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Hansebubeforum » Technik » Zulässiuges Gesamtgewicht » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
09.03.2004, 18:20 Uhr
Jochen



Hallo,

ich habe eine Frage und zwar wenn ich eine 3-Achsige Zugmaschiene und einen 3-Achsigen auflieger habe wie viel darf ich draufladen bzw. wieviel darf der Transport insgesammt an gewicht haben?
Wäre über Antworten sehr dankbar!

MfG Jochen
--
Grüßle aus Oberkirch

Jochen
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001 — Direktlink
09.03.2004, 19:09 Uhr
Tobias



http://www.linuxfueralle.de/showtopic.php?threadid=714&time=1078849275
--
MFG Tobi

Wer Fehler findet darf sie Behalten

Das (c) aller in meinen Beiträgen geposteten Bildern liegt, falls nicht anders angegeben bei mir.
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002 — Direktlink
09.03.2004, 19:30 Uhr
MAN 41680



Hi Jochen,

also ich sag dir mal das was ich von meinem Bekannten habe und der fährt genau so ein Gespann. (Er hat mir das allerdings schon vor etlicher Zeit gesagt, daher bin ich mir nicht mehr so ganz sicher!)

Also er fährt nen 3achsigen TGA und entweder einen 3achs Auflieger oder einen 3achs Doll Nachläufer.

Er meinte das das mit den Achslasten wie folgt ist:
Zugm.: 8 12 12
Anhänger: 12 12 12

Also kämen wir auf 68t mit dem Gewicht im Leerzustand.

Ich glaube aber das das hier "nur" möglich ist da das "aufgewertete Achsen" sind, von 8 auf 12 Tonnen".

Hoffe das stimmt so, wenn nicht beitte erklärt mir das auch gleich nochmal.


Grüße

Lennart

PS: Hier seht ihr das Fahrzeug von dem ich spreche.
Ich habe leider kein gutes Foto davon, deshalb habe ich es gezeichnet !

https://fotoalbum.web.de/folder/18662965/?sid=000000DB69827C410E19DC59B46CE832EF5C3A

Ihr müsst nur noch auf MAN TGA.... klicken

(c) liegt natürlich bei mir und bitte beachtet das auch!!

(nicht wie einer von hier, der glaubt er kann sich fröhlich alles zusammenkopieren auf
www.jl-truckcenter.de.vu
ohne zu fragen, denn in den Zeichnungen steckt eine Menge Arbeit drin!)
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003 — Direktlink
09.03.2004, 20:29 Uhr
TGA601



@Lennart
Da muß ich Dich enttäuschen: Die Betonung liegt auf "zulässiges" Gesamtgewicht. Bei fast allen Zulassungen liegt an den Achsen der Zugmaschinen die max. Achslast an den Hinterachsen bei 10 ts !!! Da die auch max.27,5 ts im Schwerlastbetrieb haben dürfen, sind die Achslasten max. 7,5-10-10 t !!! Weiter werden 12 t Achslast am Anhänger nur bei geteilten Halbachsen (hydraulische Plattformwagen) zugelassen. Wenn es sich also bei dem LKW Deines Bekannten um einen Sattelauflieger oder Nachläufer handelt, dann sind max. 3x 10 ts drin. alles andere sind "technische" Achslasten und immer wieder gerne erzähltes "Fernfahrergarn". Höhere Achslasten, wie die oben beschriebenen, bekommt man nur bei ganz speziellen megaschweren Schwertransporten, wenn man z.B. nachweisen kann, daß man bei 250 ts Ladung mit entsprechend vielen 12t-Achsen nicht mehr um die Ecken kommt.
--
Viele Grüße aus dem Mittelpunkt von Deutschland
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004 — Direktlink
09.03.2004, 20:41 Uhr
MAN 41680



Hallo TGA601,

Danke für diese Korrektur und die Info!

Grüße Lennart
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