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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Beweiskraft von E Mails bzw. den Ausdrucken davon? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
30.06.2012, 20:36 Uhr
Roland



Hallo,

welche Beweiskraft haben E-Mails bzw. die Ausdrucke davon vor Gericht, wenn jemand von seinem Vorgesetzten per E Mail eindeutig beleidigt wird? Er könnte sich ja immer noch herausreden, er habe das Mail nicht geschrieben, da er kurzzeitig nicht im Büro war.

Danke für Eure Antwort.


Gruß aus dem heißen Süden

Roland
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001 — Direktlink
30.06.2012, 21:46 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Google mal "beweiskraft einer email", dann wirst beispielsweise auch hierüber stolpern ...:

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail#Beweiskraft


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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002 — Direktlink
30.06.2012, 23:53 Uhr
Roland



Hallo Stephan,

danke für den Linktipp. Technisch dürfte es aber möglich sein, herauszufinden von welchem PC die Mail zu welchem Zeitpunkt abgeschickt wurde und wer sich mit dem entsprechden Paßwort eingeloggt hat, oder täusche ich mich da?


Gruß aus Erlangen

Roland
--
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003 — Direktlink
01.07.2012, 10:10 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Das weiß ich nicht. Aber der zuständige Netzwerkadministrator dürfte eine Antwort darauf wissen. Er wird auch wissen, wie sich solch eine Information mit dem Datenschutz veträgt. Spätestens an diesem Punkt könnte es dann doch noch schwierig werden mit einem vor Gericht zulässigen Beweis ...

Wer allerdings so dämlich ist, als Vorgesetzter eine Beleidigung per Mail öffentlich zu machen, der wird früher oder später weitere Fehler dieser Art auf dem Silbertablett liefern. Erst recht, wenn er sich dabei in sicherer Deckung wähnt. Sowas würde ich gar nicht bis vors Gericht zerren, sondern dem Betriebsrat zeigen. Aber da bist Du wahrscheinlich schon längst gewesen, oder ...?


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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004 — Direktlink
02.07.2012, 21:46 Uhr
Roland



Hallo Stephan,

ja ich habe schon mehrere Gespräche mit BR hinter mir, teilweise war auch der Chef dabei. Er hat erklärt, er was doch nicht als Beleidigung gedacht, er wollte mir nur helfen. Die Betriebsräte sind auf sein Gesülze voll reingefallen und haben einen Schmusekurs gefahren. Er hat auch wieder sein Niesverbot erwähnt und war ganz stolz darauf zu erklären dass er anderen Kollegen das lachen und singen verboten hat. Spätestens da hätten die BR nachhaken sollen, aber das war anscheinend zuviel verlangt. Ich kaum soviel fressen wie k... möchte.
Trotzdem schönen Abend noch,

Gruß

Roland
--
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005 — Direktlink
02.07.2012, 22:05 Uhr
timberjack

Avatar von timberjack

Hallo Roland,

ein Niesverbot?? Was ist ein Niesverbot??

Dürft ihr denn noch atmen oder atmet ihr vor Arbeitsbeginn ein und nach Arbeitsende wieder aus?
Ich glaube die Haftbedingungen in Alcatraz waren lockerer .

Mal Spaß bei Seite!

Man müsste sich zwar mal ein Bild von der Gesamtlage machen um zu urteilen, aber so wie du es schilderst, grenzt es schon an Mobbing.

Darf man fragen, in welchem Berufszweig du tätig bist?

Gruß
timberjack
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006 — Direktlink
04.07.2012, 13:55 Uhr
Roland



Hallo,

ich bin in Warenannahme/Versand eines bekannten deutschen Unternehmens tätig. Was das Niesen angeht, jetzt soll geprüft werden, das Niesen evtl. mit dem Feinstaub zusammenhängt, da ich außerhalb des Gebäudes nicht niesen muß.

Da mit dem Gefängnis ist durchaus berechtigt, schließlich haben die Architekten dafür gesorgt, dass vor unseren Fenstern lauter Gitter sind und wir praktisch nur gesiebte Luft atmen können.

Was die Beleidigung angeht: Kein Wort der Entschuldigung, laut BR ist halt ein etwas rauherer Ton in meinem Bereich üblich. Ich soll mich beruhigen und es wurde mir dringend nahegelegt mich von unserem Betriebspsychologen coachen zu lassen, damit ich ein dickeres Fell entwickle. Wahrscheinlich muss als nächstes ich mich entschuldigen....


Gruß

Roland
--
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