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07.12.2014, 20:20 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo


Zitat:
LKWundMEHR postete
...für mich ein Beispiel das ich nicht verstehe. Der Kran war hier länger drin für 800,- EUR

Das ist für mich Wahnsinn(ig blöd )!!!

Wunderst du dich noch über manche Menschen? Ich nimmer :-))))
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2576 — Direktlink
08.12.2014, 00:46 Uhr
Jens P.



http://www.ebay.de/itm/291300872874?clk_rvr_id=744566450167
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08.12.2014, 09:57 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
F.B.I. postete
Hallo Leute,

Ihr könnt mir glauben, ich habe mich NICHT daran bereichert !!!

...

Na? Schlechtes Gewissen?

Ich habe mich auch auch gerne über Leute geärgert die bereit sind "Mondpreise" zu bezahlen. Aber wenn man es sich leisten kann und will, dann braucht man sich auch nicht dafür entschuldigen, finde ich. Weder als Käufer, noch als Verkäufer. Wenn man allerdings nicht mehr weiß wohin mit seinem Geld, dann wird es ganz schnell richtig albern. Davon sind wir bei 400,- € für ein kleines Kranmodell aber eher noch weit entfernt ...


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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2578 — Direktlink
08.12.2014, 10:05 Uhr
F.B.I.

Avatar von F.B.I.


Zitat:
Stephan postete

Zitat:
F.B.I. postete
Hallo Leute,

Ihr könnt mir glauben, ich habe mich NICHT daran bereichert !!!

...

Na? Schlechtes Gewissen?

Ich habe mich auch auch gerne über Leute geärgert die bereit sind "Mondpreise" zu bezahlen. Aber wenn man es sich leisten kann und will, dann braucht man sich auch nicht dafür entschuldigen, finde ich. Weder als Käufer, noch als Verkäufer. Wenn man allerdings nicht mehr weiß wohin mit seinem Geld, dann wird es ganz schnell richtig albern. Davon sind wir bei 400,- € für ein kleines Kranmodell aber eher noch weit entfernt ...


.

Stephan,

ich bin der letzte, der ein schlechtes Gewissen hat !

Ich weiss selber ganz genau, was ich für Preise schon bezahlt habe, für gewisse Modelle.

Und das ist halt, nicht irgend ein Modell, das ist unter Sammler " ein TOP MODELL ".

Manchmal muss man halt sich rechtfertigen............

Schön ist aber auch, dass mich viele Anschreiben oder Telefonisch kontaktieren, dass die Modelle die ich jetzt verkaufe, zu günstig seien........
....... schon komisch.
--
Beste Grüsse und bis bald.....

F.B.I.

(Copyright meiner Bilder liegt bei mir)

Wenn die Sonne scheint, scheint es nicht zu regnen.
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2579 — Direktlink
08.12.2014, 10:08 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
Ralf_S postete
...

Übrigens ist eins von eins keine Limitierte Auflage sondern ein Einzelstück und somit unter Sammlern eben nicht so begehrt. Das zu erklären ist sehr schwierig deshalb spare ich mir das.

...

Eigentlich ist es ganz einfach: Liebhaber- oder Sammlermodell, Kleinst- oder kleine Stückzahl, handgefertigt oder industriell hergestellt = vermeintlich einmalig (weil jederzeit weitere handgearbeitete Modell auftauchen können) oder eben zuverlässig rar!

Das war, nebenbei bemerkt, übrigens auch eine wichtige Argumentation für den Wasel-LG, als sich die Gelegenheit ergab, an Stelle von ganz wenigen Liebhabemodellen echte Sammlermodelle entstehen zu lassen. Am Ende ist sowas halt immer auch eine Preisfrage ...

.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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2580 — Direktlink
08.12.2014, 13:24 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
F.B.I. postete

ich bin der letzte, der ein schlechtes Gewissen hat !
...

Manchmal muss man halt sich rechtfertigen............


