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Hansebubeforum » Technik » Begleitfahrzeuge,Wann und Wieso? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ] [ 3 ]
000 — Direktlink
05.02.2009, 12:57 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Hallo

Da gerade woanders die Frage nach der Notwendigkeit von Begleitfahrzeugen bei Schwertransporten auftauchte, hier der passende Thread!

Grundsätzlich sollten wir hier sowohl die Gründe für die Begleitung durch BF2/3 erläutern als auch die technischen Vorraussetzungen damit ein Fahrzeug als BF2/3 anerkannt wird.

Allgemein kann man erstmal sagen: wenn ein Fahrzeug/Schwertransport mit einer Sondergenehmigung auf öffentlichen Strassen unterwegs ist, entscheiden die Strassenverkehrsbehörden ob und wann ein BF erforderlich ist, legen den Typ fest und welche WVZ zB ein BF3 dann zeigt.

Bevor jetzt irgendwelche Maße oder Gewichte gepostet werden ab deren Überschreitung erst BF's nötig sind, ALLES HUMBUG!!

Selbst ein 48 Tonnen schwerer Mobilkran mit 2,55 m Breite hat schon mal BF3-Begleitung gebraucht, an ca. 7-8 Stellen der Fahrtroute von Osnabrück bis Erfurt. Teilweise wegen schmaler Bundesstrassen, teilweise wegen Brückenüberfahrten auf BAB mit langsamer Geschwindigkeitsvorgabe etc.

Maßgebend sind nur die Genehmigungen nach §29 oder §46 STVO, sonst nichts!

Ich hoffe auf rege Beteiligung, falls ich Thema oder Unterforum falsch gewählt habe: Bitte berichtigen!

MfG
Kranguru

Dieser Post wurde am 05.02.2009 um 12:58 Uhr von kranguru editiert.
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001 — Direktlink
05.02.2009, 13:21 Uhr
thuni89



Moin

Bei einem Praktikum in einem Kran- und Schwertransportunternehmen (in Schleswig Holstein) habe ich erfahren, dass:

1. Transporte oder Kräne, die mind. 48 Tonnen oder mehr wiegen, von einem BF-2 begleitet werden müssen
2. Transporte oder Kräne, die die üblichen Maße (von ?) überschreiten, ebenfalls von einem BF-2 oder BF-3 begleitet werden müssen! (Bin mir nicht mehr sicher oder 2 oder 3)


Soweit mein Kenntnisstand. Das ist kein Humbug!

Gruß
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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002 — Direktlink
05.02.2009, 13:58 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,


Zitat:
thuni89 postete
... Soweit mein Kenntnisstand. Das ist kein Humbug!

Die Bezeichnung ist vielleicht nicht so toll - aber im Grunde hat "Kranguru" Recht = maßgebend ist einzig die Genehmigung bzw. das was dort drin festgesetzt ist.

Bei eben diesen Genehmigungen haben aber die Sachbearbeiter einen unheimlich großen Ermessensspielraum ( den ich oft nicht nachvollziehen kann ! )

Beispiel: Wir sind im letzten Jahr mit Kran und Zubehörfahrzeugen ( alle Fahrzeuge zwischen 80 und 95 t tatsächliches und angemeldetes GG ) zum Einsatz in einen Windpark gefahren. Lt. Genehmigung hatte wir Nachtfahrt, BF3 für jedes Fahrzeug, Einzelfahrt über einige Brücken und auf weiten Teilen der Strecke von der BAB bis zur Baustelle Polizeibegleitung.
Auf Grund einer Änderung des nächsten Einsatzortes ( bis zur BAB blieb der Fahrtweg aber gleich ) mußte dann zwischenzeitig eine neue Genehmigung beantragt werden und die sah folgendes vor: Konvoifahrt, ein BF3 für alle Fahrzeuge und aus ! Keine Einzelfahrt und keine Polizeibegleitung !!!

Aussteller beider Genehmigungen war die gleiche Verkehrsbehörde, erteilt wurden beide im Abstand von 2 Wochen - nur der Sachbearbeiter hatte gewechselt !

So nun dürfte´s wohl richtig unklar sein !

