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Hansebubeforum » Vorbild » SPMT (allgemein) » Threadansicht

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075 — Direktlink
11.03.2013, 09:52 Uhr
Harry K.



Hi Braunbär,

Deine Meinung in Ehren - die Rennleitung wird sicherlich keine 6 km/h Schilder sehen wollen - die wollen eine Zulassung und eine damit verbundene Fahrzeugversicherung sehen - und das giltet auch für Baumann und andere Betreiber von SMPT.

Ferner bitte nicht "Zulassungspflicht" mit "Kennzeichenpflicht" verwechseln, denn auch dafür gibt es Ausnahmen. Ferner gibt es auch nicht mehr wirklich die "6 km/h" - Begrenzung.... sinngemäß steht in der FZV, dass Anhänger (und ein paar "Mopeds" und Krarftfahrzeuge aus der Liste) unter 25 km/h bbH keine Zulassung benötigen - ein SMPT ist aber kein Anhänger und eine selbstfahrende Arbeitsmaschine eben auch nicht.....

Die FZV kennt auch nur noch die Begriffe "Kraftfahrzeug", "Anhänger" und "Fahrzeuge" (die aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhänger bestehen) Es leigt mir fern, als Besserwisser oder ähnlichem dazustehen - die Fakten -sprich die Vorschriften- sagen eben etwas anderes aus.....
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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076 — Direktlink
11.03.2013, 16:28 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
Braunbaer postete
Also zu einen kann ich fast nicht glauben, dass es hier in Deutschland SPMT's mit amtl. Kennzeichen gibt, denn es fängt ja schon bei den Maßen an und hört bei Abgaswerten, dB Werten und Beleuchtung auf.

Ist dies nicht ein SPMT mit Straßenzulassung?


Zitat:
Hylur postete
[url=http://www.fotos-hochladen.net][/url]


--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.
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077 — Direktlink
11.03.2013, 16:55 Uhr
RobvG



Vielleicht ist hier die Antwort. http://www.scheuerle.com/products/new-vehicles/road-transport/intercombi/intercombi-pb-power-booster.html
Der Photo zeigt wahrscheinlich so ein Intercombi mit Powerbooster, obwohl diese von Goldhofer ist. Das Prinzip ist aber ähnlich. Ein Intercombi mit PPU kann entweder als einen SPMT, oder als Teil eines Anhängers benutzt werden. Es ist selbstverständlich, daß der Anhänger ein Kennzeichen trägt.

Wem es angeht, bis Samstag, viele Grüße aus Ede (mein Wohnort)

Rob
--
Viele Grüße aus Ede
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078 — Direktlink
11.03.2013, 18:03 Uhr
Braunbaer



Hmmmmm......


@Harry: Also in der von dir genannten FZV steht unter §1:

Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Ist also doch genau so wie es auch in der Stvzo stand, oder irre ich da?

Demnach benötigt m.E. ein SPMT der auf 6km/h abgeriegelt ist keine Zulassung. Und die Versicherung wird m.E. mit der Betriebshaftpflicht gedeckelt, genauso wie es bsp. Gabelstapler auf öffentlichen Strassen und fremden Werksgelände sind.
Ja, Gabelstapler gelten als selbstfahrende Arbeitsmaschinen, aber versicherungstechnisch sind sie über die erweiterte Betriebshaftplflicht versichert.

Laut Stvzo und FZV gilt eine Zulassungspflicht also nur für Fahrzeuge über 6km/h.

Zumal ich nicht glaube, dass ein Fahrzeug mit solchen Achslasten eine Zulassung bekommen würde, denn somit wäre die Zulassung ja ein Freifahrtschein im gesamten Bundesgebiet.


@percheron:

Zu dem Bild des PST von Goldhofer kann ich nicht viel sagen, es widerspricht meiner o.g. These natürlich.

Aber:
Ich weiss nicht wer Besitzer dieser PST ist, aber wenn der Nutzer dieses Gerätes immer (auf öffentlichen Straßen) in dieser Kombination fährt, und die auf öffentlichen Straßen zulässigen Achslasten nicht überschritten werden, kann ich mir vorstellen das die Kiste nach § 21 "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" zugelassen wurde, auch wenn mir nicht ganz klar ist wie das geklappt hat...


Nachtrag: Wo steht denn geschrieben, dass SPMT keine Arbeitsmaschinen sein können?
Gabelstapler befördern auch Güter und haben eingetragen max. Zuladung usw.
--
Wie immer - nur meine eigene Meinung!

