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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Probleme mit Ebay » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
03.06.2007, 10:50 Uhr
Roland



Hallo,

ich habe in letzter Zeit selbstgemachte Bilder Cd bei Ebay reingestellt, die letzte Auktion wurde mit der Begründung entfernt, es handelt sich um eine Verletzung des Urheberrechtes. Tatsache ist aber, dass sämtliche Bilder von mir erstellt wurden. Kann ich darauf bestehen, dass Ebay den Artikel wieder hineinstellt? Mich wundert es ja, dass es plötzlich Probleme gibt, möglicherweise hat ja eine anonyme falsche Anzeige dazu geführt.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß

Roland
--
Qualität aus Franken: Herpa, MAN, adidas, NZG, Conrad, Schaeffler, Preiser, Puma, Faun.
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03.06.2007, 17:52 Uhr
Gast:Schwerlastfan-Süd
Gäste


Hallo Roland,

mit CD`s ist das so eine Sache. Es wurde bei ebay schon viel Schindluder mit Selbstgebranntem gemacht. Wende Dich einfach mal an das Forum Sicherheit bei ebay. Da sind die Fachleute unterwegs und können Dir sicherlich weiterhelfen.

@all
Wie fügt man hier denn eigentlich einen Link ein?

MfG
Schwerlastfan-Süd
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03.06.2007, 18:13 Uhr
Christian

Avatar von Christian


Zitat:
Schwerlastfan-Süd postete

@all
Wie fügt man hier denn eigentlich einen Link ein?

einfach einfügen

www.riga-mainz.de

www . riga - mainz . de

ohne Leerzeichen. Die Forumssoftware erkennt sowas automatisch
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
-------------------------------

Dieser Post wurde am 03.06.2007 um 18:13 Uhr von Christian editiert.
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04.06.2007, 18:15 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


@Roland

Es kommt nicht nur darauf an, wer die Bilder erstellt hat, sondern auch darauf, was auf den Bildern zu sehen ist.

Bei Bildern, wo Personen mit unverdecktem Gesicht zu sehen sind, bräuchtest du - theoretisch - die Einwilligung jeder einzelnen Person, die auf dem Bild zu sehen ist.
Ähnliches gilt auch für Bilder von Werksgeländen bzw. Betriebstätten, da müsste theoretisch die Firma zustimmen.


Beste Grüsse
Tom

PS: Kannst mir gerne die Artikelnummer per PN zukommen lassen, habe viel Erfahrung mit Ebay, vielleicht kann ich etwas Licht in die Sache bringen.
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004 — Direktlink
04.06.2007, 19:19 Uhr
mirko

Avatar von mirko

ne eigentlich nicht solange man sich auf öffentlichem grund befindet, also bürgersteig und straße, gilt die panoramafreiheit
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005 — Direktlink
04.06.2007, 22:29 Uhr
Roland



Hallo, danke für Eure Antworten

Tom, ich habe auf öffentlichen Straßen (z.B. Kranabbau) oder auf Messen fotografiert
Folgendes Mail habe ich von ebay erhalten:
Hallo Herr ..,

vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, dass Sie mit
der Entfernung Ihres Angebots nicht einverstanden sind. Gern gebe ich
Ihnen einige weitere Informationen.

Sie haben einen selbstbespielten Datentraeger bei eBay zum Verkauf
angeboten. Nach dem eBay-Grundsatz zu beschreibbaren Datentraegern und
Fotokopien duerfen beschreibbare Datentraeger nicht auf dem
eBay-Marktplatz angeboten werden, wenn Sie bereits bespielt sind. Daher
war Ihr Angebot unzulaessig und wir haben es beendet.

Unser Grundsatz zu beschreibbaren Datentraegern und Fotokopien:

Die angefallenen Gebuehren wurden Ihnen bereits gutgeschrieben.

Weitere Informationen zum Anbieten von bespielbaren Medien:

Beschreibbare Medien wie CD-R(W)s, DVD-R(W)s, Videos, Minidisks,
Disketten oder Kassetten duerfen bei eBay nur angeboten werden, wenn
diese unbespielt oder unbedruckt sind. Es duerfen zudem keine Fotokopien
von urheberrechtlich geschuetztem Material bei eBay angeboten werden.
Der Handel mit bespielten beschreibbaren Medien ist auch dann verboten,
wenn die Aufnahmen vom Urheber autorisiert sind.
Beispiele fuer unzulaessige Artikel:

- Kurs- oder Lehrgangsunterlagen, Wartungsanleitungen, Diplom- oder
Seminararbeiten, Handbuecher etc., die fotokopiert oder auf
beschreibbare Medien ueberspielt wurden.

