| 056 — Direktlink 27.05.2014, 21:36 Uhr
 Schlimmerfinger
 
 
 
 
 | Moinsen 
 wir sind vor 3 Wochen mit einem LFD 1550 einem LTM 1100 und zwei LKWs, einmal Grundgerät 62To und einmal Balast 77To durch Niedersachsen, Nordrhein Westfahlen und Reinland Pfalz gefahren.
 
 Auflagen Niedersachsen:
 LGD BF3
 LTM 1100 BF3
 Beide LKWs BF3
 
 Auflagen Nordrhein Westfahlen:
 LGD BF3
 LTM nix
 beide LKWs BF2
 
 Auflagen Rheinland Pfalz:
 LGD BF3 und nach verlassen der BAB Polizei begleitung
 LTM nix
 Beide LKWs , jewals eingenes BF3 beim Ballast noch dazu alle Brücken als Einzelfahrt, muste dahinter alles dicht gemacht werden.
 
 
 Also es hängt immer von der Behörde ab
 
 
 Ein anderes mal bei einem LTM 1500, brauchte der LTM nur für Hamburg ein eingenes BF3, vor Hamburg und nach Hamburg LTM und zwei LKWs ein BF3, eben nur Hamburg ein eigenes .......Behördenwahnsinn würde ich mal vorsichtig sagen
 --
 MfG
 Schlimmerfinger
 
 Diskutiere nie mit Idioten. Sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung...
 |