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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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04.11.2009, 14:12 Uhr
Thorge



...jetzt bin ich aber neugierig :-)

Auf jeden Fall scheint dies somit ein "never-ending-thread" zu werden.
--
Viele Grüße !
Thorge
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05.11.2009, 12:54 Uhr
Rudibert




Zitat:
Thorge postete
...jetzt bin ich aber neugierig :-)

Auf jeden Fall scheint dies somit ein "never-ending-thread" zu werden.

Wird es auch. Manchmal sind es aber nicht immer nur die "Falschmessungen", sondern ab und zu die "Richtigmessungen" von ungünstig beladenen Fahrzeugen mit knapp kalkulierten,theoretischen Werten in den Zetteln.
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05.11.2009, 14:50 Uhr
Schlepper



Genau das ist es. Es gibt Spediteure, die tragen wie hier zu geringe Gewichte in Ihre Genehmigungpapiere ein und lassen dann das Lastberechungsprogramm (Easyload/Salsa) laufen, um festzulegen, ab welcher Achse das Ladegut auf dem Tieflader aufgesetzt werden soll.
Wenn aber die Gewichte im vorhinein schon nicht stimmen, dann stimmen natürlich auch die Achslasten nicht. Was soll dann denn die Polizei machen. Die können doch nur noch den Transport dann stoppen.
Warum lässt man Schwertransporte über die Tscheschiche Grenze bis nach Hessen kommen, um dann hier auf einem Rastplatz festzustellen, dass er, wie ich höre, über 20t überladen hat. Hier muss die Ladung wieder auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden. Solche Transporte darf man einfach nicht mehr über die Grenze nach Deutschland reinlassen. Die müssen direkt an der Grenze verwogen werden.

Gruß von der Weser
Schlepper
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128 — Direktlink
05.11.2009, 18:57 Uhr
wilmaXZ



Hallo, Schlepper,
bin gerade durch Zufall auf Euer super Forum gestoßen. Wie kommt Ihr eigentlich an diese klasse Infos? Gucke mir auch öfter Schwertransporte an. Aber ich sehe nur die stillgelegten Transporte. Wir kommt Ihr an die Details, warum stillgelegt, wieviel Maß/Gewichtsüberschreitung usw. Würde mich auch oft interessieren...!

(Sorry, das mit der Zitatantwort hat noch nicht so geklappt :-( Habe noch nie in n'em Forum gepostet...Kriege ich aber noch raus... :-) )
Gruß
wilmaXZ
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05.11.2009, 22:28 Uhr
Harry K.



Hi zusammen,

nach mehreren PC-Crashs und der Hilfe von Burkhradt (vielen Dank nochmals) konnte ich mich heute wieder im Forum anmelden.
Natürlich habe ich diesen Thread aufmerksam verfolgt, hin und wieder über soviel Sachverstand geschmunzelt und mir auch hin und wieder an die Stirn getippt. Mir geht es eigentlich nur darum, einige Fakten anderst darzustellen oder eben aus dem Winkel eines Polizisten zu erklären.

In diesem Gewerbe gibt es nur gute und ein paar weniger gute Unternehmen - so ist es auch erklärbar, dass nahezu schon jede Firma aus dem In- und Ausland an den "Schwertransport-Ausstellungen" auf unseren Autobahnparkplätzen teilgenommen haben und sicherlich auch künftig teilnehmen werden. Die Gründe hierfür sind so manigfaltig wie der Bußgeldkatalog der StVO/StVZO und das Strafgesetzbuch - also vom fehlenden "62 km/h-Schild" am Auflieger (Auflagenverstoß i.S.d. § 70 StVZO-Ausnahme) bis zum sturzbetrunkenen oder zugekifften Fahrer, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Urkundenfälschung (STGB / STVG).

Die Beanstandungsqouten bei solchen Kontrollen liegen selten unter 70 % dieser Fahrzeuge - die Untersagungen der Weiterfahrt oft bei 50 %. Und genau solche Zahlen lassen die Politiker aufschrecken - die Presse springt auch voll rein und schon sind die "rollenden Bomben" in aller Munde.

Über eins sollte sich auch jeder im klaren sein - die in den Ländern beschafften Haenni XXL Waagen sind für solche Verwiegungen zugelassen und natürlich auch geeicht - Hendrik hat irgendwo auch schon hier gepostet, dass das Paar mit 30.000 Euro zu buche schlägt. Baden-Württemberg hat in jedem Regierungsbezirk eine solche Einheit beschafft und im Einsatz.

