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Hansebubeforum » Technik » Lenkung und Höchstgeschwindigkeit » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
000 — Direktlink
25.11.2009, 20:39 Uhr
tobbi

Avatar von tobbi

Guten Abend!

Bislang dachte ich eigentlich immer, Krane sind aufgrund der Ausführung ihrer Lenkeinrichtung auf 62km/h begrenzt. §38, Absatz 4 StVZO sagt aber, dass mobile Arbeitsmaschinen ohne mechanische Lenkung sogar nur mit 40km/h im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Welchen Grund hat es also dann, dass ein Kran genau 62km/h und nicht o.g. 40km/h oder sogar 80km/h wie ein LKW fahren darf???

Dass es 62km/h und nicht 60km/h sind, hat mit der Autobahnzulassung zu tun, das ist mir bekannt, interessiert mich hier aber eher weniger.

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand Aufschluss geben könnte!
--
MfG Torben

Forschung ist die Umwandlung von Geld in Wissen. Innovation ist die Umwandlung von Wissen in Geld.

Dieser Post wurde am 17.09.2010 um 16:27 Uhr von Hendrik editiert.
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001 — Direktlink
25.11.2009, 21:20 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
tobbi postete Bislang dachte ich eigentlich immer, Krane sind aufgrund der Ausführung ihrer Lenkeinrichtung auf 62km/h begrenzt. §38, Absatz 4 StVZO sagt aber, dass mobile Arbeitsmaschinen ohne mechanische Lenkung sogar nur mit 40km/h im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Welchen Grund hat es also dann, dass ein Kran genau 62km/h und nicht o.g. 40km/h oder sogar 80km/h wie ein LKW fahren darf???

Die Mobilkrane von heute haben doch alle eine 80 km/h Zulassung? (Sofern sie das schaffen.....vielleicht schaffen die richtig großen Brummer nur 70 oder 75 km/h.) Die Mobilkrane haben sogar einen Geschwindigkeitsbegrenzer, genau wie die LKW, damit sie nicht noch schneller fahren.

Sie brauchen aber halt mind. 62 km/h um die Autobahn befahren zu können, aber das hast Du ja schon angemerkt.

Und für diese Geschwindigkeiten brauchen sie ein mechanisches Lenkgestänge (das mechanisch mit dem Lenkgetriebe verbunden ist).

gruß hendrik
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002 — Direktlink
25.11.2009, 22:35 Uhr
GigaAsi

Avatar von GigaAsi

/offtopic

Wie verträgt sich denn dieses mechanische Lenkgestänge mit Allradlenkung und Hundegang?

//offtopic
--
Nur Witwer haben Engel als Frauen.

Schönen Gruß aus Bochum,

Andreas
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003 — Direktlink
25.11.2009, 22:47 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
GigaAsi postete
/offtopic
Wie verträgt sich denn dieses mechanische Lenkgestänge mit Allradlenkung und Hundegang?

Das ist nicht off-topic, das paßt genau zum Thema...

Die mechanische Verbindung zu den Lenkachsen beim Hundegang wird gelöst - und zwar hydromechanisch. Und dann werden die Lenkachsen gegensinnig eingeschlagen; da müssen dann die Lenkhydraulikzylinder gegensinnig beaufschlagt werden. Das wird alles durch Hydraulikventile geregelt.

Bei Straßenfahrt wird alles wieder in den Ausgangszustand gesetzt und (hydromechanisch) verriegelt, so daß die hinteren Räder wieder mechanisch mit den vorderen Rädern verbunden sind.

Es gab früher in den 80-ern (ob es das heute überhaupt noch gibt, weiß ich gar nicht) sogar mal bei PKWs eine aktive elektronische Hinterradlenkung, die gegensinnig zu den Vorderrädern funktionierte. Ab Geschwindigkeiten von über 40 km/h wurde die aber deaktiviert und mechanisch verriegelt.

gruß hendrik
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004 — Direktlink
26.11.2009, 00:25 Uhr
Schmidti



Boar, das klingt ziemlich aufwendig.