Wir haben aber ja jemanden der uns vielleicht weiterhelfen könnte. ( Harry ??!! )


Gruß aus Bremen

Georg
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003 — Direktlink
05.02.2009, 14:36 Uhr
Sebastian L.



Danke Kranguru, dass Du den Thread schon eröffnet hast - war ich wohl nicht schnell genug wieder im Forum dann kann also Sebastian (der Admin) den anderen Thread entsprechend editieren.

Wie ich dort aber bereits geschrieben habe, bin ich nicht so bewandert, was die entsprechenden Genehmigungen und deren Voraussetzungen angeht.
Ich kann nur sagen, dass ich die größeren Geräte der umliegenden Firmen zwischen Ruhrgebiet und Köln noch nie mit einem Begleitfahrzeug gesehen habe, wenn sie unterwegs waren...
Aus diesem Grund bin ich durch die Aussage von Kranguru, dass ein 250er mit Sicherheit ein begleitfahrzeug braucht, doch ein wenig verwirrt.

MfG
Sebastian
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004 — Direktlink
05.02.2009, 14:53 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Moin

Mit Sicherheit nicht, nur wenn es in seiner speziellen Genehmigung steht.

Was in dem anderen Fall leider so war.

Aber ich habe sogar von Grove GMK 7450 mit angebolztem hinterem Stützkasten auf öffentlichen Strassen ohne Begleitung gehört

Scherz beiseite, die Vergabe von Genehmigungen und vor allem die Auflagen darin sollten dringend vereinheitlicht werden!
Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern vor allem aus Wettbewerbsgründen.

MfG
Kranguru
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005 — Direktlink
05.02.2009, 15:16 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
kranguru postete
Scherz beiseite, die Vergabe von Genehmigungen und vor allem die Auflagen darin sollten dringend vereinheitlicht werden!
Nicht nur aus Sicherheitsgründen,

Hmm, in puncto "Sicherheit" würde ich lieber an einer ganz anderen Stelle ansetzen - nämlich an der IMO mißbräuchlichen Nutzung von Gelblicht. Heutzutage hängt sich doch jeder Baucontainer-Kutscher mit 1m Hecküberhang sowas ans Fahrzeug. Neulich auf der Autobahn habe ich einen leeren(!) 7,5-t-Abschlepper überholt, der seinen gigantischen Gelblicht-Blinker-Balken auf dem Auto munter kreisen ließ.
Solange sowas nicht von der Rennleitung ausgemerzt wird, braucht man sich nicht wundern, daß Autofahrer quasi überreizt sind und einen mit "normalen" RKL ausgestatteten Autokran einfach übersehen.


Tschüs,

Sebastian
--
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006 — Direktlink
05.02.2009, 15:44 Uhr
Gast:kranguru
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Moin

Ich wunder mich auch immer wenn ich sehe das fast jeder vierte Lkw mit RKL ausgerüstet ist!
Schätze mal wenn man alle diese LKW's kontrolliert und zur Anzeige bringt(RKL nicht eingetragen=Betriebserlaubnis erloschen) könnte man wahrscheinlich ne schöne Fete machen

Gruß
Kranguru
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007 — Direktlink
05.02.2009, 16:12 Uhr
Adrian Flagmeyer

Avatar von Adrian Flagmeyer

Keine Ahnung ob das stimmt, habs auch nur vom hörensagen. Aber anscheinend sollen ja bald 'richtige' Schwer- und Großraumtransporte mit einem gelb-blau -mischlicht ausgestattet werden. Würde auf jeden Fall mehr hermachen.
Aber es stimmt schon, da ist ne kleine Beule in der Plane und schon leuchtets wie aufm Volksfest. Sollte man eigentlich abstellen.