Seid sicher - die Teile werden nur von ein paar eingewiesenen und geschulten Beamten bedient. Die Kontrollstellen sind in Längs- und Querrichtung vermessen und auch die Bedinungsanweisung wird strikt eingehalten. Soweit mal grundsätzliches zur gerichtsverwertbaren Wägung, die einmal in Vorwärts- und einmal in Rückfahrtsfahrt erfolgt. Während des Wiegevorgangs ist der Leerlauf eingelegt, die Bremse gelöst. (Hendrik.....ganz ruhig....wir heben den Zug gegen Wegrollen nicht fest - wir legen wie jeder Fahrer auch, unseren eigenen Unterlegkeil unter ein Rad. (Eigentlich bei unter 2 % Gefälle gar nicht nötig....)

Unter diesen Voraussetzungen sollte immer eine korrekte Verwiegung möglich sein. So wie es auf den Bildern von Jens zu sehen ist, gehe ich nicht von einer gerichtsverwertbaren Wiegung aus aber eins ist sicher - wenn bei unseren Wiegungen ein Fahrer auf der Waage oder auf den Matten so in die Eisen steht, wird er für den Schaden in die Haftung genommen - ich weiß nicht wie bei Jens die Einweisung erfolgte - bei uns wird aber jedem Fahrer genau erklärt, wie er auf die Matten fährt und was er zu tun hat. Für mich sah dass ein wenig nach "Frustbremsen" aus....

Wie Hendrik auch schon ausführte, ist ein stärheres Gefälle immer zu Gunsten des Aspiranten - sprich es wir etwas weniger angezeigt - aber wie schon erwähnt - sie ist nicht gerichtsverwertbar - also kann im Owi-Verfahren nicht verwendet werden. (Aus diesem Grund wiegen wir eben nur an vermessenen Plätzen, die die Anforderungen erfüllen)

Zur Länge der ausgelegten Matten muss ich eigentlich nichts mehr sagen - sie entsricht dem 200-fachen der Plattenhöhe - soweit machbar, legen wir 16 Matten aus - also das doppelte was gefordert wird - allerdings sind schon viele Kontrollstellen mit Ausfräsungen im Fahrbahnbelag ausgestattet, was das auslegen der Matten erübrigt.

Da ich bei unzähligen Wägungen (mit Vergleichswägung auf den geeichten Brückenwaagen) vor der Zulassung dieser digitalen Waagenblätter bei unserern verschiedenen Anhängerhersteller dabei war, bin ich felsenfest davon überzeugt, dass bei richtiger Anwendung auch ein korrektes Ergebnis festgestellt wird. Natürlich ist bei keinem Meßverfahren ein Fehler auszuschließen - aus diesem Grund wird aber auch pro Rad eine Toleranz von 100 kg abgezogen.

Was die Feststellung von technischen Mängeln an einem Fahrzeug betrifft gibt es eigentlich nicht viel zu sagen. Der Polizist, der auf einem Rollbrett unter einem Lastzug durchrobbt (BUZ sei ruhig - ich weiß, dass ich da heute nimmer durchpasse...) ist sicher sachkundig - vielleicht auch Kfz-Meister, aber in der Regel eben kein Sachverständiger. Aus diesem Grund wird in soilchen Fällen das Fahrzeug einem solchen vorgeführt, der dann die Aussage zur Verkehrssicherheit in Form eines Gutachten abgibt. Bei den Transporten werden sie eben vor Ort geholt und machen dort ihre Begutachtung. Nur so haben die vom Polizisten erhobenen Feststellungen (Beanstandung) in einem folgenden Prozeß Bestand. Und wird diese Verkehrsunsicherheit -wegen mir auch nur bei einem Reifen festgestellt- ist das Ende der Fahnenstange erreicht - das Fahrzeug steht, bis der Mangel behoben wird.

Der Polizeibeamte hat nach seiner Feststellung eine Garantenstellung - sprich - er zeichnet verantwortlich...... Hypotetisch an dem Gollfall festgemacht..... sie fahren weiter, damit der Transport an einer geeigneten Stelle "parken" kann....