Hä? Verstehe ich nicht. Wofür rechtfertigen? Zu teuer? Zu billig? Komische Deals ...?

Na ja, geht mich, geht uns alle nichts an! Wie schon einmal gesagt, jeder Preis der bezahlt wird, ist zunächst einmal ein guter Preis. Insofern ist doch alles prima ...


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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2581 — Direktlink
08.12.2014, 16:48 Uhr
Steyr91



http://www.ebay.de/itm/Herpa-Abrollcontainer-Brecheranlage-Eigenbau-/111540488660?pt=Spielzeugautos&hash=item19f854c9d4

Ziemlich bekloppt für einen Streuaufsatz, einen halben Schwerlastturm und ein Kippergeländer zusammengepappt...
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2582 — Direktlink
09.12.2014, 19:22 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo

Das nenn ich mal Ebay Wahnsinn,Das Ding gibt es bei Nagel nicht einmal 100 Euro
http://www.ebay.de/itm/Liebherr-Form-6-Turmdrehkran-mit-Scania-1-50-NZG-OVP-/201231037409?pt=Spielzeugautos&hash=item2eda4df3e1

Dieser Post wurde am 09.12.2014 um 19:23 Uhr von Mimmo editiert.
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2583 — Direktlink
09.12.2014, 19:28 Uhr
Gast:mac-michel
Gäste



Zitat:
Steyr91 postete
http://www.ebay.de/itm/Herpa-Abrollcontainer-Brecheranlage-Eigenbau-/111540488660?pt=Spielzeugautos&hash=item19f854c9d4

Ziemlich bekloppt für einen Streuaufsatz, einen halben Schwerlastturm und ein Kippergeländer zusammengepappt...




Beste Grüße
Michael

Dieser Post wurde am 09.12.2014 um 19:29 Uhr von mac-michel editiert.
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09.12.2014, 21:45 Uhr
Wilfried E.

Avatar von Wilfried E.

Denkt dran, Weihnachten steht vor der Tür und da brauchen einige besonders gute Geschenke.

Und wenn es nur besonders "teuer" ist.
--
Gruß aus Pulheim
Wilfried Euskirchen

(Meine hier gezeigten Bilder unterliegen dem Urheberrecht)

--Was Du heute nicht erledigst, musst Du morgen nicht korrigieren--
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2585 — Direktlink
14.12.2014, 19:56 Uhr
hessekopp



Mal schauen was die Verpackung bringt:

http://www.ebay.de/itm/191440845605?_trksid=p2060778.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT
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2586 — Direktlink
14.12.2014, 20:12 Uhr
H.J. Gloede




Zitat:
hessekopp postete
Mal schauen was die Verpackung bringt:

http://www.ebay.de/itm/191440845605?_trksid=p2060778.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

Hallo !
Das halte ich aber nicht unbedingt für ebay-Wahnsinn.
Dieses Angebot ist doch eindeutig als LEERVERPACKUNG ausgewiesen und der erfolgreiche Bieter wird sicher beim Verkauf seines (vorher unverpackten) Modells MIT Verpackung den Kaufpreis der Verpackung wieder herein bekommen...

Gruß Joachim
--
Wenn nicht anders angegeben, liegt das Copyright der gezeigten Fotos bei mir
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15.12.2014, 07:51 Uhr
Schmiddi

Avatar von Schmiddi

http://www.ebay.de/itm/Autokran-Krupp-GMT-70-Kronschnabel-1-50-/251727512315?pt=Standmodelle_Baus%C3%A4tze&hash=item3a9c2102fb


--
Gruß aus der Nähe Nienburg/Weser

Jens
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2588 — Direktlink
15.12.2014, 10:51 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo


Zitat:
Schmiddi postete
http://www.ebay.de/itm/Autokran-Krupp-GMT-70-Kronschnabel-1-50-/251727512315?pt=Standmodelle_Baus%C3%A4tze&hash=item3a9c2102fb


Joa....du hast aber immerhin die Möglichkeit von einem 14 tägigem Wiederrufsrecht Gebrauch zu machen.
Andere" Verkäufer " sind dagegen wie Hyänen, und rücken kein Geld mehr heraus...bzw. nehmen die Ware nicht zurück.