Wie ist das den bei Ballasttrailern z.B. Da sind doch die hinteren zwangsgelenkten Achsen auch nur durch Hydraulikzylinder gelenkt und nicht mechanisch mit einem Lenkgetriebe bzw. Drehschemel verbunden. Das wäre doch dann eigentlich keine mechanische Lenkung. Die dürfen aber auch schneller als 40 km/h fahren. Weiß nicht genau, wie schnell, aber 80 km/h ?? Ist da so ein großer Unterschied zwischen den hinteren Achsen eines Krans und den hinteren Achsen eines Trailers, oder misst da die StVZO mit verschiedenem Maß?

Alles Gute

Schmidti
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005 — Direktlink
26.11.2009, 00:30 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste



Zitat:
Hendrik postete
Es gab früher in den 80-ern (ob es das heute überhaupt noch gibt, weiß ich gar nicht) sogar mal bei PKWs eine aktive elektronische Hinterradlenkung, die gegensinnig zu den Vorderrädern funktionierte.

Irgendein neuer Citroen (oder wars Peogeot?) hat das nun auch wieder. Der praktische Nutzen ist aber diskussionswürdig glaub ich.
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006 — Direktlink
26.11.2009, 10:34 Uhr
robertd




Zitat:
Hendrik postete
Es gab früher in den 80-ern (ob es das heute überhaupt noch gibt, weiß ich gar nicht) sogar mal bei PKWs eine aktive elektronische Hinterradlenkung, die gegensinnig zu den Vorderrädern funktionierte. Ab Geschwindigkeiten von über 40 km/h wurde die aber deaktiviert und mechanisch verriegelt.

Der Mitsubishi Galant hatte sowas. Ich war da zwar mal bei einer Probefahrt dabei, war aber damals noch weit vom Führerschein entfernt, so dass ich nicht sagen könnte, inwiefern man das bemerkt hat. Soweit ich weiss war der Lenkeinschlag der HA aber nur minimal.

gruss robert
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007 — Direktlink
26.11.2009, 20:44 Uhr
ReneBSschmidbauer



Hallo,

bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 62 km/h geht es u.a. auch darum, ob die Lenkanlage zweikreisig ausgelegt ist, d.h. ob im Falle des Versagens eines Lenkkreises der 'zweite' die Stabilität der Lenkung gewährleisten kann. Desweiteren spielen auch Luft- oder hydraulische Federung eine Rolle. In Österreich z.B. bekommen (laut eines Kollegen der Fa. Sondertransporte)hydraulisch gefederte Achsen generell keine Zulassung über 62 km/h...
Zu guter Letzt kommen noch Achslast (bei Pendelachsen) und Fahrzeuglänge (z.B. bei Semistiefladern) dazu.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
www.fricke-schmidbauer.com
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008 — Direktlink
27.11.2009, 15:27 Uhr
Phil

Avatar von Phil


Zitat:
robertd postete

Zitat:
Hendrik postete
Es gab früher in den 80-ern (ob es das heute überhaupt noch gibt, weiß ich gar nicht) sogar mal bei PKWs eine aktive elektronische Hinterradlenkung, die gegensinnig zu den Vorderrädern funktionierte. Ab Geschwindigkeiten von über 40 km/h wurde die aber deaktiviert und mechanisch verriegelt.

Der Mitsubishi Galant hatte sowas. Ich war da zwar mal bei einer Probefahrt dabei, war aber damals noch weit vom Führerschein entfernt, so dass ich nicht sagen könnte, inwiefern man das bemerkt hat. Soweit ich weiss war der Lenkeinschlag der HA aber nur minimal.

gruss robert

offtopic
beim 7er BMW gibts das glaub ich auch...
--
Gruß
Philipp
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009 — Direktlink
27.11.2009, 15:50 Uhr
tobbi

Avatar von tobbi

Na das bringt mich doch alles schon einen guten Schritt voran


Zitat:
Hendrik postete
Die Mobilkrane von heute haben doch alle eine 80 km/h Zulassung? (Sofern sie das schaffen.....vielleicht schaffen die richtig großen Brummer nur 70 oder 75 km/h.)
[...]
Sie brauchen aber halt mind. 62 km/h um die Autobahn befahren zu können, aber das hast Du ja schon angemerkt.

