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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Die Urheberrechts-Diskussion » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ] [ 4 ]
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16.12.2009, 19:09 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


Der Bilderklau hat doch mit dem Internet auch zugenommen.
Wenn einer ein Foto für irgendwas braucht, dann googlet er danach und viele klauen das. nehmen es zb für die Bucht oder andere Dinge.

gibt es da nicht eine Rezepteseite, bei denen man alle möglichen Bilder zu nahezu allen Rezepten findet und diese häufig auf anderen Seiten mißbräuchlich online gestellt werden?
Die Bilder sind anscheinend von einem Fotografen gemacht worden, der alle Mißbräuche ahndet...

Dennoch finde ich es richtig, dass man die Fotos anderer achtet und sich nicht einfach daran bereichert.

Ich möchte das auch nicht.
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16.12.2009, 19:21 Uhr
koch87

Avatar von koch87

Hallo Stephan,

ich habe mir gerade die Beiträge noch mal intensiv angesehen, aber die folgenden Punkte schlagen dem Fass den Boden aus, so muss ich das leider nennen:


Zitat:
Was also tun? Wir können uns darauf einigen, jedes Foto eines nicht mehr feststellbaren Urhebers einfach unberücksichtigt weg zu lassen.

So machen es seriöse Autoren und Verlage, richtig!


Zitat:
Mein nächstes Buch würde dann nur noch halb so dick werden und nur noch "bekannte" Aufnahmen enthalten, die man möglicherweise auch schon aus anderen Publikationen (-> Prospekte, etc...) kennt.

Das ist ein Armutszeichen, ganz klar, aber kein Argument!
Wo erkennst Du denn einen konkreten Grund für Dich, unter diesen Umständen Dein „Werk“ schaffen zu müssen? Was willst Du zeigen wenn Du offensichtlich nackt im Raum stehst und nur fremde Federn hast?


Zitat:
Oder aber ich präsentiere neues Material, bei dem ich die letzte bekannte Quelle angebe. Das ist doch mindestens mal fair dem unbekannten Urheber gegenüber, oder? Na ja, und je nach dem, wie der dann an den Autor oder den Verlag heran tritt, wird man sich bestimmt sehr schnell und unkomplziert einigen können. Wie schon gesagt: Bislang war das noch selten einen echtes Problem.

Fair ist es Respekt zu haben, auch vor unbekannten Personen und deren Rechte!
Deine Einstellung ist grob unseriös, dass muss beim Namen genannt werden!
Vielleicht gibt es ja Gründe, warum Deine „Schätze“ unbekannter Herkunft bisher nicht an anderer Stelle veröffentlicht wurden??

Hast Du mal an die Option gedacht, unter diesen Umständen kein Buch zu machen?



Zitat:
Dafür gabs schon ein paar sehr schöne Bücher...
Gruß vom Rhein
Stephan

Schöne Bücher sind Geschmackssache.
Aus Deinem Lieblingsverlag habe ich bisher ganz konkret fünf Bücher, mehr fand ich nicht „schön“.


Und eine Geschichte noch zum Abschluss, weil es um eine geforderte Kennzeichnung von Bildern geht:
Auf einer Börse in Houten/Holland fand ich in einer Fotokiste bei einem guten Bekannten ein von mir gemachtes Bild. Okay, er hat mal Bilder von mir bekommen.
Auf der Rückseite dann aber der Schock: MOL.jpg
Ich verkaufe keine Digitalbilder, also war das Bild ganz frech und wissend eingescannt und in beliebiger Zahl nachbestellt, welchen Sinn hat da ein Stempel auf der Rückseite des Originals?
Ich retuschiere Dir sogar jede Kennzeichnung auf dem Bild weg, selbst von die quer über das Motiv verläuft, ohne Spuren zu hinterlassen.

Es funktioniert schlicht nicht mit der Kennzeichnung, fertig!

Stephan, nach diesen Beiträgen würde ich Dir dringend empfehlen, lass es bleiben, unerlaubt Material zu publizieren!
Ich kenne ein halbes Dutzend Leute in der Szene, die schleppen ihren Anwalt zu Dir, wenn Du nur deren Namen falsch aussprichst! Dazu kommen Leute, die mehr Kohle haben als alle hier im Forum zusammen, die ihr Geld mit dem Gerät gemacht haben, was Du vielleicht gerade zeigen willst, die langweilen sich und warten nur auf solche Gelegenheiten, glaub es mir!

Hier steht es deutlich nachvollziehbar mit Datum und Uhrzeit, dass das von Deiner Seite aus ab sofort keine Unwissenheit ist, sondern eine Tat mit Vorsatz!

Das Honorar, das Dein Verlag Dir zahlt, das solltest Du als mögliche erste Anzahlung bei einem Anwalt einplanen!

Grüße,
Ralf

Dieser Post wurde am 16.12.2009 um 19:28 Uhr von koch87 editiert.
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16.12.2009, 20:21 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Wow!

Respekt! Was könnte ich dagegen noch argumentieren...?

O K, aber ich denke, hier entsteht gerade ein falscher Eindruck. Ich fälsche definitiv keine Quellenangaben zu meinen gunsten. Damit würde ich mich in der Tat leicht angreifbar machen. Solches Risiko wäre kein einziges Schwerlastfoto wert.