Ich habe vor 3 Wochen irrtümlich auch ein selbst beklebtes und lackiertes Modell erworben.Laut Anzeige war ich in der Annahme, dass es sich um ein original Modell handelt, welches angeblich vom Kranbetreiber an gute Kunden und Mitarbeiter verteilt wurde.
Erhalten hatte ich ein stinknormales Conrad Modell, welches einfach nur überlackiert wurde.Man hatte sogar noch die alte Beschriftung durchschimmern sehen.

Der Verkäufer interessiertes sich einen Sch....dreck, was meine "Reklamation" anging.
Somit hab eich mein Geld auch in den Sand gesetzt.

Mike
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2589 — Direktlink
15.12.2014, 10:58 Uhr
Schmiddi

Avatar von Schmiddi

Ich finde es doch echt super klasse!!!

Käufern wird immer wieder mal die Möglichkeit gegeben, wunderschöne originale Modelle ( Conrad, NZG, WSI,....usw...) im beklebten Zustand "günstig" zu bekommen. Manchmal auch unter Vortäuschung falscher Tatsachen...






...und nu schnell Duck und wech...
--
Gruß aus der Nähe Nienburg/Weser

Jens

Dieser Post wurde am 15.12.2014 um 10:59 Uhr von Schmiddi editiert.
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15.12.2014, 12:29 Uhr
Gast:LKWundMEHR
Gäste


Sicherlich haben es die meisten mitbekommen, hier nochmal für alle, das ist für mich absoluter ebay-Wahnsinn und für mich stellt sich gleichzeitig die Frage in welcher Welt/in welchem Land wir eigentlich leben.

Einfach mal durchlesen und sich selbst ein Urteil dazu bilden. Ich persönlich finde das Urteil einfach nur krank und unverständlich...

http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/verbraucher/ebay-verkaeufer-muss-schadenersatz-bei-abbruch-von-auktion-zahlen-aid-1.4730509

Vielleicht noch zur Ergänzung, der Verkäufer musste tatsächliich 8.000,- EUR "Schadensersatz" bezahlen. Welcher Schaden dem Käufer dadurch entstanden sein soll frag ich mich bis heute. Wenn überhaupt, hätte ihm ein Schadensersatz in Höhe seines Gebotes (1,-EUR!!!) zugestanden. Aber mittlerweile verdient ja so manch einer sein Geld mit solchen Aktionen heißt es und unsere Rechtssystem unterstützt das auch noch - ganz toll! Auch warum ebay hier nicht "bestraft" wurde, da sie ja offensichtlich eine Möglichkeit zur Beendigung einer Auktion anbieten die so wohl nicht rechtens ist oder zumindest als nicht rechtens angesehen wird ist für mich unverständlich!

Dieser Post wurde am 15.12.2014 um 12:34 Uhr von LKWundMEHR editiert.
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2591 — Direktlink
15.12.2014, 23:23 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
LKWundMEHR postete
Sicherlich haben es die meisten mitbekommen, hier nochmal für alle, das ist für mich absoluter ebay-Wahnsinn und für mich stellt sich gleichzeitig die Frage in welcher Welt/in welchem Land wir eigentlich leben.

Das Urteil ist alles andere als überraschend. Es hat in der Vergangenheit schon mehrere ähnliche Urteile gegeben.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Welcher Schaden dem Käufer dadurch entstanden sein soll frag ich mich bis heute.

