112 — Direktlink
25.10.2012, 15:22 Uhr
Menzitowoc
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Hallo,
in dem von Stefan/Schwergewicht zitierten Bericht aus der Offenbach Post heißt es, ein Abschleppunternehmer müßte nach gesetzlicher Vorgabe einen Unterfahrlift und einen Mobilkran vorhalten. Diese Vorschrift verhindere, dass solche Rotator-Geräte sich in der Bundesrepublik verbreiten.
Wie ist den nun der Stand der Vorschriften? Wenn soetwas immer noch gelten würde, warum gibt es dann das Faun BKF?
Gruß Christoph -- „In Europa gibt es zur zwei Typen von Staaten: Kleine Staaten und Staaten, die noch nicht verstanden haben, daß sie klein sind“ - Paul-Henri Spaak (1899 – 1972), Premierminister von Belgien, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, NATO Generalsekretär |