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Hansebubeforum » Technik » Überschwenkhöhe bei TDK's » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
01.10.2008, 12:20 Uhr
Gast:Sven Leist
Gäste


Mahlzeit,
ich hab mal ne Frage bezgl. TDK's:

Wie viel Meter muss der Abstand zwischen einer Gebäudeoberkante und dem Ausleger betragen:

Im Konkreten Fall folgeder Sachverhalt:

Das Randgebäude direkt neben der Baugrube hat eine Höhe von 68,0m über GOK.
Die Baugrube ist am Kranstandplatz 5 Meter tief, also eine Höhe von 73,0m.

Der TDK muss freistehend (Liebherr) aufgebaut werden.

Reicht es, wenn der TDK mit 2m Differenz (Also 75m HH) über die Nachbarbebauung überstreicht oder muss der Abstand höher sein???

Der TDK soll ja nicht unnötig hoch aufgebaut werden.

Alternativ wäre eine kleinere HH von ~50m und eine Arbeitsbereichbegrenzen im Bereich der Nachbarbebauung Hochhaus...

Vielleicht könnt Ihr mir ja dazu helfen...

Dieser Post wurde am 01.10.2008 um 12:21 Uhr von der_kleene editiert.
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001 — Direktlink
01.10.2008, 20:08 Uhr
BKT



Hallo Sven ,

aus dem Thread geht jetzt zwar nichts konkretes hervor ( nur Mutmaßungen ) , aber er ist dennoch interessant zu lesen .

http://forum.bauforum24.biz/forum/index.php?showtopic=28413&hl=
--
Gruß
Daniel


Menschenkenntnis ist das einzige Fach, in dem man ständig unterrichtet wird.
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002 — Direktlink
02.10.2008, 09:27 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Zu bedenken ist auch noch das durchhängende Hunseil beim unbelasteten Haken. Je länger der Ausleger, desto mehr hängt das Seil durch...!


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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003 — Direktlink
02.10.2008, 11:13 Uhr
Gast:Sven Leist
Gäste


Moin,
also der TDK, der neben dem 68m Hohen Nachbarhochhaus stehen soll, wird für das erste Baulos definitiv der höchste sein, alle anderen TDK's werden niedriger...
Daher muss dieser TDK nur über das Hochhaus hinwegdrehen können und dahingehend war meine Frage, wie hoch der Abstand zwischen Oberkante Hochhaus (also +68,0m) und Ausleger Untergrut sein muss.
Ich denk so an die 8m sollten es schon sein, wenn ich mir den Thread im BF24 anschaue (2m Personenhöhe + 6m Gehänge + Höhendifferenz zwischen Lasthalen und Auslegeruntergurt...)
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004 — Direktlink
02.10.2008, 14:05 Uhr
LR 120



Ich verweise mal auf dieses PDF, dass ich schonmal im Bauforum verlinkt habe:
http://www.bauwesen.fh-muenchen.de/FK02/fakultat/personen/professoren/prof-bisani/studieninhalte-downloads/baustelleneinrichtungsplanung/be_skript_kap_3.pdf

Seite 18-21 stehen alle relevanten Infos drin.
8m oder so fände ich zum Überschwenken des Nachbarbaus nicht zwingend erforderlich, da der Bereich sicherlich nicht mit Last am Haken überfahren werden soll.´
2m sind aber auch eher knapp bemessen.
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