Nur aufgrund eines Fahrfehlers fällt die Ladung vom Hänger.....eine nicht erkennbare Brücke/Kanal ect. wird während der Weiterfahrt überfahren und bekommt einen Schaden.......der Polizist ist dann immer in der Verantwortung und (leider) trägt diese Verantwortung heute nahezu keiner mehr.

Zum Abschluß noch ein paar Worte zur Verhältnismäßigkeit oder Toleranzen. Formalrechtlich verliert jede Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung ihre Gültigkeit, wenn die erlaubten Werte überschritten sind und somit gibt es hierbei keine Verhältnimäßigkeit - die Weiterfahrt ist schlicht nicht mehr möglich, weil der Verwaltungsakt (= die Erlaubnis/ die Ausnahme) erloschen bzw. nicht gültig ist.

Weder in den Längen- noch in den Gewichtsvorschriften nach §§ 32 und 34 StVZO ist etwas von Maßtoleranzen zu lesen - somit können auch die 10 Tonnen oder 4 % Überlast beim Gollfall nicht aus Schutzmannssicht als "geringfügig" angesehen werden. Nur eine neue Erlaubnis zu einem weniger gefährlichen Standort kann den Zug von der Straße bringen - wieso dies nicht gemacht wurde oder ob es eben tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist/war, entzieht sich meiner Kenntnis (......Kassel ist nicht mein "Gebiet"...)

Übrigens Jens - die Sache mit dem 2-Tagesle(e)rgang bei Goldhofer war gut - hat mich an den Typ erinnert, der seinen Arzt plötzlich geduzt hat..... Der Doc frägt wieso er ihn duze - ganz einfach - ich habe einen Sanitätslehrgang gemacht - wir beide sind doch jetzt Kollegen.....


Soweit mal ein paar Ansichten von eben der anderen Seite,

Gruß aus dem Süden

Harry


PS: Hendrik - schick mir mal als PN Deine Telefonnummer .... müsste mit Dir mal ein Date ausmachen......
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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05.11.2009, 23:18 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Hallo Harry,

da bist Du ja endlich.....ich dachte schon so die ganzen Monate, wo bleibt denn der Kerl....


Zitat:
Harry K. postete Nur aufgrund eines Fahrfehlers fällt die Ladung vom Hänger.....eine nicht erkennbare Brücke/Kanal ect. wird während der Weiterfahrt überfahren und bekommt einen Schaden.......der Polizist ist dann immer in der Verantwortung...

Ich weiß zwar, daß das formaljuristisch korrekt ist, kann mich mit sowas aber nicht abfinden. Wenn aufgrund eines Fahrfehlers die Ladung runterfällt, kann und darf das doch nicht dem Polizisten zum Nachteil gereichen...da hat doch der Fahrer Schuld....und desweiteren war offensichtlich die Ladung falsch gesichert. Schäden an Bauwerken werden zwar gerne als "worst case scenario" herangezogen, allerdings halte ich das Risiko für vernachlässigbar gering, wenn man derartig die Kontrollen durchführt, daß ein vorher geprüfter und bereitgestellter "Rückzugsraum" für potenziell überschwere Fahrzeuge verfügbar ist (Industriegebiet, Autohof, etc.....das ist doch da in Baunatal der Fall?.....Hätte man zumindest längst mal vorab prüfen können....)

Dem gegenüber steht die - meines Erachtens - viel größere und offensichtlichere Gefahr, daß ein Verkehrsteilnehmer in einen auf einer Bundesstraße tagelang abgestellten Schwertransport einfach reinkracht! Bzw. infolge eines plötzlichen und unerwarteten "Einfädelmanövers" ein Unfall geschieht.

Auch dabei hätte natürlich nicht der Polizist die Schuld, sondern ebendieser Verkehrsteilnehmer, nur muß es doch das alleroberste gemeinsame Ziel sämtlicher Parteien sein, die Straßen unverzüglich zu räumen. Daß tagelang, und auch insbesondere nachts, auf einer zweispurigen Landstraße, die wohl im Endeffekt ein Autobahnzubringer ist (?), ein Schwerlastteil auf Elefantenfüßen steht, das geht mir gar nicht in den Kopf! Sowas kenne ich bislang nur aus Entwicklungsländern.....


Zitat:
PS: Hendrik - schick mir mal als PN Deine Telefonnummer .... müsste mit Dir mal ein Date ausmachen......

