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Hansebubeforum » Technik » zulässiges Gesamtgewicht » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
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26.01.2004, 20:28 Uhr
Gast:Lars Jessen
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hi Leute,


mal ne Anfängerfrage:

eine MB 4153 oder MAN 41.660 hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 41 Tonnen (daher wohl die Typbezeichnung)

Nehmen wir mal an, die Zugmaschine alleine wiegt 20 Tonnen. Heißt das, daß zB das Gewicht, welches über den Schwanenhals zusätzlich auf die Achsen gebracht wird, max. 21 Tonnen betragen darf und somit die Achskombination/verteilung des Trailers/Nachläufers entscheidend ist? Oder werden da anteilig die Lasten auf den Achsen des Trailers mitgerechnet?

Bitte um möglichst einfache Erklärung


Danke schonmal Lars
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001 — Direktlink
26.01.2004, 21:02 Uhr
Mike

Avatar von Mike

Da hab' ich auch noch ne Frage zu:
Wie spielt in eben dieses Verhältnis die maximale Anhängelast von etwa 250t bei einer 4153 mit?
--
Nicht weil es schwierig ist wagen wir es nicht. Es ist schwierig weil wir es nicht wagen!!
Frei nach Sokrates

Gruß von mir!
Mike
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002 — Direktlink
26.01.2004, 21:20 Uhr
Gast:Harry
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Hi zusammen,

da ich die Weisheit ja auch nicht mit Löffeln gefressen habe, versuche ich trotzdem mal die Erklärung....BUZ kann mich ja berichtigen oder ergänzen....

Eine vierachsige Zugmaschine wiegt plus/minus um die 14 Tonnen - das "zulässige Höchstgewicht" eines solchen Vierachsers beträgt 35 Tonnen.

Bei einer gesattelten Komination errechnet sich das "tatsächliche Gesamtgewicht" ausa dem Leergewicht plus der Sattellast, wobei mit der "schweren Sattellast" 21 Tonnen erreicht sein sollten...also 35 Tonnen.

Jeder Fahrer ist von seinem Naturel natürlich bemüht, verschleißarm für die Reifen zu Fahren und da ist natürlich ein höherer Satteldruck besser als ein schwacher....da hierbei schnell die Rädchen zum durchdrehen kommen.

Natürlich verändern sich beim Umstellen des Satteldruck-Hebels auch die Achslasten propotional...also mehr Sattelsattellast = mehr Achsdruck auf den Antriebsachsen - entspricht aber auch einer Entlastung der zum Schwanenhals geschalteten Anhängerachsen....

Bei der Anhängelast von 200 oder 250 Tonnen ist die "angehängte" Gesamtlast im Hängerzugbetrieb gemeint.

Hoffe einigermaßen geholfen zu haben,

Gruß aus dem Badischen


cu Harry
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003 — Direktlink
26.01.2004, 21:55 Uhr
MAN 41680



Hallo zusammen,

also ich kenn mich da auch nicht so 100%ig aus, aber ich will folgendes noch ergänzen.

Also die Sattallast, beim TGA sind ca. 160t. Die 250t können nur im Hängerzug Betrieb erreicht werden, Auskunft eines Fahrers einer 41.660!

Allerdings weiß ich nicht ob es für den TGA "eine stabilere Sattelkupplung gibt", ob es dann möglich wäre die 250t auch per Sattel zuerreichen!!

z.B. die Firma WF Franke hat doch auf ihren TGA s diese spezial Sattelkupplung, ist es da möglich mehr zu ziehen??

Grüße Lennart
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004 — Direktlink
26.01.2004, 22:35 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Harry postete
Eine vierachsige Zugmaschine wiegt plus/minus um die 14 Tonnen - das "zulässige Höchstgewicht" eines solchen Vierachsers beträgt 35 Tonnen.

Ich glaube, bei mir in der Fahrschule (Y-Tours) war von 32t die Rede...


Zitat:
Harry postete
Bei einer gesattelten Komination errechnet sich das "tatsächliche Gesamtgewicht" ausa dem Leergewicht plus der Sattellast, wobei mit der "schweren Sattellast" 21 Tonnen erreicht sein sollten...also 35 Tonnen.

Richtig. Wobei ich mir aber vorstellen könnte, daß im Rahmen der Sondergenehmigung, die ja ohnehin für solche Transporte nötig ist, auch das zGg der Zugmaschine überschritten werden darf.


