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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Offtopic-Gelaber aus dem LR13000-Thread » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
000 — Direktlink
11.09.2011, 17:10 Uhr
Torsten Sch.



Hallo

so wie ich das sehe, sieht es sehr nach einem DOPPEL Mast Hauptausleger aus !!!!!!!!!!!!!!!!!

Kann mich da einer aufklären.

Gruß
Torsten
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001 — Direktlink
11.09.2011, 17:37 Uhr
Eisly



@ Torsten Sch.
hier gibt es interresante Infos -> https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=3957&pagenum=lastpage#bottom
--
MfG
Eisly

PS: Rechtschreibfehler sind NICHT mit Absicht eingebaut worden.
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002 — Direktlink
11.09.2011, 17:41 Uhr
marc v

Avatar von marc v


Zitat:
Torsten Sch. postete
Hallo

so wie ich das sehe, sieht es sehr nach einem DOPPEL Mast Hauptausleger aus !!!!!!!!!!!!!!!!!

Kann mich da einer aufklären.

Gruß
Torsten

Dah hat Torsten recht, seht richtig aus das mann von 2 hauptmast teile dan uber geht nach ein einsel wippe. !!
Schwer zu erkennen aber es geht auch von ein nach dobbelt am anfang beim kranoberwagen.

mann ohh mann jungs wir brauchen wider detail foto's von unsere freunde aus die gegend ;-)
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003 — Direktlink
11.09.2011, 17:46 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
marc v postete
mann ohh mann jungs wir brauchen wider detail foto's von unsere freunde aus die gegend ;-)

Dann siehe mal hier:


Zitat:
Michael L postete
.....leider nur aus der Ferne da ich indirekt von Liebherr dazu aufgefordert/gebeten worden bin keine Detailbilder mehr hier einzustellen!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.
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004 — Direktlink
11.09.2011, 21:09 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
percheron postete
Dann siehe mal hier:


Zitat:
Michael L postete
.....leider nur aus der Ferne da ich indirekt von Liebherr dazu aufgefordert/gebeten worden bin keine Detailbilder mehr hier einzustellen!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Da würde mich, nebenbei bemerkt, sehr stark die Stille-Post-Kette interessieren, die diese Aufforderung wohl gegangen sein mag.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de
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005 — Direktlink
12.09.2011, 11:03 Uhr
Gast:Kraenchen
Gäste



Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
percheron postete
Dann siehe mal hier:


Zitat:
Michael L postete
.....leider nur aus der Ferne da ich indirekt von Liebherr dazu aufgefordert/gebeten worden bin keine Detailbilder mehr hier einzustellen!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Da würde mich, nebenbei bemerkt, sehr stark die Stille-Post-Kette interessieren, die diese Aufforderung wohl gegangen sein mag.


Tschüs,

Sebastian

Nach meinen Info´s, ist man momentan recht "nervös" bei den Liebherren in Ehingen...
Ich persönlich sehe es hingegen als unsinn an über "Stille Post" Leute zu bitten keine Detailaufnahmen öffentlich zu machen.

Hinter jedem Baum in der dortigen weitläufigen Pampa kann jemand weiteres sitzen und mit seinem Megateleobjektiv Detailaufnahmen machen und diese ins Netz stellen.

Im Fall vom Michael ist Liebherr nur auf der sicheren Seite, weil er Rücksicht nimmt auf deren Anliegen und die Bilder in einem weitläufig bekannten Forum gepostet werden, oder eben halt dann auch nicht.

Rein Rechtlich gesehen hat Liebherr keine Chance solche Bilder zu verhindern, solange sie von ( zudem noch weit ) ausserhalb des Werksgeländes gemacht werden.

Bei anderen Firmen hilft ja meißtens ein hoher Zaun mit diversen elektronischen Spielereien, hier bei Liebherr dürfte das allerdings etwas problematisch werden

Für mich ist deshalb dieses Geschehen nicht ganz nachzuvollziehen und unsinnig

Grüsse

Jörg
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006 — Direktlink
12.09.2011, 17:06 Uhr
Michael L

Avatar von Michael L

Hallo zusammen,

natürlich habt ihr recht wenn ihr sagt liebherr hat gegen die bilder keine chanche aber wir wollen doch auch mal wieder zu liebherr nach ehingen und eine werkbesichtigung machen oder.....wie heißt es so schön: ein hand wäscht die andere!

ich fahre gerne nach ehingen und mach dort bilder für mich und auch für das forum hier aber gibt es irgend welche probleme (wie jetzt) muss ich darauf reagieren, denn wie schon gesagt wir wollen ja auch mal wieder was von/aus ehingen!

p.s.: im übrigen kann jeder selbst mal nach ehingen fahren und ein paar bilder machen - lwe ist immer eine reise wert!!!
--
Grüße aus Süddeutschland

Copyright der Bilder liegt bei mir!
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007 — Direktlink
13.09.2011, 09:58 Uhr
Sebastian L.