Gruß Adrian
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008 — Direktlink
05.02.2009, 16:25 Uhr
Rene



Die Frage ist natürlich, ob das nicht der bessere Weg ist, auch kurze hinten rausragende Ladung zu kennzeichnen. Ich persönlich finde das besser, als ein roter Lappen.
Ich habe von unserem Krandienstleister (:-) wer wird das wohl sein) erfahren, dass die mit dem 200t Mobilkran hier in Leipzig morgens bis 6:00Uhr von der Straße sein müssen. Da muss dann auch immer ein BF2 dabei sein. Ein anderer 200t kam ohne Begleitfahrzeug. Und in Schwanau habe ich auch schon ausgewachsene 500t gesehen, die die Bundesstraße "immer" ohne Begleitung befahren haben, selbes galt dort für leere 20achsige Kombinationen, die ja auch eher "Übermaß" haben.
Dann weiß ich, dass unserem Spediteur die Autobahnfahrt verweigert wurde, weil er mehr als 80t gewogen hat. Halbes Jahr später haben die knapp über 100t gehabt und durften die Strecke fahren. Ich denke daher auch, dass das alles Behördensache ist, wer, wann, wo und womit abgesichert fahren darf.
Einige Kranfahrer wundern sich eh über die Kollegen im weiß/blauen LTM 1500, der immer mit Abspannung fährt, während andere ständig verwogen und kontrolliert werden. Die blau-wei0en hatten auch Genehmigungen für Strecken, auf denen beispielsweise schwarz-rote oder beige-rote Krane, die im Vergleich viel kleiner waren nicht fahren dürfen.

Grüße aus Leipzig
René
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009 — Direktlink
05.02.2009, 16:31 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Moin

Das ist aber oft nicht mal falsch!
Wenn die Behörde für nen Transport mit 2,8 m Breite auf nem normalen Sattelzug in der §46 vorschreibt das RKL zu führen sind, dann ist das so!

Der Fahrer der dann gegen die Genehmigung verstößt kann bei Kontrollen ein bischen und bei einem Unfall richtige Probleme bekommen.

MfG
Kranguru
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010 — Direktlink
05.02.2009, 18:52 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,


Zitat:
kranguru postete
... Aber ich habe sogar von Grove GMK 7450 mit angebolztem hinterem Stützkasten auf öffentlichen Strassen ohne Begleitung gehört

Nee, nee, nee - Märchenstunden wollen wir hier doch nicht einführen ?
Mit hinterem Stützkasten stimmt schon - darf er auch denn in der richtigen Konfiguration und ohne irgendwelches Anschlagmaterial an Bord wiegt er genau seine 84 to. Und ohne BF3 oder ohne Genehmigung hat den hier noch keiner gesehen !!


Gruß aus Bremen

Georg
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011 — Direktlink
05.02.2009, 19:07 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Moin

War doch nen Scherz!!

Aber das er mit hinterem Stützkasten im Gewicht bleibt wußte ich nicht.
Schon was gelernt!

OT!

Du hast ja wahrscheinlich die Vergleichsmöglichkeit zum LTM 1400, gibt es abgesehen von den firmentypischen Sachen große Unterschiede beim Arbeiten mit dem neuen Grove?

OT!

Habt ihr eigentlich eure eigenen Begleitfahrzeuge oder greift ihr auf Subi's zurück?

Gruß
Kranguru
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012 — Direktlink
05.02.2009, 20:30 Uhr
Gast:elturbo
Gäste



Zitat:
kranguru postete
Moin

Ich wunder mich auch immer wenn ich sehe das fast jeder vierte Lkw mit RKL ausgerüstet ist!
Schätze mal wenn man alle diese LKW's kontrolliert und zur Anzeige bringt(RKL nicht eingetragen=Betriebserlaubnis erloschen) könnte man wahrscheinlich ne schöne Fete machen

Gruß
Kranguru

hey kranguru, wenn eine RKL NICHT fest am Fahrzeug montiert ist- sprich mit magnet oder mit klemmen wie dachgepäckträger- muß die nich eingetragen werden....
- auf dem berliner ring zb wolllen sie zb. auch fürn 3 achs kran ein BF 3 dahinter sehen-
und- in jüngeren jahren bin ich an einem freitag mittag mit einem AC 1300 von bremen flughafen nach wuppertal ohne Begleitung... wie gesagt.... je nach ausstellender behörde...
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013 — Direktlink
05.02.2009, 21:17 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,
@kranguru
- Gewicht paßt - mit einem der kleineren Haken und ohne die meist auf den Kranen mitgeschleppten ca. 3 to Zubehör
- vergleichen sollte man den 7450 eher mit dem 1500 - die beiden nehmen sich nicht viel
- wir haben ein eigenes BF3 ( schwarzer T 5 ) aber die Arbeit für Subs wird mehr.