Mach ich - aber nur, wenn Du mich nicht verhaftest!

Gruß aus Südhessen,

Hendrik
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06.11.2009, 00:50 Uhr
Rudibert




Zitat:
Harry K. postete
Der Polizeibeamte hat nach seiner Feststellung eine Garantenstellung - sprich - er zeichnet verantwortlich...... Hypotetisch an dem Gollfall festgemacht..... sie fahren weiter, damit der Transport an einer geeigneten Stelle "parken" kann....

Nur aufgrund eines Fahrfehlers fällt die Ladung vom Hänger.....eine nicht erkennbare Brücke/Kanal ect. wird während der Weiterfahrt überfahren und bekommt einen Schaden.......der Polizist ist dann immer in der Verantwortung und (leider) trägt diese Verantwortung heute nahezu keiner mehr.

Zum Abschluß noch ein paar Worte zur Verhältnismäßigkeit oder Toleranzen. Formalrechtlich verliert jede Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung ihre Gültigkeit, wenn die erlaubten Werte überschritten sind und somit gibt es hierbei keine Verhältnimäßigkeit - die Weiterfahrt ist schlicht nicht mehr möglich, weil der Verwaltungsakt (= die Erlaubnis/ die Ausnahme) erloschen bzw. nicht gültig ist.

Weder in den Längen- noch in den Gewichtsvorschriften nach §§ 32 und 34 StVZO ist etwas von Maßtoleranzen zu lesen - somit können auch die 10 Tonnen oder 4 % Überlast beim Gollfall nicht aus Schutzmannssicht als "geringfügig" angesehen werden. Nur eine neue Erlaubnis zu einem weniger gefährlichen Standort kann den Zug von der Straße bringen - wieso dies nicht gemacht wurde oder ob es eben tatsächlich nicht genehmigungsfähig ist/war, entzieht sich meiner Kenntnis (......Kassel ist nicht mein "Gebiet"...)

Im Gollfall wäre die Weiterfahrt bis zum Industriegebiet Kaufungen/Papierfabrik genehmigungsfähig gewesen, da (Siehe Beitrag 500to-Transport) auf der zu benutzenden Wegstrecke ins Gewerbegebiet Achslasten bis über 17 to möglich sind bzw gefahren werden. Die Lossebrücke im Bereich der Kreuzung B7 / Einfahrt GWG Papierfabrik wäre nicht beschädigt worden.

Tante Edith hat das Zitat auf den relevanten Teil gekürzt

Dieser Post wurde am 06.11.2009 um 07:58 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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06.11.2009, 06:32 Uhr
Flo K

Avatar von Flo K


Zitat:
Hendrik postete
... daß ein vorher geprüfter und bereitgestellter "Rückzugsraum" für potenziell überschwere Fahrzeuge verfügbar ist (Industriegebiet, Autohof, etc.....das ist doch da in Baunatal der Fall?.....

Hallo Hendrik

Bitte nicht verwechseln:
Schauplatz der Schwertransport-Parkplatz-Aktionen war hier immer die Stadtgrenze Kassel/Kaufungen.
Zuständig ist hier auf der A 7 aber wohl (?) die Autobahnpolizei Baunatal.

Da ja aber vermutlich nicht jeder Mitleser die lokalen Begebenheiten, hier vor Ort, kennen wird, habe ich mal versucht, diese in zwei übersichtlichen Karten-Grafiken darzustellen:




Detail: Ausfahrt Kassel Ost

Ich hoffe, dass man sich jetzt ein einigermaßen konkretes Bild von der Umgebungssituation machen kann.

Grüsse aus Kassel

Flo

PS: @Harry K: Vielen Dank für diese sehr informative und Kompetente Sichtweise der "anderen" Seite. Vielleicht lesen ja auch die Kollegen aus Baunatal mit, wer weis? ;-)

Edit Kartenausschnitte entfernt. Urheberrecht!!!

Dieser Post wurde am 06.11.2009 um 12:27 Uhr von Burkhardt editiert.
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06.11.2009, 07:31 Uhr
Schlepper



Hallo zusammen,

Danke für die Karten-Grafiken mit dem eingezeichneten Schwerlastparkplatz in Richtung Kassel, kurz vor der Autobahneinfahrt.
Es muss aber noch ein Schwerlastparkplatz, genau gegenüber auf der B7 in Richtung Hessisch Lichtenau, eingezeichnet werden. Denn da stand über Ostern 2009 zu gleichen Zeit ein Tieflader von Bohnet ohne Zugmaschine.