Und für diese Geschwindigkeiten brauchen sie ein mechanisches Lenkgestänge [...].

Ich habe mal bei Liebherr nachgesehen, die meisten von mir angesehenen Prospekte geben 75km/h als Höchstgeschwindigkeit an: Und tatsächlich, die ersten 1-5 Achsen (je nach Kran) sind für Straßenfahrt mechanisch gelenkt, ab 60km/h sind alle anderen Achsen gesperrt.
Ich verstehe das also so, dass man also mehr in technischer Hinsicht bestrebt war, überhaupt Autobahngeschwindigkeit zu erreichen, als dass es eine gesetzgeberische Grenze gab!?


Zitat:
Mike Weber postete
Irgendein neuer Citroen (oder wars Peogeot?) hat das nun auch wieder.

Fast, Renault Laguna war's . Aber ist ja auch egal.


Zitat:
ReneBSschmidbauer postete
bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 62 km/h geht es u.a. auch darum, ob die Lenkanlage zweikreisig ausgelegt ist.

Ein Fahrzeug, was die Lenkstabilität bei Ausfall nicht gewährleisten kann, darf laut StVZO nur 25km/h fahren: Dürfte als Argument für uns also hinfällig sein, Tieflader u.Ä. haben also wahrscheinlich alle zweikreisige Lenkungen.
Das betrifft auch nur Lenkhilfen bzw. hydrostatische Lenkungen, mechanische Lenkungen müssen nicht doppelt abgesichert sein.


Zitat:
ReneBSschmidbauer postete
Desweiteren spielen auch Luft- oder hydraulische Federung eine Rolle. In Österreich z.B. bekommen [...] hydraulisch gefederte Achsen generell keine Zulassung über 62 km/h...
Zu guter Letzt kommen noch Achslast (bei Pendelachsen) und Fahrzeuglänge (z.B. bei Semistiefladern) dazu.

Hast du (oder jemand anders) vielleicht irgendeine Idee, wo man dazu was nachlesen könnte?

Danke euch soweit schon mal!
--
MfG Torben

Forschung ist die Umwandlung von Geld in Wissen. Innovation ist die Umwandlung von Wissen in Geld.

Dieser Post wurde am 27.11.2009 um 15:50 Uhr von tobbi editiert.
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010 — Direktlink
27.11.2009, 20:54 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Schmidti postete Wie ist das den bei Ballasttrailern z.B. Da sind doch die hinteren zwangsgelenkten Achsen auch nur durch Hydraulikzylinder gelenkt und nicht mechanisch mit einem Lenkgetriebe bzw. Drehschemel verbunden. Das wäre doch dann eigentlich keine mechanische Lenkung. Die dürfen aber auch schneller als 40 km/h fahren. Weiß nicht genau, wie schnell, aber 80 km/h ?? Ist da so ein großer Unterschied zwischen den hinteren Achsen eines Krans und den hinteren Achsen eines Trailers, oder misst da die StVZO mit verschiedenem Maß?

Vermutlich hast Du Recht, daß nämlich zwischen angetriebenen Fahrzeugen (LKW, Krane) und gezogenen Fahrzeugen (Trailer, Anhänger) unterschieden wird; bin mir hier aber nicht ganz sicher.

Die Trailer haben heutzutage i.d.R. eine hydromechanische Zweikreislenkung (also hydraulisch) unter ihrem Blechkleid untergebracht, und damit sind sie auch ruhig bis 80 km/h zugelassen. Zweikreislenkung natürlich wegen der Sicherheit....fällt ein Kreis aus, kann mit dem zweiten Kreis noch weitergefahren werden.