Dieser Post wurde am 11.03.2013 um 18:10 Uhr von Braunbaer editiert.
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079 — Direktlink
11.03.2013, 18:30 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
Braunbaer postete
Aber:Ich weiss nicht wer Besitzer dieser PST ist, aber wenn der Nutzer dieses Gerätes immer (auf öffentlichen Straßen) in dieser Kombination fährt, und die auf öffentlichen Straßen zulässigen Achslasten nicht überschritten werden, kann ich mir vorstellen das die Kiste nach § 21 "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" zugelassen wurde, auch wenn mir nicht ganz klar ist wie das geklappt hat...

Nun, dieses Gerät gehört der BeHaLa (Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft GmbH).
Sie benutzen es, um Turbinen vom Siemenswerk zur Verladestelle zu bringen,
dies geht über einige hundert Meter öffentliche Straßen.
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
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080 — Direktlink
11.03.2013, 18:35 Uhr
Braunbaer



D.h. sie fahren nur diese Turbinen damit und die Achslasten würden mit dieser Ladung nie überschritten werden und die Kombination ist auch immer dieselbe.

Dann könnte ja damit ein Schuh draus werden....


Zitat:
percheron postete

Zitat:
Braunbaer postete
Aber:Ich weiss nicht wer Besitzer dieser PST ist, aber wenn der Nutzer dieses Gerätes immer (auf öffentlichen Straßen) in dieser Kombination fährt, und die auf öffentlichen Straßen zulässigen Achslasten nicht überschritten werden, kann ich mir vorstellen das die Kiste nach § 21 "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" zugelassen wurde, auch wenn mir nicht ganz klar ist wie das geklappt hat...

Nun, dieses Gerät gehört der BeHaLa (Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft GmbH).
Sie benutzen es, um Turbinen vom Siemenswerk zur Verladestelle zu bringen,
dies geht über einige hundert Meter öffentliche Straßen.


--
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081 — Direktlink
11.03.2013, 18:42 Uhr
MSM




Zitat:
percheron postete

Zitat:
Braunbaer postete
Aber:Ich weiss nicht wer Besitzer dieser PST ist, aber wenn der Nutzer dieses Gerätes immer (auf öffentlichen Straßen) in dieser Kombination fährt, und die auf öffentlichen Straßen zulässigen Achslasten nicht überschritten werden, kann ich mir vorstellen das die Kiste nach § 21 "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" zugelassen wurde, auch wenn mir nicht ganz klar ist wie das geklappt hat...

Nun, dieses Gerät gehört der BeHaLa (Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft GmbH).
Sie benutzen es, um Turbinen vom Siemenswerk zur Verladestelle zu bringen,
dies geht über einige hundert Meter öffentliche Straßen.

Moin,

und es geht durch ein Hafengebiet, was als dieses auch ausdrücklich ausgewiesen ist, trotzdem ist es öffentliches Straßenland, es gilt die StVO und auch ist die Berliner Polizei hier zuständig, da sonst kein Mensch dem "Wildwuchs" an Probefahrten und ähnlichem Zweifelhaften Herr werden könnte.

Und soweit ich weiß, Achim berichtige mich bitte, wenn die fahren muss das auch jedesmal beantragt und auch genehmigt werden, sogar mit dem BF3 den die haben begleitet werden.

Gruß
Martin
--
Gruß
Martin

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082 — Direktlink
11.03.2013, 18:54 Uhr
percheron

Avatar von percheron

Hallo Martin,
nein, es geht nicht durch ein Hafengebiet, sondern über öffentliche Straßen,
ein Wohngebiet in Moabit.
Ich habe davon eine Bilderserie, die aber nicht von mir ist, somit ich sie hier
nicht zeigen kann.
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
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083 — Direktlink
11.03.2013, 19:11 Uhr
MSM



Achim,

fahren die mit den Dingern nicht auch in den Westhafen rein um dort auf Binnenschiff zu verladen ???


Gruß
Martin
--
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Martin

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084 — Direktlink
11.03.2013, 19:59 Uhr
Harry K.



Hi Braunbär,

selbstverfreilich hast Du mit § 1 und den dort genannten 6 km/h recht - ich habe mich sicherlich einmal mehr blöde ausgedrückt ...... ich meinte Anhänger aus dem § 3 FZV - die "nicht" schneller als 25 km/h unterwe3gs sind..... sorry .....