Aber wo ich gerade die Fachleute (Keinesfalls herablassend gemeint, im Gegenteil...!) dran habe: Nehmen wir mal den beschriebenen Fall als Beispiel. Firma xy sagt zu mir " Mach mir ein Buch über meinen Laden. Hier hast Du die Familienbiebel (-> Firmenarchiv)". Auf die Frage, von wem die ganzen alten Bilder stammen, heißt es sinngemäß "alles unsere". Und jetzt passiert, was nicht passieren soll, ich bringe eines von euren Bildern in einem Buch und drunter steht "Archiv xy". Was passiert dann tatsächlich? Was habe ich von euch zu befürchten? Kriege ich gleich einen Brief vom Rechtsanwalt, oder kommt erst einmal eine normale Anfrage...?

Wenn ich ein Bild aus der Hand gebe, muß ich leider Gottes damit rechnen, daß es woanders wieder auftaucht. Besonders, wenn ich es einer Firma gebe, wird es möglicherweise für deren Werbung genutzt werden. Ich kann es nicht anketten wie ein Fahrrad vor meiner Haustüre (übrigens ein gut nachvollziehbarer Vergleich vom Michael). Jedoch: Schließe ich das Rad nicht ab, oder lasse ich meinen Möbelwagen unbeaufsichtigt, dann wird mir später eine Mitschuld angerechnet, obwohl jeder weiß, das sie Sachen einen Eigentümer haben...

O K, jetzt habe ich also ein Bild unerlaubt genutzt, damit ein Unrecht begangen. Das Buch ist gedruckt, der Fehler nicht mehr rückgängig zu machen. Das es ohne Vorsatz geschehen ist, glaube ich leicht nachweisen zu können. Dann hätte ich wohl eine Fahrläßigkeit begangen, weil ich den Urheber nicht in Erfahrung gebracht habe, um seine Zustimmung einzuholen. Aber welche Rechte an einem Bild hat denn die Firma, deren Auto, am besten noch mit deutlich lesbaren Firmennamen drauf, auf dem Bild zu sehen ist? Hat die tatsächlich kein Mitspracherecht, was mit "ihren" Fotos passiert...? Und die mir ja "ihre" Bilder zur Verfügung stellt...?

Ich wäre sehr dankbar, wenn wir diese Diskussion zum einen noch ein bisschen weiter führen könnten, und zum anderen aber etwas Dramatik heraus nehmen. Das ist zweifellos ein ernstes Thema, aber noch lange kein Grund persönlich zu werden.


In diesem Sinne, Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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16.12.2009, 20:23 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Steve12777 postete
Der Bilderklau hat doch mit dem Internet auch zugenommen.
Wenn einer ein Foto für irgendwas braucht, dann googlet er danach und viele klauen das. nehmen es zb für die Bucht oder andere Dinge.

Ja, kenne ich zur Genüge.


Zitat:
Steve12777 postete
gibt es da nicht eine Rezepteseite, bei denen man alle möglichen Bilder zu nahezu allen Rezepten findet und diese häufig auf anderen Seiten mißbräuchlich online gestellt werden?
Die Bilder sind anscheinend von einem Fotografen gemacht worden, der alle Mißbräuche ahndet...

"Marions Kochbuch" meinst Du, die Seite hat in der Tat inzwischen einen gewissen "Ruhm" erworben. Fotograf ist übrigens Marions Mann, die treten quasi im Doppelpack auf.


Tschüs,

Sebastian
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16.12.2009, 20:37 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Stephan postete
Aber wo ich gerade die Fachleute (Keinesfalls herablassend gemeint, im Gegenteil...!) dran habe: Nehmen wir mal den beschriebenen Fall als Beispiel. Firma xy sagt zu mir " Mach mir ein Buch über meinen Laden. Hier hast Du die Familienbiebel (-> Firmenarchiv)". Auf die Frage, von wem die ganzen alten Bilder stammen, heißt es sinngemäß "alles unsere". Und jetzt passiert, was nicht passieren soll, ich bringe eines von euren Bildern in einem Buch und drunter steht "Archiv xy". Was passiert dann tatsächlich? Was habe ich von euch zu befürchten? Kriege ich gleich einen Brief vom Rechtsanwalt, oder kommt erst einmal eine normale Anfrage...?

Das kommt darauf an, an wen Du gerätst. Theoretisch reicht die Bandbreite von jemandem, der Dich nett fragt und sich mit einer Entschuldigung zufrieden gibt bis zu jemandem, der Dir via Anwalt eine saftig bepreiste Abmahnung zukommen läßt. ("Saftig" heißt hier mehrere Kilo-Euro.) Das aktuelle Rechtssystem gibt alles zwischen diesen beiden Extremen her.

Eventuell, wenn der Gegner das sehr gut begründen kann, könnte er möglicherweise sogar per einstweiliger Verfügung die gesamte Buchauflage einstampfen lassen. Da bin ich mir aber definitiv nicht sicher, ob man das vor Gericht noch durchbekäme.

Aber um die Sache nochmal realistisch zu betrachten: Sofern man sich selbst nicht komplett doof anstellt, sollte sich so ein Zwischenfall in >90% aller Fälle mit Zahlung des doppelten marktüblichen Honorars - wie Michael ja schon geschrieben hatte - aus der Welt schaffen.


