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Hansebubeforum » Vorbild » Dienstgeber klagte Kranführer nach Unfall » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
24.10.2007, 20:06 Uhr
Wolfgang73



Was haltet Ihr von dem Urteil?

http://burgenland.orf.at/stories/230899/


Zur Info:

Aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Kranführers wurde ein Kran schwer beschädigt. Der Dienstgeber wollte vom Kranfahrer 142.000 Euro Schadenersatz.
Kurze Zeit später verübte dieser Selbstmord, nun muss die Witwe 9.000 Euro Schadenersatz bezahlen.


Grüße
Wolfgang
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001 — Direktlink
24.10.2007, 20:19 Uhr
karsten-n



Hi

Oha, dafür das nicht die Frau sondern ihr Mann mit dem Kran umgekippt ist muss sie aber ordentlich bluten.

9000 Euro sind nicht wenig.

Also Ich finde es eine große sauerei.
--
mfg
karsten
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002 — Direktlink
24.10.2007, 20:48 Uhr
Peter Bo



Ist ja schlimm das Urteil ,
ich kann und möchte zu dem Vorfall nichts sagen weil wir bestimmt
alle nichts zu den Unfall sagen können .


In was für einer Welt leben wir ,wo Manger von großen Unternehmen
die Firmen in den Ruin wirtschaften ganze Regionen in die Armut treiben
werden diese Menschen mit Ihrem Privatvermögen Haftbar gemacht ?

Antwort Nein ,

sie werden wie Helden weitergereicht .

Gruß Peter
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003 — Direktlink
24.10.2007, 22:05 Uhr
ReneBSschmidbauer



Hallo,

auch 9000 € sind sehr viel Geld. Meiner Meinung nach ein weiteres Beispiel für mangelnde Absicherung der Arbeitnehmer in einem solchen Hochrisikogewerbe, geschweige denn einer bei vielen Betreibern nicht angemessenen Bezahlung.

Leider lässt sich im genannten Fall der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht nachverfolgen, ich weiß also nicht, was genau dort vorgefallen ist; jedoch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass gerade auf Baustellen zeitweise vom Bedienpersonal oft unbeeinflussbare äußere Faktoren eine gewisse Art von Zwang erzeugen, bei dem so mancher Einsatz, ohne den Unmut des Arbeitgebers (durch Ablehnung der durchzuführenden Arbeit, Anforderung eines größeren Gerätes, kostenintensivere Vorbereitungs- und Räumarbeiten etc.) auf sich zu ziehen, möglicherweise nicht zu erledigen wäre.

Der Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" ist also schnell erhoben. Wer jedoch wirklich schlampig arbeitet, z.B. keine Bolzen steckt, keine Hölzer unter die Stützen legt und bei 100% noch weiter zieht usw., ist leider selbst schuld....
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

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004 — Direktlink
24.10.2007, 22:13 Uhr
Gast:Vogel
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ß1Natürlich erscheint die Forderung..

des Arbeitgebers hier für deutsche Leser irrsinnig,
nicht genug das die Frau nun allein dasteht und noch schwer für den Unfall bluten muss..

Dazu sollte man aber vielleicht wissen wie derartige Dinge DORT rechtlich geregelt sind!

Olli, entschuldige wenn ich Dich schon wieder als Sachkundigen zur Hilfe hole,
aber vielleicht kannst Du was zu Haftung und Versicherung für Bediener in solche Fällen sagen..

Kleine Anregung an die Moderatoren hier,
vielleicht lässt sich hier eine Linksammlung für echt Betroffene
hier aufbauen um Hilfe sicher an die passende Adresse weiterleiten..

Ich meine keine öffentliche Ferndiagnose oder Rechtsberatung,
aber ein paar kompetente Ansprechpartner oder Hinweise auf Musterurteile könnte manche Unsicherheit und Ungerechtigkeit aus dem Weg räumen.. ?


Andreas

Dieser Post wurde am 24.10.2007 um 22:18 Uhr von Vogel editiert.
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005 — Direktlink
24.10.2007, 22:15 Uhr
Gast:tom_hobby
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Zitat aus einem Userkommentar, wenn man beim Bericht weiter runterscrollt:

"aber zur info: der kranführer hat die stützen nicht ausgefahren und dadurch den kran umgelegt."

