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Autor Thread - Seiten: [ 1 ] [ 2 ] -3- [ 4 ]
050 — Direktlink
28.11.2009, 15:59 Uhr
BARTMAN



jau...das tun sie wohl, dürften wohl nächste woche in maintal eintreffen.
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051 — Direktlink
12.10.2011, 13:39 Uhr
WolfgangM

Avatar von WolfgangM

Hallo,

Ich habe mir gedacht, bevor ich einen neuen Fred aufmache, stelle ich die Bilder hier rein.

SPMT von ALE in Abu Dhabi:

[url=http://www.postimage.org/][/url]
[url=http://www.postimage.org/]jpg upload[/url]

[url=http://www.postimage.org/][/url]
[url=http://www.postimage.org/]psd upload[/url]
--
Gruß aus Kärnten

Wolfgang

Dieser Post wurde am 12.10.2011 um 13:41 Uhr von WolfgangM editiert.
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052 — Direktlink
09.04.2012, 22:57 Uhr
Wee Heavy



ALE at work today in Glasgow

http://www.dailymail.co.uk/news/article-2127237/Royal-Navy-HMS-Queen-Elizabeth-warship-passes-major-milestone.html

Grub

Wee Heavy
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053 — Direktlink
08.03.2013, 20:43 Uhr
Tom211



Hallöchen,

auch in Deutschland gibt es SPMT`s mit Strassenzulassung. Areva in BHV hat einen zu laufen mit Kennzeichen dran. Dürfen dann aber nur mit Kabelsteuerung fahren, was ziemlich blöd ist weil der Bauchladen schwerer ist als der von der Funke. Wir haben in BHV 30 Achsen laufen in der Kombination 3 x 10 Achsen für Rohrtransporte von WeserWind. Wir haben Intercombi`s also SPMT 3000 von Scheuerle. Und nach der Bauma kommen die nächsten zehn Achsen.

In diesem Sinne
Mfg Tom
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054 — Direktlink
08.03.2013, 20:51 Uhr
frodokla




Zitat:
Tom211 postete
Hallöchen,

auch in Deutschland gibt es SPMT`s mit Strassenzulassung. Areva in BHV hat einen zu laufen mit Kennzeichen dran. Dürfen dann aber nur mit Kabelsteuerung fahren, was ziemlich blöd ist weil der Bauchladen schwerer ist als der von der Funke. Wir haben in BHV 30 Achsen laufen in der Kombination 3 x 10 Achsen für Rohrtransporte von WeserWind. Wir haben Intercombi`s also SPMT 3000 von Scheuerle. Und nach der Bauma kommen die nächsten zehn Achsen.

In diesem Sinne
Mfg Tom

Hey Tom.
REpower müsste dann ja auch einen Straßenzulassung haben, damit sie aufs Nachbargelände kommen.
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055 — Direktlink
08.03.2013, 20:59 Uhr
BUZ



na eigentlich müßten alle SPMT in Deutschland eine Straßenzulassung haben...oder nicht!?
Das verlangt doch schon die StVO (StVZO)...auch die ausländischen die in Deutschland herumfahren

Wie ist das inzwischen geregelt?
Ich erinnere mich an den ersten Einsatz von Riga-Eisele & Baumann SPMT in Mannheim im Jahre 2000, ich hatte damals riesen Probleme an eine Transportgenehmigung zu kommen.
Das waren die ersten überhaupt in Deutschland!

Das ging schon los mit dem Gutachten um §70 zu bekommen, die Dinger waren mit über 100 dbA viel zu laut, und nicht zulassungstauglich.
Das nächste Problem war der Fahrer, der hatte keine Führerschein Kl. 2 damals...aber das Fahrzeug hatte mehr wie 7,5 t...und fuhr schneller als 6 km/h...