Siehe den ersten Eintrag von Flo K :

Ich war gerade eben erst selber vor Ort und die Szenerie mutet wirklich grotesk an!
Direkt hinter der Kreuzung B 7 / A 7-Auffahrt "Kassel Nord" blinken riesige Baustellenabsicherungen.
Nähernd man sich dem Objekt fällt als nächstes die seitlich abgelegte Schubstange auf - also was richtig Schweres!
Dahinter steht dann ein Schwertransport ohne Zugmaschinen, bestehend aus 16 Scheuerle Achslinien mit Schwanenhals.
Grotesk wird es aber erst dann, wenn man direkt gegenüber noch einmal beinahe genau die selbe Situation zu sehen bekommt! Nur sind es diesmal (vermutlich) 20 Scheuerle Achsen, die sich dort die Reifen eckig stehen.

Dieser Transport ist über 750 km ohne Beanstandungen auch aus der CS gekommen und wurde auf der B7, also 20 km vor der Entladestation, stillgelgt.

Ich frage mich nur, warum muss so etwas auf einer so befahren B7 erfolgen.

Gruß von der Weser
Schlepper
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134 — Direktlink
06.11.2009, 07:43 Uhr
Flo K

Avatar von Flo K


Zitat:
Schlepper postete
Es muss aber noch ein Schwerlastparkplatz, genau gegenüber auf der B7 in Richtung Hessisch Lichtenau, eingezeichnet werden. Denn da stand über Ostern 2009 zu gleichen Zeit ein Tieflader von Bohnet ohne Zugmaschine.

Stimmt genau!
Vielen Dank für die Anregung - habe das das auch gleich übernommen und entsprechend ergänzt.

Flo
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06.11.2009, 14:36 Uhr
ELWIS1



Und zur selben Zeit die Firma Paule auf der anderen Spur @Grins
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136 — Direktlink
06.11.2009, 17:01 Uhr
Rudibert



Vermutliche "Falschmessung" durch die Polizei auf der RA "Hasselberg/Ost" konnte nicht bestätigt werden. Meßplatz gemäß Vorschrift, Erst- & Referenzverwiegung top.
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06.11.2009, 17:19 Uhr
wilmaXZ




Zitat:
Rudibert postete
Vermutliche "Falschmessung" durch die Polizei auf der RA "Hasselberg/Ost" konnte nicht bestätigt werden. Meßplatz gemäß Vorschrift, Erst- & Referenzverwiegung top.

Hallo Rudibert,
eine Frage: woher bekommt man diese Infos?
Gruss
wilmaXZ
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138 — Direktlink
06.11.2009, 22:36 Uhr
Jens P.




Zitat:
Rudibert postete
Vermutliche "Falschmessung" durch die Polizei auf der RA "Hasselberg/Ost" konnte nicht bestätigt werden. Meßplatz gemäß Vorschrift, Erst- & Referenzverwiegung top.

Ist ja klar wenn Du für die Polizei arbeitest dass Du sie und die absolut schwachsinnigen und verkehrten Verwiegungen verteidigst.
Verwiege mal richtig dann richtest Du lange nicht so einen fürchterlichen wirtschaftlichen Schaden an. Mit solchen Aktionen können Firmen auch Pleite gehen.

Dieser Post wurde am 06.11.2009 um 22:43 Uhr von Jens P. editiert.
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139 — Direktlink
07.11.2009, 04:20 Uhr
ELWIS1



Hi Jens,
wie bist denn Du drauf....? Windkraft ist nicht Alles... die pfeifen auch bald "La Paloma"....! Die Fahrer haben keine Schuld.... war bestimmt der Werksschutz.... oder?
Nur am Rande, Harry war ein geiler Beitrag, but never chanche a winning team... !
Gruss Elwis
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140 — Direktlink
07.11.2009, 09:14 Uhr
MIG




Zitat:
Harry K. postete

Nur aufgrund eines Fahrfehlers fällt die Ladung vom Hänger.....eine nicht erkennbare Brücke/Kanal ect. wird während der Weiterfahrt überfahren und bekommt einen Schaden.......der Polizist ist dann immer in der Verantwortung und (leider) trägt diese Verantwortung heute nahezu keiner mehr.

