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Hansebubeforum » Vorbild » Ballast und PKW auf einem Anhänger transportieren » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
02.06.2009, 15:46 Uhr
Peter Bimek

Avatar von Peter Bimek

Hallo,

Nooteboom hat eine Spezialanhänger konstruiert, der den Transport von Kranballast und einem PKW ermöglicht.

http://www.vertikal.net/de/stories.php?id=8100

Peter
--
Peter
mit Gruß aus dem Bergischen Land

am schönsten sind Bilder aus der Zeit als die Seile noch geknotet wurden.
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001 — Direktlink
02.06.2009, 17:03 Uhr
michael.m.



Ist das Fahren in Deutschland mit so einem Gefährt hinter einem Kran überhaupt erlaubt??

Gruß

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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002 — Direktlink
02.06.2009, 19:34 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste


Ballastanhänger sind nicht ungewöhnlich hinter kleineren Kranen. Das da nun auch noch ein PKW drauf ist, macht das ganze nicht illegal.
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003 — Direktlink
02.06.2009, 21:49 Uhr
Stefan Jung




Zitat:
Mike Weber postete
......das da nun auch noch ein PKW drauf ist, macht das ganze nicht illegal....

Da wäre ich mir nicht so sicher..... wie sieht das denn Genehmigungstechnisch aus...? Wenn da ein PKW mit drauf steht wird das genehmigte Gewicht überschritten. Ausserdem denke ich, ein Ballastanhänger dient nicht zum Transport von Fahrzeugen.

Harry.... das wäre was für Dich !!!!

Gruß

Stefan
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004 — Direktlink
02.06.2009, 22:20 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste


Vielleicht ist ein PKW mit 1,5t auch schon einfach in die Genehmigung mit eingerechnet? Der Anhänger wurde ja extra von Nooteboom und Mammoet dafür entwickelt (und das ist nicht Version Nr.1) das man mit dem Hilfskran-Ballastanhänger einen PKW mitnehmen kann und so Krankilometer einsparen kann. Insofern kann man doch erstmal davon ausgehen, das die Leute bei der Entwicklung und Zulassung den PKW bedacht haben - den schließlich wurde der Anhänger extra dafür entwickelt.
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005 — Direktlink
02.06.2009, 22:45 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi

Meint ihr, das Nooteboom den Anhänger so konstruiert hat, das der Anhänger mit Ballast UND Pkw die Gewichtsbeschränkungen nicht erfüllt?
Wäre mehr als dämlich....

Hier http://www.hadel.net/autos/html/d_lkw_spe_draco_mxs220.html kann man den Trailer hinter einem LTM 1095-5.1 sehen.

https://www.rdw.nl/Ovi/Paginas/Voertuiggegevens.aspx hier kann man Leer und zul. Gesamtgewicht nachlesen: 4,98 t und 20t Gesamtgewicht macht 15,02 t Zuladung.

Der LTM 1095-5.1 hat 23 t Gesamtballast und darf davon 15 t auf eigener Achse mitführen.
Das heisst er müsste "nur" 8t im Anhänger mitführen somit würden theoretisch noch fast 8 t für das Auto bleiben...

Da die Ballastgewichte ja unterschiedlich ausgeführt sind, kann man es ausgewogen verladen.

Es werden aber sicherlich diverse § der StvZO gegen eine zulassung in Deutschland sprechen.

Aber da in Holland sowas hier geht : http://www.hovertrack.nl/fotopagina/groot/hovertrack34.jpg dürfte dieser Ballastanhänger kein Problem darstellen.


Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 02.06.2009 um 22:46 Uhr von Markus K editiert.
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006 — Direktlink
02.06.2009, 22:51 Uhr
hal-briggs




Zitat:
Mike Weber postete
Vielleicht ist ein PKW mit 1,5t auch schon einfach in die Genehmigung mit eingerechnet? Der Anhänger wurde ja extra von Nooteboom und Mammoet dafür entwickelt (und das ist nicht Version Nr.1) das man mit dem Hilfskran-Ballastanhänger einen PKW mitnehmen kann und so Krankilometer einsparen kann. Insofern kann man doch erstmal davon ausgehen, das die Leute bei der Entwicklung und Zulassung den PKW bedacht haben - den schließlich wurde der Anhänger extra dafür entwickelt.