Zitat:
Stephan postete
Wenn ich ein Bild aus der Hand gebe, muß ich leider Gottes damit rechnen, daß es woanders wieder auftaucht. Besonders, wenn ich es einer Firma gebe, wird es möglicherweise für deren Werbung genutzt werden.

Wie schon weiter oben beschrieben: Da hat sich leider in (einigen) Firmen eine gewisse Unkultur etabliert.


Zitat:
Stephan postete
O K, jetzt habe ich also ein Bild unerlaubt genutzt, damit ein Unrecht begangen. Das Buch ist gedruckt, der Fehler nicht mehr rückgängig zu machen. Das es ohne Vorsatz geschehen ist, glaube ich leicht nachweisen zu können. Dann hätte ich wohl eine Fahrläßigkeit begangen, weil ich den Urheber nicht in Erfahrung gebracht habe, um seine Zustimmung einzuholen. Aber welche Rechte an einem Bild hat denn die Firma, deren Auto, am besten noch mit deutlich lesbaren Firmennamen drauf, auf dem Bild zu sehen ist? Hat die tatsächlich kein Mitspracherecht, was mit "ihren" Fotos passiert...?

In erster Näherung nicht, nein.
Die Firma hätte sicherlich gewisse Rechte bezüglich Schadensersatz oder Unterlassungsansprüchen, wenn man zum Beispiel ein Unfallfoto in der Art einer Schmähkritik (vulgo: "Haha, guckt mal, wie doof Firma XY ist!") verwendet. Aber sofern das Bild z.B. nur einen Transport auf der Straße zeigt, hat die Firma da exakt gar nix mitzureden. (Auch wenn das wiederum einigen Firmen nicht gefällt, aber das ist ein anderes Thema. )
Interessant in diesem Zusammenhang aber auch, wo ein Foto entstanden ist: Berühmt-berüchtigt sind da ja bekanntermaßen diverse Chemiebuden. In dem Moment, wo das Foto nämlich nicht mehr auf öffentlichem Grund entstanden ist, greift das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers des Areals. Und der wiederum kann Dir durchaus nicht nur komplett untersagen, ein Foto von seinem Gelände zu veröffentlichen, sondern auch überhaupt erst welche zu machen.


Tschüs,

Sebastian
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Dieser Post wurde am 16.12.2009 um 20:38 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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16.12.2009, 20:44 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Michael Compensis postete
Vielleicht fällt euch das ja ein bisschen leichter wenn ihr mal über den Beruf des Fotografen nachdenkt? Ich verdiene (hoffentlich) mal meinen Lebensunterhalt mit Fotos. Ich mache Fotos im Auftrag für Kunden, so wie ein Schreiner ein Nachtkästchen baut oder ein Fliesenleger ein Badezimmer fliest.
Fotos sind Ware! Es gibt Menschen die davon ihre Familie ernähren müssen. Fotos sind Ware, wie Nudeln im Supermarkt (bei denen auch nicht auf jeder Packung steht: "Diese Nudeln sind Eigentum des Supermarktes XY und dürfen nicht ohne deren ausdrückliche Genehmigung weiterverwendet oder weiterverkauft werden").

Vorsicht, Du zielst gerade mit einer fertiggeladenen und entsicherten großkalibrigen Waffe auf Dein Knie.
Fotos sind nicht Ware wie Nudeln im Supermarkt. Die Nudeln darfst Du nämlich im Supermarkt kaufen und draußen vor der Tür an den nächstbesten weiterverkaufen wie Du lustig bist.
Die Ansicht, daß Fotos wie Nudeln wären, führt nämlich immer wieder zu hitzigen Diskussionen dergestalt, daß sich Leute z.B. für 20,- EUR einen Satz Paßbilder machen lassen und dann hinterher völlig erbost sind, daß der Fotograf die Negative bzw. Rohdateien nicht rausrücken will.
Fotos sind aber eben keine "gegenständliche" Ware (wie Nudeln), sondern eher vergleichbar mit Software. Es gibt hier eigentlich kein einfaches "Haben" oder "Nicht-Haben", sondern ein prinzipiell fein differenziertes System von Nutzen-dürfen und Nicht-nutzen-dürfen.


Tschüs,

Sebastian
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16.12.2009, 21:18 Uhr
koch87

Avatar von koch87


Zitat:
Firma xy sagt zu mir " Mach mir ein Buch über meinen Laden. Hier hast Du die Familienbiebel (-> Firmenarchiv)". Auf die Frage, von wem die ganzen alten Bilder stammen, heißt es sinngemäß "alles unsere". Und jetzt passiert, was nicht passieren soll, ich bringe eines von euren Bildern in einem Buch und drunter steht "Archiv xy". Was passiert dann tatsächlich? Was habe ich von euch zu befürchten? Kriege ich gleich einen Brief vom Rechtsanwalt, oder kommt erst einmal eine normale Anfrage...?

Dieses Problem ist in der Tat ein Problem.
Wenn ich im Archiv einer Firma Fotos nutze, tritt allgemein diese Firma als Quelle auf. Bilder wurden im Auftrag der Firma gemacht, egal von welchem Mitarbeiter.
Es gibt aber auch Fälle, in denen externe Fotografen solche Bilder im Auftrag erstellten, in diesen Fällen bleibt das Recht am Foto trotz Auftrag beim Fotografen!

