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Hansebubeforum » Technik » Radstand von Schwerlastzugmaschinen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2-
025 — Direktlink
11.05.2007, 17:04 Uhr
jensk



Hallo!

kann mir jemand die Achsabstände von Schmidbauers Actros Titan sagen? Kennzeichen ist NU-E 622, hier ein Bild


desweiteren suche ich Masse der Stossstange oder am besten vom ganzem Fahrzeug. Ich glaub da gibt es auch eine Webseite wo es die Zeichnungen gibt finde diese aber nichtmehr.

MfG

Jens
--
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"95 % aller Computerprobleme befinden sich zwischen Tastatur und Stuhl."
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026 — Direktlink
14.05.2007, 21:28 Uhr
jensk



Hallo
hat keiner die passenden Daten???

MfG

Jens
--
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027 — Direktlink
17.05.2007, 22:59 Uhr
Christian

Avatar von Christian

ich suche den Radstand der MAN F2000 33.603 von Eisele...

?
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
-------------------------------
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028 — Direktlink
27.07.2007, 11:34 Uhr
Sexysani



Ursprünglich war der Lange Radstand von Firmen gewählt die nicht durch bergige Landschaft fahren,( nord europa, amerika )
Die kurzen Rädstände sind im bergigen besser geeignet.

Momentan gehen viele her und wollen den Kurzen Radstand um mit einem 4 Achs tiefbett noch unter 20 m zuglänge zu bleiben ( § 70 + Dauer § 29 )

Andere die sagen ich setz die Maschine eh nur als zug und schub maschine ein, denen macht der Radtand nix aus.

Ach Achslast hinten > 10 to ist möglich wenn Geschwindigkeit < 10 km/h
--
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029 — Direktlink
05.08.2007, 18:05 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
jensk postete
Hallo
hat keiner die passenden Daten???

MfG

Jens

Hallo Jens,

Schmidbauers Actros müsste folgende Radstände haben:

2750mm-1360mm-1350mm. Gesamtlänge ca. 8020mm.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
www.fricke-schmidbauer.com
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030 — Direktlink
31.01.2008, 20:53 Uhr
reo-fahrer



Ich stell die Frage jetzt mal hier stellvertretend für den Ursprungs-Fragesteller:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/phpBB2/viewtopic.php?t=7257&highlight=

im wesentlichen gehts darum, dass bei einer Polizei-Kontrolle der Achsabstand zwischen letzter Achse SZM und 1. Dolly-Achse um 17cm zu groß war und sich nun die Frage stellt, wieso ist dieser Abstand zu groß, d.h. was für Vorschriften gibt es dafür?

MfG
Stefan
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031 — Direktlink
31.01.2008, 22:27 Uhr
ReneBSschmidbauer



Hallo,

es verhält sich so, dass der Antragsteller der Genehmigung nach §29 die Achsabstände in das Antragsformular einzutragen hat. Also gibt es denke ich zwei Möglichkeiten:

1. Der Antragsteller (Disponent, Einsatzleiter etc.) hat im Antrag einen falschen Achsabstand eingetragen

oder

2. Der Fahrer hat die Vorgaben in der Genehmigung nicht beachtet bzw. die Sattelkupplung aus Gründen besserer Traktion der Hinterachsen bzw. verbessertem Kurvenlaufverhalten (Schwanenhals schiebt die Zugmaschine Richtung Kurvenäußeres) weiter zurück verstellt.

Möglichkeit 2 erscheint mir wahrscheinlicher, da die kontrollierende Polizei die einzuhaltenden Achsabstände aus der Genehmigung entnommen haben dürfte.

Das Ganze mit 40 Europa + 1 Punkt zu ahnden, finde ich allerdings äußerst kleinlich....
Was das "Auffallen" bei einer Kontrolle durch die Polizei angeht: Manchmal wird sehr streng kontrolliert, manchmal nicht.....
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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Dieser Post wurde am 31.01.2008 um 22:35 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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032 — Direktlink
01.02.2008, 00:00 Uhr
Dirty-Harry



Hi Stefan, hi Rene,

logisch nimmt der Schutzmann auf der Straße die beantragten und "genehmigten" Achsabstände aus der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung. Bei den von Stefan angeführten Maßen zwischen letzter Achse Zugmaschine und erster Achse Auflieger mag u.U. die Problematik mit der verstellbaren Sattelkupplung greifen - bei den vierachsigen Zugmaschinen werden aber auch sehr häufig falsche Maße zwischen der 1. und 2. Achse -eben kurz und lang (ca. 1850 + 2500 mm) festgestellt.

Beiden gemein ist die Tatsache, dass die Erlaubnis/Ausnahme dann keine Gültigkeit hat und oftmals die Weiterfahrt untersagt wird. Nicht nur an diesem formalen Rechtsverstoß wird dies festgemacht - auch die geprüfte Brückenstatik aus dem Erlaubnisverfahren stimmt mit den falschen Maßen nicht mehr. Zum Bußgeld sage ich jetzt mal nur - dummerweise trifft es den Fahrer immer mit......

Gruß aus dem Süden

Harry
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033 — Direktlink
01.02.2008, 02:33 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

Hallo zusammen

also wir handhaben das so. Das Fahrzeug wird bevor es den Hof verlässt bzw. beim Kunden beladen wurde nochmal von uns vermessen. Eventuelle verlängerte/verkürzte Achsabstände, welche schon mal beim Nachläufer fahren auftreten,oder wenn das Kesselbett nicht 3 meter sondern nur 2,50m ausgezogen werden musste,werden dann über die Behörde korrigiert. das kann man aber nur bis zu einer gewissen Uhrzeit machen. Eine Deckblattänderung ist nicht mehr um 18 uhr möglich.
Das die Polizei wie im oben genannten Fall für 17 cm so ein Ärger macht finde ich absolut überzogen.Je nach Höheneinstellung des Fahrwerks reduziert oder verlängert man auch die Achsabstände von SZM zum Dolly.
--
LG Daniel
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