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Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2-
025 — Direktlink
23.12.2005, 12:06 Uhr
Kran Michi



Hi zusammen

Was macht ein Kranfahrer wenn er sein neues Arbeitsgerät übernimmt? Fragt natürlich wo der Überbrückungsschalter ist und sucht sich gleich ein geeignetes Mittel um in dauerhaft zu Überbrücken. Es geht halt nichts über das Popometer, oder? Sonst müßten dei meisten Kranfahrer von jeder zweiten Baustelle wieder heim fahren, weil wieder mal das falsche Gewicht angegeben wurde.

MfG Michi
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026 — Direktlink
23.12.2005, 12:47 Uhr
Gast:KranFahrer
Gäste


LAAAAAAACH

Netter Witz - Michi,

wenn es so läuft wie du da schreibst - und nichts passiert - ist der kunde der jenige der den vorteil hat, da er weniger für den zu kleinen kran bezahlt.
den nachteil - wenn nichts passiert - hat der kranbesitzer, da erstens der verschleiss um welten grösser ist, zweitens es irgendwann mal bricht.
den grössten nachteil - wenns bricht - hat der fahrer, er ist dann der A***H und zwar in jeder hinsicht.
zudem haben inzwischen viele krane eine BLACK BOX, diese zeichnet JEDEN lastfall im detail auf:
datum / uhrzeit / mastlänge (teleskopierung) / winkel / stützdruck / last / undwasweissderteufelnochalles.

kein hersteller lässt mehr die behauptungen zu: *euer kran taugt nichts* - * dauernd sind beulen im ausleger*
Hersteller: * du hast am 48.32.2423 um 43uhr48 120% überlast gefahren, zahl deinen neuen ausleger gefälligt selbst*

es ist nur eine frage der zeit das die BLACK BOX auch vor gericht als beweissmittel verwendet wird. dann sollte sich derjenige der überbrückt hat warm anziehen..... sehr warm!

kein besitzer / disponent / einsatzleiter wird die verantwortung übernehmen.
die hat einzig und alleine derjenige welcher die joysticks bedient.

die *erfahrungsLMB* kannst du vergessen, neue krane kippen seltener, die brechen eher ;-)

oft genug hilfts ja auch wenn man den kran an der richtigen stelle aufbaut;-)

P.S. Ich fahre heim wenns nicht passt, wo ist das problem? hab auch gerne mal früher feierabend.

FROHES FEST!

Uwe

Dieser Post wurde am 23.12.2005 um 17:27 Uhr von KranFahrer editiert.
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027 — Direktlink
23.12.2005, 13:34 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Hallo Uwe

Ich denke, das könnte schon die Zukunft sein. Und zwar in der Form, daß dem Kunden mit Hilfe der "Black Box" der tatsächliche Lastfall in Rechnung gestellt werden wird. Und damit gibts zwei Alternativen: Entweder einen ordentlichen "Überlastzuschlag", oder man fährt gleich mit einem etwas größeren Gerät, daß dann entsprechend dem tatsächlichen Lastfall abgerechnet wird.
Ich bin mal gespannt...

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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028 — Direktlink
23.12.2005, 13:50 Uhr
Gast:KranFahrer
Gäste


Den Überlastzuschlag wird es nicht geben.

Überlast ist VERBOTEN.

Wenns zu schwer ist fährt man nach Hause und kommt mit was grösserem wieder, wo ist das Problem, der Kunde muss beide Einsätze zahlen.

So läufts auch in den meisten Fällen, jedenfalls kann es nicht sein das der schwächste in der Kette, der Kranfahrer, das ausbügelt.

