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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Wann dürfen Fahrzeuge die RKL einschalten? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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25.02.2022, 20:37 Uhr
Paramags

Avatar von Paramags

Hallo LKW und Schwerlastfreunde.

Die Frage klingt evtl doof ist aber ernst gemeint. In welchen Situationen dürfen LKW´s welche offensichtlich keine Überbreite oder Schwerlast sind im
normalen Straßenverkehr mit RKL fahren.

Ein paar Beispiele welche mir in letzter Zeit aufgefallen sind

Kleiner LKW , schon fast ne Pritsche mit großen A vorne dran auf der Umgehung mit RKL und Stroboblitzer, also keine herkömmliche Müllabfuhr
bei der Arbeit sondern auf dem Weg von A nach B

"Normaler" LKW zum Transport dieser Fertigputzsilos OHNE Ladung mit RKL auf der normalen Bundesstraße unerwegs (Ist ja eigentlich ohne Silo auch nur ein
normaler LKW von den Maßen)

Normale Sattelzugmaschine ohe Auflieger auf der Bundesstraße mit RKL

Landwirtschaftlicher Traktor (40er Zulassung, also keiner dieser neuen Rießentraktoren) mit Anhänger und Frontlader welcher einen Umzug
gefahren ist (Möbel auf dem Hänger und vorne in der "Schaufel" welche eher ne Transportwanne war.

Mir kommt es mittlerweile so vor als wenn die wo eine RKL auf dem Dach haben die einfach "zum Spaß" einschalten würden. Ich kenne die rechtliche Grundlage
dazu nicht. Dass die Müllabfuhr bei der Arbeit die RKL anhat verstehe ich. Dass die großen Traktoren wegen der Überbreite die RKL haben verstehe ich, ein
Schwertransport oder Überbreite/länge kan ich auch nachvollziehen, aber die anderen?


Gruß
Thomas
--
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25.02.2022, 20:52 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Die Straßenverkehrsordnung ist da eigentlich in §38, Absatz 3 ziemlich eindeutig:


Zitat:
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Diese Bedingung(en) erfüllt von Deiner Aufzählung vielleicht der Traktor, der Rest hat die Rundumkennlichter rechtswidrig verwendet.
Der Silotransporter dürfte die RKL allerdings einschalten, wenn er gerade ein Silo aufstellt oder auflädt, weil das dann eine Arbeitsstelle ist. Und natürlich kann die Erlaubnisbehörde bei Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO (wie z.B. Schwertransporte) für Transporte und Begleiter gelbe RKL auch anordnen.

Und bevor Du fragst, was das rechtswidrige Einschalten von gelben RKL kostet: Ordnungswidrigkeit für 20€, Tatbestands-Nr. 138106.


Tschüs,

Sebastian
--
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Dieser Post wurde am 25.02.2022 um 22:06 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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25.02.2022, 22:01 Uhr
Paramags

Avatar von Paramags

Hi Sebastian

Danke für die Antwort, so in etwa hatte ich mir das schon gedacht. OK, beim Silotransport hätt ich evtl gesagt dass wenn der das Silo drauf hat wegen der
Länge weil die ja ein Stück überstehen.

Nein, ich werde auch keinen anschwärzen aber es fällt halt in letzter Zeit vermehrt auf dass jeder seine RKL einschaltet weil er sie halt hat. Letztendlich werden die
dann Ignoriert wenn dann mal wirklich was großes kommt und dann knallts halt
wend da ein Tieflader kommt

Gruß
Thomas
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26.02.2022, 19:29 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Thomas

Ich tippe bei 2 der 3 anderen Fälle einfach mal ganz Blöd auf Vergessen auszuschalten, ev auch beim 3ten.
Nehmen wir mal nen aktuellen VW Crafter mit ab Werk verbauten RKL.
Wir haben so einen in der Firma und der Schalter mit Kontrolleuchte dafür sitzt übertrieben gesagt am Beifahrerknie.
Also total aus dem Sichtbereich des Fahrers...
Vor drei Wochen hab ich die RKL an der neuen Transit Doka unseres Klärwerks nachgerüstet, der Schalter war vorgerüstet und saß in der Dachkonsole- ausserhalb des Blickfelds des Fahrers.
Und in beiden fällen ist die Kontrolleuchte dafür im Schalter...

Will sagen, ich kann mir in einigen fällen ganz gut vorstellen, das es einfach vergessen wurde auszuschalten. Wenn man dann noch Überland unterwegs ist und das Blinken sich nicht in Scheiben etc spiegelt, bekommt man es auch gar nicht mit.

Bei dem Siloaufsteller ähnlich: ev den Silo an blöder Stelle aufgestellt, wo man die RKL auch zur Eigensicherung gebraucht hat, nach erhalt der Unterschrift vom Bauleiter zügig wieder ins Fahrzeug, die Dispo hat ja noch eine Tour für dich und hängt dir telefonisch im Nacken... Schwupps fährste mit RKL durch die gegend...

Soll keine Ausrede sein, aber bei diesen Beispielen tippe ich ganz auf klar auf keine Absicht.


An dem Hansa Geräteträger unseres Bauhofes hab ich hinten am Aufbau für die Gullientleerung eine RKL nachgerüstet, da die vorderen RKL vom Aufbau teilweise verdeckt werden.
Da war ich relativ Faul und habe die RKL via Anhängersteckdose angeschlossen.
Sobald man Licht einschaltet, ist die Aufbauleuchte am Blinken.
Da dies Gerät hauptsächlich in der Dunklen Jahreszeit zum Einsatz kommt, seh ich da auch nicht so das Problem vor allem da dies Fahrzeug meist so mit Tempo 30 unterwegs, ist es ganz wichtig das dies andere Verkehrsteilnehmer auch erkennen....

