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Hansebubeforum » Vorbild » GMK 6350 L » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
11.11.2003, 18:48 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Hallo zusammen,
letztes Wochenende habe ich Bilder vom Grove GMK 6350 L machen können.
Auf dem Typenschild des Kranes ist 300 t als maximale Hublast angegeben.
Auf der Grove Website habe ich nichts zu der Typenbezeichnung 6350 L gefunden.
Kann mir jemand sagen welche Unterschiede der Kran gegenüber dem GMK 6300 hat?




--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...

Dieser Post wurde am 04.10.2009 um 13:12 Uhr von Hendrik editiert.
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001 — Direktlink
12.11.2003, 17:42 Uhr
BUZ



Hi BuBe,

es ist durchaus möglich, das der Kran ursprünglich für den nordamerkanischen Markt gedacht war. Womit wir wieder beim Thema metr. Tonne/US-Ton wären.
Aus irgendeinem Grund ist er dann doch in Deutschland geblieben, und das Typenschild wurde durch Grove nicht geändert.
Der Kran wird in den Büchern bei Dt. Grove als GMK 6350 L geführt und verkauft, und kann dann nicht in 6300 umgeschrieben werden. Sonst jammert das Finanzamt und fragt woher der 300er auf einmal kam, und warum der 350er fehlt.

Das wäre für mich eine plausible Erklärung.

Gruß
BUZ
--
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002 — Direktlink
12.11.2003, 20:15 Uhr
Gast:meine
Gäste


In der Regel ist dem Finanzamt "egal" ob der 350 oder 300 am Ende trägt.
LKW ist (man möge mir verzeihen) bei denen LKW. Also, (wieder!!) mit mind.
100 % zu versteuern. (SLT mal ausgelassen) Hat dieser Kran aber, eine erste
Zulassung von "Ausserhalb" (Ausland) wird diese angenommen, weil, man muss ja sparen. kann also nicht nochmal diesen kran zum TÜV oder Dekra bringen lassen.(oder will auch nicht). Der Halter will dies in der Regel auch nicht, weil er sonst diese Kosten übernehmen mus. Man nimmt dann also das letzte amtliche Ergebniss. Und da ist es wirklich "egal" ob aus Griechenland/Frankreich/USA oder sonst woher. Amtlich ist amtlich.
Daher wahrscheinliche diese Einstufung. Weil, die Zulassung, in der Regel nach den Angaben der BE gehen- (BE= Betriebserlaubnis).
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003 — Direktlink
13.11.2003, 17:44 Uhr
BUZ



Nee, nee,

so einfach ist das nicht: andere Länder, andere Sitten.
Wenn man Dein Posting liest, könnte man meinen die Vorschriften zur Zulassung seien in allen Ländern gleich.

Für jeden Kran, egal ob Autokran, Turmdrehkran, Portalkran usw., gibt es ein Kranprüfbuch. Die Erstabnahme wird immer vom Hersteller und den zuständigen Überwachungsverein (Dekra, TÜV etc.) vorgenommen. Ins Buch wird bestimmte Werte getestet und eingetragen; der Seilhersteller, Seildurchmesser, Winden- und Hakenhersteller, Werknummer der verschiedenen Haken werde auch verewigt. Also jede kleine Kleinigkeit wird erfasst.
Du wirst einen nach deutschen Richtlinien abgenommenen Kran nicht ohne weiteres in den USA verkaufen und einsetzen dürfen. Gerade bei den Amis ist alles sehr kompliziert, man denke nur an die hohen Schadensersatzklagen.
Eine Betriebsanleitung für Krane ist in den USA zehnmal so dick wie in Europa, jeder Handgriff ist genaustens dokumentiert.
Stell Dir mal vor der Fahrer baut die Wippspitze auf, sein Kollege hält den Bolzen vor das Loch und er haut mit dem Hammer drauf, nicht auf den Bolzen. Nee, der Kumpel hatte die Hand dazwischen, und die ist jetzt platt, rot, blau und lila.
Wenn in der Betriebsanleitung darüber nichts geschrieben ist, kann der Hersteller verklagt werden; er hat dafür zu sorgen, das mittels Foto und Text genau erklärt wird wo und wie der Bolzen in Bolzenauge geschlagen wird.

Und die Betriebserlaubnis zur Zulassung ist ebenfalls von Land zu Land verschieden.
Man denke an unterschiedliche Emmisionswerte, Stand- und Fahrgeräusche, Gewicht, Abmessungen der jeweiligen Länder.
Und in Afrika, irgendwo in der tiefsten Savanne ist bestimmt keiner da, der nach irgendwelchen Abnahmen kräht. TÜV, Kranabnahme sind dort fremd wie bei uns Tsunamie-Wellen oder Hurricanes.
Dorthin geht das Kranbrüfbuch mit, und dann wird es nie wieder in die Hand genommen.

Gruß
BUZ
--
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004 — Direktlink
13.11.2003, 19:02 Uhr
Gast:meine
Gäste


So sollte es aber nicht rüber kommen. Naja gut, hätte hier und da etwas weiter ausholen sollen. Ich wollte damit lediglich kundtun, dass man sich, bei der Zulassung in D schonmal auf eine Zulassung aus dem Ausland, wo diese
noch komplizierter ist, gerade wie bei den USA verläßt. Dann aber auch gleich denen ihre Bezeichnung übernimmt. Die Abnahme durch TÜV/ Dekra und dem Hersteller dürfte wohl jedem klar gewesen sein.
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