Tschüs,

Sebastian
--
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005 — Direktlink
26.01.2004, 22:57 Uhr
Kalla



@Sebastian,

soweit ich noch aus meiner Fahrschulzeit weiß war das Gesamtgewicht bis Ende der 80er auf 32 to für nen 4achser begrenzt (4x8 to Achslast). Dann gingen die Achslasten auf 10 to rauf also rechnerisch 40 to für'n 4achser. Jetzt sind sie bei 12 to also 48 to Gesamtgewicht.

Anfang der 90er bezeichnete MB seine Baustellen-4achser als 48er-Serie weil schon damals das Techn. Gesamtgewicht von 48 to möglich war.

So ist auch die 48.700 als F8 bzw. die 48.792 eine Zugmaschine mit techn. zulässigem Gesamtgewicht von 48 to. Bei der 41.660 muß es sich dann um eine mit techn. zulässigem Gesamtgewicht von 41 to handeln.

Dies ist aber nicht automatisch identisch mit dem zul. Gesamtgew. der Zulassung, die beim KBA (Kraftbundesamt) in der ABE hinterlegt ist.

Garantiert kommt nachher noch BUZ und wir haben alle ein Aha-Erlebnis. ;-)

Ciao Thomas
--
Viele Grüße aus dem Rödertal, wo das gute Radeberger herkommt

Thomas
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006 — Direktlink
27.01.2004, 12:22 Uhr
Gast:Harry
Gäste


Hi Thomas,

vom Grundsatz hast Du natürlich mit Deinen o. g. Ausführung Recht - allerdings darfst Du "Technisches" und "Zulässiges" Gesamtgewicht einer Zugmaschine nicht durcheinander schmeißen. Grundsätzlich -und das heißt eigentlich nur, dass auch die Ausnahme von der Ausnahme möglich ist- beträgt das "zulässige" Gesamtgewicht einer vierachsigen Zugm. eben nur 35 Tonnen ( 2 x 7,5 + 2 x 10,0 Tonnen Achslast), egal ob 41.660 oder 48.700 !!

Das nach § 34 Abs. 5 Nr. 3 StVZO festgesetzte Gesamtgewicht für Einzelfahrzueg mit mehr als drei Achsen beträgt aber immer noch 32 Tonnen...

(Davon sind die vierachsigen Kipper und Betonmischer betroffen)

Über die fünf- und sechsachsigen Zugmaschinen aus dem Ausland will ich jetzt lieber nichts sagen....vermute aber, dass sie über kurz oder lang auch unseren Straßen kaputt fahren werden....


Gruß aus dem Badischen

cu Harry
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007 — Direktlink
27.01.2004, 18:36 Uhr
BUZ




Zitat:
Lennart Köder postete
......die Sattallast, beim TGA sind ca. 160t. Die 250t können nur im Hängerzug Betrieb erreicht werden, Auskunft eines Fahrers einer 41.660!

Allerdings weiß ich nicht ob es für den TGA "eine stabilere Sattelkupplung gibt", ob es dann möglich wäre die 250t auch per Sattel zuerreichen!!

Hi Lennart,

das ist falsch!
Die Sattellast kann nie 160 t sein, den die Sattellast ist gleich Nutzlast. Und das auf vier Achsen.

Das zulässige Gesamtzuggewicht im oben genannten Fall beim Sattel ist 160 t, beim Hängerbetrieb 250 t.
Das errechnet sich dann irgendwie aus Motorleistung, Druckluft-/Bremsluftvolumen der Zgm, bei größeren Gewichten müßen dann mehrere Zugmaschinen ran. Also nicht nur zum Schieben und Ziehen, sondern auch zum Bremsen.

Die gängigen Schwerlastsattelkupplungen hier in Europa sind technisch für max. 36-38 t Sattellast ausgelegt. Dabei ist es egal ob die verschiebbar ist oder nicht.

Und wie Harry schon schreibt:
egal welche Typenbezeichnung auf der Tür steht, bei Vierachsern gilt 32 t zulässiges Gesamtgewicht, nur bei Schwerlastzugmaschinen im Sattelbetrieb gilt 35 t zGG!
Bei Dreiachsern: 25 t zGG mit Blattfederung, 26 t zGG mit Luftfederung, 27.5 t zGG im Schwerlastbetrieb (mit der Möglichkeit auf 33 t zGG aufzulasten, § 29 und 70 StVZO)

Technisch sieht es da, wie Kalle postete, ganz anders aus. Da wird gerne von den Herstellern ein bißchen übertrieben; eine größere Hausnummer lässt sich doch besser verkaufen.

