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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Arbeitssicherheit/Unfallverhütung/Ladungssicherung » Threadansicht

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30.08.2016, 17:17 Uhr
Gast:JBL
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Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
UTB postete
Das habe ich zu dem Thema gefunden, schön "mit Bilders":

http://www.klsk.de/fileadmin/KLSK/user_upload/pdf/Fachausschuesse/Pkw_auf_Strassenfahrzeugen/Lasi_von_Fahrzeugen.pdf

Ah, danke - das Dokument gibt mir ja zumindest in Teilen Recht. Verzurrung über die Reifen oder Felgen ist grundsätzlich zulässig - wenn ein paar Nebenbedingungen beachtet werden, die aber nachvollziehbar sind.

Wenn du unter Nebenbedingungen die Verwendung von Radvorlegern (ugs. für Keile) meinst dann hast du Recht. Das ist das, was ich oben schon schrieb.
Obacht, der Verfasser dieses Dokument beruft sich zwar auf die VDI 2700 Blatt 8.1, gibt sie aber nicht korrekt wieder. Die Verwendung von Keilen (Radvorleger) ist zwingend. In dem og. PDF sind Radvorleger nur noch "von Vorteil".
In der Praxis ist es ohne Keile dann so, daß dir die Haken des Gurtes das Lochblech aufreissen. Dazu braucht es keinen Unfall, es reicht eine Gefahrenbremsung. Und jetzt frag mich bitte nicht, woher ich das weiss...
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30.08.2016, 18:40 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
JBL postete
Wenn du unter Nebenbedingungen die Verwendung von Radvorlegern (ugs. für Keile) meinst dann hast du Recht.

Nein, ich meinte eher Seite 3 des PDFs.


Zitat:
JBL postete
In der Praxis ist es ohne Keile dann so, daß dir die Haken des Gurtes das Lochblech aufreissen. Dazu braucht es keinen Unfall, es reicht eine Gefahrenbremsung.

Das ist ja nochmal ein ganz anderer Punkt. Wenn man ausschließlich mit Spanngurten sichert, sollte eigentlich klar sein, dass man am "tragenden" Fahrzeug ausschließlich dafür vorgesehene Zurrpunkte verwendet.


Tschüs,

Sebastian
--
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30.08.2016, 19:54 Uhr
Gast:JBL
Gäste



Zitat:
Das ist ja nochmal ein ganz anderer Punkt. Wenn man ausschließlich mit Spanngurten sichert, sollte eigentlich klar sein, dass man am "tragenden" Fahrzeug ausschließlich dafür vorgesehene Zurrpunkte verwendet.

Die Lochbleche sind die vorgesehenen Zurrpunkte. Ich könnte nun zum dritten Mal schreiben, daß eine Sicherung ausschliesslich mit Spanngurten nicht zulässig ist - tue ich aber nicht. Avanti Dilettanti!

Dieser Post wurde am 30.08.2016 um 19:55 Uhr von JBL editiert.
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30.08.2016, 21:24 Uhr
baroni

Avatar von baroni


Zitat:
JBL postete

Zitat:
Das ist ja nochmal ein ganz anderer Punkt. Wenn man ausschließlich mit Spanngurten sichert, sollte eigentlich klar sein, dass man am "tragenden" Fahrzeug ausschließlich dafür vorgesehene Zurrpunkte verwendet.

Die Lochbleche sind die vorgesehenen Zurrpunkte. Ich könnte nun zum dritten Mal schreiben, daß eine Sicherung ausschliesslich mit Spanngurten nicht zulässig ist - tue ich aber nicht. Avanti Dilettanti!

Ich gehe fest davon aus, daß es nicht so aussah, wie in diesem Bild, wo für diesen entsprechen Gurt geworben wird.

http://i.ebayimg.com/images/i/140463004407-0-1/s-l1000.jpg

a) Kann ich mir nicht vorstellen, daß diese Löcher zertifizierte Lastaufnahmeösen sind.
b) Verbietet sich dies Art und Weise der Nutzung des Haken.

Gruß,
Thorsten
(baroni)
--
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... aber wenigstens keine Augenringe haben.
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30.08.2016, 21:32 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
baroni postete

Zitat:
JBL postete

Zitat:
Das ist ja nochmal ein ganz anderer Punkt. Wenn man ausschließlich mit Spanngurten sichert, sollte eigentlich klar sein, dass man am "tragenden" Fahrzeug ausschließlich dafür vorgesehene Zurrpunkte verwendet.

Die Lochbleche sind die vorgesehenen Zurrpunkte. Ich könnte nun zum dritten Mal schreiben, daß eine Sicherung ausschliesslich mit Spanngurten nicht zulässig ist - tue ich aber nicht. Avanti Dilettanti!

