3006 — Direktlink
20.01.2016, 21:19 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste
|
Zitat: | 984c postete Ist das überhaupt möglich, Auktionen so kurz vor dem Ende abzubrechen? |
Zumindest nicht aus Lust und Laune, sondern nur in ganz bestimmten, von Ebay definierten Fällen (z.B. Verlust des Artikels). Dürfte hier aber nicht greifen, wenn der Artikel genau so wieder eingestellt wurde.
Zitat: | 984c postete Um irgendetwas einzuklagen, müsste derjenige erstmal belegen, dass ihn niemand mehr überboten hätte |
Nein, wer bei (unrechtmäßigem) Abbruch der Auktion Höchstbietender ist, der ist rechtmäßiger Käufer. Da gibt's diverse Gerichtsurteile.
Zitat: | 984c postete für Schadensersatz müsste ein entstandener Schaden nachgewiesen werden. |
Das ist eigentlich ganz leicht: Wenn ich beispielsweise vorhabe, ein Modell zu kaufen, welches regulär im Schnitt 500 Euro kostet, dafür bei einer unrechtmäßig abgebrochenden Auktion mit 200 Euro Höchtsbietender war, dann beträgt der entstandene Schaden 300 Euro. Warum? Weil ich das Modell woanders für die regulären 500 Euro kaufen, also 300 Euro mehr ausgeben muss, als wenn ich es für 200 Euro bekommen hätte. Dieser Post wurde am 20.01.2016 um 21:22 Uhr von wsi-fan editiert. |