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Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
29.04.2004, 03:28 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

Hallo zusammen

sollte der beitrag hier falsch sein entschuldige ich mich schon jetzt.
aber ich hoffe das ich hier die meisten antworten bekomme.

ich habe mir einen sprinter 416cdi gekauft.zGG4600 ohne hänger 6600 mit hänger.
das auto habe ich für eine fahrt nach italien verliehen.
die sind dann in würzburg angehalten worden wegen überholen im überholverbot mit 110km/h und doppelachsigen anhänger.
der polizist hat die tachoscheibe gefordert und abgestempelt und dann gefragt wohin die reise geht.
als antwort bekam er das sie privat nach italien fahren würden um möbel zu besorgen.
dann hätte der polizist die tachscheibe zerissen und gesagt das die privatnutzung auch ohne scheibe erfolgen darf.....aber die aussage mit dem kommentar:das sage ich unter vorgehaltener hand!
also mir kommt diese sache sehr merkwürdig vor.....nachweislich 110 gefahren obwohl ja über 3500kilo nur 80 erlaubt ist.....und dann das beweißstück vom beamten zerissen(zerrissene scheibe habe ich zurückbekommen vom fahrer)??? kann mir villeicht jemand weiterhelfen?
privat mit oder ohne scheibe fahren???
und wie ergänze ich dann meine fehlenden kilometer in der firmennutzung???
(im fahrzeugschein steht meine private adresse drin.....nicht die gewerbliche)


freue mich auf antworten


gruß daniel
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LG Daniel
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001 — Direktlink
29.04.2004, 11:45 Uhr
Gast:ben1
Gäste


Hallo Daniel !

Zwei Sachen sind mal schon im Vorfeld klar !
Mit Hänger gilt auf der Autobahn Tempo 80 und aus.
Was anderes gibt es nicht !
Zur Tachoscheibe, gibt es nur soviel zu sagen. Dies ist ein amtliches Dokument, und darf von niemanden einfach zerrissen werden und schon gar nicht von einem Herrn in Grün. Mir schreibt niemand vor, dass ich keine Tachoscheibe einlegen darf, wenn ein Tachograf eingebaut ist !

Zur privaten Nutzung eines Fahrzeuges ist soviel zu sagen, dass auch hier eine Tachoscheibe eingelegt werden muss, aber sie nicht für die Gasamtarbeitszeit oder die tägliche Ruhezeit von Belang ist !
Aber es muss eine lückenlose Aufzeichnung der KM und der Zeit die du fährst vorhanden sein. Sonst könnte ja jeder sagen, da bin ich privat gefahren und deshalb habe ich keine Scheibe.

Und zum Thema Gesamtgewicht. Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher, da es sehr viele verschiedene Auslegungen vom Gesetz gibt, aber ich denke, das jedes Fahrzeug über 3,5 Tonnen ein Fahrtenschreiber braucht ! Ausser Feuerwehr oder Komunalfahrzeuge. (ist in A so) !

Generell zu diesem Fall muss ich schon sagen, dass da wirklich wieder mal Hirten am Weg waren !
110 mit Hänger und im Überholverbot noch überholen ???????
Das wäre ja auf einer Skala von 0 -100 ein Volltreffer !

Hoffe ich konne dir ein wenig helfen, ansonsten werden andere dir hier sicher noch weiterhelfen können.
Gruss aus dem LR-Ländle.

BEN
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002 — Direktlink
29.04.2004, 12:32 Uhr
Quancho




Zitat:
Mit Hänger gilt auf der Autobahn Tempo 80 und aus.
Was anderes gibt es nicht !

soweit ich gelesen hab hat er einen Sprinter und keinen LKW, PKWS können mit bestimmten Anhängern in einer bestimmten Kombination so zugelassen werden das die Kombination auch 100km/h fahren darf.
--
MFG
Christian

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003 — Direktlink
29.04.2004, 13:01 Uhr
supergrobi

Avatar von supergrobi

Hallo,

für einen Sprinter 416 wirst Du wohl kaum eine Pkw-Zulassung bekommen und 110 km/h sind auch mehr als 100 km/h, daher wirds allemal kostenpflichtig.

Gruß aus Berlin
Jens
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004 — Direktlink
29.04.2004, 17:01 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

hallo zusammen

esrt einmal danke für eure aussagen.
Das auto ist als LKW zugelassen......drunter geht leider nicht.
aber ich weiß das ich die zerissene scheibe festhalten werde falls doch nochmal was nachkommt.



viele grüße daniel
--
LG Daniel
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