboten worden, sondern nur stark begrenzt.
Und ich kann die Idee dahinter sogar verstehen, denn gerade im Rettungsdienst nimmt nimmt das Verbauen von Blitzern aller Art teilweise skurile Züge an. Neben den Blaulichtern auf dem Dach, welche je nach Hersteller und Design schon ziemlich groß sind, sind dann noch bis zu 6 Frontblitzer im Kühlergrill, 2 im Kennzeichenhalter, 2 in den Außenspiegeln und noch mal 4 in der Stoßstange, welche alle kreuz und quer am leuchten sind. Und 2 Stück sind alleine schon irre hell.
Hier mal 2 Beispiele:
https://www.youtube.com/watch?v=9I1TPeTGBJU
https://www.youtube.com/watch?v=xW3mFmKVORE

"Früher"(tm) war die Idee mit den Frantblitzern ja, dass man etwas hat, womit man auch von nahem im Rückspiegel gut wargenommen werden kann. Wenn ein entgegenkommendes Einsatzfahrzeug am Tage schon in den Augen weh tut, wie ist es dann erst nachts bei Regen? Mir ist bewusst, dass man bei vielen Blaulichtern die Leistung bei Dunkelheit drosseln kann, nur wird es dann auch gemacht?
Nicht immer ist "mehr" gleich "gut". Man muss der Empfängerseite auch die Möglichkeit geben, das Einsatzfahrzeug schnell und sicher als solches erkennen zu können. Ob das mit einer gefühlt 10m² großen, wild blau leuchtenden Wand noch so gegeben ist, ist fraglich. Wenn man Pech hat, erzeugt man einen eher gegenteiligen Effekt, nämlich dass man das menschliche Gehirn überreizt.
Einige Hersteller und Feuerwehren schafften es mit ihren wilden Designbeklebungen, dass man nicht auf den ersten Blick das Feuerwehrfahrzeug als solches erkennen konnte. Die Konturen wurden nicht betont, sondern einzelne Formen nur noch schlecht als solche warnehmbar waren.
http://www.cm-foto.de/details.php?image_id=5309
https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/wasserwerfer-mit-besonderer-optik-6803
https://de.wikipedia.org/wiki/Dazzle_camouflage
--
Gruß aus Göttingen
Hinnerk
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003 — Direktlink
10.12.2021, 08:43 Uhr
Ch. Romann



Danke Euch für die Beteiligung !

Das man auch sehr geblendet werden kann, besonders nachts und bei Regen, sehe ich auch so. Bleibt aber die Frage worin die Kritik der Verbände begründet ist.
--
Viele Grüße aus Südhessen
von Christoph

... fünf Leben langen nicht für dieses Hobby ...

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004 — Direktlink
10.12.2021, 10:54 Uhr
BUZ



bin mal gespannt, wie das an älteren Fahrzeuge nun umgesetzt und kontrolliert wird. Gibt es da einen Bestandsschutz?

Erlaubt waren die immer nur für Einsatzfahrzeuge der Kommunen, aber auch die "privaten" Unternehmer basteln sich diese Frontblitzer an die Fahrzeuge: Saugwagen, Abschleppwagen, Schwerlastzugmaschinen usw.
Interessiert hatte das bisher niemanden bei Kontrollen, sogar Neufahrzeuge haben so eine TÜV-Abnahme erhalten!
Manche machen sich mit den Blitzern so wichtig, das man meint die Karre wäre am brennen.

Ich finde die aktuelle Änderung mehr als notwendig; gerade außerhalb der Kommunen wird da hoffentlich schnellstens Abhilfe geschaffen!


Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
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005 — Direktlink
11.12.2021, 21:07 Uhr
wildsau111



letztes Jahr hat die BAG über de minimis die Dinger noch gefördert. Hatte diese Jahr mal ganz dezent nachgefragt, so wegen StVZO und so, und Ruck Zuck waren sie aus der Positivliste verschwunden.
Bei meinem LKW Schlepper sind die noch eingetragen, mal gespannt wie es weiter geht, der TÜV und auch die Rennleitung haben bis jetzt noch nie was gesagt, hab sie an 3 Fahrzeugen dran. Nutze sie allerdings nur in der Rettungsgasse, oder wenn ich mal die Gegenfahrbahn nutzen muss.