Gruß
BUZ
--
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008 — Direktlink
27.01.2004, 19:38 Uhr
MAN 41680



Hallo Buz,

also danke dir für die Korrektur.
Ich glaub dir das, nur wundert mich das der Fahrer mir das so (falsch) sagte.

Aber der kommt bestimmt bald wieder [mit nem Schiffsdiesel , siehe mein Avatar, spätestens dann wißt ihr um welche Firma es geht] bei mir vorbei dann farge ich nochmal nach!

Grüße Lennart

Dieser Post wurde am 27.01.2004 um 19:39 Uhr von Lennart Köder editiert.
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009 — Direktlink
27.01.2004, 20:10 Uhr
Kalla



Hallo BUZ,

Du darfst mich ruhig verbessern wenn ich daneben liege, aber hinsichtlich der unterschiedlichen Lastaufnahme bei gesattelter und und gezogener Last spielt Imho auch die Krafteinlenkung in den Fahrzeugrahmen eine Rolle.

Bei einer gezogenen Last wird das Lastmoment über das Anhänge-Kupplungsmaul und deren Aufnahme am Rahmen "relativ" senkrecht in den Rahmen eingeleitet.

Bei der gesattelten Last erfolgt hingegen eine tangentiale Einlenkung der Last in den Rahmen. Aus dem Mathe/Physikunterricht weiß ich von der Vektorenrechnung her noch, dass bei einer seitwärts angelenkten Kraft diese durch den Winkel vergrößert wird. Somit kann bei gesattelter Last weniger gezogen werden. oder?

Ciao Thomas
--
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Thomas
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010 — Direktlink
28.01.2004, 18:39 Uhr
BUZ



Hi Thomas,

ja, das ist auch möglich.

Aber auch die Lenkung des Tiefladers spielt eine Rolle:
die Kraftübertragung ins Hydrauliksystem (Lenkung des Tiefladers) ist bei der gezogener Variante mit Deichsel größer, es können größer Hydraulikzylinder verbaut werden.
Bei der aufgesattelten Version sind die Übertragungspunkte (u. a. Lenkkeil, Zylinderdurchmesser) etwas zu schwach.

Deswegen sind bei Sattelkombinationen selten mehr als 16-18 Achsen am Stück zufinden.

Gruß
BUZ
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29.01.2004, 10:00 Uhr
Gast:Harry
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@ BUZ:

...jooo...das sind dann die gesattelten 18-Achser, bei denen der Schwanenhals beim Abbiegen abreißt.....*grins*

Gruß aus dem Badischen

cu Harry
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012 — Direktlink
09.05.2004, 20:54 Uhr
Clemens



Servüs,

Am Freitag kam bei Galileo der Schwertransport eines Reaktors von Kehlheim nach München.
Auf der Autobahn hat nur eine 4achs Zugmaschine gezogen. Die 2. fuhr nur hinterher. Der gesamte Transport wog aber mehr als 400t.
Frage: Wie läßt sich das mit 250t max. Anhängelast erklären?
--
Mit freundlichen Grüßen aus dem Neckartal.
Clemens
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013 — Direktlink
11.05.2004, 17:44 Uhr
Gast:Harry
Gäste


Hi Clemens,

berechtigte Frage....und ich frage mich, für was sind dann die Schutzleute überhaupt bei einem solchen Transport dabei....das ist aber ein anderes Thema.

Neben dem Gewicht stellt sich mir vor allem die Frage der Bremsleistung *grübel-grübel*

Gruß aus dem Badischen

cu Harry
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014 — Direktlink
11.05.2004, 18:46 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

HI Harry

Ich nehme mal an das der "Moppel" der die Power für die Hydraulikanlage der hinteren 14 Achslinien liefert auch die die nötige Druckluftpower für die Bremse der 14 Achslinien liefern kann.

Ich kann natürlich auch falsch liegen.

Ich meine wenn die Druckluftversorgung der hinteren Achslinien autark erfolgt braucht man technisch gesehen keine Schubmaschine in der ebene.

Vielleicht ist das so ein "Sonderlastfall" wie bei Kränen bloss halt horizontal statt vertikal.

Falls ich da was falsches geschrieben bitte ich um korrektur.