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de

Dieser Post wurde am 08.03.2013 um 21:00 Uhr von BUZ editiert.
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056 — Direktlink
08.03.2013, 21:40 Uhr
Tom211



Mmhh da bin ich mir garnicht so sicher, wir haben aber auch keine Kennzeichen dran und fahren dennoch vom Lunedeich bis zu Heise einmal durch den Fischereihafen mit Rohre oder Kleinkram etc. Natürlich mit Auflagen und erst ab 20.00 Uhr. Das mit Repower werd ich nochmal prüfen

Mfg Tom
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057 — Direktlink
08.03.2013, 23:10 Uhr
frodokla



Nicht ganz einfach zu sehen(unten links).
Aber damit wurden die aus der Produktion gefahren.
Ich habe dort mal gearbeitet aber durfte in der Produktion keine Bilder machen.
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058 — Direktlink
09.03.2013, 06:54 Uhr
Jens P.



Die SPMT von REpower sind mit normaler Beleuchtung ausgestattet. An Kennzeichen kann ich mich jetzt nicht erinnern.
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059 — Direktlink
09.03.2013, 11:58 Uhr
Harry K.




Zitat:
BUZ postete

......

Wie ist das inzwischen geregelt?
Ich erinnere mich an den ersten Einsatz von Riga-Eisele & Baumann SPMT in Mannheim im Jahre 2000, ich hatte damals riesen Probleme an eine Transportgenehmigung zu kommen.
Das waren die ersten überhaupt in Deutschland!

.......

Gruß
BUZ

Hi Buzzel,


das sind so Erinnerungen wo man wieder sein Alter vor die Augen geführt bekommt.....dennoch meine ich, es wäre gerade gestern gewesen.... *grins*

cu Harry
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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060 — Direktlink
09.03.2013, 12:02 Uhr
Harry K.




Zitat:
Jens P. postete
Die SPMT von REpower sind mit normaler Beleuchtung ausgestattet. An Kennzeichen kann ich mich jetzt nicht erinnern.

Hi Jens,


"wo kein Kläger - da kein Richter" - das ändert aber nichts an der Zulassungspflicht von SMPT`s, wenn sie im öffentlichen Verkehr betrieben werden - und das ist so eine Art "Zauberwort". Wird die zu befahrende Straße per verkehrsrechtlicher Anordnung gesperrt - ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und somit entfällt auch die Zulassungspflicht.......zumindest könnte man so verfahren....
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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061 — Direktlink
09.03.2013, 12:12 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Harry K. postete
Wird die zu befahrende Straße per verkehrsrechtlicher Anordnung gesperrt - ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und somit entfällt auch die Zulassungspflicht.

Braucht's dazu einen Richter? Das Ordnungsamt(?) oder die Rennleitung alleine können das nicht?


Tschüs,

Sebastian
--
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062 — Direktlink
09.03.2013, 12:25 Uhr
pinguin

Avatar von pinguin

Hmmm ich gehe mal davon aus das ein Antrag auf Sondernutzung beim Ordnungsamt ausreichend ist um eine Strasse oder auch mehrere für den allgemeinen Vekehr zu sperren.
Gruß
Pinguin
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063 — Direktlink
09.03.2013, 12:50 Uhr
BUZ



...und noch was...fällt mir gerade ein:
Hafengelände...ist meist nicht öffentliches Gebiet, welches durch Schilder abgesperrt ist, also "Privatgelände" der Kommune...
Rein rechtlich hat da die Polizei da erstmal nix zu wollen, und der Hafenbetreiber entscheidet, also das Hafenamt, die Straßenverkehrsbehörde und das Ordnungsamt


Gruß
BUZ
--
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064 — Direktlink
09.03.2013, 14:33 Uhr
Harry K.




Zitat:
BUZ postete
...und noch was...fällt mir gerade ein:
Hafengelände...ist meist nicht öffentliches Gebiet, welches durch Schilder abgesperrt ist, also "Privatgelände" der Kommune...
Rein rechtlich hat da die Polizei da erstmal nix zu wollen, und der Hafenbetreiber entscheidet, also das Hafenamt, die Straßenverkehrsbehörde und das Ordnungsamt


Gruß
BUZ

Buzzel,


was hast Du wieder geraucht???? Das wäre toll, wenn die Rennleitung wie Du schreibst in einem Hafengelände nix zu wollen hätte - dann würde sie weder Diebtstähle, Einbrücke oder Unfälle dort interessieren und sie könnten die Zeit für eine ausgiebige Brotzeit nutzen..... Spaß beiseite - sicher gibt es Privatgelände - auf denen findet zumeist tatsächlich öffentlicher Verkehr statt (z.B. Großparkplätze von Sb-Märkten ect.) - oder hast Du schon mal einen S-Transport gesehen der nur bis zur Hafeneinfahrt begleitet wird??