Das ist einfach: Der Schaden besteht darin, dass der Bieter zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs einen gültigen Kaufvertrag mit dem Verkäufer über den Kauf eines Stromaggregats zum Preis von einem Euro hatte. Dieser Kaufvertrag bleibt auch dadurch bestehen, dass der Verkäufer die Auktion abgebrochen hat. Da der Verkäufer anschließend das Aggregat aber nicht liefern konnte/wollte, hat musste sich der Käufer das Aggregat wohl irgendwo anders kaufen. Das andere Aggregat hat dann wohl €8501,- gekostet, also ist ihm ein Schaden von €8500,- entstanden.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de
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2592 — Direktlink
15.12.2014, 23:39 Uhr
Gast:LKWundMEHR
Gäste



Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
LKWundMEHR postete
Sicherlich haben es die meisten mitbekommen, hier nochmal für alle, das ist für mich absoluter ebay-Wahnsinn und für mich stellt sich gleichzeitig die Frage in welcher Welt/in welchem Land wir eigentlich leben.

Das Urteil ist alles andere als überraschend. Es hat in der Vergangenheit schon mehrere ähnliche Urteile gegeben.


Zitat:
LKWundMEHR postete
Welcher Schaden dem Käufer dadurch entstanden sein soll frag ich mich bis heute.

Das ist einfach: Der Schaden besteht darin, dass der Bieter zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs einen gültigen Kaufvertrag mit dem Verkäufer über den Kauf eines Stromaggregats zum Preis von einem Euro hatte. Dieser Kaufvertrag bleibt auch dadurch bestehen, dass der Verkäufer die Auktion abgebrochen hat. Da der Verkäufer anschließend das Aggregat aber nicht liefern konnte/wollte, hat musste sich der Käufer das Aggregat wohl irgendwo anders kaufen. Das andere Aggregat hat dann wohl €8501,- gekostet, also ist ihm ein Schaden von €8500,- entstanden.


Tschüs,

Sebastian

Ich gehe stark davon aus Sebastian du sprichst hier in blanker Ironie ? Ich hoffe jedenfalls nicht, dass du so naiv bist und die Story des Käufers so abnimmst?! Wer den kompletten Bericht im Fernsehen mitverfolgt hat dürfte hier wohl eines besserne belehrt worden sein. Hier ging es ganz klar um Abzocke und zwar seitens des Kaufinteressenten.

Dieser Post wurde am 15.12.2014 um 23:40 Uhr von LKWundMEHR editiert.
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15.12.2014, 23:50 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
LKWundMEHR postete
Ich gehe stark davon aus Sebastian du sprichst hier in blanker Ironie ? Ich hoffe jedenfalls nicht, dass du so naiv bist und die Story des Käufers so abnimmst?! Wer den kompletten Bericht im Fernsehen mitverfolgt hat dürfte hier wohl eines besserne belehrt worden sein. Hier ging es ganz klar um Abzocke und zwar seitens des Kaufinteressenten.

Ich habe nur den Artikel, den Du verlinkt hast, gelesen. (Und gerade eben noch die entsprechende Pressemitteilung des BGH). Auf der Basis der Informationen darin meine ich absolut ernst, was ich geschrieben habe.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 06:03 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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2594 — Direktlink
15.12.2014, 23:57 Uhr
Tatra 141



So einfach ist für mich die Sache nicht!

Jeder Bieter geht bei einer Auktion mit seinem Gebot einen Kaufvertrag ein. Das bedeutet aber umgekehrt nicht automatisch, dass er auch die Ware tatsächlich käuflich erhält.
Werde ich z. Bsp. überboten, kann ich auch nicht auf den Kaufvertrag bestehen und dem Anbieter die Rechnung von einem Ersatzkauf vorlegen und die (Mehr-) Kostenübernahme verlangen!

UND, er hat ja nicht einmal den einen EUR bezahlt, nur angeboten; also NULL Schaden (ebay-Gebühren in der Regel der Anbieter).