- Musik, Filme, Spiele, Software, Fernseh-, Radio- oder Konzertaufnahmen
auf CD-R(W) oder DVD-R(W).

- Auch der Versand von Dateien per E-Mail ist unzulaessig.

Hier finden Sie eine Uebersicht der Artikel, die bei eBay nicht
angeboten werden duerfen:

Ich bedanke mich, ...r, fuer Ihr Verstaendnis. Bitte halten
Sie sich kuenftig an die eBay-Grundsaetze. Sie tragen damit erheblich
dazu bei, dass faires und sicheres Handeln auf dem eBay-Marktplatz
moeglich ist.

Mit freundlichen Gruessen nach Erlangen

...
eBay Sicherheitsteam

Die Begründung leuchtet mir immer noch nicht ein, es sind ja keine Musikdateien sondern Bilder die ich selbst erstellt habe auf öffentlichen Plätzen, ich habe auch keine Privatpersonen oder Militäranlagen oder sonstwas fotografiert. Ich habe sachlich argumentiert und ausdrücklich versichert dass alles von mir selbst erstellt worden ist aber ebay stellt sich stur. Und andere Leute können weiterhin CDs reinstellen..
Gru
--
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05.06.2007, 13:23 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Hat jetzt nicht direkt mit der Begründung von Ebay zu tun, aber bei Fotos z.B. von Messen, aus denen du einen "kommerziellen Nutzen" ziehst, kann es schon sein, dass entweder Messeveranstalter oder Aussteller was dagegen haben.

Bei einer unentgeltlichen Veröffentlichung in Foren wie diesem hier, wird man eher weniger dagegen haben.
Gegenteil dazu war die Diskussion, die im Vorfeld der Bauma entstanden ist, ob und welche Fotos veröffentlicht werden dürfen/sollen/können.
Aber das Thema soll hier nicht wieder diskutiert werden.

@Roland
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05.06.2007, 14:39 Uhr
janh

Avatar von janh

Das Problem ist einfach,dass eBay nicht nachprüfen kann,was genau Deine Cds enthalten oder wie der Inhalt im Hinblick auf Urheber- oder Persönlichkeitsrechte zu bewerten wäre.Ebay wiederum könnte unter Umständen mit haftbar gemacht werden,wenn urheberechtlich geschütztes Material auf seinem Marktplatz verbreitet würde.Von daher geht man eben auf Nummer sicher und verbietet generell alle selbst beschriebenen Datenträger.
Und da eBay Hausrecht hat,fürchte ich,wirst Du dagegen auch nicht viel machen können.Denn denen ist es vollkommen egal,ob sie einen Verkäufer mehr oder weniger haben.Hauptsache die Umsätze stimmen und die Aktionäre sind zufrieden.
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05.06.2007, 16:12 Uhr
Gast:Frank Biernot
Gäste



Zitat:
tom_hobby postete
Bei Bildern, wo Personen mit unverdecktem Gesicht zu sehen sind, bräuchtest du - theoretisch - die Einwilligung jeder einzelnen Person, die auf dem Bild zu sehen ist.

hmm da wäre ich mir nicht so sicher. Ich glaube das gild nur für Fotos auf denen Personen aus der Nähe oder nur 1 Person zu sehen ist. Bei "Gruppenfotos" muss man auf nix achten, darüber war gerade was in den Medien als es um Fotos von den Anti-G8-Demonstranten und auch den Polizisten ging.

Dieser Post wurde am 05.06.2007 um 16:13 Uhr von Frank Biernot editiert.
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05.06.2007, 18:56 Uhr
mirko

Avatar von mirko

ne eigentlich nur wenn die person das hauptmotiv ist
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010 — Direktlink
05.06.2007, 20:20 Uhr
Gast:tom_hobby
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Die (unentgeltliche) Veröffentlichung von Bildern ist eine Sache, die (entgeltliche) Vermarktung von Bildern (z.B. Verkauf über Ebay) ist schon ein komplexeres Thema, egal ob nun Personen oder Sachen darauf zu sehen sind.

Wie Jan in seinem Kommentar richtig schreibt, ist es einzig und alleine die Entscheidung von Ebay, welche Artikel sie zulassen oder nicht. Und ob die den Artikel nun von sich aus oder aufgrund - wie es Roland vermutet - einer "Anzeige" durch ein anderes Ebay-Mitglied rausgenommen haben, wird man sowieso nicht erfahren.
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