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050 — Direktlink
17.11.2011, 17:09 Uhr
Philo0311



Man darf hier aber bitte auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Es ist zum einen klar definiert, wie nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld vorzugehen ist. Hier gibt es Regelungen, die dem Grunde nach sehr sinnvoll sind, wenn Sie richtig angewandt werden, ich denke Sven kann das bestätigen.

Es gilt einfach aber mal den Grundablauf zu klären.

Das Krankengeld beginnt im Normalfall, wenn der Arbeitnehmer bereits 6 Wochen arbeitsunfähig ist, und nahtlos eine weitere Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegt.

Das Krankengeld soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. In vielen Fällen wird hier aber zu spät an weitere Maßnahmen gedacht, z.B. die Abklärung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) über einen REHA Träger, die Abklärung der innerbetrieblichen Umsetzungsmöglichkeit, Abklärung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes. Viele Mediziner oder auch Krankenkassen denken zu spät an diesen Schritt, prompt sind 78 Wochen rum, und man steht auf der Straße.

Kranke, die bereits richtig beraten werden, stellen zum richtigen Zeitpunkt Anträge auf LTA, oder sogar auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Dann ist bei Ende Krankengeld klar, wie es weiter gehen kann. ABER: Hier muss der Mediziner / Krankenkasse rechtzeitig darauf aufmerksam machen, sonst geht’s schief.

Das Arbeitslosengeld, so wie es der Name schon sagt, soll versicherten Arbeitnehmer, die Arbeitslos sind finanziell unterstützen bis sie einen Job gefunden haben. Die Arbeitslose müssen aber leistungsfähig sein. Am besten vollschichtig. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist der Versicherte falsch bei der Agentur. Im Sinne der Versichertengemeinschaft werden dann die Kunden an die DRV o.ä. verwiesen.

Wenn man nun nur 3 – 6 Stunden oder unter 3 Stunden leistungsfähig ist, wird’s eng.

Bei 3-6 Stunden wird das ALG auf im Normalfall auf 50 v.H, gekürzt. Wenn jemand allerdings unter 3 Stunden / Tag leistungsfähig ist, oder generell nicht leistungsfähig ist, wird ein Nahtlosigkeitsverfahren eingeleitet und der Arbeitslose muss Rente beantragen, da er die Vorraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllt.

Fakt ist, wer krank ist, und absehbar, dass er morgen nicht genesen ist, sollte sehr schnell Kontakt mit den entsprechenden Stellen suchen, um zügig ans Ziel zu kommen.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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051 — Direktlink
17.11.2011, 17:20 Uhr
Shorty



Moin,

Ihr seid doch "Arbeiter" und sollt arbeiten! Geld vom Staat bekommen schon die "Reichen", da ist für Euch nicht mehr viel über!

Wie heißt es richtig?

Laß mich arbeiten oder laß mir arbeiten?


Gruß Heiko
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052 — Direktlink
18.11.2011, 16:45 Uhr
Gast:Sven Leist
Gäste


Joa, Philipp hat schon alles wesentliche gesagt, und sehr informativ das Antrags bzw. Arbeitsverfahren dargestellt, im Fall der Fälle...

Wie gesagt, mein Beitrag auf der vorherigen Seite bezog sich viel mehr auf die Tatsache, dass manchem (jungen) Schwerbehinderten viel zu schnell die Verrentung schmackhaft gemacht wird, obwohl er ganz sichtbar noch eine mehr als Akzeptable Arbeitsleistung erbringen könnte.

Da stimmt das Gleichgewicht für mich nicht mehr....

Und zu Hartz IV Pro & Contra. Es ist nunmal schwer eine Grenze zu ziehen, genügend finanzielle Leistungen denen Bedürftigen zu geben, damit die mit dem Minimum über die Runden kommen, und gleichzeitig zu suggerieren, wenn du für 2 ct mehr Arbeiten gehts, brauchste keine Stütze mehr.

Die Löhne sind halt in manchen Bereichen einfach zu sehr auf hartz IV Niveau...