Es gibt belegte Fälle um Portraitfotos.
Wenn eine Person zum Fotografen geht, um sich dort ablichten zu lassen, hat der Fotograf das Recht am Bild, obwohl das Gesicht des Auftraggebers abgebildet ist. Es ist illegal, dieses Bild nun bei einem anderen Fotografen kopieren zu lassen, so habe ich es wenigstens in Rechtssprechungen gelesen.
Das Portraitbild war zudem mit einem Aufkleber des Erstfotografen gekennzeichnet.

Zurück zu Firmenbildern:
Man kann im guten Glauben handeln, aber ein Restrisiko bleibt immer!!

Ich rechne mal vor:
Bei etwa 1% der in meinen historischen Büchern verwendeten Bilder ist die Herkunft nicht ganz klar.
Bei 500 Bildern sind das 5 Bilder, das ist so mein persönlicher Schnitt.

Nun ist die Frage, ob der Urheber dieses Bild dort je sehen wird.
Ausserdem:
Wie alt ist das Bild? Wo wurde es aufgenommen usw.
Bei einem Privatbild von 1950 aus China würde ich mir werniger Gedanken machen.
Bei einem Bild aus Deutschland, vielleicht jünger als 30-40 Jahre, da würde ich lieber die Finger fern halten!

Riskant wird es besonders, sich mit Leuten anzulegen, die kein echtes Verständnis für unser Interesse haben, die wird man kaum mit einem Belegexemplar und guten Worten zufrieden stellen können!

Grüße
Ralf





Zitat:
O K, aber ich denke, hier entsteht gerade ein falscher Eindruck. Ich fälsche definitiv keine Quellenangaben zu meinen gunsten. Damit würde ich mich in der Tat leicht angreifbar machen. Solches Risiko wäre kein einziges Schwerlastfoto wert.

Ich bin nicht sicher, ob Du das alles richtig verstanden hast!
Es ging bisher an keiner Stelle um gefälschte Quellenangaben!
Du versuchtst nach wie vor zu ignorieren, dass es falsch und Unrecht ist, Bilder ohne Erlaubnis des Urhebers zu verwenden!

Dieser Post wurde am 16.12.2009 um 21:45 Uhr von koch87 editiert.
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16.12.2009, 22:17 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
koch87 postete
Wenn ich im Archiv einer Firma Fotos nutze, tritt allgemein diese Firma als Quelle auf. Bilder wurden im Auftrag der Firma gemacht, egal von welchem Mitarbeiter.

Da gibt's meiner Meinung nach auch feine Abstufungen. Wenn die Firma extra einen Fotografen fest angestellt hat, der Produktfotos für die Firma macht, wird man wohl davon ausgehen können, daß der sozusagen qua Arbeitsvertrag alle Nutzungsrechte aller "dienstlicher" Bilder automatisch an die Firma abtritt.
Aber wenn "irgendein" Mitarbeiter einfach mal so Fotos von Firmenaktivitäten macht und das dann aus Nettigkeit dem Firmenarchiv zur Verfügung stellt, würde ich nicht davon ausgehen, daß er damit konkludent alle Rechte an den Arbeitgeber abtritt.


Zitat:
koch87 postete
Es gibt aber auch Fälle, in denen externe Fotografen solche Bilder im Auftrag erstellten, in diesen Fällen bleibt das Recht am Foto trotz Auftrag beim Fotografen!

Das Urheberrecht, ja. Zumindest im seriösen, professionellen Umfeld wird aber der Werkvertrag mit dem Fotografen genau festlegen, welche Nutzungsrechte der Fotograf an den Auftraggeber abtritt. (Träte der Fotograf keinerlei Nutzungsrechte an den Auftraggeber ab, bräuchte der den Fotografen ja gar nicht erst engagieren...)


Zitat:
koch87 postete
Es gibt belegte Fälle um Portraitfotos.
Wenn eine Person zum Fotografen geht, um sich dort ablichten zu lassen, hat der Fotograf das Recht am Bild, obwohl das Gesicht des Auftraggebers abgebildet ist.

*örks*
Bitte nicht noch eine Baustelle aufmachen. Bei Potraitfotos u.ä. kommt auch noch das sog. "Recht am eigenen Bild" des Fotografierten dazu, das macht die Sachlage nochmal unübersichtlicher.


Tschüs,

Sebastian
--
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16.12.2009, 22:48 Uhr
koch87

Avatar von koch87

Das Urheberrecht ist extrem komplex.
Alles was logisch scheint, muß nicht logisch sein.

Die vereinbarten Nutzungsrechte sind ein Stichwort.

Das Portraitfoto war ein Beispiel, hier ein ähnlicher Fall:
http://www.finanzenchannel.de/urteile/3299.html

Eigentlich unglaublich, aber so läuft das.
Jurist gegen Fotograf, Jurist unterliegt!