Gruß Torsten

Dieser Post wurde am 11.12.2021 um 21:12 Uhr von wildsau111 editiert.
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006 — Direktlink
12.12.2021, 19:23 Uhr
Jens P.




Zitat:
BUZ postete
bin mal gespannt, wie das an älteren Fahrzeuge nun umgesetzt und kontrolliert wird. Gibt es da einen Bestandsschutz?

Erlaubt waren die immer nur für Einsatzfahrzeuge der Kommunen, aber auch die "privaten" Unternehmer basteln sich diese Frontblitzer an die Fahrzeuge: Saugwagen, Abschleppwagen, Schwerlastzugmaschinen usw.
Interessiert hatte das bisher niemanden bei Kontrollen, sogar Neufahrzeuge haben so eine TÜV-Abnahme erhalten!
Manche machen sich mit den Blitzern so wichtig, das man meint die Karre wäre am brennen.

Ich finde die aktuelle Änderung mehr als notwendig; gerade außerhalb der Kommunen wird da hoffentlich schnellstens Abhilfe geschaffen!

Wir haben ganz frisch ein neues HLF 20/20 bekommen und dort waren 4 Blitzer im Kühlergrill verbaut. 2 Blitzer mußten vor der Abnahme vom Kreis wieder entfernt werden da es sonst keine Zuschüsse gibt.
Da es eine zusätzliche Neuanschaffung und wegen der Betreuung von 2 Autobahnen war reden wir von 45% Zuschüssen und da ist beim Anschaffungspreis von 435.000,-€ ein Haufen Geld.
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007 — Direktlink
13.12.2021, 10:31 Uhr
Cranespotter28




Zitat:
Jens P. postete

Zitat:
BUZ postete
bin mal gespannt, wie das an älteren Fahrzeuge nun umgesetzt und kontrolliert wird. Gibt es da einen Bestandsschutz?

Erlaubt waren die immer nur für Einsatzfahrzeuge der Kommunen, aber auch die "privaten" Unternehmer basteln sich diese Frontblitzer an die Fahrzeuge: Saugwagen, Abschleppwagen, Schwerlastzugmaschinen usw.
Interessiert hatte das bisher niemanden bei Kontrollen, sogar Neufahrzeuge haben so eine TÜV-Abnahme erhalten!
Manche machen sich mit den Blitzern so wichtig, das man meint die Karre wäre am brennen.

Ich finde die aktuelle Änderung mehr als notwendig; gerade außerhalb der Kommunen wird da hoffentlich schnellstens Abhilfe geschaffen!

Wir haben ganz frisch ein neues HLF 20/20 bekommen und dort waren 4 Blitzer im Kühlergrill verbaut. 2 Blitzer mußten vor der Abnahme vom Kreis wieder entfernt werden da es sonst keine Zuschüsse gibt.
Da es eine zusätzliche Neuanschaffung und wegen der Betreuung von 2 Autobahnen war reden wir von 45% Zuschüssen und da ist beim Anschaffungspreis von 435.000,-€ ein Haufen Geld.

Aber grad auf Autobahnen kann man eigentlich nicht genug Festbeleuchtung haben, denn irgendwelche Leute übersehen das trotzdem immer wieder...
--
Danilo

Meine Modelle: https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=34035

Dieser Post wurde am 13.12.2021 um 10:32 Uhr von Cranespotter28 editiert.
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008 — Direktlink
14.12.2021, 11:01 Uhr
wildsau111



Gerade in der Rettungsgasse, falls überhaupt vorhanden, ist das das einzige was die Leute überhaupt im Rückspiegel erkennen können, weil die Funzel auf dem Dach sieht dann keiner mehr.

Torsten
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