Früher in den 70-ern und 80-er hatten Sattelauflieger auch gerne mal Seilzuglenkung (2 gespannte Stahlseile); und bekannt ist natürlich an den alten Scheuerle-Tiefladern (50-er bis 70-er) die Kettenlenkung. Bei solchen Fahrzeugen ist mitunter auch mal das Stahlseil bzw. die Kette gerissen, das war natürlich gefährlich. Um dann dennoch weiterfahren zu können, mußten die Achsen (zumeist Drehschemel) mechanisch mittels Bolzen zum Fahrgestell verriegelt werden.

gruß hendrik
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011 — Direktlink
27.11.2009, 21:01 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
tobbi postete Ich verstehe das also so, dass man also mehr in technischer Hinsicht bestrebt war, überhaupt Autobahngeschwindigkeit zu erreichen, als dass es eine gesetzgeberische Grenze gab!?

Ja, definitiv.

Es gibt meines Wissens auch Krane, bei denen die hinteren Achsen (und insbesondere auch an-/abbolzbare Achsen) rein elektrohydraulisch gelenkt werden, durch einen Bordcomputer sozusagen, also ohne mechanisches Lenkgestänge. Der Gesetzgeber verlangt aber bei sowas, daß diese Achsen ab einer bestimmten Geschwindigkeit (ich meine 40 km/h) mechanisch auf Geradeausfahrt blockiert werden müssen.

gruß hendrik
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012 — Direktlink
29.11.2009, 12:20 Uhr
ulrich



Zunächst einmal ein Vorschlag für die Umbenennung des Threads:
Ausführung der Lenkung bei Autokranen / Anhängern unter Berücksichtigung der Höchstgeschwindigkeit.


Zum geplanten Liebherr LTC 1045-3.1
http://www.cranestodaymagazine.com/story.asp?sectioncode=135&storycode=2053605&c=1


Zitat:
Schmidti und BUZ postete hier

Zitat:
Schmidti postete
Wie sieht das denn dann mit der Lenkung aus? Ich denke mal nicht, dass man ein Lenkgestänge von der Kabine, durch den Arm und den Oberwagen bis in den Unterwagen verlegen möchte, oder? Einfacher wäre das ja dann als "lenk-by-wire" zu realisieren.

Alles Gute
Schmidti

ist heute alles mit Hydraulik machbar.
Gottwald hatte damals ein Lenkgestänge, also mechanisch, vom OW zum UW. Das musste dann vor der Kranarbeit getennt werden.


Zitat:
Schmidti postete
Danke!
Durch diese Diskussion ... hier ... frage ich mich aber, wie das denn dann in Deutschland mit der Zulassung ist.


Für die Fahrt auf der Straße mit vorne über dem Stoßfänger positionierter Kabine soll es eine mechanische Lenkverbindung geben.
Beim Absenken der Kabine auf den Unterwagen wird die mechanische Lenkverbindung über eine mechanische Steckverbindung (mit konischen Führungen) automatisch hergestellt.
Die elektronische Lenkverbindung soll für einen begrenzten Geschwindigkeitsbereich (bis ca. 40km/h) nutzbar sein.
Der Ausleger soll sowohl in waagerechter als auch in nach unten abgesenkter Stellung abgelegt werden können, jenachdem wie es die Situation erfordert. D.h. die Führung zur Aufnahme des abgelegten Auslegers wird höhenverstellbar sein.
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013 — Direktlink
29.11.2009, 14:32 Uhr
Jens P.




Zitat:
Hendrik postete
Die Mobilkrane von heute haben doch alle eine 80 km/h Zulassung? (Sofern sie das schaffen.....vielleicht schaffen die richtig großen Brummer nur 70 oder 75 km/h.) Die Mobilkrane haben sogar einen Geschwindigkeitsbegrenzer, genau wie die LKW, damit sie nicht noch schneller fahren.

Und wie die das schaffen. Besonders bei der Beschleunigung bin ich mit dem Mast nicht hinter dem LTM 1800 hinterher gekommen.
Die Endgeschwingigkeit lag bei ca. 84km/h
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014 — Direktlink
29.11.2009, 14:39 Uhr
ulrich




Zitat:
BUZ postete
...
Gottwald hatte damals ein Lenkgestänge, also mechanisch, vom OW zum UW. Das musste dann vor der Kranarbeit getennt werden.

Dazu noch zwei Bilder von einem Krupp KMK 2020:



Ich glaube dieses Bild ist selbsterklärend.

