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Hansebubeforum » Technik » überlänge durch anbauteile? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
30.07.2011, 15:49 Uhr
Gast:rbmk.reaktor
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hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. ich habe eine frage zu lkw-anbauteilen, zum beispiel rammschutz, und weiß keinen rat. nachträglich montierte anbauteile zählen meines wissens zur gesamtlänge dazu, also hat ein genau 16,50m langer sattelzug mit einem rammschutz überlänge. doch laut stvzo gelten "beleuchtungseinrichtungen" nicht dazu. heißt das, wenn ich mir zusätzliche fernscheinwerfer im rammschutz montiere, ist die ~20 cm überlänge nicht als überlänge zu sehen, da sie u.a. durch "beleuchtungseinrichtungen" entsteht?
sorry für diesen wirrwarr, aber ich blicke da gerade total nicht durch. vielleicht hat jemand klare vorschriften zu diesem thema zur hand.

danke im voraus,
grüße vom reaktor.
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001 — Direktlink
30.07.2011, 16:10 Uhr
Gast:chaot
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Zitat:
rbmk.reaktor postete
hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. ich habe eine frage zu lkw-anbauteilen, zum beispiel rammschutz, und weiß keinen rat. nachträglich montierte anbauteile zählen meines wissens zur gesamtlänge dazu, also hat ein genau 16,50m langer sattelzug mit einem rammschutz überlänge. doch laut stvzo gelten "beleuchtungseinrichtungen" nicht dazu. heißt das, wenn ich mir zusätzliche fernscheinwerfer im rammschutz montiere, ist die ~20 cm überlänge nicht als überlänge zu sehen, da sie u.a. durch "beleuchtungseinrichtungen" entsteht?
sorry für diesen wirrwarr, aber ich blicke da gerade total nicht durch. vielleicht hat jemand klare vorschriften zu diesem thema zur hand.

danke im voraus,
grüße vom reaktor.

naaa...Dein Rammschutz muss ja nich zwangsläufig weiter heraus stehn als die Ladefläche- meist schließt ja beides bündig ab.

Allerdings weiß ich aus eigener teurer Erfahrung- wenn Du zb. einen Geländewagen auf Breitreifen umrüstest muss die Breite ( sowieso )- aber auch die Länge im Fahrzeugschein geändert werden-
wenn du den Breitreifen auch als Ersatzrad hinten dran schraubst.
der Nebeneffekt- 2 Eintragungen 2x bezahlen
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002 — Direktlink
30.07.2011, 16:14 Uhr
Gast:rbmk.reaktor
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rammschutz, der vorne am fahrerhaus angebracht ist, verlängert natürlich die gesamtlänge des lkw. die frage ist, ob das zur gesetzlichen gesamtlänge dazugezählt wird, und wie das gehandhabt wird.
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003 — Direktlink
30.07.2011, 20:17 Uhr
Philo0311




Zitat:
rbmk.reaktor postete
rammschutz, der vorne am fahrerhaus angebracht ist, verlängert natürlich die gesamtlänge des lkw. die frage ist, ob das zur gesetzlichen gesamtlänge dazugezählt wird, und wie das gehandhabt wird.

Wenn bei Abnahmen des TÜV's bei einem genehmigungspflichtigen Transport gemessen wird, dann messen die von ganz vorne bis ganz hinten...

Also, vorne beginnt da auch schonmal gern an der Registerkupplunsspitze und endet an der RKL an der letzten Achslinie gaaaaaanz hinten.

Also nehme ich an, das der normale TÜV auch so prüft.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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004 — Direktlink
31.07.2011, 11:52 Uhr
Uwe P.



Guten Tag

Der Rammschutz/Kuhfänger der vorne an der Maschine angebracht wird zählt ganz eindeutig zur Gesamtlänge des Fahrzeugs!

In Deutschland wird (meistens) darüber hinweggesehen von den Ordnungskräften. Aber zb beim Einreisen in die Schweiz ist eine Kontrolle garantiert!!
Mit unangenehmen Folgen sowohl was den Zeitverlust als auch den Geldverlust betrifft..

MfG
Uwe
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005 — Direktlink
01.08.2011, 13:14 Uhr
Repairman



Der Trick mit den Beleuchtungseinrichtungen wird nicht funktionieren.
Dieser Passus gilt nur für die Scheinwerfer selbst. Der Rammschutz ist keine Beleuchtungseinrichtung, und auch kein funktionales Teil dieser (die Lampen funktionieren auch ohne Rammschutz, und lassen sich auch ohne befestigen).
Der Rammschutz erhöht also definitiv die Gesamtlänge, und würde bei einem Fahrzeug dass die Maße bereits bis zur Grenze nutzt ganz klar zu Überlänge führen.
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006 — Direktlink
02.08.2011, 18:34 Uhr
Braunbaer



Das Ist nicht ganz richtig.
Im PKW Bereich zumindest, kenne ich Eintragungen von Kuhfängern, welche als "Träger für Zusatzbeleuchtung" eingetragen sind, und somit nicht die Länge geändert werden muss, da Zusatzbeleuchtung jederzeit wieder abgeschraubt werden kann und somit die Länge dauernd geändert werden muss.
Angebaute Dachgepäckträger z.B. verändern auch die Höhe und muss auch nicht höhentechnisch eingetragen werden.
--
Wie immer - nur meine eigene Meinung!
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007 — Direktlink
02.08.2011, 19:30 Uhr
Repairman



Das halte ich für sehr fraglich. Laut StVZO sind es tatsächlich nur die lichttechnischen Einrichtungen.
Sollte es aus irgendeinem Grund hart auf hart kommen, wird es mit ziemlicher Sicherheit auf Überlänge hinauslaufen. Und dass auch KFZ-Sachverständige nur Menschen sind sollte auch immer klar sein. Egal ob sie nun getrickst oder es wirklich nicht besser gewusst haben.
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008 — Direktlink
04.08.2011, 01:02 Uhr
Gast:rbmk.reaktor
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vielen dank an alle fuer eure antworten. hmmm scheint wohl auslegungssache zu sein.

gruesse vom reaktor
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009 — Direktlink
27.09.2011, 14:44 Uhr
MSM



Moin allerseits,

also ich habe einen VOLVO Bj. 1994, der 1995 einen Rammschutz von TRUX bekommen hat, so ein Gitterding in Wagenfarbe lackiert. Dieser ist viele Jahre ohne Probleme mehrfach durch den TÜV gegangen, jedoch 2000 kam ein Ingenieur daher und meinte das Ding muss eingetragen sein. Da lag aber eine ABE dabei, VOLVO hatte auch keine Bedenken, sodaß der Herr Ingenieur mir dann einen Prüfzettel (natürlich zusätzliche Gebühren) ausgehändigt hat. 2002 habe ich das Fahrzeug dann Standortmäßig umgemeldet und dabei ist das offiziell eingetragen worden, wie auch die Rundumleuchten, die seit Anfang an oben auf dem Dach bzw. hinten an der Stoßstange dran sind. Selbstverständlich war das Fahrzeug jetzt gute 20 cm länger was bei mir, da nur 7,5to., nicht so schlimm ist, aber natürlich bei Anderen wo jeder cm zählt doch sehr "belastend" sein kann.

War bei mir nur doof in der waschhalle, weil der Knabe bei genau 7 Meter eine Markierung hatte für die ein Preis galt und dahinter zählte jeder angefangen Meter extra. Und wenn du jede Woche, manchmal sogar mehrfach, waschen fährst geht das ins Geld
--
Gruß
Martin

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