...

Das leuchtet ein :rolleyes Die Fahrer, schon jahrelang im Geschäft, Tag für Tag mit ihren Schwertransporten unterwegs, noch nie was passiert, und dann soll die Ladung runterfallen wenn man mal 2-3 km Umweg fährt. Das glaubst du doch selber nicht!

Und das mit der Verantwortung trifft den Nagel auf den Kopf. Es gibt aber zum Glück noch ein paar alte Hasen die z.B. auch mal von der genehmigten Route abweichen wenn´s dem reibungslosen Ablauf des Transports dient.
Und zwar ohne sich dabei ins Hemd zu machen

Ich und jeder andere Arbeitnehmer muß schließlich auch für sein Tun und Handeln Verantwortung tragen.
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141 — Direktlink
07.11.2009, 09:28 Uhr
Rudibert




Zitat:
Jens P. postete

Zitat:
Rudibert postete
Vermutliche "Falschmessung" durch die Polizei auf der RA "Hasselberg/Ost" konnte nicht bestätigt werden. Meßplatz gemäß Vorschrift, Erst- & Referenzverwiegung top.

Ist ja klar wenn Du für die Polizei arbeitest dass Du sie und die absolut schwachsinnigen und verkehrten Verwiegungen verteidigst.
Verwiege mal richtig dann richtest Du lange nicht so einen fürchterlichen wirtschaftlichen Schaden an. Mit solchen Aktionen können Firmen auch Pleite gehen.

Wenn du das so genau weisst, bitte. Frage an dich so erfahrenen Schwerlastfahrer: Wie sieht die Lastverteilung an einer Kombination 4achs Zugmaschine + 17achs-Bett/Innenrahmen aus, wenn vorn 6 und hinten 11 Achsen sind und das Teil ziehmlich mittig zwischen 6er und 7er Achse (also viel zu weit vorn)steht ? Deine Antwort müsste heißen: Richtig verladen hydraulischer Ausgleich funktioniert immer,(selbst wenn das Teil auf dem Schwanenhals liegt), falsch gewogen.
Wenn man diesen Kram hört, dürfte man gar nicht mehr zu den abgestellten Transporten fahren, um Klarheit zu schaffen, ob wirklich falsch gewogen wurde/ bzw. ob die Ladung falsch aufgesetzt wurde oder zu schwer war. Anmerkung am Rande: Es gibt sogar Begleitfirmen, welche in den BF3´s die kurzen Achslastwaagen mitführen, um schon bei der Verladung die Platten unter die Achsen zu legen. Da gibt es unterwegs dann keine Probleme.
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142 — Direktlink
07.11.2009, 09:36 Uhr
slowman




Zitat:
Das leuchtet ein :rolleyes Die Fahrer, schon jahrelang im Geschäft, Tag für Tag mit ihren Schwertransporten unterwegs, noch nie was passiert, und dann soll die Ladung runterfallen wenn man mal 2-3 km Umweg fährt. Das glaubst du doch selber nicht!

Jooo, und warum passieren dann im Strassenverkehr überhaupt soviel Unfälle??? Es sind tagtäglich sowohl mit LKW und PKW jede Menge erfahrene Fahrer unterwegs und es passiert noch genug. Erinnert mich an meine Zeit im int. Fernverkehr. Sprüche wie "Ich fahre schon zwanzig Jahre und habe das bisher immer nur so oder so gesichert oder getan" waren an der Tagesordnung. Hoffen wir nur mal, daß auch die Ladung oder die Umstände wissen daß da ein alter Hase am Steuer sitzt.......


Zitat:
Und das mit der Verantwortung trifft den Nagel auf den Kopf. Es gibt aber zum Glück noch ein paar alte Hasen die z.B. auch mal von der genehmigten Route abweichen wenn´s dem reibungslosen Ablauf des Transports dient.
Und zwar ohne sich dabei ins Hemd zu machen

..und wenn er dann dort von der Rennleitung aufgehalten wird, geht gleich das Gejammere wieder los.....