Leider sieht das die Rechtssprechung anders ...
--
Grüße, Wolfram
© bei mir, ... und immer schön neugierig bleiben.
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16.12.2014, 00:05 Uhr
Gast:LKWundMEHR
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Zitat:
Tatra 141 postete
So einfach ist für mich die Sache nicht!

Jeder Bieter geht bei einer Auktion mit seinem Gebot einen Kaufvertrag ein. Das bedeutet aber umgekehrt nicht automatisch, dass er auch die Ware tatsächlich käuflich erhält.
Werde ich z. Bsp. überboten, kann ich auch nicht auf den Kaufvertrag bestehen und dem Anbieter die Rechnung von einem Ersatzkauf vorlegen und die (Mehr-) Kostenübernahme verlangen!

UND, er hat ja nicht einmal den einen EUR bezahlt, nur angeboten; also NULL Schaden (ebay-Gebühren in der Regel der Anbieter).

Leider sieht das die Rechtssprechung anders ...

So schauts aus. Meiner Meinung nach eine ganz klare "Milchmädchenrechnung" zum Schaden des Verkäufers. Wie hoch war denn das Höchstgebot des 1. Interessenten? Er konnte doch nie davon ausgehen den Artikel für 1 Euro zu bekommen. Wieviele Beobachter (potentielle Kaufinteressenten) gab es zu dem Angebot zum Zeitpunkt des Abbruchs? Was hat denn der Käufer ausserhalb ebay für das Aggregat tatsächlich bezahlt? All das müsste hier mit einfließen und berücksichtigt werden. Ein Schaden ist hier einfach nicht entstanden, der Käufer hätte ja auf ein weiteres Angebot eines anderen Verkäufers bieten können. Wie schon zu Beginn erwähnt - armes Deutschland! Wirkliche Rechtssprechung sieht anders aus.

Ich hatte auch schon mehrere Auktionen die aus eben dem selben Grund beendet wurden - na und? Ich habe deshalb noch nicht einmal einen Verkäufer angeschrieben. Warum auch? Wozu gibt es den schließlich die Optionen für einen Abbruch? Dann kann ich - ja dann MUSS ich mir - das als ebay schenken! Außerdem ist bei den Gebühren die ebay und PayPal mittlerweile für Privatkunden veranschlagen durchaus nachvollziehbar wenn hier jemand abbricht und außerhalb verkauft.
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2596 — Direktlink
16.12.2014, 00:08 Uhr
Mimmo

Avatar von Mimmo


Zitat:
LKWundMEHR postete
Hier ging es ganz klar um Abzocke und zwar seitens des Kaufinteressenten.

Hallo, wir hatten uns ja über das Thema schon ausserhalb des HBF unterhalten.

Ich möchte hier noch nicht einmal von einem "Kaufinteressenten" sprechen.Denn das Wort ist schon übertrieben.
Vielmehr(und das dürfte diejenigen auch interessieren, die ständig Ware verkaufen) handelt es sich um Leute, denen es in der Regel überhaupt nie um den Ebay Artikel geht.
Vielmehr halten diese miesen Typen nur Ausschau auf solche unglücklichen Situationen, und versuchen dann " ihre Rechte " geltend zu machen.Der Artikel spielt hier überhaupt keine Rolle, sondern nur der Wert.

Und das ist der Knackpunkt

Mike

Edit: Zitat repariert

Dieser Post wurde am 16.12.2014 um 06:18 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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2597 — Direktlink
16.12.2014, 00:15 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Mike,
welche unglückliche Situation meinst Du?
Einen Artikel für 1 Euro in eine Verkaufsplattform zu stellen, empfinde ich nicht als Unglück. Wenn ich mehr dafür haben will, sollte ich ich in der Lage sein, dieses Kund zu tun, oder dem Warenhandel besser meiden!

Gruß,
Thorsten
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
©@Christine Prayon
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16.12.2014, 00:50 Uhr
baroni

Avatar von baroni


Zitat:
Tatra 141 postete
So einfach ist für mich die Sache nicht!