Die Deinition einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine schließt eben den "Transport" von Ladung und "Personen aus..... sie muss zum verrichten von Arbeiten eingesetzt werden - mein Beispiel ist eben die Betonpumpe, die den flüssigen Beton aus dem Mischer an seinen Einsatzort bringt - also nicht zum Transport des Betons eingesetzt wird. Selbst ein Stapler ist von seiner Bauart dafür da, Lasten zu verladen - nicht zu transportieren! Deswegen werden Erlaubnisse nach § 29 StVO für die Stapler mit Ladung nur zum überqueren (oder ein übersehbarer Geltungsbereich z.B. zwischen Werksteilen) erteilt. Und selbst Stapler können mitlerweile zugelassen werden und können ein Kennzeichen haben. Übrigens steht das mit den Arbeitsmaschinen im § 2, Ziff. 17 der FZV...

Ferner kann ein SMPT kein Anhänger sein, da er über einen Antriebsmotor verfügt und somit die Merkmale eines Kraftfahrzeuges aufweist. Die tatsächlichen Achslasten bei einem Transport werden über die Ausnahme nach 70 StVZO geprüft - in aller Regel über ein Gutachten eines Sachverständigen, der damit bestätigt, dass die Achslasten und Gesamtgewichte technisch möglich sind.
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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085 — Direktlink
11.03.2013, 21:43 Uhr
Braunbaer



Also:

1.Wir sind uns einig, dass der Berliner SPMT auf öffentlicher Strasse unterwegs ist (ob Hafengelände oder irgendeine andere öffentliche Strasse ist völlig unerheblich).

2. Der SPMT ist kein Anhänger, was auch nie jemand behauptet hat.

3. Der SPMT ist keine selbstfahrende Arbeitsmaschine (auch wenn ich gerne mal die Bezeichnung im Schein des Berliner SPMT sehen würde).

Also bleibe ich bei meiner bisherigen Meinung, dass ein SPMT durch die 6km/h Regelung ein nicht zulassungspflichtoges Fahrzeug ist, was durch die erweiterte Betriebshaftpflicht versichert ist.

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
--
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086 — Direktlink
11.03.2013, 22:02 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Braunbaer postete
1.Wir sind uns einig, dass der Berliner SPMT auf öffentlicher Strasse unterwegs ist (ob Hafengelände oder irgendeine andere öffentliche Strasse ist völlig unerheblich).

Da bin mir nicht so sicher, ob das wirklich unerheblich ist. BUZ hat ja schon in Posting #63 die Theorie aufgestellt, daß Hafengelände u.U. eben keine wirklich öffentliche Fläche sondern eine Art Privatgelände ist.


Tschüs,

Sebastian
--
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087 — Direktlink
12.03.2013, 03:36 Uhr
Braunbaer




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Braunbaer postete
1.Wir sind uns einig, dass der Berliner SPMT auf öffentlicher Strasse unterwegs ist (ob Hafengelände oder irgendeine andere öffentliche Strasse ist völlig unerheblich).

Da bin mir nicht so sicher, ob das wirklich unerheblich ist. BUZ hat ja schon in Posting #63 die Theorie aufgestellt, daß Hafengelände u.U. eben keine wirklich öffentliche Fläche sondern eine Art Privatgelände ist.


Tschüs,

Sebastian

§1 VwV zur Stvo:

1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.



2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.



3 III. Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.




Da ein Hafengelände in der Regel für den allgemeinen Verkehr (zum Be- und Entladen) freigegeben ist, sollte auch hier die StvO gelten.

Es sei denn das Gelände ist während der Transporte komplett eingefriedet.
Was ja wohl nicht der Fall ist, denn sonst bräuchte man ja nicht über eine Zulassung diskutieren.
--
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088 — Direktlink
12.03.2013, 05:16 Uhr
ichbins25




Zitat:
Braunbaer postete
Also:



2. Der SPMT ist kein Anhänger, was auch nie jemand behauptet hat.


Aber man kann einen SPMT sehr wohl als Anhänger verwenden.Sehr schönes Beispiel dazu war denke ich einmal dieser Transport:
https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=8914&pagenum=30 (ab Thread 734)

Zum Teil von Zug- und Schubmaschine bewegt und an den engen Stellen als SPMT um die Ecken gefahren.
--
Geht nicht gibts nicht,schwieriges erledigen wir sofort und Unmögliches gleich.

Schöne Grüsse vom Rhein

Dieser Post wurde am 12.03.2013 um 05:18 Uhr von ichbins25 editiert.
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089 — Direktlink
12.03.2013, 06:16 Uhr
Braunbaer




Zitat:
ichbins25 postete

Zitat:
Braunbaer postete
Also:



2. Der SPMT ist kein Anhänger, was auch nie jemand behauptet hat.


Aber man kann einen SPMT sehr wohl als Anhänger verwenden.Sehr schönes Beispiel dazu war denke ich einmal dieser Transport:
https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=8914&pagenum=30 (ab Thread 734)

Zum Teil von Zug- und Schubmaschine bewegt und an den engen Stellen als SPMT um die Ecken gefahren.