Grüße
Ralf
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16.12.2009, 22:52 Uhr
robertd



Hallo,

ich habe gerade nochmal einen relativ ausführlichen Post zum Thema verfasst. Da ich weder Fotograf noch Autor bin, und das ganze ausufernder wurde, als ich anfangs gedacht hatte, verlinke ich das Teil hier nur: Klick.
Wer mag und Zeit hat, kann sich's ja durchlesen, ansonsten diesen Post einfach ignorieren

gruss robert

P.S.: Ja, Sebastian, ich weiss, dass das keine saubere HTML-Datei ist. Aber auf den gängigsten Systemen sollte es einwandfrei lesbar sein

Dieser Post wurde am 16.12.2009 um 22:53 Uhr von robertd editiert.
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16.12.2009, 22:56 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.

Wie Sebastian schon schreibt: bleiben wir mal auf unserer eigenen Baustelle. Und noch mal zu Sebastian, der Nudelvergleich war tatsächlich äußerst unüberlegt gewählt.


Zitat:
Stephan postete
O K, aber ich denke, hier entsteht gerade ein falscher Eindruck. Ich fälsche definitiv keine Quellenangaben zu meinen gunsten. Damit würde ich mich in der Tat leicht angreifbar machen. Solches Risiko wäre kein einziges Schwerlastfoto wert.

Du handelst aber dennoch mit Vorsatz, da du Bilder veröffentlichst, von denen du wissentlich keine Nutzungsrechte erlangt hast! Wären wir immernoch bei einer vorsätzlichen Straftat!


Zitat:
Stephan postete
Nehmen wir mal den beschriebenen Fall als Beispiel. Firma xy sagt zu mir " Mach mir ein Buch über meinen Laden. Hier hast Du die Familienbiebel (-> Firmenarchiv)". Auf die Frage, von wem die ganzen alten Bilder stammen, heißt es sinngemäß "alles unsere". Und jetzt passiert, was nicht passieren soll, ich bringe eines von euren Bildern in einem Buch und drunter steht "Archiv xy".

Das Urheberrecht kann nur eine natürliche Person erlangen. Stellt die die Firma XY Bilder zur Verfügung, dann lass dir der Firma schriftlich bestätigen, wer das Urheberrecht hat und dass die Firma die entsprechenden Nutzungrechte zur Weitergabe an dich und zur Veröffentlichung über dich hat. Wenn dann Fotograf AB kommt und sagt, dass stimmt ja alles nicht so, das Bild ist vonmir und die Nutzungsrechte habe ich nicht eingeräumt, dann ist die Firma XY der ge**schte und nicht mehr du.
Eine Firma kann zwar die Veröffentlichung von Fotos von Ihren Geräten untersagen (denn diese sind keine bleibenden Objekte, es genügt also nicht, dass sie von öffentlichem Grund aus abgelichtet wurden.) Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass die Firma die Fotos ohne Einräumung des Urhebers veröffentlichen darf nur weil ihre Fahrzeuge darauf zu sehen sind.


Zitat:
Stephan postete
Was passiert dann tatsächlich? Was habe ich von euch zu befürchten? Kriege ich gleich einen Brief vom Rechtsanwalt, oder kommt erst einmal eine normale Anfrage...?


Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Das kommt darauf an, an wen Du gerätst. Theoretisch reicht die Bandbreite von jemandem, der Dich nett fragt und sich mit einer Entschuldigung zufrieden gibt bis zu jemandem, der Dir via Anwalt eine saftig bepreiste Abmahnung zukommen läßt. ("Saftig" heißt hier mehrere Kilo-Euro.) Das aktuelle Rechtssystem gibt alles zwischen diesen beiden Extremen her.

Die Abmahnhöhe ist bei einer Urheberrechtsverletzung aber meines Wissen nach gesetzlich bis 100,-eur beschränkt.


Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
koch87 postete
Es gibt aber auch Fälle, in denen externe Fotografen solche Bilder im Auftrag erstellten, in diesen Fällen bleibt das Recht am Foto trotz Auftrag beim Fotografen!

Das Urheberrecht, ja. Zumindest im seriösen, professionellen Umfeld wird aber der Werkvertrag mit dem Fotografen genau festlegen, welche Nutzungsrechte der Fotograf an den Auftraggeber abtritt. (Träte der Fotograf keinerlei Nutzungsrechte an den Auftraggeber ab, bräuchte der den Fotografen ja gar nicht erst engagieren...)

Diese Nutzungesrechte werden aber wiederum i.d.R. nur für einen bestimmten Zweck (Veröffentlichung in einer Imagebroschüre, oder Veröffentlichung in Magazin XY Ausgabe 0815) oder einen bestimmten Zeitraum (z.B. 12 Monate nach Erteilung der Nutzungsrechte) abgegeben. Somit Lagern in unzählingen Firmenarchiven sicherlich 100e von Bildern, für die die Firma mal Nutzungsrechte hatte, aber zwischenzeitlich nicht mehr hat.
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

Sofern nicht anders angegeben, liegt das (c) aller eingefügten Bilder bei mir.
--
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Dieser Post wurde am 16.12.2009 um 23:04 Uhr von Michael Compensis editiert.
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16.12.2009, 23:10 Uhr
Hajo




Zitat:
Michael Compensis postete
Die Abmahnhöhe ist bei einer Urheberrechtsverletzung aber meines Wissen nach gesetzlich bis 100,-eur beschränkt.


richtig, aber nur gegenüber Privatpersonen. (im Gesetz nennt man das "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs")

Wenn ich ein Buch veröffentliche, kann man schon mal von Erwerbsabsicht und somit von geschäftlichem Verkehr ausgehen (auch wenn wir hier im Thread gelernt haben, daß das alles doch eher ein Zuschußgeschäft ist)
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
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16.12.2009, 23:17 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.