Zitat:
Kraenchen postete
Rein Rechtlich gesehen hat Liebherr keine Chance solche Bilder zu verhindern, solange sie von ( zudem noch weit ) ausserhalb des Werksgeländes gemacht werden.

Na dazu würde mich jetzt mal die Begründung interessieren, vor allem auch mit Angaben zu entsprechenden Gesetzen...

Viele Grüße,
Sebastian
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008 — Direktlink
13.09.2011, 12:02 Uhr
drp16



Umgekehrt wird ein Schuh draus: Mit welcher Begründung sollte eine Firma verhindern können, dass Bilder ihrer Betriebsanlagen und Geräte, die nicht unberechtigt auf dem Betriebsgelände aufgenommen wurden, nicht veröffentlicht werden dürfen? Betriebsgeheimnis reicht da nicht, muss sich die Firma halt besser schützen. Jede Nachrichtensendung verwendet solche mit Teleobjektiven aufgenommenen Bilder. Aktuell gerade gestern vom Unfall im AKW Marcoule.
Es ist das alte Erlkönig-Thema, das schon vor langer Zeit abschließend geklärt wurde. Da sind ganz andere Firmen schon dran gescheitert, ebenso wie Personen. Ich sag nur: Paparazzi!
--
Gruß
Ludwig
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009 — Direktlink
13.09.2011, 12:17 Uhr
Philo0311



Mhm.. ich denke eher so wie Michael...

Liebherr hat etwas das wir wollen - gut. Aber wir bekommen davon nur kleine Bildchen.

Wir wollen etwas was Liebherr bietet - eine exclusive Werksführung...

So - was nun?

Soll ich mich mit einem riesen Tele bewaffnen, meinen Steiger nehmen, mich auf den Verkehrsübungsplatz stellen und Bilder machen... Wie genau entsprechende Teles sind ist ja bekannt - da kannst sogar schauen mit wieviel Grad die Unterhose vom Monteur gewaschen werden muss...

Also. Freuen wir uns auf das was noch kommt - und wer weiß? Vielleicht haben ja die Liebherrianer Mittleid und lassen den armen wartenden hier im Forum Infos zukommen... die "Stille-Post" Kanäle sind ja bekannt , sowie das auch hier Mitarbeiter des LWE mitlesen... Grüßle
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 13.09.2011 um 12:17 Uhr von Philo0311 editiert.
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010 — Direktlink
13.09.2011, 14:23 Uhr
thuni89




Zitat:
Philo0311 postete

...meinen Steiger nehmen...

Das wäre wieder was anderes. Ich meine mich zu erinnern, dass man durch Zäune etc. auf Firmengelände fotografieren darf, wie man lustig ist, dies jedoch ohne Hilfsmittel. Also z.B. durch den Zaun ja, mit Leiter über den Zaun hinweg nein. Ich versuch dazu noch mal was handfestes zu finden... (Wird sehr OT grade)
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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011 — Direktlink
13.09.2011, 14:47 Uhr
King-Off-Road




Zitat:
King-Off-Road postete
Außerhalb des Zaunes ja. Aber ist das wirklich öffentliches Gelände?

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012 — Direktlink
13.09.2011, 16:15 Uhr
drp16



Wenn nicht -> Hausfriedensbruch, §§ 123 f. Strafgesetzbuch
Muss allerdings vom Verletzten angezeigt werden.
Interessanter ist eigentlich, dass die Anstiftung oder Aufforderung zum Hausfriedensbruch bspw. in diesem Forum als Straftat gewertet wird. Auch die ist natürlich strafbewert.