Ich gehe fest davon aus, daß es nicht so aussah, wie in diesem Bild, wo für diesen entsprechen Gurt geworben wird.
http://i.ebayimg.com/images/i/140463004407-0-1/s-l1000.jpg
a) Kann ich mir nicht vorstellen, daß diese Löcher zertifizierte Lastaufnahmeösen sind.
b) Verbietet sich dies Art und Weise der Nutzung des Haken.
Gruß,
Thorsten
(baroni)

Deswegen müssen da ja auch Keile hin. Was Jens die ganze Zeit schreibt.

gruss hendrik
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30.08.2016, 21:52 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hendrik postete
Deswegen müssen da ja auch Keile hin. Was Jens die ganze Zeit schreibt.

Hier wird gerade mit erstaunlicher Vehemenz aneinander vorbei geredet.

Jens bezieht sich offenbar auf "normale" Autotransporter. Da ist die vorgesehen Ladungssicherung wohl so, dass Keile gegen Verrutschen der Autos verwendet werden müssen und Spanngurte nur das "Raushüpfen" der Autos aus eben jenen Keilen verhindern sollen. Da diese Spanngurte nur relativ wenig Last sehen, darf man sie anscheinend in das dünne Lochblech der "Fahrbahnen" auf dem Transporter einhaken.

Mein eigener Punkt war aber ein anderer: Man darf Autos durchaus auch mit Direktverzurrung an den Felgen sichern. (Wenn die Spanngurte exakt radial zu den PKW-Achsen verlaufen.) Dabei treten natürlich deutlich größere Kräfte in den Spanngurten auf, also braucht man dafür auch "richtige" Zurrpunkkte. Die gibt's halt auf "normalen" Autotransportern nicht, also bleibt dort nur die oben beschriebene Methode.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 30.08.2016 um 21:53 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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606 — Direktlink
30.08.2016, 21:58 Uhr
Mad Max




Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
baroni postete

Zitat:
JBL postete

Zitat:
Das ist ja nochmal ein ganz anderer Punkt. Wenn man ausschließlich mit Spanngurten sichert, sollte eigentlich klar sein, dass man am "tragenden" Fahrzeug ausschließlich dafür vorgesehene Zurrpunkte verwendet.

Die Lochbleche sind die vorgesehenen Zurrpunkte. Ich könnte nun zum dritten Mal schreiben, daß eine Sicherung ausschliesslich mit Spanngurten nicht zulässig ist - tue ich aber nicht. Avanti Dilettanti!

Ich gehe fest davon aus, daß es nicht so aussah, wie in diesem Bild, wo für diesen entsprechen Gurt geworben wird.
http://i.ebayimg.com/images/i/140463004407-0-1/s-l1000.jpg
a) Kann ich mir nicht vorstellen, daß diese Löcher zertifizierte Lastaufnahmeösen sind.
b) Verbietet sich dies Art und Weise der Nutzung des Haken.
Gruß,
Thorsten
(baroni)

Deswegen müssen da ja auch Keile hin. Was Jens die ganze Zeit schreibt.

gruss hendrik

Also wenn ich mir das Bild im Link anschaue, so helfen in DIESEM Fall (des Bildes) auch Radvorleger nicht, da die Haken des Gurtes nicht im Grund sondern nur an der Hakenspitze aufliegen - und das ist nicht erlaubt, so dass diese Lösung auch mit Radvorleger nicht zulässig ist. Schaut Euch doch mal selbst das Foto an...
--
Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max
Qualität aus Unterfranken - garantiert NICHT aus Bayern

Dieser Post wurde am 30.08.2016 um 22:01 Uhr von Mad Max editiert.
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607 — Direktlink
10.09.2016, 09:14 Uhr
kodo63



Moin,

mal was anderes vom klassischen Kraneinsatz von heute morgen: Kran hebt eine Behelfsbrücke aus. Eigentlich nichts besonders, wäre nicht schräg darunter ein Kiosk bei dem ich meine Brötchen hole. Ich komm da grad raus, die Brötchen unterm Arm, Da wird das ca. 25m lange Stahlteil von den Stützen gehoben und verheddert sich beim Drehen im Gebüsch... Schräg drunter der Kiosk mit Bedienung und Kunden, die rein und rausgehen. Auf der Baustelle sind neben dem Kranfahrer mindestens 6 Leute - kein Einziger kommt auf die Idee, den Kiosk kurz zu räumen. Auch als das Brückenteil, weil zu lang, über den Kiosk und die Menschen hinweg gedreht werden soll, keine Absperrung.