Tatsächlich wäre es aber denkbar, dass der Eigentümer des Geländes einen SMPT ohne Zulassung fahren lassen könnte - dennoch müsste er diesen Raum für den dort tatsächlich stattfindenen Verkehr aber sperren (also ohne verkehsrrechtlich Anordnung der Verkehrsbehörde)
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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065 — Direktlink
09.03.2013, 14:42 Uhr
Harry K.




Zitat:
pinguin postete
Hmmm ich gehe mal davon aus das ein Antrag auf Sondernutzung beim Ordnungsamt ausreichend ist um eine Strasse oder auch mehrere für den allgemeinen Vekehr zu sperren.
Gruß
Pinguin

Hi Pinguin,

na also sooo einfach mit einem Antrag stellen ist ja nun mal wirklich nicht. Wie Du richtigerweise feststellst, findet eine Sondernutzung statt - und diese muss begründet werden......sonst könntest Du ja bei Deinem Amt mal schnell eine Sperrung beantragen, weil Du ein nicht zugelassenes Fahrzeug mal auf der Straße "ausprobieren" willst......oder Du keinen Führerschein hast und dennoch mal fahren willst. Es findet also eine Abwägung "Allgemeingebrauch" zur "Sondernutzung" statt.

Im Fall des besagten SMPT wird sicherlich geprüft, wieso ist der nicht zum Verkehr zugelassen ...... und könnte er das bekommen?? Wie heißt es im amtsdeustch immer so schön - nach pflichtgemäßem Ermessen wird....... Hierbei wird aber ganz sicher nicht geprüft, wie schwierig, umfangreich und kostenintensiv eine Zulassung für ein solches Fahrzeug wäre.....

Und hier ein Beispiel mit einem "Mini-SMPT" ohne Zulassung und Vollsperrung der Zufahrtsstraße....

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=6699&pagenum=10
--
Gruß aus dem Süden

Harry

Dieser Post wurde am 09.03.2013 um 15:00 Uhr von Harry K. editiert.
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066 — Direktlink
09.03.2013, 15:03 Uhr
Harry K.




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Harry K. postete
Wird die zu befahrende Straße per verkehrsrechtlicher Anordnung gesperrt - ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und somit entfällt auch die Zulassungspflicht.

Braucht's dazu einen Richter? Das Ordnungsamt(?) oder die Rennleitung alleine können das nicht?


Tschüs,

Sebastian

Hi Sebastian,

ich meinte das so, solange die Rennleitung bei diesen Transporten nicht einschreitet, brauchts auch keine Maßnahmen und alle sind froh..... *grins*

Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt schon die Straßenverkehrsbehörde - in Absprache mit der Straßenbaubehörde und natürlich der Rennleitung.....
--
Gruß aus dem Süden

Harry

Dieser Post wurde am 09.03.2013 um 15:04 Uhr von Harry K. editiert.
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067 — Direktlink
09.03.2013, 19:19 Uhr
Oliver Thum

Avatar von Oliver Thum

Was mir gerade so einfällt!

Wenn so ein Selbstfahrer nun für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist, braucht dann der Bediener einen Führerschein?
--
© - Copyright liegt bei "Oliver Thum".

+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++

~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~
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068 — Direktlink
09.03.2013, 19:25 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf


Zitat:
Oliver Thum postete
Was mir gerade so einfällt!

Wenn so ein Selbstfahrer nun für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist, braucht dann der Bediener einen Führerschein?