Das glaube ich aber schon!



Zitat:
Tatra 141 postete

Jeder Bieter geht bei einer Auktion mit seinem Gebot einen Kaufvertrag ein.


Richtig, Bieter und Anbieter gehen den Kaufvertrag ein!



Zitat:
Tatra 141 postete

Das bedeutet aber umgekehrt nicht automatisch, dass er auch die Ware tatsächlich käuflich erhält.


In welchen Land leben wir, wenn ein gültiger Kaufvertrag plötzlich/willkürlich nicht mehr gültig sein sollte?



Zitat:
Tatra 141 postete

Werde ich z. Bsp. überboten, kann ich auch nicht auf den Kaufvertrag bestehen und dem Anbieter die Rechnung von einem Ersatzkauf vorlegen und die (Mehr-) Kostenübernahme verlangen!


Das wäre eine Ausnahme, wenn es sich um bei der Verkaufsplattform um eine Auktion handelt. So wie es ja in dem Fall gegeben war.
Aber, diese Ausnahem ist nicht eingetreten. Das 1 €uro Angebot wurde nie auf der Verkaufsplattform überboten!

Vielmehr hat der Verkäufer dem Kaufberechtigten den Effenberg gezeigt und ihm gesagt, er habe irgendwo einen anderen Käufer aus den Hut gezaubert, der ihm mehr geboten hätte.
Eigentlich verläuft ja wohl ein Auktion so, daß man dem Überbotenen die Möglichkeit einräumt, sein Gebot zu erhöhen, bis zu dem Zeitpunkt, der vorher als Auktionsende eingeräumt wurde.

Genau an diesem Punkt hat sich der Verkäufer schuldig gemacht, in dem er seine Vertrag nicht eingehalten hatte!

Wenn jetzt der Käufer einen Ersatzkauf für die nicht erhaltene Ware tätigen muß, warum sollte man dem Betrüger nicht genau für diesen Betrag in Haftung nehmen können? Er selbst hat ja erst den Käufer dazu genötigt!

Wir sind hier nicht auf einem Ponnyhof, wo jeder mal so zum Spaß anbeiten kann.
Und damit meine ich beide Seiten. Verkäufer der nur mal sehen will, was sein Produkt denn so bringen kann, wie auch Käufer, die mal so zum Spaß 14.ooo.ooo,- anbieten, so sie denn den Zuschlag erhalten.

Gruß,
Thorsten
--
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16.12.2014, 06:32 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Tatra 141 postete
Jeder Bieter geht bei einer Auktion mit seinem Gebot einen Kaufvertrag ein.

Richtig, genau so ist es. Und (Kauf)verträge sind im Allgemeinen einzuhalten. Wäre das nicht mehr so, hätten wir ein großes Problem.
Oder wie fändest Du es z.B., wenn Dich Dein Vermieter heute Mittag auf die Straße setzt, weil ihm heute Morgen beim Frühstück eingefallen ist, dass ihn Euer gemeinsamer Mietvertrag nicht mehr interessiert?


Zitat:
Tatra 141 postete
Das bedeutet aber umgekehrt nicht automatisch, dass er auch die Ware tatsächlich käuflich erhält.
Werde ich z. Bsp. überboten, kann ich auch nicht auf den Kaufvertrag bestehen

Auch das ist richtig. In dem Kaufvertrag, den Du bei Gebotsabgabe mit Verkäufer abschließt, steht nämlich auch drin, dass dieser Kaufvertrag ungültig wird, wenn jemand anderes innerhalb der Auktionslaufzeit ein höheres eBay-Gebot abgibt.

Wenn Du und LKWundMEHR schon dem höchsten deutschen Zivilgericht nicht glaubt, dann vielleicht eBay selbst. Lest deren AGB (denen ihr durch die Nutzung von eBay zustimmt), §6, 1. und 5.


Tschüs,

Sebastian
--
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