Ums nicht zu vergessen: 75% = 100%

Uwe
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029 — Direktlink
23.12.2005, 13:52 Uhr
Gast:scholl-fan
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Die 75% sind ja die DIN- Werte bezüglich der Kipplast, wo der Kran zu 100% statisch sicher steht, oder? Alles was über die 75% hinausgeht geht zur Lasten der Statik und dem Material...
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030 — Direktlink
23.12.2005, 14:08 Uhr
Gast:KranFahrer
Gäste


grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

vergesst das mit den 75% !

wo ist der unterschied zwischen kipp- und knicklast?

wenn 75% irgendwelche MAAAAAXwerte sind, dann sind 75% - 100%

sieht das jemand anders?

Meldet sich mal ein PROFI zu wort?

Uwe

Dieser Post wurde am 23.12.2005 um 17:28 Uhr von KranFahrer editiert.
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031 — Direktlink
23.12.2005, 14:27 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Na ja, nicht unbedingt als Profi, dafür aber als temporärer Kollege...

Soweit mir bekannt, ist bisher kaum ein Kran bei 75 % Belastung umgekippt, ganz vereinzelt aber abgeknickt, weil man's zuvor heftigst übertrieben hatte.
Bei den 100 % ist dann der definitive Grenzbereich erreicht, aber nicht umsonst hat so manche LMB auch einen 130 %-Wert. Mit anderen Worten: Mit 75 % hast Du noch eine 25 %ige "Sicherheit". Also nix mit 75=100.

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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032 — Direktlink
23.12.2005, 14:36 Uhr
Gast:KranFahrer
Gäste


DUMMES ZEUG!

mehr als 75% sind nicht erlaubt - also sind 75% - 100%

Lies mal deine *TEMPORÄRE* Bedienungsanleitung bzw die BG Vorschriften durch.

natürlich ist die 130% anzeige nicht umsonst, aber ausnutzen darfst du sie

nicht.

P.S. Die Werte die die LMB anzeigt....

also z.b. 100% (und damit Abschaltwert) sind genau DIE 75% ;-)

Kapiert?

Uwe

Dieser Post wurde am 23.12.2005 um 14:39 Uhr von KranFahrer editiert.
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033 — Direktlink
23.12.2005, 16:00 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Hallo Kranfahrer,

es wäre nett wenn Du Dich in Deiner Wortwahl mässigen würdest.
Danke.
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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034 — Direktlink
23.12.2005, 16:23 Uhr
Gast:KranFahrer
Gäste


Hallo Burkhardt,

wo ist das Problem?

Bin ich jemand zu nahe getreten?

War lediglich ne Feststellung......

Uwe
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035 — Direktlink
23.12.2005, 20:21 Uhr
Oliver Thum

Avatar von Oliver Thum

Hallo,
ich will hier niemanden zu nahe treten,aber entschuldigt bitte er Uwe hat wohl die Weisheit mit dem Löffel gefressen wie man so schön sagt.

Es gibt keine Kranfirma oder Kranfahrer auf der Welt die den Schlüssel nicht umdrehen wenn mal 20 oder 30cm fehlen.Wenn man so vorgehen würde wie Uwe meint würde recht bald bei der Kranfirma das Telephon nicht mehr klingeln und natürlich auch nicht die Kassa.
--
© - Copyright liegt bei "Oliver Thum".

+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++

~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~
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036 — Direktlink
23.12.2005, 20:30 Uhr
Gast:KranFahrer
Gäste


bei solchen bemerkungen klingelts sicher auch bei deiner versicherung ;-)

*DER DIE WEISSHEIT MIT DEM LÖFFEL GEFRESSEN HAT*
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037 — Direktlink
24.12.2005, 23:46 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Hallo Uwe

Habe heute (!) mit einem 89er LTM 1070 einen umgekippten Wechselbrücken-LKW an den Haken genommen. Die Brücke allein hat mit ihren 13 t für leisen 90 %-Protest in der LMB gesorgt. Für eine Abschaltung hat es aber dann doch nicht gereicht. Da aber in der Liebe und der Bergung bekanntlich fast alles erlaubt ist, hätte ich ziemlich sicher auch den Schlüßel gedreht, wenn's nötig gewesen wäre, natürlich.

