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27.12.2011, 22:30 Uhr
Stephan
Moderator
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Abschlepp- und Bergefahrzeuge laufen unter dem Sammelbegriff "Pannhilfsfahrzeuge", was man allerdings nicht mit einem Pannehilfe-Fahrzeug verwechseln sollte.
Ein Unterfahrlift bzw. eine Abschleppbrille sind definitiv keine Krane, während mit dem Begriff "Abschleppkran" ein Kranfahrzeug mit der Möglichkeit zum Abschleppen von Fahrzeugen gemeint sein sollte. Diese Bezeichnung würde so beispielsweise auf nahezu alle Feuerwehrkrane zutreffen.
Sobald ein Abschleppfahrzeug über ein Hebemittel verfügt, mit dem ganze Kraftfahrzeuge und andere Lasten im ganzen angehoben werden können, ist die Bezeichnung "Kran" in aller Regel zutreffend. Für gewöhnlich sind sie auch drehbar ausgeführt, wie etwa die Ladekrane der Kranplateaus. Auch mit einem Unterfahrlift können Fahrzeug im ganzen angehogen werden, indem der Unterfahrlift als Ausleger, und die Windenseile als Hubseile genutzt werden. Windenseile sind aus technischen Gründen für einen regulären Kranbetrieb alledings nicht zulässig. Insofern sind drehbar gelagerte Unterfahrlifte, auch als Rotator bekannt, nicht als Kran zu bezeichnen, obwohl sie die gleichen Aufgaben erfüllen.
Kurzum: wenn es sich um einen Kran handelt, dann wird die Bezeichnung "Kran" auch immer irgendwie Bestandteil der Fahrzeugbeschreibung sein, wie etwa Kranplateau, LKW-Bergewagen mit Kran, Berge-Kran-Fahrzeug, etc, pp ...
Im Grund alles ganz einfach ...
. -- Gruß vom Rhein Stephan
"Hätten Sie aber können!!!" Dieser Post wurde am 27.12.2011 um 22:32 Uhr von Stephan editiert. |