Im übrigen bin auch ich der Meinung von Philo0311, dass man abwägen sollte, was man will. Keine verräterischen Bilder hier, dafür Werksbesichtigung. Das ist zwar ganz klassische Selbstzensur, aber so ist das Leben. Do ut des!
--
Gruß
Ludwig
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013 — Direktlink
13.09.2011, 16:52 Uhr
Gast:Sven Leist
Gäste



Zitat:
thuni89 postete

Zitat:
Philo0311 postete

...meinen Steiger nehmen...

Das wäre wieder was anderes. Ich meine mich zu erinnern, dass man durch Zäune etc. auf Firmengelände fotografieren darf, wie man lustig ist, dies jedoch ohne Hilfsmittel. Also z.B. durch den Zaun ja, mit Leiter über den Zaun hinweg nein. Ich versuch dazu noch mal was handfestes zu finden... (Wird sehr OT grade)

Um das geht es im Grunde genommen doch gar nicht!!!
Natürlich kann Liebherr niemanden an den Kragen nehmen, wenn ich ausserhalb fotografiert habe und mich nicht auf Firmengelände befinde. Trotzdem hat Liebherr den Wunsch, dass (erst) mal keine weiteren Detaillbilder veröffentlicht werden, und Liebherr diese Bitte sicherlich auch erst mal recht freundlich formuliert, sollten hoffentlich auch die größten Chaoten erst mal ruhe geben und nicht wieder unnötige Diskussionen anfangen. Denn im grunde ist schon alles gesagt!!!!
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014 — Direktlink
13.09.2011, 16:55 Uhr
thuni89



Das weiß ich wohl... Ich sehe das ähnlich. Lieber auf einige Sachen verzichten, um so in einer "ruhigen Nachbarschaft" leben zu können, wo man versucht, ein Gleichgewicht zwischen geben und nehmen herzustellen!

Ich wollte es nur klarstellen mit dem Steiger, damit nicht irgendjemand auf komische Ideen kommt
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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015 — Direktlink
13.09.2011, 20:34 Uhr
maxwild-fan



Jungs was bringt uns die Streiterei wer hier im Recht ist.... Fakt ist wenn wir uns gegen Liebherr stellen, stellt Liebherr sich gegen uns. Seit doch froh dass ihr überhaupt noch durch nen Zaun am Werksgelände durchseht was auf dem Grundstück steht. Ich denke bei Liebherr und Co wären auch die Mittel da um riesige Sichtschutzwände etc. aufzustellen.

Ein grosses Lob geht auch an Michael für die interessanten Bilder! Vielleicht begegnet man sich ja mal die Tage, immer ausschau halten nach den blauen Brotbeck Autos :-)
--
Gruss aus dem Schwabenland

Dominik
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016 — Direktlink
15.09.2011, 22:53 Uhr
kranjournal




Zitat:
Speddy postete
Hier gibt´s interessante Neuigkeiten

http://www.vertikal.net/de/news/artikel/11312/

mfg
Stefan Seifert

Bei diesem Bild handelt es sich um ein offizielles Pressebild der Firma Liebherr, was wir für die Pressemitteilung „Neuer Liebherr-Raupenkran LR 13000 hebt 3371 t Prüflast“ verwendet werden konnte. Es wurde also kein Bild von dir geklaut. Die LR 13000 stellt sogar die CC9800 mit seinen Ausleger in den Schatten. Bei dem ersten Entwurf also zur Bauma 2010, sollte die Liebherr-Raupe auch zwei Ausleger bekommen, von der Bauform aber anders, als wie bei der CC9800. Man konnte aber noch einiges optimieren und einen Hauptausleger verwenden.

Laut Liebherr ist die LR 13000 erst der Anfang. Man könne sich gut vorstellen Raupenkrane mit 6000 Tonnen Tragfähigkeit mit nur einem Hauptausleger zu bauen. Mal schauen was Liebherr die nächsten Jahre auf dem Markt bringt. Zur Frage wieso baut man solche großen Krane, ist leicht zu beantworten. Raupenkrane sind wirtschaftlicher und vor allem mobiler als ein PTC-Kran. Die Umsetzung nimmt weniger Zeit in Anspruch und ist zudem kostengünstiger. Die Teile sind so bemessen, als quasi der Spediteur um der Ecke, Equipment fahren kann. Enercon transportiert die Kranteile sofern es möglich ist, mit der Bahn.