Also bin ich nun entweder Begriffsstutzig oder habe das unser Problem noch nicht so ganz geblickt? Egal, das kapier' ich irgendwann schon noch mal.
Bis dahin: Frohes Fest; und der unfreiwillige Kunde war übrigens auch sehr zufrieden...!

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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038 — Direktlink
25.12.2005, 12:44 Uhr
Kran Michi



Hallo zusammen,

ich bin im Grunde genau Ollis Meinung. Wobei Ich der Meinung bin daß es sich nicht 20- 30 cm handelt sondern meist sogar um einen Meter, was nicht unbedingt damit zu tun hat daß man sich falsch Positioniert hat sondern vielmehr um die fehlerhaften Gewichtsangaben. Denn bei Betonfertigteilen kommen ja bekanntlich ein paar hundert kilos mehr auf die Waage welche bei einem 80Tonner (oder sonstigen Kranen) unter Umständen bei einer gewissen Ausladung schon zu viel sein könnten. Ich hab bei meinem ersten Beitrag ja auch nicht gemeint daß Ich mein Arbeitsgerät grundsätzlich nur auf zwei Stützen bewege ( Wobei Ich in noch keiner Bedienungsanleitung gelesen habe daß ein Kran auf vier Stützen stehen muß). Welches natürlich hier und da schon mal vorkommen kann, aber mal ehrlich gibt es einen Kranfahrer der das noch nie gemacht hat? Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dennoch laß Ich mich gern eines besseren belehren.

Gruß Michi
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039 — Direktlink
21.11.2006, 21:55 Uhr
crane_ringo



Hallo Leute !
Das mit den Schlüsselschaltern erledigt sich bald von selbst. Ab 2009 gelten neue Regeln nach denen sich die BG durchsetzt. Der Schlüsselschalter überbrückt dann bis max. 100 %....dann iss Ritze. Allerdings besteht für vorhandene Krane keine (!) Nachrüstpflicht. Das wird auch zu einigen konstruktiven Änderungen an Kranen führen müssen da einige Modelle schon beim anheben des Mastes kurze Zeit über 100% liegen. Habe diese Info vom einem Konstrukteur eines Herstellers. Es werden in Zukunff also wirklich die angegebenen Traglasten entscheiden und nicht der gute Kranfahrer. Für den Betreiber bedeutet das er Krane nach Leistung kaufen muß. Und da gibt es innerhalb der Traglasten riesen Unterschiede. Besonders der Marktführer sollte sich da bei bestimmten Kranen einiges einfallen lassen.
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040 — Direktlink
27.12.2006, 14:19 Uhr
Backflip



Das wurde auch langsam Zeit. Sicher wird dadurch viel Unheil und noch mehr Unfug vermieden.

Für das angesprochene Aufrüsten gibt es Rüstprogramme die entsprechend den Erfordernisse geschaltet werden.

Was als nächstes kommen muss ist eine automatische Erkennung von Ballast- und Abstützzuständen.
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041 — Direktlink
29.12.2006, 19:41 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen


Zitat:
crane_ringo postete
Hallo Leute !
Das mit den Schlüsselschaltern erledigt sich bald von selbst. Ab 2009 gelten neue Regeln nach denen sich die BG durchsetzt. Der Schlüsselschalter überbrückt dann bis max. 100 %....


Das ist so leider nicht so ganz richtig. Die EN 13000 ( europäische Norm Krane - Fahrzeugkrane ) wird geändert. Die Änderungen werden wahrscheinlich zum 01.07.2007 rechtskräftig und die Hersteller bekommen dann eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten ( 2009 paßt also ).