Ich hab mir das nicht weiter ansehen wollen, denn ich war selbst mal dabei wie ein 70tonner bei der Kranmontage plötzlich wegbricht. Auch da waren viele Passanten im Gefahrenbereich der natürlich nicht abgesperrt war.

Das man auf dem Bau nicht immer alles nach Vorschrift machen kann ist mir auch klar. Aber selbst die einfachsten Regeln scheinen auch hier oft nur auf dem Papier zu stehen.

Ich will hier niemanden persönlich angreifen, darum auch keine Fotos. Aber ich finde so kann man nicht arbeiten, wenn es um Menschenleben geht! Hab mich echt geärgert, zumal ich von einer Freundin neulich ähnliches gehört habe. Da schwebte plötzlich ohne Ankündigung tonnenschwere Last überm Frühstückstisch. Geht´s noch?!
--
Gruß aus Hamburg
André
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10.09.2016, 13:08 Uhr
Languste



So ein fahrlässiges Verhalten sieht man leider nicht nur bei Mobilkranführern. Ich arbeite in einer Gießerei wo man mit 63 -160t Brückenkränen arbeitet. Da findet man auch genug schmerzfreie Kranfahrer und Arbeitskollegen die ohne zu schauen unter die Last treten oder einfach über andere Kollegen mit Last hinwegfahren. Hinzu kommt oft, das die Ketten nicht richtig eingesetzt werden und dementsprechend schnell unbrauchbar werden. Und den Vorgesetzten stört es nicht, Hauptsache die Produktion läuft.
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10.09.2016, 13:40 Uhr
mdkran

Avatar von mdkran

Moment mal! Ein Mobilkranführer ist nicht für die Sicherheitseinrichtung einer Baustelle zuständig. Er kann maximal anmerken, dass bestimmte Dinge bedenklich sind; ansonsten gibt es Bauleiter und Sicherheitsbeauftragte der Firmen, in und mit denen gearbeitet wird. Wäre es strikt verboten, über Personen zu schwenken, müsste jede Baustelle menschenleer sein; ein Kranführer kann garnicht sicher stellen, dass ihm niemand unter den Haken läuft. Dass es sinnvoll ist, sich nicht unter der Last zu bewegen steht außer Frage. Der Kranführer ist aber nicht einmal dafür verantwortlich, dass alle Beteiligten einen Helm tragen. Er kann das anmerken, aber wenn er da nicht arbeiten dürfte, hätte er viel viel Freizeit und Dauerzoff mit einigen seiner Kunden....
--
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht höre was ich sage?
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14.11.2016, 11:23 Uhr
gregor57

Avatar von gregor57

Ohne Worte.

http://steiermark.orf.at/news/stories/2807402/
--
http://3dhe.bplaced.net/index.htm

http://www.shapeways.com/designer/gregor57
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16.11.2016, 12:47 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
gregor57 postete
Ohne Worte.

http://steiermark.orf.at/news/stories/2807402/

Der Witz an der Geschichte ist, dass ein anderes Fahrzeug derselben Spedition bereits auf der A3 hinter Regensburg durch die Polizei stillgelegt worden war. Der Motorblock wurde dann durch Schmidbauer umgeladen sowie zum Grenzübergang Suben transportiert, wo er dann auf das im Artikel erwähnte Fahrzeug geladen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die österreichische Polizei bereits durch die deutschen Kollegen informiert worden.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

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16.11.2016, 13:37 Uhr
Menzitowoc

Avatar von Menzitowoc

Hallo René,

wer bezahlt eigentlich den ganzen Sch...? Ich hoffe, Schmidbauer hat gleich mal Vorkasse oder Barzahlung fürs Umladen und Fahren verlangt - ansonsten sehen die unter den von mir vermuteten Umständen ihr Geld nie mehr.

Gruß Christoph
--
Mal was ganz Anderes: Marion Walking Dragline aus Constructor (Holzbaukasten)
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16.11.2016, 14:21 Uhr
michael.m.



Hallo!

Wäre ja mal interessant zu wissen, wie das dann weiter gegangen ist. Ob der dann so durch Österreich weiter fahren durfte, oder nicht......

Wenn ja, wäre es doch irgendwie seltsam.

Gruss

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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16.11.2016, 14:37 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Menzitowoc postete
Hallo René,

wer bezahlt eigentlich den ganzen Sch...? Ich hoffe, Schmidbauer hat gleich mal Vorkasse oder Barzahlung fürs Umladen und Fahren verlangt - ansonsten sehen die unter den von mir vermuteten Umständen ihr Geld nie mehr.

Gruß Christoph

Die Kosten trägt der auftraggebende Spediteur aus Deutschland, der die Italiener angeheuert hatte.
--
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René

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16.11.2016, 14:40 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
michael.m. postete
Hallo!