Schade nur, das Liebherr die LR 13000 nicht auf die Bauma 2013 mitnehmen wird. Der Kran braucht eine Standfläche von 20 mal 20 Meter. Die Konkurrenz würde sprichwörtlich in die Ecke gedrängt, was Liebherr auch nicht möchte. Aber das Messegelände kann man sicherlich noch erweitern.

Was die Bildaufnahme außerhalb eines Werksgeländes angehen, gibt es nur so viel zusagen, das private Personen es untersagt ist, Bilder ins Internet zustellen. Die Bilder müssen auf Freigabe bei den betreffenden Hersteller um Genehmigung bitten. Aber mal ehrlich, hätte Liebherr was dagegen, würden die sich schon melden. Man bekommt genug Zeit um die Bilder zu entfernen, bevor es zur Anklage kommt. Anders sieht es aus, wenn sich der Kran auf öffentlichen Grund befindet. Genauso gut dürfen Privatleute auch nicht auf dem Messegelände Bauma Produkte fotografieren. Es hält sich zwar keiner dran, aber der Hersteller kann auf Anordnung den Film / Speicherkarte vernichten lassen. Jeder muss selbst entscheiden, ob er mit einer Anzeige leben kann oder eben wartet bis der Kran auf der Baustelle zu sehen ist.

Auf der sicheren Seite stehen möchte, holt sich einfach eine schriftliche Genehmigung. Der Liebherr-Zaun ist wirklich nicht sonderlich gesichert. Müssen die aber selber wissen.
--
Kran Journal - Fachmagazin für Hebe-, Transport-, Umschlags- und Höhenzugangstechnik. News rund um die Uhr.
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017 — Direktlink
16.09.2011, 11:18 Uhr
thuni89




Zitat:
kranjournal postete
Was die Bildaufnahme außerhalb eines Werksgeländes angehen, gibt es nur so viel zusagen, das private Personen es untersagt ist, Bilder ins Internet zustellen. Die Bilder müssen auf Freigabe bei den betreffenden Hersteller um Genehmigung bitten.

Wo steht das denn bitte? Gibt es dafür einen Paragraphen? Würde das gerne geklärt wissen, ruhig in einem extra Thread (@Moderatoren)
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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018 — Direktlink
16.09.2011, 12:58 Uhr
BernhardH




Zitat:
thuni89 postete

Zitat:
kranjournal postete
Was die Bildaufnahme außerhalb eines Werksgeländes angehen, gibt es nur so viel zusagen, das private Personen es untersagt ist, Bilder ins Internet zustellen. Die Bilder müssen auf Freigabe bei den betreffenden Hersteller um Genehmigung bitten.

Wo steht das denn bitte? Gibt es dafür einen Paragraphen? Würde das gerne geklärt wissen, ruhig in einem extra Thread (@Moderatoren)

Ist blanker Unsinn was kranjournal da gepostet hat. In Deutschland gilt Panoramafreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit).

/Zitat/
Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts. Diese erlaubt es jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.
/Ende Zitat/
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019 — Direktlink
16.09.2011, 13:06 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
thuni89 postete

Zitat:
kranjournal postete
Was die Bildaufnahme außerhalb eines Werksgeländes angehen, gibt es nur so viel zusagen, das private Personen es untersagt ist, Bilder ins Internet zustellen. Die Bilder müssen auf Freigabe bei den betreffenden Hersteller um Genehmigung bitten.

Wo steht das denn bitte? Gibt es dafür einen Paragraphen? Würde das gerne geklärt wissen, ruhig in einem extra Thread (@Moderatoren)

Das steht nirgends, weil es schlicht falsch ist.
<Exkurs>
Wie so vieles, was unser Kranjournälchen so von sich gibt. Die Forumsveteranen werden sich sicherlich noch mit einem breitem Grinsen im Gesicht an diverse Kracher in der Vergangenheit erinnern. (Damals aber noch unter anderem Usernamen - vielleicht gräbt's ja noch jemand wieder aus.)
</Exkurs>

Im Prinzip ist die Aussage von thuni89 weiter oben richtig. (Und die von Sven und Dominik auch )


Tschüs,

Sebastian

PS: Bernhard war schneller
--
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Dieser Post wurde am 16.09.2011 um 13:07 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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020 — Direktlink
16.09.2011, 14:13 Uhr
Sebastian L.



Als kleiner Hinweis:

Die Panoramafreihiet greift hier nicht, denn diese Regelung bezieht laut Urheberrecht auf "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden" und ist zum Beispiel bei Gebäuden auf deren äussere Ansicht beschränkt.