Die wichtigsten Änderungen sind das erstens der Schlüssel- / Überbrückungsschalter in der derzeitigen Form verschwindet ! Er wird allerdings nicht ersatzlos gestrichen sondern durch eine andere Überbrückungsmöglichkeit ( ev. Taster ) ersetzt. Dieser "Taster" wird dann auch nicht alles ermöglichen was jetzt mit dem Ü.-Schalter gemacht werden kann. Wird heute mit der Überbrückung die Überlastsicherung einfach ausgeschaltet und alle Funktionen arbeiten uneingeschränkt so wird zukünftig bei der Überbrückung nicht alles "weggeschaltet" sondern einige Funktionen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung - insbesondere wird die Geschwindigkeit für Alles auf 15 bzw. 25 % reduziert.
Auch zukünftig wird also vermutlich die "Qualität" des Kranfahrers entscheident dafür sein ob "grenzwertige" Aufträge erledigt werden oder nicht.
Und ob Schlüsselschalter oder Taster - ich denke da wird den Jungs ganz schnell ´ne Lösung einfallen.

Für viel wichtiger halte ich aber eine weitere Änderung in der EN 13000 :
Gleichzeitig mit der Änderung der Überbrückung kommt eine ganz neue Vorschrift - Die Krane müssen zukünftig mit einem Datenschreiber ausgestattet werden der im Falle der Überbrückung der LMB alle Daten aufzeichnet, das Gerät muß so gestaltet sein das die aufgezeichneten Daten nicht manipuliert werden können und das Gerät muß eine Möglichkeit für die Datenübertragung für Berufsgenossenschaft, Versicherungen etc. bieten.

Dies wird dazu führen das im Fall eines Un-Falles die BG und die beteiligten Versicherungen recht schnell ( und gerichtlich verwertbar ) feststellen können wie oder warum der betreffende Unfall geschehen ist.
Ich vermute allein die Möglichkeit dieser Datenauswertung wird bei einigen zu Kopfschmerzen führen.


Gruß aus Bremen

Georg
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042 — Direktlink
31.12.2006, 15:19 Uhr
Jens P.




Zitat:
Gast:KranFahrer postete
Den Überlastzuschlag wird es nicht geben.

Überlast ist VERBOTEN.

Was ist mit Sonderlastfällen? Sind die auch verboten? Ist es etwa verboten, sich beim Hersteller eine Freigabe zu holen?
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043 — Direktlink
01.01.2007, 14:38 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

Das mit den sogenannten Sonderlastfällen ist ´ne Sache für sich:

Bisher ( und bis zur Wirksamkeit der neuen Regelung ) war es so das sich ein Kranbetreiber in diesem Fall an den Kranhersteller gewendet hat und sich für einen genau definierten Lastfall eine Freigabe für besondere Rüstzustände oder Lasten über die "normale" Traglasttabelle hinaus geben lassen hat.
Der Hersteller - und das haben meines Wissens alle Hersteller gemacht - hat dann eventuell unter Einschränkungen diese genau definierte "Überlastung" genehmigt. Die Genehmigungen solcher Fälle die ich gesehen habe hatten alle den Segen eines ( meist hausinternen ) Sachverständigen. Ich bin kein Jurist aber das dürfte rechtlich einwandfrei sein.

In Zukunft ( nach Änderung der EN 13000 ) dürfte dies wesentlich schwieriger werden da ja der bordeigene Computer des Kranes - die LMB - die "normale" Traglasttabelle des jeweiligen Kranes als Basis für seine Berechnungen nimmt und über die dort gespeicherten Werte nur genau definierte Überschreitungen zulassen wird. Es wird also in Zukunft im Zweifelsfall nur über eine ( vermutlich unwirtschaftliche ) Programmänderung der LMB gehen wenn nicht der Kranhersteller vorher schon einige "Sonderlastfälle" im Gedächtnis der LMB abgelegt hat und diese über z.B. PIN-Eingabe aktiviert werden können.

Insgesamt werden die Arbeiten nach "Sonderlastfällen" oder "Popometer" vermutlich weniger werden - ich halte das nicht für falsch !!


Gruß aus Bremen

Georg
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