Ich glaub schon, Olli, ist ja schliesslich eine "selbstfahrende Arbeitsmaschine"...
--
gruss Andreas aka rollkopf

Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit
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069 — Direktlink
09.03.2013, 19:37 Uhr
Jens P.




Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
Jens P. postete
Die SPMT von REpower sind mit normaler Beleuchtung ausgestattet. An Kennzeichen kann ich mich jetzt nicht erinnern.

Hi Jens,


"wo kein Kläger - da kein Richter" - das ändert aber nichts an der Zulassungspflicht von SMPT`s, wenn sie im öffentlichen Verkehr betrieben werden - und das ist so eine Art "Zauberwort". Wird die zu befahrende Straße per verkehrsrechtlicher Anordnung gesperrt - ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und somit entfällt auch die Zulassungspflicht.......zumindest könnte man so verfahren....

Falsch Verstanden:
Ich habe kein Kennzeichen gesehen bzw. nicht darauf geachtet.
Wenn die SPMT die öffentliche Straße überqueren dann wird eine eigens dafür installierte Ampel für ca. 15min auf rot geschaltet.
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070 — Direktlink
09.03.2013, 19:38 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Harry K. postete

Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Harry K. postete
Wird die zu befahrende Straße per verkehrsrechtlicher Anordnung gesperrt - ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und somit entfällt auch die Zulassungspflicht.

Braucht's dazu einen Richter? Das Ordnungsamt(?) oder die Rennleitung alleine können das nicht?

Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt schon die Straßenverkehrsbehörde - in Absprache mit der Straßenbaubehörde und natürlich der Rennleitung.....

Mir fällt auch gerade auf, daß ich zu doof zum Lesen war. Du hattest "verkehrsrechtlich" geschrieben, ich hatte aber irgendwie "verkehrsrichterlich" gelesen...


Tschüs,

Sebastian
--
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Dieser Post wurde am 09.03.2013 um 19:39 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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071 — Direktlink
09.03.2013, 19:43 Uhr
Tom211



Also wir haben keine Kennzeichen dran und fahren auf öffentlichen Straßen, mit der Auflage BF2 vorne und BF3 hinten und natürlich 4 Begleiter + Fahrer. Und die Sperrzeiten sind natürlich einzuhalten habe noch irgendwo Fotos vom ersten mal Rohre zu Heise, 25m Rohre, 6m im Durchmesser und knapp 240t. Ja der SPMT Fahrer brauch LKW FS zumindest auf öffentlichen Gelände.

MFG Tom
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072 — Direktlink
09.03.2013, 20:56 Uhr
BUZ




Zitat:
rollkopf postete

Zitat:
Oliver Thum postete
Was mir gerade so einfällt!

Wenn so ein Selbstfahrer nun für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist, braucht dann der Bediener einen Führerschein?

Ich glaub schon, Olli, ist ja schliesslich eine "selbstfahrende Arbeitsmaschine"...

nein Andreas, keine selbstfahrende Arbeitsmaschine!
Die SPMT haben eine Ladefläche und Nutzlast...!
Und ein zGG über 3,5 bzw. 7,5 t, demnach Führerschein C, eventuell CE im Nachläuferbetrieb!


BUZ
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073 — Direktlink
09.03.2013, 22:30 Uhr
schmitti

Avatar von schmitti

Hallo,

hier ein paar Bilder von einem Trafotransport mit SMPT in Mannheim (Posting 479)

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=14015&pagenum=20

schmitti
--
© schmitti
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074 — Direktlink
11.03.2013, 02:13 Uhr
Braunbaer



Also zu einen kann ich fast nicht glauben, dass es hier in Deutschland SPMT's mit amtl. Kennzeichen gibt, denn es fängt ja schon bei den Maßen an und hört bei Abgaswerten, dB Werten und Beleuchtung auf.

Ich weiß, das die Baumann SPMT keine Zulassung haben und sie auch nicht brauchen, das sie mit 6km/h auf öffentlichen Strassen fahren und diese 6km/h auch an den SPMT's ausgewiesen werden, wenn die Rennleitung danach verlangt....
--
Wie immer - nur meine eigene Meinung!
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