Mfg Markus K
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27.02.2022, 19:45 Uhr
Paramags

Avatar von Paramags

Hallo Markus

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit. Danke für deine Ausführung. Besser währs natürlich wen der Schalter in Sichtweite des Fahrers wäh rund das ganze evtl. auch
noch imTachobereich angetigt werden würde wie beim Auto/LKW Fernlicht oder Nebelscheinwerfer/Rückleuchte

Gruß
Thomas
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06.03.2022, 10:13 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Bei manch einem habe ich mir aber auch schon gedacht, ob der seine RKL nicht vielleicht auch nur zu reinen Werbezwecken laufen lässt …

Und andere wiederum kommen einen mit ein bisschen Kranballast entgegen, dabei aber in Begleitung gleich zweier BF 3 … der gelblichternde Overkill …



.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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06.03.2022, 20:56 Uhr
Modellumbauer

Avatar von Modellumbauer

Ihr habt die selbsternannten Superhausmeisterfirmen vergessen, die 10 Strobolampen an allen Seiten montiert haben und dann nur mit einem VW Doka durch die gegend ballern. Oder die Trucker, die sich solche Lampen auf den Hella Lampenbügel montieren, nur weils geil aussieht.

Mir (Bauhof) passiert es auch gelegentlich, dass ich vergesse meine RKL auszuschalten. Die blinkenden LEDs hört man einfach nicht mehr. Die klassischen Drehspiegelleuchten hört man hingegen auf dem Dach surren.

Grundsätzlich schalte ich meine RKL bei allen Situationen ein, in der es für andere gefährlich werden könnte. Außerdem auch im Winterdiensteinsatz.
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10.03.2022, 17:33 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Vergesst mir nicht die Hilfssheriff-Dienste, mit ihren gelben RKL als Blaulichtersatz.
Mit welcher Begründung die eine Genehmigung für ihre Krawallleuchte erhalten haben, würde mich mal interessieren.

Stichwort 'langsame Fahrzeuge'
Was wird wohl als langsames Fahrzeug bestimmt?
Ich habe von einem Fall gelesen, bei dem jemand an einem Bagger zerschellt ist, die mit der üblichen Baggergeschwindigkeit über eine Landstraße gerast war. Der Baggertreiber wurde in dem Fall verurteilt, weil er auf Grund seiner Geschwindigkeit eine Warnleuchte hätte benutzen müssen.

Jetzt gibt es ja auch hier im Lande immer öfter diese Mofa-Autos mit 45 km/h Zulassung. Ganz ehrlich, mir würde so ein Opel Rocks-e ja auch gefallen.
Aber dürfte oder müßte ich auch eine gelbe RKL benutzen, wenn ich gerade Nächstens auf der Landstraße mit max. 45 km/h Heim zuckele?
Viele schimpften ja schon bei dessen Vorstellung 'Verkehrshindernis!', weil der Karren in der Stadt nicht die 5o km/h erreicht.

Gruß,
Thorsten
(baroni)
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21.03.2022, 06:37 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Wenn Überbreite eine gelbe RKL (Rundum(!)-Kenn-Leuchte) benötigt, warum hat dieses Gespann nur an der Rückseite ein nach hinten blinkende gelbe Kennleuchte?

https://youtu.be/ZrS_dhPFCb8?t=130

Eigentlich müßte es am Zugfahrzeug die blauen RKL einschalten, denke ich.

Gruß,
Thorsten
(baroni)
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21.03.2022, 18:00 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Wie breit ist die Raupe? Bei 3 m gibt es da eine gewisse „Schallmauer“, was die überarbeite Kenntlichmachung per Schild und Licht betrifft.

Und die RKL am Zugfahrzeug sind so auffallend farblos. Die können bestimmt beides, blau und gelb, je nach Bedarf.

(Bei mir hier vor der Haustüre sind die Bundessheriffs gelegentlich mit ihren dicken Schnellböötchen auf der Autobahn unterwegs. Da blinkt es dann auch gelb, wo man in bei Alarmfahrt blau zu sehen bekäme … ;-))


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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21.03.2022, 22:08 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Der Pistenbully / die Ladung hat laut BOS-Fahrzeuge.info eine Breite von 4.2o6 mm. ( Das wollte ich im Einsatz nicht durch die Ortschaften ziehen müssen!)

- https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/129118/Meppen_-_Feuerwehr_-_Feuerloeschraupe

Und ja, Stephan hat in der Tat wieder den richtigen Riecher!


Zitat:
Zitat BOS

...
Aus diesem Grund ist das Pulvertanklöschfahrzeug auch mit zweifarbigen LED-Kennleuchten für Blau- und Gelblicht ausgestattet. Da es sich beim Transport des Pistenbullys um einen Schwertransport handelt muss außerhalb von Einsatzfahrten mit Blaulicht das Gelblicht eingeschaltet sein.
...


- https://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/129015/Meppen_-_Feuerwehr_-_PTLF_4000

Das Einschalten des Gelblichts am Zugfahrzeug hat der Kamerad wohl in dem Fall vergessen.

(Notiz an mich:
Vor dem morgendlichen Posten im Forum erst das Hirn mit Kaffee auf Touren bringen )

Gruß,
Thorsten
(baroni)
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