Weiteres vielleicht besser per PM - sonst kriegen wir noch mekker !


Gruß aus Bremen

Georg
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014 — Direktlink
08.02.2009, 07:16 Uhr
mirko

Avatar von mirko

bei wiki, steht das bf3 sich nur auf die generation bezieht ist das richtig?

http://de.wikipedia.org/wiki/Begleitfahrzeug
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015 — Direktlink
08.02.2009, 10:16 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Moin

Wiki ist immer so ne Sache. Grundsätzlich in diesem Fall richtig und auch gut recherchiert.
In der Praxis gibt es heutzutage 2 Begleitfahrzeuge:

Das BF2 Ein Pkw mit RKL

Das BF3 Ein Fahrzeug nach den Richtlinien für BF3's (meistens Lieferwagen)
mit WVZ-Anlage

Gruß
Kranguru
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016 — Direktlink
09.02.2009, 00:47 Uhr
mirko

Avatar von mirko

eben deshalb hab ich gefragt
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017 — Direktlink
09.02.2009, 08:33 Uhr
Matula

Avatar von Matula

Moin,

also bei uns sieht man bis 200Tonner inklusive dreiachs!!! Ballastanhänger
alle Krane ohne BF durch die Heide gondeln.Teilweise haben die das vorhandene Gelblicht noch nicht mal an.
--
Gruß aus dem Norden
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018 — Direktlink
09.02.2009, 14:04 Uhr
Dietmar Bastian



Hallo zusammen,

zum Thema BF2 / BF3 gab es in der Herpa-Postille "Der Maßstab" anlässlich der Produkteinführung des Herpa BF3 einen Bericht, der unter Mitwirkung von 2 Behördenvertretern im Abgleich mit der StVZO entstanden ist. Hier wurde versucht, dieses Thema sehr anschaulich zu präsentieren.

Ferner gibt es zu diesem Thema sehr präzise Vorgaben, wie die Fahrzeuge als bewegliches Verkehrszeichen auzusehen haben und welche Ausrüstung an Bord sein muss. Vielleicht kann mal ein Insider diese Vorgaben veröffentlichen bzw. Link bereitstellen (Aber bitte kein Wiki... bitte etwas ernsthaftes).
Dann wäre die Frage des Threadstarters auch beantwortet. Da wird man dann auch feststellen, das eine Reihe von Fahrzeuge in gewissen Details nicht den Vorgaben entsprechen. Aber, wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter...

Viele Grüße aus Maintal

Dietmar Bastian
--
Herzlich willkommen bei: www.schwerlast-rhein-main.de

übrigens... bleibt mir mit dem Made in China" - Gelumpe vom Hals, wir haben schon genug Arbeitslose in Europa!
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019 — Direktlink
09.02.2009, 15:31 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Dietmar Bastian postete
Ferner gibt es zu diesem Thema sehr präzise Vorgaben, wie die Fahrzeuge als bewegliches Verkehrszeichen auzusehen haben und welche Ausrüstung an Bord sein muss. Vielleicht kann mal ein Insider diese Vorgaben veröffentlichen bzw. Link bereitstellen (Aber bitte kein Wiki... bitte etwas ernsthaftes).

Wenn Dir das hier seriöser erscheint...

Siehe ansonsten auch hier im Forum: https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=951


Tschüs,

Sebastian
--
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020 — Direktlink
09.02.2009, 19:48 Uhr
Dietmar Bastian



Hallo zusammen,
hallo Sebastian,

ich dachte aber bei meinem Texteintrag an das Gesetzblatt. Sorry, das war etwas unpräzise formuliert.
Das daraus abgeleitete Aussehen der Fahrzeuge wurde in den Links ausgiebig beschrieben. In dem Gesetzblatt war nach meiner Erinnerung auch die Art der Absicherung beschrieben, ob Innerorts, auf Landstraße oder Autobahnen, sowie eine Vorgabe für das jeweils dazu notwendige Voraus- oder Hinterher-Fahren.