Zitat:
Ich und jeder andere Arbeitnehmer muß schließlich auch für sein Tun und Handeln Verantwortung tragen.

das muss auch jeder Polizist, er versucht es nur zu minimieren. Wenn Dein arbeitgeber von Dir verlangt, massiv die Lenk- und Ruhezeiten zu überschreiten oder die Ladung nicht korrekt zu sichern versucht Du doch sicher auch dagegen etwas zu unternehmen, um die Folgen und die Verantwortung Deines Handels möglichst gering zu halten, oder?
Nichts anderes macht der Polizist in diesem Falle auch....

Dieser Post wurde am 07.11.2009 um 10:01 Uhr von Hendrik editiert.
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143 — Direktlink
07.11.2009, 09:41 Uhr
slowman



@MIG:
solche Antworten finde ich spitze!!!!
Ist ja klar, alte Hasen können alles, dürfen alles......
Solche Sprücheklopfer habe ich in meiner Zeit im int. fernverkehr genug gesehen.
Der Polizist übernimmt schon verantwortung für sein Handeln und Tun, genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Er versucht aber auch, die Folgen seines Tuns und Handeln möglichst gering zu halten, wie jeder andere auch

PS: Lösche mal bitte jemand meinen Schmarrn ein Posting höher...danke

Dieser Post wurde am 07.11.2009 um 09:41 Uhr von slowman editiert.
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144 — Direktlink
07.11.2009, 09:54 Uhr
MIG



Hey Slowman,

1. mit den "alten Hasen" meinte ich Polizisten, die nicht erst gestern von der Polizeischule kommen, die auch mal von sich aus sagen: Wir fahren jetzt nicht die Straße X sondern die Straße Y weil es so einfacher geht!

2. gibt es zwischen Fahrer im int. Fernverkehr und Fahrer von Schwertransportern doch einen gewissen Unterschied (ich seh´s jeden Tag auf der Autobahn)

3. mit Verantwortung übernehmen meine ich nicht irgendwelche illegalen Dinge zu machen (Lenkzeitüberschreitung o. ä.).
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145 — Direktlink
07.11.2009, 10:24 Uhr
slowman



Hi MIG,

mit dem Unterschied zwischen Fahrer Fernverkehr und Schwertransport magst Du recht haben, ich denke aber es gibt in beiden Sparten den Typus Homo Denkmitix und Homo Schwachmatix, bei den einen mehr, den anderen weniger.....:-)
zum Thema Verantwortung: Wenn der Polizist sagt nehme die Strasse X statt Y weil es einfacher geht und in Strasse Y irgendein gutbehüteter Mittsiebziger in seinem Untertürkheimer Gefährt samt Klorolle auf der Ablage die Vorfahrt missachtet und irgendwo zwischen Achse 8 und 12 am Goldhofer seinen Kühler eliminiert wird sich der Polizist schon ein paar Fragen gefallen lassen müssen was der Transport in dieser Strasse zu suchen hat. Die "Alten" sind da sicherlich schmerzfreier als die jungen Hüpfer, denn die wollen sicher auch noch ein paar Sternchen als Schulterlast bekommen und da wären solche Vorfälle eher hinderlich denke ich mal.
So weit so gut,

Gruß aus dem ( noch sonnigen) Süden der Republik

Chris
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146 — Direktlink
07.11.2009, 10:31 Uhr
MIG



Slowman, da hast Du schon recht. Aber wenn jeder seine Arbeit richtig macht, Polizei sowie Fahrer des Schwertr., dann kann man auch den Rentner ausschließen.
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147 — Direktlink
07.11.2009, 10:33 Uhr
Schlepper



Hallo zusammen,

was hat denn Falschmessung mit Falschfahren zu tun?

Gruß von der Weser
Schlepper
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148 — Direktlink
07.11.2009, 10:41 Uhr
slowman




Zitat:
Schlepper postete
Hallo zusammen,

was hat denn Falschmessung mit Falschfahren zu tun?

Gruß von der Weser
Schlepper

ooohhhjeeee, das ist eine lange Geschichte....am besten mal irgendwo in den Tiefen dieses Threads das Lesen anfangen, dann kommst auch dahinter.......

Gruß

Chris
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149 — Direktlink
07.11.2009, 10:42 Uhr
slowman




Zitat:
MIG postete
Slowman, da hast Du schon recht. Aber wenn jeder seine Arbeit richtig macht, Polizei sowie Fahrer des Schwertr., dann kann man auch den Rentner ausschließen.

Du Optimist....die kann man leider nie ausschliessen..:-)
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