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Hansebubeforum » Vorbild » Frage: Rundumleuchte oder Flasher? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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16.03.2010, 05:55 Uhr
Navyman

Avatar von Navyman

Moin!
Im Zuge der Bauplanung eines Scania P420CB 10x4 im TAMIYA-Maßstab (von Kuipers aus Lemmer) bin ich auf ein Detail gestoßen, welches mich hier fragen lässt.
http://fotoalbum.web.de/gast/tornadokutscher/P420LB_10x4

In der Neuzeit werden die altbekannten Rundumleuchten immer mehr von den Blitzleuchten verdrängt, lediglich bei Schwerlastzügen bleibt man beim alten System. Gibt es eigentlich irgendwelche Einsatzvorschriften oder bleibt es jedem Fuhrunternehmer (der ein entsprechendes Zugfahrzeug betreibt) freigestellt Blitzer oder Rundumleuchte zu nutzen?

Vielen Dank vorab!
--
Gruß Torsten.

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16.03.2010, 11:48 Uhr
Braunbaer



Die Leuchten müssen zugelassen sein, das ist die einzige Vorschrift die beachtet werden muß.
Für eine Zulassung muss beispielsweise die Streuung (der Abstrahlwinkel) und die Intensität stimmen.

Derzeit gibt es drei verschiedene Varianten:

- Drehspiegelleuchten (mit der Unterkateroie Tri-optik)
- Stroboskopblitzer
- LED's

Die Zukunft liegt bei den LED's, denn die vereinen die Vorteile der Drehspiegelleuchten und der Strobes und ausserdem sparen sie Strom, so dass man in Zukunft keine Angst mehr haben muss, das das Fahrzeug nach längerer Standzeit mit eingeschalteter RKL nicht mehr anspringt.

Eine lange Testreihe in den USA sollte Aufschluss darüber geben, was besser sei, Strobes oder Drehspiegel.
Dabei stellte sich heraus, dass eine Kombination aus Drehspiegel und strobes die beste Lösung sei.
Dadurch entstanden bei den amerikanischen Herstellern sogenannten "two-level-Lightbars" mit zwei Decks in denen Drehspiegel und Strobes verbaut wurden.
Diese wurde im Laufe verfeinert und inzwischen gibt es viele Varianten.

Aber zurück zu uns.
Hier sind übrigens Rundumbalken nur mit max. 4 Leuchteinheiten erlaubt, welche jedoch mit Spiegeln verstärkt werden können.
Bei den Balken gibt es ein paar Besonderheiten:

- bei den Drehspiegeln dürfen alle Spiegel nur in eine Richtung drehen
- es gibt eine max. Umdrehung/min
- bei Strobes müssen alle strobes über ein steuergerät laufen und einer bestimmten Folge laufen.
- bei Strobes sind max. zweifach Blitze erlaubt
- bei LED's sind nur Synchrone Blitze gestattet

Die Antwort war etwas ausführlicher als gestellt, aber ich hoffe der Wissensdurst ist gestillt.
--
Wie immer - nur meine eigene Meinung!
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16.03.2010, 12:05 Uhr
Navyman

Avatar von Navyman

Wow, das war wirklich mehr als erwartet!

Vielen Dank!

;o)
--
Gruß Torsten.

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Dieser Post wurde am 16.03.2010 um 12:05 Uhr von Navyman editiert.
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003 — Direktlink
16.03.2010, 16:10 Uhr
Fahrer



in meiner AG § 70 steht sogar das es eine sein muss die sich rechts herum dreht und somit ist das thema led oder blitzleuchten bei mir vom tisch
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16.03.2010, 17:45 Uhr
ExStift



§ 52 Abs. 4
Das Zugfahrzeug darf mit einer oder zwei Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet sein.

Direkter Wortlaut aus einem § 70.

Also das Thema hat sich erledigt.

Rundumleuchten stehen drin und damit sollten es diese auch sein.
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16.03.2010, 19:10 Uhr
Navyman

Avatar von Navyman

Ich möchte hier heinen Paragraphenkrieg anzetteln...

Meine Frage zielte im Endeffekt darauf ab, ob auch Blitzleuchten anstelle der am Original vorhandenen Rundumleuchteneinsetzen kann, ohne dass ich gegen irgendwelche, für das Original geltende Bestimmungen verstoße.
Wenn, dann soll`s schon Regelkonform sein.

Also muss ich tiefer in die Tasche greifen...oder stundenlang LEDs löten...

Vielen Dank!
--
Gruß Torsten.

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