Viele Grüße aus Maintal

Dietmar Bastian
--
Herzlich willkommen bei: www.schwerlast-rhein-main.de

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021 — Direktlink
17.02.2009, 15:50 Uhr
Philo0311




Zitat:
Adrian postete
Keine Ahnung ob das stimmt, habs auch nur vom hörensagen. Aber anscheinend sollen ja bald 'richtige' Schwer- und Großraumtransporte mit einem gelb-blau -mischlicht ausgestattet werden. Würde auf jeden Fall mehr hermachen.

Gruß Adrian

ECHT, woher kommt den die geile Info...

Gottseidank hab ich für meine RTK noch ne blaube Haube
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 17.02.2009 um 15:50 Uhr von Philo0311 editiert.
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022 — Direktlink
18.04.2009, 03:17 Uhr
Gast:BBerndF3
Gäste


Zitat:
Adrian postete
Keine Ahnung ob das stimmt, habs auch nur vom hörensagen. Aber anscheinend sollen ja bald 'richtige' Schwer- und Großraumtransporte mit einem gelb-blau -mischlicht ausgestattet werden. Würde auf jeden Fall mehr hermachen.

Gruß Adrian

Hallo Zusammen,
als "Insider" kann ich nur soviel sagen:
1. Das sog. BF4 (BF3 mit blauen Rundumlicht) steht in weiter ferne. Rein
rechtliche Grundlage (Hoheitsrecht, Versicherungsrecht, Ausbildung)
schieben diesem schon ein Riegel vor.
2. Selbst in der täglichen Begleitpraxis werden alle o.g. Vorschläge ab absurdum
geführt. Da werden Schwertransporte mit Polizei auf BAB/außerhalb BAB
überholt, usw.
3. Eigene Anstrengungen um den Verkehrsteilnehmer für dieses Thema zu
sensibilisieren, verlaufen im Wasser. (Fahrschule, Verkehrswacht, TV...)
UND ALS BESONDERES : Selbst auf Nachfrage bei der BSK fühlt sich keiner
dafür Zuständig

Also an alle Schwertransport/BF3-Fahrer -> Nicht Ärgern, immer lächeln (Wir
können das ja gut, lang geschult)

Grüße

geht nicht wählen - ihr müsst sie nicht auch noch ermutigen
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023 — Direktlink
27.11.2011, 13:41 Uhr
Autokranfahrer



Was kann denn einen Fahrer für Strafen drohen, wenn man ohne BF3 unterwegs ist.

Mei mir ist es so, ich fahre einen 130 Tonner mit 3 Achs Anhänger. Gesamtgewicht 90 Tonnen ûnd 2.85m Breit. In der Dauergenehmigung steht das der Kran nur mit Begleitfahrzeug mit WVz-Anlage auf allen wegen begleitet werden muss.
Mein Chef will sich nicht dran halten und darum fahren wir generell ohne.
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024 — Direktlink
27.11.2011, 13:50 Uhr
Gast:chaot
Gäste



Zitat:
Autokranfahrer postete
Was kann denn einen Fahrer für Strafen drohen, wenn man ohne BF3 unterwegs ist.

Mei mir ist es so, ich fahre einen 130 Tonner mit 3 Achs Anhänger. Gesamtgewicht 90 Tonnen ûnd 2.85m Breit. In der Dauergenehmigung steht das der Kran nur mit Begleitfahrzeug mit WVz-Anlage auf allen wegen begleitet werden muss.
Mein Chef will sich nicht dran halten und darum fahren wir generell ohne.

hatte auch mal sonn cheffe- 2x in 2 tagen gestoppt, dann gings ne weile.
mir is nix passiert- cheffe anzeige- mehrkosten, zu spät beim kunden... übernahme der kosten für wartezeiten beim kunden, verlust von aufträgen wegen unpünktlich... extra waches auge der behörden auf den gesamten fuhrpark... etc. eigentlich lohnt sich der starrsinn für ihn nich.
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