Ist hier bereits Thema gewesen, siehe #077
--
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090 — Direktlink
14.03.2013, 10:49 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
Braunbaer postete
Wir sind uns einig, dass der Berliner SPMT auf öffentlicher Strasse unterwegs ist (ob Hafengelände oder irgendeine andere öffentliche Strasse ist völlig unerheblich).

Richtig. Straßen und sicherlich auch das BeHaLa-Hafengelände.
Hier ein Bild vom Fahren auf öffentlichen Straßen.



Danke für die Freigabe des Bildes an den Fotografen!
--
Gruß Achim

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091 — Direktlink
14.03.2013, 11:15 Uhr
michael.m.



Hallo!

Hier scheint ja eine richtige "Grauzone" zu herrschen...

Auf dem vorstehenden Bild fehlen doch eigendlich die äußeren Umrissleuchten( ich meine den Hauptscheinwerfer incl. Blinker in fahrrichtung links außen), hier sitzt das Ganze außermittig. Mancher Tüvprüfer regt sich schon auf, wenn der Seitenbegrenzungsleuchtenabstand 3cm länger als erlaubt ist.....

In diesem Falle nehme ich mal an, dass vor der Anschaffung dieses Gerätes dieses sicherlich behördlich "abgeklopft" worden ist. Ebenso wird voraussichtlich eine Dauergenehmigung für diese immer gleichen Transporte erteilt worden sein.

Wie kann es aber sein, dass es im Lande des genormten Klopapieres hier keine klaren Vorgaben für gibt? Jede Abnahmekommission scheint Ihr eigenes Süppchen zu kochen, was die ganze Sache nicht einfacher macht.

Dabei fällt mir ein, muß nach unserer "Gesetzeslage" nicht eine Zweikreisbremse sowie eine Feststellbremse vorhanden sein ( was ich mir bei einem Hydraulikantrieb zwar schwer vorstellen kann) ?? Oder ist es dann doch eine Arbeitsmaschine mit 6 km/h??? Ein Bagger hat auch keine Bremse....
Es scheint also wischiwaschi zu sein, und nach Auslegung dessen der in der blauen Uniform ist. Ein weiteres Unding.

Aber es gibt ja noch die finale Lösung:
Wenn so was mal in Kassel unterwegs wär, dann wüßten wir es bestimmt, oder auch nicht!

Ist nur "Blöd" für den jeweiligen Spediteur, wenn der sich nicht mal nach einer Gesetzesgrundlage richten kann, mit eindeutiger Aussage...

Beste Grüße

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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092 — Direktlink
14.03.2013, 17:04 Uhr
Schnorro



SPMTS von Scheuerle haben eine Zweikreis Druckluft Bremse mit Federspeicher, selten benutzt....
Auch Bagger haben eine Bremse, auch wenn diese zu weilen in das hydraulische Antriebssystem integriert ist.

Gruß, Oli
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093 — Direktlink
14.03.2013, 20:20 Uhr
detlev



Die SPMT`s müssen den Bauvorschriften der StVZO entsprechen, jedoch gibt es hier noch den §70 StVZO und über diesen Paragraphen kann man die Ausnahme von den entsprechenden Paragraphen bekommen.
Manche Paragraphen fallen auch raus bzw. werden durch andere Vorschriften ersetzt, z.B. die Abgasvorschriften gelten erst bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h. Jedoch müssen hier die Maschinenrichtlinie und die TA Luft eingehalten werden.

Die SPMT`s werden als Lkw Plattform eingestuft, da sie zur Lastbeförderung eingesetzt werden. Dies mag zwar für machen etwas komisch klingen, ist laut Definition aber so.
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094 — Direktlink
02.06.2013, 07:40 Uhr
frodokla



Hier mal ein Link wo man auch auch die Kennzeichen sieht, weil das Modul in Bremerhaven das Werksgelände verlässt um zum Lagerplatz zu fahren.
http://www.youtube.com/watch?v=oHXN9qq-S6Y
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14.01.2014, 21:03 Uhr
CHARLY KRAUSE

Avatar von CHARLY KRAUSE

Heute war es mal wieder so weit


--
www.Berlin-Krane.de
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht, dass Du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genau so ist es wenn Du blöd bist!
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