Mfg Markus K
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015 — Direktlink
11.05.2004, 19:43 Uhr
McOtti

Avatar von McOtti

Hallo die Druckluft kommt aus beiden Zugmaschinen , welche zur Druckspeierung ja noch Zusatzkessel haben , wobei die Schubmaschine nur den Druck liefert und das Bremsen selber von der Zugmaschine am Anfang des SLT´s gesteuert wird.Die 1. Zugmaschine steuert also den gesamten Transport was in punkto Lastverteilung und Sicherheit wichtig ist.
Gesponnen kann man sagen das wenn das Bremsen nicht zentral gesteuert wird der zugverband zerreißt (nur Theoretisch)
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016 — Direktlink
17.02.2020, 19:38 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Wenn ich Eure Informationen richtig verstanden habe, dann kann dieses Fahrzeug keine allgemeine Straßenzulassung erhalten?

https://www.giebeler-feuerschutz.de/de/fahrzeuge/aktuelle-fahrzeugauslieferungen/2019/Ferrero_B56_Buehne.php

(Für den Fall, daß der Link nicht mehr Funktioniert:
Eine Rosenbauer Hubrettungsbühne B60 auf 4-achsigen Mercedes Arocs 3243 8x4 (1 Vorderachse, 2 angetriebene Hinterachse, gefolgt von einer gelenkten Nachlaufachse) mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 39.ooo kg.

Als Fahrzeug einer Werksfeuerwehr vielleicht kein großes Problem, solange es sich auf dem Werksgelände bewegt. Was aber, wenn es zur Wartung in eine Werkstatt muß?

Gruß,
Thorsten
(baroni)
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
©@Christine Prayon
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017 — Direktlink
17.02.2020, 20:00 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
baroni postete
Wenn ich Eure Informationen richtig verstanden habe, dann kann dieses Fahrzeug keine allgemeine Straßenzulassung erhalten?

https://www.giebeler-feuerschutz.de/de/fahrzeuge/aktuelle-fahrzeugauslieferungen/2019/Ferrero_B56_Buehne.php

(Für den Fall, daß der Link nicht mehr Funktioniert:
Eine Rosenbauer Hubrettungsbühne B60 auf 4-achsigen Mercedes Arocs 3243 8x4 (1 Vorderachse, 2 angetriebene Hinterachse, gefolgt von einer gelenkten Nachlaufachse) mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 39.ooo kg.

Eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine (statt als LKW) sollte möglich sein.


Tschüs,

Sebastian
--
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018 — Direktlink
17.02.2020, 20:09 Uhr
Schnorro



Also ich denke da kommen mehrere Dinge zusammen.

- Fahrzeuge die eine Zulassung als Sonderkraftfahrzeug erhalten werden schonmal großzügig behandelt. Werden die Achslasten eingehalten geht da einiges zumal es sich um eine selbstfahrende Arbeitsmaschiene handelt.
-> 7,5 11,25 11,25 9 Tonnen die da als Achslassten zulassungsfähig wären geben 39 Tonnen

- Markting hat eine Pressemitteilung gemacht.

- die schleppen 1to Wasser mit, warscheinlich auch noch mindestens eine 1/2to schaummittel, Aggregat, diverses anderes Zubehör das auch noch verglastet ist, man wundert sich was da so zusammenkommt.
-> unter 35to kommen die bestimmt locker, wenn der Bock überhaupt voll ausgelastet war. Die 1000 Lt Wasser lassen eher darauf schließen das da reichlich gewichtsreserve war in der Planung.

- die B60 wird von Rosenbauer ganz regulär auf 4-Achsen angeboten. Das spricht dafür das ein solches Fahrgestell ohne Sonderzulassung ausreicht. Vielleicht ohne die fest eingebaute Pumpe und ohne die 1000ltr Wasser mit Sicherheit aber mit der gesamten übrigen Beladung.
-> Wasser raus, Beladung runter, sollte für die Werkstattfahrt trotz Pumpe reichen um auf reguläres Gewicht zu kommen.
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019 — Direktlink
18.02.2020, 09:56 Uhr
wildsau111



39 to sind mit Ausnahmen kein Problem, da die technischen Achslasten der Hersteller allemal dazu ausreichen.
In der Regel haben die nicht angetriebenen Vorderachsen 7,5t und die angetriebenen 9t, daher werden auch oftmals angetriebene Vorderachsen "leer" verbaut. Die angetriebenen Hinterachsen haben regulär 11,5t zulassungsfähige Traglast, technisch 13t und man bekommt mit einer §70er Genehmigung 12t zugelassen. Mehr als 12t werden in D auch mit Ausnahme nicht zugelassen. Die Nachlaufachsen haben entweder auch 7,5t ( bei BDF oder so ) oder 9t.
Also : 7,5 + 12 + 12 + 9 = 40,5 mit §70er
oder : 7,5 + 11,5 + 11,5 + 9 = 39,5
oder : 7,5 + 12 + 12 + 7,5 = 39 langt also auch noch.