Die wirklich Leidtragenden bei Hartz IV sind immer die Kinder, nicht die Erwachsenen, hab das auch lange selbst bewusst mitbekommen, und zwar nicht durch RTL's Nachmittagsberieselungsprogramm, sondern real im Amt...

Dieser Post wurde am 18.11.2011 um 16:47 Uhr von der_kleene editiert.
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053 — Direktlink
18.11.2011, 18:01 Uhr
festus

Avatar von festus

@ Philio0311
was du schreibst ist richtig! Ich muss auch dazu sagen, das ich in einem schwebendem Verfahren bin in ungekündigter Stellung. Aber um es mal vorsichtig zu begründen, sage ich es mal so....
Die Regularen wurden von mir perfekt eingehalten. Sogar noch vor der Krankenkasse. Es ist nur so, das wenn einem Menschen der rechte Finger fehlt,(seit der Geburt er weiß nicht wie es mit Finger ist!) dann ist diese Person sofort sehr sehr krank. Sieht man ja
Kommt jetzt einer zum Arzt und hatt Krebs, ist er vieleicht in 4 Wochen Tod und jeder sagt was ??? (Nein ich sterbe net in 4 Wochen )

Das ist ein Problem beim Umgang mit "Begutachtern"
Es wurde rechtzeitig alles beantragt und läuft korrekt.
Jetzt stellt man sich mal einen Menschen vor der in Reha kommt und dort 35 Seiten Befunde vorlegt. Das ist mehr als ein Arzt in einer geplanten Aufnahme verdauen kann. Ist dann eine Krankheit dabei für die es nur 3 Ärzte in Deutschland gibt, wird die zu 100% bagadellisiert.

Jetzt sagen wir mal in einer Reha-Klinik sind 185 Betten. Von diesen Betten sind 150 Patienten mit Knie-Schulter-Amputationen-Protesen anpassen beschäftigt, das könnte man überspitzt als rein wieder erlernbaren Ablauf bezeichnen. (Klar schlimm wer es hatt, kein Thema) also eigendlich keine großen Probleme.

Wenn man dann noch ca. 30 Patienten als Schmerzpatienten hatt, kann man die alle als gesund entlassen. Wenn sich davon 5 Beschweren....verschwindend gering...egal. Und ist sowas von gut angesehen beim Kostenträger

So jetzt steht in einem Entlassbericht Degenerativ.... gebessert! Degenerativ?? ist nicht regenarativ oder?
Oder man lächelt über eine seltene Krankheit..die lachen wir weg. Wie ? sie müssen nach G25 unntersucht werden?? Was kostet ein GMK 6220L ? Milionen und 111m hoch ?? In der BASF.. wie sie haben unterlagen von den anerkanten Beschwerden???

Hmm .. 3 Tage schweigen.. alles klar wir sind doch Freunde. Ja und dann könnte es ja sein, das von Unikliniken bestätigten Befunden etwas "wirr" bezw. "verwirrend" formuliert werden.

So! und dann soll es ja noch eine Einrichtung geben die das sterben lieber sieht als das zahlen.
Wie gesagt in einem schwebendem Verfahren, also kann ich über mich nix sagen.

Ich habe schon oft nachgedacht ein Buch zu schreiben.. es ist eine lange Geschichte.
Die Regularien in Deutschland sind sehr gut! Nur es gehört langsam damit angefangen das kleine Lichter im "Dienste" des Bürgers schnellstmöglich entfernt und bestraft gehören. Wenn sie wissentlich dem Bürger schaden.(auch auf Anweißung)
Denn eins ist unser neues und größtes Problem! Und das ist Europa! Die Regeln und Gesetze kommen von dort. Und wir werden langsam überholt. Wir haben verlernt etwas zu entscheiden ohne erst die ganze Welt zu fragen ob wir das dürfen.


Meine Meinung.

Klar bekomme ich zum Schluss mein Recht! Nur wer zahlt mein HAUS?? Und versucht nix schön zu reden ich könnte Beweise haben...
Und angespart habe ich das Recht auf ALG I mit voller Arbeitsfähigkeit?

So jezt wieder ab zum Hobby!!

LG Festus
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....

Dieser Post wurde am 18.11.2011 um 18:48 Uhr von festus editiert.
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