Dieser Post wurde am 24.10.2007 um 22:16 Uhr von tom_hobby editiert.
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006 — Direktlink
24.10.2007, 22:17 Uhr
Hawe

Avatar von Hawe


Zitat:
Wolfgang73 postete
Was haltet Ihr von dem Urteil?
....un muss die Witwe 9.000 Euro Schadenersatz bezahlen.
Grüße Wolfgang

Wow, wie fortschrittlich! Die Sippenhaftung ist wieder eingeführt!

kopfschüttelnd, Harry

P.S. Wer es nicht gemerkt hat, obige Bemerkung ist ironisch gemeint.
--
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
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007 — Direktlink
24.10.2007, 22:32 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Und noch ein Zitat aus anderer Quelle:

Sachverständiger: "War vorhersehbar"
Laut Sachverständigem waren dem Kranführer auf der Baustelle mehrere Fehler unterlaufen. Unter anderem seien die Stützvorrichtungen unzureichend ausgefahren gewesen und der Kranführer habe ein falsches Computerrüstprogramm gewählt.

Der Kran fiel im lastenfreien Zustand um. "Für mich war der Unfall vorhersehbar", erklärte der Sachverständige.
Zitat Ende

Meine Meinung:
Rechtlich mag die Bestrafung der Witwe vielleicht in Ordnung sein,
moralisch finde ich das Urteil völlig daneben, aber das zählt vor Gericht ja nicht.

Dieser Post wurde am 24.10.2007 um 22:33 Uhr von tom_hobby editiert.
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008 — Direktlink
24.10.2007, 22:40 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
tom_hobby postete
Zitat aus einem Userkommentar, wenn man beim Bericht weiter runterscrollt:

"aber zur info: der kranführer hat die stützen nicht ausgefahren und dadurch den kran umgelegt."

Soweit hab ich nicht gelesen, danke.
Ist natürlich GANZ schlecht....
Trotzdem: Die verwitwete Frau das bezahlen zu lassen, ist schäbig und läßt wahre Skrupellosigkeit erkennen, ein Phänomen, dass leider immer weiter um sich greift.... Recht hin oder her....
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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009 — Direktlink
24.10.2007, 23:23 Uhr
kranrentner




Zitat:
tom_hobby postete
Zitat aus einem Userkommentar, wenn man beim Bericht weiter runterscrollt:

"aber zur info: der kranführer hat die stützen nicht ausgefahren und dadurch den kran umgelegt."

Ich war zwar nicht dabei,aber es gibt bei kleineren Kranen auch Betriebszustände OHNE ausgefahrene Stützen,also unabgestützt.

Vieleicht hat er in diesen Zustand den Kran überfordert.

In Deutschland gibt es noch die Arbeitnehmerhaftung bei betriebsbedingten Arbeiten.
Die sieht vor wie hoch der Arbeinehmer in Regress genommen werden kann.
Das richtet sich auch nach sein Lohn,auf jeden Fall müßte er in DE lange nicht soviel
bezahlen,auch nicht bei grob Fahrlässig.
Die 9000 € kämen da schon hin.
Bei Vorsatz natürlich den ganzen Schaden.

Gruss Dieter

Dieser Post wurde am 24.10.2007 um 23:44 Uhr von kranrentner editiert.
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010 — Direktlink
24.10.2007, 23:23 Uhr
Hajo



mal ganz emotionslos betrachtet, sieht das rein juristisch so aus:


der Kranführer hat (so die erwähnten Presseberichte zutreffen) grob fahrlässig gehandelt, also ist er (bzw. seine Erben) dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig. (Zumindest nach deutschem Recht)

Die Witwe könnte das Erbe ausschlagen (welches die Forderung des Arbeitgebers beinhaltet), dann braucht sie nichts zu bezahlen. Offensichtlich ist aber etwas "im Pott", was die nunmehr vereinbarte Vergleichszahlung übersteigt. Somit hat sie im Grunde einen guten Deal gemacht, weil sie "nur" 9000 statt der ursprünglich geforderten 142.000 bezahlen muß und evtl. das Häuschen - oder was immer das Erbe beinhaltet- behalten kann.

Zum Arbeitgeber:

Sofern das ein Einzelunternehmen ist, könnte der Chef natürlich großzügig auf 142.000 € verzichten, weil es ja sein Geld ist. Ist es (wie fast immer) eine GmbH oder AG, kann die Geschäftsführung gar nicht anders, als den Schaden geltend zu machen, wenn die Versicherung bei (mal angenommener) grober Fahrlässigkeit nichts zahlt, weil eine Nichtgeltendmachung des Schadens wiederum eine Haftung des Geschäftsführers/Vorstands gegenüber seinen Gesellschaftern/Aktionären entstehen lassen würde.