Gruß Torsten

Dieser Post wurde am 18.02.2020 um 09:58 Uhr von wildsau111 editiert.
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18.02.2020, 10:20 Uhr
Menzitowoc

Avatar von Menzitowoc

Hallo Torsten,

was heißt in diesem Zusammenhang, dass angetrieben Vorderachsen "leer" verbaut werden? Achskörper mit Differential, aber ohne Antriebswelle zu diesem Differential hin? Oder kompletter Achsantrieb, aber ausgekuppelt?

Gruß Christoph
--
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18.02.2020, 10:35 Uhr
wildsau111



Es wir die " Allradachse " ohne jegliches Innenleben verbaut. Diese Achsen haben auf Grund ihrer Bauweise ( dickwandiges Rohr ) eine höhere Traglast.

Gruß Torsten
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022 — Direktlink
22.02.2020, 16:54 Uhr
BUZ




Zitat:
wildsau111 postete
Es wir die " Allradachse " ohne jegliches Innenleben verbaut. Diese Achsen haben auf Grund ihrer Bauweise ( dickwandiges Rohr ) eine höhere Traglast.

Gruß Torsten

ich kenne diese Achsen aber nur vom MAN, gab es schon beim F8,
Mercedes-Benz macht das nicht.

Gruß
BUZ
--
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023 — Direktlink
01.03.2020, 10:40 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
wildsau111 postete
39 to sind mit Ausnahmen kein Problem, da die technischen Achslasten der Hersteller allemal dazu ausreichen.
In der Regel haben die nicht angetriebenen Vorderachsen 7,5t und die angetriebenen 9t, daher werden auch oftmals angetriebene Vorderachsen "leer" verbaut. Die angetriebenen Hinterachsen haben regulär 11,5t zulassungsfähige Traglast, technisch 13t und man bekommt mit einer §70er Genehmigung 12t zugelassen. Mehr als 12t werden in D auch mit Ausnahme nicht zugelassen. Die Nachlaufachsen haben entweder auch 7,5t ( bei BDF oder so ) oder 9t.
Also : 7,5 + 12 + 12 + 9 = 40,5 mit §70er
oder : 7,5 + 11,5 + 11,5 + 9 = 39,5
oder : 7,5 + 12 + 12 + 7,5 = 39 langt also auch noch.

Gruß Torsten

Wird hier auch nochmal visuell anschaulich beschrieben, auf Seite 8 ...:


http://www.liebherr-datasheets.dk/LTF/LTF1060-4.1_PN199.00.D07.2014.pdf



.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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024 — Direktlink
01.03.2020, 12:33 Uhr
Jens P.




Zitat:
baroni postete
Wenn ich Eure Informationen richtig verstanden habe, dann kann dieses Fahrzeug keine allgemeine Straßenzulassung erhalten?

https://www.giebeler-feuerschutz.de/de/fahrzeuge/aktuelle-fahrzeugauslieferungen/2019/Ferrero_B56_Buehne.php

(Für den Fall, daß der Link nicht mehr Funktioniert:
Eine Rosenbauer Hubrettungsbühne B60 auf 4-achsigen Mercedes Arocs 3243 8x4 (1 Vorderachse, 2 angetriebene Hinterachse, gefolgt von einer gelenkten Nachlaufachse) mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 39.ooo kg.

Als Fahrzeug einer Werksfeuerwehr vielleicht kein großes Problem, solange es sich auf dem Werksgelände bewegt. Was aber, wenn es zur Wartung in eine Werkstatt muß?

Gruß,
Thorsten
(baroni)

Moin Thorsten,
es steht dort "zulässiges Gesamtgewicht 39.000kg"

Mein Volvo hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 46t als 4achser, mit Steckachse 56t.
Es kommt also darauf an in welchem Land man das Fahrzeug zulässt.
Die TMB wird in Deutschland maximal eine 35t Zulassung bekommen. Mehr Gewicht geht dann halt nur über Ausnahmegenehmigungen.
Wenn die TMB nun tatsächlich mehr wiegen sollte wird das auch kein Problem sein da es sich um ein Sonderlöschfahrzeug handelt.
Der offizielle Funkrufname für so ein Fahrzeug ist angebracht also gehe ich davon aus daß dieses Fahrzeug auch außerhalb vom Werksgelände an Einsätzen teilnehmen kann.
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