1949 — Direktlink
01.07.2013, 11:05 Uhr
drp16
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Zitat: | wsi-fan postete
Zitat: | rollkopf postete Arglistig täuschend wirkt aber der Absatz "Artikelzustand". Nämlich:
"Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung" |
Das kannst du dem Verkäufer aber nicht vorwerfen, weil das automatisch angezeigt wird sobald man einen Artikel als "NEU" einstellt. |
Das ist doch Quatsch. Der Artikel ist in diesem Fall die OVP, nicht der Inhalt. Schon deshalb trifft die Standardbeschreibung "Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung" nicht zu. Er müsste als gebraucht angeboten werden. Besser noch als beschädigt, schau dir mal das Bild an.
Ich halte das für einen Betrugsversuch, so wie es öfter mal eine Welle von solchen Auktionen mit Verpackungen ohne Inhalt gibt, wo die Beschreibung ganz klein darauf hinweist, dass nix im Kasten drin ist. -- Gruß Ludwig |