Also ist nicht die Firma in Person der Leitenden das "Schwein", sondern die dahinter stehenden Kapitalgeber.

Das nur mal zum Nachdenken
--
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011 — Direktlink
25.10.2007, 08:51 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Noch ein paar Zitate:

"Für mich war der Unfall vorhersehbar", erklärte der Sachverständige. Er räumte ein, dass unter Zeitdruck oder auf Grund der Wettbewerbssituation gelegentlich Kräne überlastet oder Sicherheitsvorkehrungen "überbrückt" werden.

Laut der Witwe müssen für das Wohnhaus der Familie im Südburgenland monatlich Rückzahlungen geleistet werden.

Gestritten wurde über die Schadenshöhe, wobei die umstrittenen Beträge wie der Umsatzentgang und die Reparaturkosten im Vergleich zum Sachschaden gering sind.

AK pocht auf Mitverschulden der Firma
Wie immer das Urteil aussehen wird: Die Arbeiterkammer pocht auf ein Mitverschulden der Firma. Sie habe es verabsäumt, die eigenen Fahrzeuge besser zu versichern, und der Dienstnehmer habe nicht gewusst, dass es für diesen Fall keine ausreichende Versicherung gibt, so die AK.

Unternehmer ... betonte, er habe den Unfallkran noch nicht versichert gehabt, weil noch eine Gewährleistung des Herstellers gegolten habe. Der Unfall sei auch nicht aus technischen Gründe passiert sondern wegen Fehlverhalten seitens des Kranfahrers, so der Unternehmer.
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012 — Direktlink
28.10.2007, 18:26 Uhr
Backflip



Grundsätzlich haftet der Kranfahrer bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz - *mit Haus und Hof*,

auch wenn der Chef oder der Disponent ihm ausdrücklich die Anweisung gibt sich über die *Regeln* hinweg zu setzen!

Es haftet nur der, der an den Hebeln sitzt!

Es hat sich eingebürgert das die Versicherungen wohl viel zu schnell und ohne grosse Untersuchungen zahlen, das freut auch den Unternehmer weil der Versicherung in der Regel auch Schäden untergeschoben werden die NICHT aus diesem Vorgang resultieren!
D.h. der Kran ist nach dem Unfall in einem besseren Zustand als vorher.

Sollte die Versichrung, warum auch immer, nicht zahlen wollen/müssen, wird sich der Unternehmen, unabhängig davon ob GmbH oder was auch immer, sich am Kranfahrer schadlos halten. Kann dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können, aber Werte wie z.B. ein Haus haben dann wird dieses zwangsversteigert.

Fahrlässig ist auch das *Vergessen* der Stützenbolzen, das unsachgemässe (nicht) Unterbauen der Stützen, das verwenden falscher Seile oder Ketten, das Arbeiten bei zu starkem Wind... etc

Dieser Post wurde am 28.10.2007 um 18:30 Uhr von Backflip editiert.
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013 — Direktlink
29.10.2007, 23:35 Uhr
kranrentner




Zitat:
Backflip postete
Grundsätzlich haftet der Kranfahrer bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz - *mit Haus und Hof*,

Nein,
bei Vorsatz je,bei grober Fahrlässigkeit gibt es Grenzen mit der Haftung.

Gruss Dieter
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014 — Direktlink
30.10.2007, 07:35 Uhr
Hajo




Zitat:
Auch wenn der Arbeitnehmer bei grober Fahrlässigkeit "in der Regel" den gesamten Schaden ersetzen muß, so heißt das noch nicht, daß diese Ersatzpflicht starr, d.h. ohne jede Ausnahme eintritt. Ausnahmen werden nämlich durchaus gemacht, so zum Beispiel dann, wenn das Mißverhältnis zwischen Arbeitsverdienst und Schadenshöhe einfach zu extrem wäre, oder auch dann, wenn der Arbeitgeber ebenfalls dazu beigetragen hat, daß der Schaden so hoch ausgefallen ist (zum Beispiel dadurch, daß er nicht durch eine Versicherung vorgebeugt hat).


Quelle
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr

Dieser Post wurde am 30.10.2007 um 07:36 Uhr von Hajo editiert.
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