Zitat:
Hajo postete

Zitat:
Michael Compensis postete
Die Abmahnhöhe ist bei einer Urheberrechtsverletzung aber meines Wissen nach gesetzlich bis 100,-eur beschränkt.


richtig, aber nur gegenüber Privatpersonen. (im Gesetz nennt man das "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs")

Wenn ich ein Buch veröffentliche, kann man schon mal von Erwerbsabsicht und somit von geschäftlichem Verkehr ausgehen (auch wenn wir hier im Thread gelernt haben, daß das alles doch eher ein Zuschußgeschäft ist)

Habs gerade selbst nachgeschlagen, stimmt.
Dankeschön

Zu Roland:

Vielen Dank für deinen Beitrag (im Übrigen auch sehr Sachlich). Ich hoffe alle Fragen dazu konnten wir schon beantworten?



Zitat:
Rolands externen Post
Summa summarum würde ich sagen, dass eine solche Diskussion übers Urheberrecht gerechtfertigt und auch sehr wichtig ist, man aber im Alltag das Ganze schon mit Augenmaß sehen und nicht übertrieben reagieren sollte.

Ist auch so! Nur sollte man die Rechtslage finde ich kennen und dazu wollen wir hier Beitragen.
Beispiel aus unserem Hobbybereich, mit dem ich zeigen will, dass ich nicht Fotograf bin, der alles vor Gericht zieht:
Eine bekannte Schwerlastfirma hat einmal ein Bild von mir veröffentlicht, unentgeltlich und ohne meine Nutzungsrechte erteilt bekommen zu haben.
Ich habe dir Firma freundlich darauf hingewiesen, man bot mir darauf hin ein nicht ganz günstiges Buch zum Jubilläum der Firma als Entschädigung an. Das Ende der Geschichte, ich erfreue mich immer wieder an dem tollen Buch in meinem Regal und die Firma hat die entsprechenden Nutzungsrechte Schwarz auf Weiss, handschriftlich unterschrieben...
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

Sofern nicht anders angegeben, liegt das (c) aller eingefügten Bilder bei mir.
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Dieser Post wurde am 16.12.2009 um 23:24 Uhr von Michael Compensis editiert.
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17.12.2009, 00:12 Uhr
koch87

Avatar von koch87


Zitat:
robertd postete
Hallo,

ich habe gerade nochmal einen relativ ausführlichen Post zum Thema verfasst. Da ich weder Fotograf noch Autor bin, und das ganze ausufernder wurde, als ich anfangs gedacht hatte, verlinke ich das Teil hier nur: Klick.
Wer mag und Zeit hat, kann sich's ja durchlesen, ansonsten diesen Post einfach ignorieren

gruss robert


Hallo Robert,

ganz so extrem wie von Dir beschrieben ist es nicht.
Bei Firmenarchiven interessiert es kaum, wer der Fotograf eines einzelnen Bildes ist. Bei normalen Werksfotos gehe ich davon aus, dass die Rechte bei der Firma liegen, da der Fotograf als Angestellter der Firma automatisch seine Rechte der Firma vermacht, genau wie z.B. bei Patenten.
Ausnahmen wurden genannt.
Wenn zudem originale Negative oder Dias vorhanden sind, ist die Frage nach der Urheberschaft praktisch überflüssig.

Grüße
Ralf
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17.12.2009, 00:38 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste



Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Steve12777 postete
Der Bilderklau hat doch mit dem Internet auch zugenommen.
Wenn einer ein Foto für irgendwas braucht, dann googlet er danach und viele klauen das. nehmen es zb für die Bucht oder andere Dinge.

Ja, kenne ich zur Genüge.


Zitat:
Steve12777 postete
gibt es da nicht eine Rezepteseite, bei denen man alle möglichen Bilder zu nahezu allen Rezepten findet und diese häufig auf anderen Seiten mißbräuchlich online gestellt werden?
Die Bilder sind anscheinend von einem Fotografen gemacht worden, der alle Mißbräuche ahndet...

"Marions Kochbuch" meinst Du, die Seite hat in der Tat inzwischen einen gewissen "Ruhm" erworben. Fotograf ist übrigens Marions Mann, die treten quasi im Doppelpack auf.


Tschüs,

Sebastian

Hallo Sebastian,

ja, so was in der Art war es, was mir zu Ohren gekommen ist.
aber ich auch gehört, dass er jeden Mißbrauch mit 1000€ ahnden soll ich aber nie von irgendwelchen Erfolgen gehört habe...
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17.12.2009, 10:02 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Nun, liebe Leute, Da möchte ich mich noch einmal für diesen sehr aufschlußreichen Exkurs in Sachen Urheberrechte bedanken. Da habe bestimmt nicht nur ich eine Menge dazu gelernt!