Wäre ja mal interessant zu wissen, wie das dann weiter gegangen ist. Ob der dann so durch Österreich weiter fahren durfte, oder nicht......

Wenn ja, wäre es doch irgendwie seltsam.

Gruss

Michael

Eben nicht, wie zu lesen steht. Kennzeichen ab, Papiere weg, fünfstellige Sicherheitsleistung.
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René

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Dieser Post wurde am 16.11.2016 um 15:10 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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16.11.2016, 17:32 Uhr
UTB



"......wo er dann auf das im Artikel erwähnte Fahrzeug geladen wurde. ..... "

Da drängt sich ja schon fast der Verdacht auf, dass dann das urprünglich Fahrzeug bis hinter die Grenze vorgefahren, dort jenseits der Grenze wieder beladen wurde und weitergefahren ist. Aber irgendein intaktes Fahrzeug werden die Italiener in ihrem Cramladen wohl noch finden.
--
Gruß

Uwe

525er, es kann nur einen geben.....!

Dieser Post wurde am 16.11.2016 um 17:36 Uhr von UTB editiert.
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17.11.2016, 07:26 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
UTB postete
"......wo er dann auf das im Artikel erwähnte Fahrzeug geladen wurde. ..... "

Da drängt sich ja schon fast der Verdacht auf, dass dann das urprünglich Fahrzeug bis hinter die Grenze vorgefahren, dort jenseits der Grenze wieder beladen wurde und weitergefahren ist. Aber irgendein intaktes Fahrzeug werden die Italiener in ihrem Cramladen wohl noch finden.

Könnte man meinen, war aber ein anderes Fahrzeug. Der letzte Satz gefällt mir
--
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21.12.2016, 21:00 Uhr
Shorty77

Avatar von Shorty77

Hallo so haben die gestern die Betonblöcke bei uns in Heidelberg abgeladen !!!


Deswegen haben sie auch großräumig die (Baustelle) abgesperrt.
Gruß Sven
--
Wer keine Kühlschränke bauen kann, der kann auch keine Baumaschinen bauen.
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08.04.2017, 00:27 Uhr
Jobo



Servus,

Ladungssicherung in Spanien.












Habe die Ehre
Hermann
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08.04.2017, 12:25 Uhr
jeanmichel

Avatar von jeanmichel

Servus Hermann,

Und es geht auch !!!
--
Gruss aus Lothringen

Jean Michel
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08.04.2017, 14:40 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Spanien ist ein EU-Land, oder ...?

Habe die da eigentlich auch ein Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ...???


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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13.04.2017, 13:40 Uhr
Roland Wurm



könnte auch in anderen Themenbereichen untergebracht werden, fiel aber bei einer Kontrolle der Polizei in den Bereich "Ladungssicherung"

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/3612300

Nun ist mir auch bewusst warum so manche Pakete samt Inhalt beschädigt beim Kunden ankommen Sieht eher aus wie Schüttgut
--
Gruß aus der Pfalz
Roland

Tradition ist nicht das Bewahren der Asche,
sondern das Weitergeben des Feuers

Dieser Post wurde am 13.04.2017 um 13:41 Uhr von Roland Wurm editiert.
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14.04.2017, 14:14 Uhr
R.Hicks

Avatar von R.Hicks


Zitat:
Roland Wurm postete
könnte auch in anderen Themenbereichen untergebracht werden, fiel aber bei einer Kontrolle der Polizei in den Bereich "Ladungssicherung"

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/3612300

Nun ist mir auch bewusst warum so manche Pakete samt Inhalt beschädigt beim Kunden ankommen Sieht eher aus wie Schüttgut

frei nach Ludolf, Haufenprinzip
--
Das © der Bilder liegt bei Mir
Gruß aus dem Elbtal
R.Hickmann
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14.04.2017, 16:01 Uhr
Mad Max




Zitat:
R.Hicks postete

Zitat:
Roland Wurm postete
könnte auch in anderen Themenbereichen untergebracht werden, fiel aber bei einer Kontrolle der Polizei in den Bereich "Ladungssicherung"

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/3612300

Nun ist mir auch bewusst warum so manche Pakete samt Inhalt beschädigt beim Kunden ankommen Sieht eher aus wie Schüttgut

frei nach Ludolf, Haufenprinzip

Und auf wie vielen Sendungen steht "Zerbrechlich" oder "Vorsicht Glas" oder "Nicht werfen"?

Ich war schon bei verschiedenen Paketdiensten zum Kundendienst und dort sieht es oft nicht anders aus in der Anlieferung.....
--
Grüße aus Unterfranken sendet Mad Max
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