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015 — Direktlink
29.11.2009, 16:35 Uhr
Gast:Vogel
Gäste



Zitat:
Jens P. postete
Und wie die das schaffen. Besonders bei der Beschleunigung bin ich mit dem Mast nicht hinter dem LTM 1800 hinterher gekommen.
Die Endgeschwingigkeit lag bei ca. 84km/h

Dem kann ich nur zustimmen,

wer einmal probiert hat mit nem 464er MAN samt Ballast hinter dem orangenfarbenen "BRUNO" her zuhetzen weiß das Karane heute ganz anders gehen als noch vor ein paar Jahren..

Andreas
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016 — Direktlink
29.11.2009, 17:59 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt


Zitat:
Jens P. postete
... Und wie die das schaffen. Besonders bei der Beschleunigung bin ich mit dem Mast nicht hinter dem LTM 1800 hinterher gekommen.
Die Endgeschwingigkeit lag bei ca. 84km/h

Stimmt, durfte ich ja selber schon mal live erleben.

Erstaunlich wie schnell einem ein LTM 1800 Grundgerät davonfahren kann...
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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017 — Direktlink
29.11.2009, 18:16 Uhr
Jan.b



Das ist egal, welcher Kran das ist. Der LTM 1500.8-1 fährt ziemlich schnell, so um die 84 km/h.

Und das tolle der Hält die Geschwindigkeit auch am Berg zum Bsp. im Spessart A3 Frankfurt, Würzburg.

MfG Jan.b
--
Viele Grüße aus Taiwan
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018 — Direktlink
29.11.2009, 20:09 Uhr
steff500



Der AC500-2 geht so gute 77kmh.
Die Ballastfahrer sind immer sauer wenn ein Berg kommt da der Kran 654PS hat.
Der Kran hat ein gewicht von ca.96to die Ballastfahrer ca.86to.
Da muss Ich schon mal nach einer Steigung etwas langsammer machen sonst sehen Sie mich nicht mehr.

Auf die Dauer hilft nur Power!!
--
Richtige Männer essen keinen Honig,sondern kauen Bienen!


Steff500
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019 — Direktlink
16.09.2010, 20:55 Uhr
Fahrlaessig



Hallo zusammen,

ist zwar schon etwas älter der Thread, aber trotzdem.
Technisch war es schon seit einigen jahren möglich Geschwindigkeiten ober halb 62km/h zu erreichen, das Problem waren hauptsächlich die Reifen. Erst nach Einführung des Speed Index F sind Geschwindigkeiten von 85km/h (zumidnest die der Reifen) zugelassen, vorher waren es Speed Index E. Es waren nur lange Zeit schlicht keine F Reifen zu kaufen, mussten erst entwickelt werden. Heute gibt es die von Michelin, Bridgestone, Yokohama und Magna.
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020 — Direktlink
17.09.2010, 14:32 Uhr
torquemaster



Hallo!


Zitat:
Hendrik postete


Es gab früher in den 80-ern (ob es das heute überhaupt noch gibt, weiß ich gar nicht) sogar mal bei PKWs eine aktive elektronische Hinterradlenkung, die gegensinnig zu den Vorderrädern funktionierte. Ab Geschwindigkeiten von über 40 km/h wurde die aber deaktiviert und mechanisch verriegelt.

gruß hendrik

Weil ich's grad sehe, muss ich doch gleich mal widersprechen :

Denn das genaue Gegenteil war z. B. beim BMW 850CSi (1993-1996) serienmäßig (die anderen gegen Aufpreis) der Fall:
dort haben die Hinterräder erst ab höheren Geschwindigkeiten mit den Vorderrädern mitgelenkt: Man vermutet, dass dies ab ca. 60km/h geschah (vermutet deswegen, weil sich BMW über die genauen Daten und Werte ausschweigt – auch heute noch!!). Dabei lenkten die Räder um ca. 1,5 -2,5° in Richtung des Lenkeinschlags der Vorderräder. Das Ergebnis waren Geschwindigkeitswerte beim ISO-Ausweichtest, die selbst einen Porsche Turbo alt aussehen ließen gegen das 2t-Schiff von der M-GmbH.