@ Ralf

Verstanden habe ich es im großen und ganze schon, denke ich. Spätestens jetzt... Interessant zu sehen war für mich auch Dein kleines Rechenbeispiel. Meine Bücher weisen eine sehr ähnliche "Bilanz" auf. Das auszudrücken scheint mir jedoch überhaupt nicht gut gelungen zu sein. Deshalb besonders auch an Dich ein herzlicher Dank für Deine Infos und Nerven...


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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19.12.2009, 13:47 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Michael Compensis postete
Eine Firma kann zwar die Veröffentlichung von Fotos von Ihren Geräten untersagen (denn diese sind keine bleibenden Objekte, es genügt also nicht, dass sie von öffentlichem Grund aus abgelichtet wurden.)

Diesen Aspekt würde ich gerne noch mal aufgreifen. An welchen Rechtsvorschriften machst Du diese Meinung fest?


Tschüs,

Sebastian
--
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20.12.2009, 10:31 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.


Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Michael Compensis postete
Eine Firma kann zwar die Veröffentlichung von Fotos von Ihren Geräten untersagen (denn diese sind keine bleibenden Objekte, es genügt also nicht, dass sie von öffentlichem Grund aus abgelichtet wurden.)

Diesen Aspekt würde ich gerne noch mal aufgreifen. An welchen Rechtsvorschriften machst Du diese Meinung fest?

Hallo Sebastian,

da muss ich leider selbst nachschlagen, ich habe das nur noch im Kopf weil es mir irgendwann mal in einer Vorlesung so gesagt wurde.

Möglicher weisse geht das beim Hersteller durch die geschmacksmustergeschütze Form des Fahrzeugs und beim Betreiber eventuell durch ebenfalls geschütze geschütze Logos, Schriftzüge???

Wo durch die Unteresagung aber durchaus funktionieren müsste, ist die Tatschache, dass man nach §59 also der sog. Panoramafreiheit leider nur BLEIBENDE Objekte an öffentlichen Plätzen fotografieren darf. Der Kran/Bagger/Schertransport ist kein bleibendes Objekt, folglich benötige ich die Genehmigung des Eigentümers? (vergl. Christos verhüllter Reichstag, wos allerdings noch mal eine Nummer deutlicher war, da hier ja Christo wiederum das Urheberrecht an der Verhüllung hatte...)

Bin mir da allerdings gerade überhaupt nicht sicher...
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

Sofern nicht anders angegeben, liegt das (c) aller eingefügten Bilder bei mir.
--
„Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!

Dieser Post wurde am 20.12.2009 um 10:32 Uhr von Michael Compensis editiert.
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20.12.2009, 11:15 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Michael Compensis postete
Wo durch die Unteresagung aber durchaus funktionieren müsste, ist die Tatschache, dass man nach §59 also der sog. Panoramafreiheit leider nur BLEIBENDE Objekte an öffentlichen Plätzen fotografieren darf. Der Kran/Bagger/Schertransport ist kein bleibendes Objekt, folglich benötige ich die Genehmigung des Eigentümers?

Ich würde anders herum argumentieren: Alles, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. (Auch wenn dieser Rechtsgrundsatz dem einen oder anderen nicht schmeckt. )
Und so richtig fällt mir kein Gesetz ein, das ein geeignetes Verbot definieren könnte. Der von Dir angeführte Schutz von Logos und Schriftzügen könnte ein Grund sein, allerdings erscheint mir das arg dünn. Nach dieser Begründung dürfte man ja auch keine rosa Telefonzelle mehr fotografieren...


Tschüs,

Sebastian
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21.12.2009, 22:17 Uhr
Stephan A



Da hätt ich auch eine Frage, wir waren am Sonntag in der SAP Arena bei Dinosaurier im Reich der Giganten. Digicam´s waren erlaubt nur keine Video Aufnahmen, kann ich die Bilder die ich geschossen habe z.B bei mir auf der Seite auf Wer kennt wen veröffentlichen ??

Danke euch


LG
Stephan
--
Gruß
Stephan

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22.12.2009, 00:09 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Stephan A postete
Da hätt ich auch eine Frage, wir waren am Sonntag in der SAP Arena bei Dinosaurier im Reich der Giganten. Digicam´s waren erlaubt nur keine Video Aufnahmen, kann ich die Bilder die ich geschossen habe z.B bei mir auf der Seite auf Wer kennt wen veröffentlichen ??

Das kann/darf/muß derjenige entscheiden, der das Hausrecht in der SAP Arena hat, also die Betreibergesellschaft. Die wird Dich allerdings vermutlich an den Veranstalter der Show verweisen. Also dort anfragen (höflich hilft ), deren Aussage zählt.


Tschüs,

Sebastian
--
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04.01.2011, 01:48 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf

Hallo,

hier mal ein kleines Beispiel von dreistem Bilderklau bzw wie man das Urheberrecht mit Füssen tritt....

Original:

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=3431&pagenum=20#171993


ungenehmigte Kopie:

http://www.kranbilder.de/index.php?option=com_ponygallery&func=detail&id=1025&Itemid=30

gruss rollkopf

Beim erneuten Nachschauen ist die Kopie gelöscht worden. Meine Email an Herrn Schlick wirkte sehr schnell....
--
gruss Andreas aka rollkopf

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Dieser Post wurde am 04.01.2011 um 08:49 Uhr von rollkopf editiert.
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04.01.2011, 17:31 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Offenbar werden in dem Forum, haufenweise, aus dem Netz abgespeicherte Bilder gepostet...