Das denke ich auch. Es wäre ja keine "gute" Entwickung wenn es nicht erlaubt wäre. Und praktisch ist es sicherlich für den Fahrer, wenn ich an Windparks u.ä. denke.
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007 — Direktlink
03.06.2009, 06:42 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Die Idee, dem Fahrzeugkran einen PKW hinten dran zu hängen, ist schon ziemlich alt. Bei STEIL in Trier beispielsweise macht man das schon seit vielen Jahren. Drum herum ist es bekanntlich ziemlich hügelig (-> Eifel, Hunsrück...), so daß man neben einer Menge Sprit auch richtig (Arbeits-)Zeit sparen kann, wenn der Kran mal stehen bleibt.
Den PKW zum Ballast zu packen, das kennt man ebenso seit vielen Jahren von den Großkranen. Auch hier sind die Holländer und Belgier durchaus vorreiter, die diese PKW in manchen Fällen direkt mit geeigneten Anschlagpunkten ausgerüstet haben. Das sieht manchmal etwas wüst aus, funktioniert aber prächtig...

Jetzt den PKW auf einen kleinen Ballasttrailer zu packen, scheint mir eine nur logische Entwicklung zu sein. Insofern dürfte die Frage nach den Gewichten eher nicht so dramatisch werden können, denke ich mal...


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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008 — Direktlink
03.06.2009, 07:44 Uhr
michael.m.



Vor zig Jahren wurde hier mal ein Kran mit Ballastanhänger angehalten. Der durfte erst weiter fahren, nachdem der PKW abgeladen war. Hatte was mit selbstfahrender Arbeitsmaschine (also der Kran mit grüner Nummer) oder so zu tun. Der durfte zumindest nach damaligen Stand nur den Kranballast ziehen, das Auto war irgenwie so was wie "fremde Ladung" nach damaliger Aussage der Polizei. Es hatte jedenfalls nichts mit dem Gewicht zu tun. Aber vieleicht hat sich das ja seid damals die Gesetzesgrundlage geändert oder ist damals falsch ausgelegt worden.

Gruß

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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009 — Direktlink
03.06.2009, 07:52 Uhr
Bjoern



Moin!

Ob nun nach StVO erlaubt oder nicht, auf jeden Fall sollte es einen Nachbau (in 1:87 ?!?!) wert sein. Von unseren "Profis" gebaut, wäre es auf jeden Fall ein Hingucker!

Beste Grüße...

Björn
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010 — Direktlink
03.06.2009, 08:15 Uhr
Stefan Jung




Zitat:
Stephan postete

...jetzt den PKW auf einen kleinen Ballasttrailer zu packen, scheint mir eine nur logische Entwicklung zu sein. Insofern dürfte die Frage nach den Gewichten eher nicht so dramatisch werden können, denke ich mal...


Gruß vom Rhein
Stephan

Hallo Stephan,

ich habe nicht von dem neuen Modell gesprochen, sondern es ging mir um die allgemein bisher praktzierte Anwendung !. Ich denke in Deutschland ist es nicht erlaubt, wird aber geduldet. Ich kenne einige Beispiele aus der Vergangenheit, wo abladen angesagt war.....

Noch schlimmer ist es, wenn ein Auto PKW Anhänger am Kran hängt und ein PKW damit Transportiert wird. Ich kenne ein Unternehmen die das praktiziert hatten und haben dann dafür richtig Ärger bekommen.

Autokran = selbstfahrende Arbeitsmaschine und Steuerbefreit/-vergünstigt
PKW Anhänger = Steuerpflichtig
PKW + Anhänger + Kran = Transport / folglich ist der Kran Steuerpflichtig dann kommt noch die Frage auf "gibt es dafür ein § 70" !!!

Ist aber auch nun schon gute 8 Jahre her... kann ja sein, dass sich da was geändert hat.

Ich denke es wird nicht so ein Anhänger konzipiert nur um damit in den Niederlanden zu fahren. Da wird sich sicherlich in nächster zeit einiges Tun, auch in Deutschland. Die Idee mit dem Anhänger finde ich nicht schlecht....

Gruß

Stefan
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011 — Direktlink
03.06.2009, 08:48 Uhr
Philo0311



Ich denke auch, dass sich hier in Deutschland was ändern sollte.

Die Unternehmer die das praktizieren, denken ja nicht nur an ihre eigene Tasche.... Es ist schon ein großer Unterschied ob man jeden Tag mit dem Kran zur Baustelle fährt, oder Montag hin und Freitag zurück. Das spart dem Unternehmer Spritt, der Umwelt CO2 Ausstoß und schont die Straßen. Staat, was willst du mehr

Aber... Deutsche Mühlen mahlen langsam... zu langsam.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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03.06.2009, 08:53 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste



Zitat:
Philo0311 postete
Ich denke auch, dass sich hier in Deutschland was ändern sollte.

Die Unternehmer die das praktizieren, denken ja nicht nur an ihre eigene Tasche.... .

Meiner Meinung nach ist es so, dass sie gerade daran denken.
in allererster Linie denkt man doch an den Kostenfaktor.
Dem Staat ist es doch eigentlich lieber, der Kran würde nur auf der Straße verkehren, denn dann braucht er ordentlich Futter und das kommt ins Steuersäckle...
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