Die Geräte auf dem Testfeld sind weder Gebäude, noch "bleibende Werke" - also kann man sich darauf nicht berufen.

Zudem bezweifle ich stark, dass die Geräte überhaupt unter die Anfangsdefinition von "Werk" gemäß des Urheberrechts fallen...


(Extreme) Detailaufnahmen von neu entwickelten Geräten auf dem Testfeld können durchaus als Wirtschaftsspionage gewertet werden, da mir die rechtlichen Zusammenhänge in dem Bereich aber nicht so detailiert bekannt sind, habe ich einfach mal gefragt, auf welcher Grundlage hier die Meinung besteht, Liebherr hätte keine rechtliche Handhabe gegen derartige Aufnahmen.

Viele Grüße,
Sebastian

Dieser Post wurde am 16.09.2011 um 14:17 Uhr von Sebastian L. editiert.
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021 — Direktlink
16.09.2011, 14:26 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Sebastian L. postete
Die Panoramafreihiet greift hier nicht, denn diese Regelung bezieht laut Urheberrecht auf "Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden" und ist zum Beispiel bei Gebäuden auf deren äussere Ansicht beschränkt.

Die Geräte auf dem Testfeld sind weder Gebäude, noch "bleibende Werke" - also kann man sich darauf nicht berufen.

Zudem bezweifle ich stark, dass die Geräte überhaupt unter die Anfangsdefinition von "Werk" gemäß des Urheberrechts fallen...

Wenigstens der letzte Satz ist richtig. Die Krane sind keine Werke i.S.d. UrhG, damit greift auch der Schutz durch das UrhG grundsätzlich nicht.
Entsprechend ist das Fotografieren auch erlaubt, da deutsches Recht immer noch auf der Grundphilosophie beruht, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. (Andere mögliche Einschränkungen wie z.B. Persönlichkeitsrechte oder militärische Sicherheitserwägungen ganz offensichtlich auch nicht.)

Tschüs,

Sebastian
--
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022 — Direktlink
16.09.2011, 14:37 Uhr
Sebastian L.



Die Sätze davor sind auch durchaus richtig...

Und da der Schutz durch das UrhG nicht greift, gilt das ebenso für die Ausnahme nicht, eine Berufung auf die Panoramafreiheit ist also nicht drin.

Das Fotografieren mag erlaubt sein, wenn die Aufnahmen ausserhalb des Werksgeländes angefertigt werden. Es geht bei dieser Diskussion aber um die Veröffentlichung von Aufnahmen. Und ich bin mir relativ sicher, dass Liebherr durchaus rechtlich in der Lage ist, gegen die Veröffentlichung vorzugehen (nur kenne ich wie geschrieben die Details dazu nicht). Dass sie es zunächst mit der Bitte bei dem Urheber der Bilder versuchen und nicht direkt mit dem Anwalt kommen, ist ja sehr nett von ihnen...

Viele Grüße,
Sebastian
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023 — Direktlink
16.09.2011, 15:50 Uhr
LTR13000



Das Thema wird schon seit einiger Zeit verfehlt.
Die Diskussion über Urheberrechte sollte in einem eigenen Fred weitergeführt werden. Ist ja auch für dejenigen von Interesse die sich nicht für die LR13000 interessieren.
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024 — Direktlink
16.09.2011, 16:23 Uhr
percheron

Avatar von percheron


Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Das steht nirgends, weil es schlicht falsch ist.
<Exkurs>
Wie so vieles, was unser Kranjournälchen so von sich gibt. Die Forumsveteranen werden sich sicherlich noch mit einem breitem Grinsen im Gesicht an diverse Kracher in der Vergangenheit erinnern. (Damals aber noch unter anderem Usernamen - vielleicht gräbt's ja noch jemand wieder aus.)
</Exkurs>

Ist dies auch auf die folgende Aussage anzuwenden?


Zitat:
kranjournal postete
Laut Liebherr ist die LR 13000 erst der Anfang. Man könne sich gut vorstellen Raupenkrane mit 6000 Tonnen Tragfähigkeit mit nur einem Hauptausleger zu bauen. Mal schauen was Liebherr die nächsten Jahre auf dem Markt bringt. Zur Frage wieso baut man solche großen Krane, ist leicht zu beantworten. ....


--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
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