--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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04.01.2011, 19:25 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf

Hallo Burkhardt,

und nicht nur das, sondern es werden vorher teils recht sorgfältig die copyright´s aus den Bildern herausretuschiert...was meines Erachtens das wesentlich schlimmere Übel ist...

Ich bin drauf und dran, den Herrn Schlick mal ein wenig auf den Zahn zu fühlen... leider kann er nur tatenlos zusehen, was ihm für Eier ins Nest gelegt werden.

gruss rollkopf
--
gruss Andreas aka rollkopf

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05.01.2011, 15:39 Uhr
Navyman

Avatar von Navyman

Über das Thema Urheberrecht habe ich - weil mich der Bilderklau extrem annervt - schon in einigen Modellbauforen geschrieben.
Leider fruchtet dort nichts - selbst wenn man ein paar Beträge in den Raum wirft.
Mal ein Beispiel aus der Zeit, in der ich neben dem jetzt nur noch betriebenen professionellen Modellbau
(Schiffsmodelle f. Werften & Reedereien) auch noch Schiffsfotos "gemacht" und auf meiner Internetseite angeboten habe.
Vor Firmengründung habe ich mich rechtlich beraten lassen und daraufhin alle relevanten Details hinsichtlich des Urheberrechts
auf Sticker drucken lassen, die von Anfang an die Rückseite jedes Fotos "schmückten". Zudem konnten die Preise und auch die Urheberrechtsparagraphen auf der HP nachgelesen werden.

Irgendwann kam es, dass der Sohn eines Flensburger Kleinunternehmers (ebenfalls eine - mittlerweile jedoch nicht mehr existente - Modellbaufirma) das Modell eines Schlei-Ausflugsdampfers nachbaute und bei mir nach Fotos fragte.
Als passionierter Segler konnte ich das Original bei so manchem Törn ablichten und habe in Zusammenarbeit mit dem Eigner auch Postkarten herstellen lassen.

Kurz und gut - ich konnte ihm mit einem Foto in Fahrt und etlichen, an Bord geschossenen Detailfotos aushelfen. Bei Übergabe erinnerte ich an das Urheberrecht und an die alleinige Nutzung für persönliche Zwecke.
Ein gutes halbes Jahr später fiel mir ein von der Firma herausgegebenes Katalogexemplar in die Finger, in dem das Foto des Originals zu sehen war.
Ich konfrontierte des Firmenchef mit den Fakten und bat um sofortige Markierung der noch vorhandenen Exemplare mit einem von mir mitgebrachten Label und bei Neuauflage die Urhebernennung. Beides wurde prompt zugesagt.
Im Jahre 2002 fand ich auf einer Modellbaumesse ein taufrisches Exemplar mit Foto, ohne Namensnennung.

Nachdem ich Anzeige erstattete
-Rechte auf Namensnennung §13 Urheberrechtsgesetz
-Verwertungsrechte §§15 ff. Urheberrechtsgesetz (Vervielf., Verbreitung),
standen mir natürlich Schadensersatz & Unterlassungsansprüche zu.

Es ist dabei unerheblich, ob es sich bei der Fotografie um ein Lichtbildwerk im Sinne des §2 I 5 oder ein Lichtbild im Sinne des §72 Urheberrechtsgesetz handelt, da dem Lichtbildner die betreffenden Rechte ebenso zustehen, wie dem Urheber eines Lichtbildes.

Mein Anwalt legte zugrunde:
Fotopreis 20er bei 200-300 Abzüge = 0,59€
x Katalogauflage # 250 Stück = 147,50€
x Gesamtauflage # 3 Jahre = 442,50€
x 100% Aufschlag f. unterlassene Quellenangabe = 885,00€

Alles in allem wurde mir so für ein 0,59€-Foto die Schadensersatzsumme in Höhe von 885€ (zzgl. der Anwaltskostenübernahme) zugesprochen.

Nichtsdestotrotz habe ich schon bei eBay ein in einem Forum gepostetes Foto von mir gefunden. Obwohl sogar mein Nick- und der reale Name draufstand hat eBay sich nicht gerührt. Alleinig eine eindringliche Nachricht an den Verkäufer - der sich (natürlich...) keiner Schuld bewußt war brachte eine Löschung zustande.

Im modelltruckforum.de wie auch im modelltruck.net ist es noch krasser.
Da werden Fotos geklaut und mit eigenen Urhebervermerk versehen.
OBWOHL beim Hochladen extra darauf hingewiesen wird.

Leider war bisher noch kein Urheber dabei, der dagegen vorgegangen ist.
Das Schlimme daran: das hat schon manches Forum die Existenz gekostet- das ist jedoch kaum einem Dieb (und das sind sie ja...) bewußt.
--
Gruß Torsten.

Heavy haulage in small scale: www.tk-svaergods.dk
Meine Fotos bei FLICKR: http://www.flickr.com/photos/etme-navyman
Über aller Welt Gewässer sind Marineflieger besser: www.marinefliegergeschwader-2.de !

Dieser Post wurde am 05.01.2011 um 16:04 Uhr von Navyman editiert.
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