Mehr dazu gibt's hier: www.e31.net

Heute gibt es eine aktive Hinterachslenkung bei BMW wieder in der aktuellen 5'er (F10/11) und 7'er (F01/02) Baureihe als Extra. Und eben ausdrücklich zur zusätzlichen Stabilisierung in schnell gefahrenen Kurven gedacht und nicht als "Rangierhilfe".

Aber auch bei Mitsubishi 3000 GT, Nissan 300ZX, etc. gab es das z. B. schon zu e31-Zeiten …


Sebastian

Edit: Richtigstellung erfolgt – danke an Hendrik!!

Dieser Post wurde am 17.09.2010 um 20:19 Uhr von torquemaster editiert.
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021 — Direktlink
17.09.2010, 16:15 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
torquemaster postete Denn das genaue Gegenteil war z. B. beim BMW 850CSi (1993-1996) serienmäßig (die anderen gegen Aufpreis) der Fall: dort haben die Hinterräder erst ab höheren Geschwindigkeiten gegensinnig zu den Vorderrädern mitgelenkt

Um Himmels Willen, nein.........wenn Hinterräder bei höheren Geschwindigkeiten gegensinning zu den Vorderrädern einschlagen würden, dann schmeißt Du die Karre schneller als Dir lieb ist aus der Kurve!

Die Hinterräder müssen in die gleiche Richtung wie die Vorderräder einschlagen; erst dann kann man richtige Hochgeschwindigkeits-Lenkmanöver durchführen. Das Auto "versetzt" dann ähnlich wie beim Hundegang, es fährt quasi seitwärts, und die "Kreiselmomente" (Giermomente) des Autos werden somit reduziert - dieses führt zu geringerer Schleuderneigung.

Das steht übrigens auch in Deinem link: Ab einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h (BMW schweigt sich darüber aus) lenkt eine hydraulische Stelleinheit die Hinterräder in Abhängigkeit des Lenkeinschlages der Vorderräder in die gleiche Richtung

gruß hendrik
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022 — Direktlink
17.09.2010, 19:39 Uhr
gmt12i



Hallo , ich habe meinen KRUPP GMT12i
auf elektro - hydraulik umgebaut ,
perfekt für Hallenarbeiten und Maschinendemontagen.
Wollte Euch ansich einige Bilder einstellen ,
scheint aber als Neuling nicht zu funktionieren?
Benötigt man einen Status?
Gruß gmt12i
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023 — Direktlink
17.09.2010, 20:18 Uhr
torquemaster



Hallo Hendrik,
– das kommt davon, wenn mal eben zwischen Tür und Angel was schnell schnell nachschaut und dann tippt

Logisch, dass es hätte lauten müssen "in der selben Richtung"! Ich hab's oben ausgebessert …

Wobei, auf einem zugefrorenem See wäre das sicher lustig …

Danke für den Hinweis!

Sebastian

Dieser Post wurde am 17.09.2010 um 20:20 Uhr von torquemaster editiert.
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024 — Direktlink
17.09.2010, 22:41 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K


Zitat:
Hendrik postete
Um Himmels Willen, nein.........wenn Hinterräder bei höheren Geschwindigkeiten gegensinning zu den Vorderrädern einschlagen würden, dann schmeißt Du die Karre schneller als Dir lieb ist aus der Kurve!
gruß hendrik

Hi Hendrik
Dem ist nicht immer so

Bei den Eisrennern der Trophée Andros in Frankreich ist aber genau das gewollt
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/2/27/Andros2005-2006.jpg

Beim Honda Prelude lenkt die HA bei geringeren Geschwindigkeiten entgegen der VA und ermöglicht so einen kleineren Wendekreis:

http://www.hondaoldies.de/Korbmacher-Archiv/Technik/4ws.htm

Mit ansteigender Geschwindigkeit ändert sich dieses aber.

Beim Nissan 300ZX ist das dann wieder so wie beim BMW 850i:

http://www.youtube.com/watch?v=tSqT_8vxgHk

Mfg Markus K
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