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Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ]
025 — Direktlink
17.04.2013, 15:29 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
wsi-fan postete

Zitat:
timberjack postete
Was bewirkt man durch solche Aktionen?

Man kann z.B. positive Bewertungen für mehrere Accounts generieren... wobei Ebay sich wegen der anfallenden Gebühren schön ins Fäustchen lachen wird.

Das könnte man aber auch billiger haben (für die ganzen Auktionen werden ja auch eBay-Gebühren fällig): U.a. im US-eBay gibt's massenhaft Angebote für irgendwelche Downloads zwischen einem US-Cent(!) und einem Dollar. Sowas massenhaft gekauft und man für ein paar Euro ein Bewertungsprofil, das auf einen flüchtigen Blick top aussieht.

Ich habe daher noch eine andere Vermutung für den Grund hinter der o.g. Aktion: Regelmäßig schiefgehendes Pushen (weil sich kein echter Käufer in der gewünschten Preishöhe findet).


Tschüs,

Sebastian
--
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026 — Direktlink
19.04.2013, 19:13 Uhr
timberjack

Avatar von timberjack

Ich habe daher noch eine andere Vermutung für den Grund hinter der o.g. Aktion: Regelmäßig schiefgehendes Pushen (weil sich kein echter Käufer in der gewünschten Preishöhe findet).





@Sebastian: Dieses hatte ich auch schon vermutet, aber diese Artikel werden dann so hoch "gepusht", dass man sie "in einer Apotheke mit Sonntags- und Nachtaufschlag ", (will damit sagen, dass man es im normalen Handel) günstiger kaufen kann.

Deshalb verstehe ich es ja nicht.


Gruß
timberjack
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027 — Direktlink
19.04.2013, 20:06 Uhr
Sikukranefan

Avatar von Sikukranefan

nunja, wenn sich dann aber ein "doofer" findet, der diesen Artikel nimmt, weil er ja "so begehrt" ist, dann hat man ja sein Ziel erreicht. Und bei Ebay bieten viele erst und schauen dann, ob es den auch noch woanders geben könnte; wenn sie denn überhaupt auf die Idee kommen; da sie Ebay als DAS Nonplusultra ansehen.
Ob es sich dann im Endeffekt jedoch noch lohnt, wenn man dann mal einen echten Käufer findet und ansonsten selbst blechen muss, mag dahin gestellt sein...
--
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Jeder Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag, drum lächelelele JETZT.

einer von vielen Jens

Dieser Post wurde am 19.04.2013 um 20:06 Uhr von Sikukranefan editiert.
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028 — Direktlink
05.07.2013, 19:37 Uhr
Gast:LKWundMEHR
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So, hab hier nochmal so nen eindeutig-zweideutigen Kandidaten gefunden...
http://www.ebay.de/itm/LIEBHERR-L-576-OVP-/141010501760?pt=Spielzeugautos&hash=item20d4e18080
Vielleicht nochmal zur Erklärung warum ich das Thema im Thread "ebay-Wahnsinn" für nicht ganz richtig ansehe.
Eigentlich ganz einfach, da ich der Meinung bin, dass hier der Eigentümer der Seite, also ebay handeln muss und bei eindeutig zweideutigen Angeboten dieses auch umgehend stornieren. Sollte hier zudem bewusst versucht werden Leute übers Ohr zu hauen müsste auch ebay handeln und bei wiederholtem Versuch den Anbieter sperren - passiert nur eben leider nicht. Warum auch...solang man damit viel Geld verdienen kann...leider!
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029 — Direktlink
05.07.2013, 20:01 Uhr
Gast:wsi-fan
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Das ist doch der gleiche Verkäufer wie der von dem Kran. Womöglich könnte man ihm jetzt tatsächlich bewusste Irreführung unterstellen. Trotzdem hab ich so meine Zweifel, denn rein formal gibt's daran nichts auszusetzen. Heikel wird es nur deshalb, weil dem Verkäufer mittlerweile bewusst sein sollte, dass die Bieter einem Irrtum aufgesessen sind. Seine Pflicht wäre es also sie darüber aufzuklären, damit sie ggf. ihre Gebote zurücknehmen können. Doch daran wird er (verständlicherweise) kein Interesse haben.

BTW ist mir nach wie vor unklar, warum es Leute gibt, die gerade auf teure Sachen bieten, ohne vorher den Auktionstext gelesen zu haben. Das ist einfach nur dumm!

Dieser Post wurde am 05.07.2013 um 20:02 Uhr von wsi-fan editiert.
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030 — Direktlink
05.07.2013, 20:08 Uhr
Gast:mac-michel
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Zitat:
wsi-fan postete
Das ist doch der gleiche Verkäufer wie der von dem Kran. Womöglich könnte man ihm jetzt tatsächlich bewusste Irreführung unterstellen. Trotzdem hab ich so meine Zweifel, denn rein formal gibt's daran nichts auszusetzen. Heikel wird es nur deshalb, weil dem Verkäufer mittlerweile bewusst sein sollte, dass die Bieter einem Irrtum aufgesessen sind. Seine Pflicht wäre es also sie darüber aufzuklären, damit sie ggf. ihre Gebote zurücknehmen können. Doch daran wird er (verständlicherweise) kein Interesse haben.

BTW ist mir nach wie vor unklar, warum es Leute gibt, die gerade auf teure Sachen bieten, ohne vorher den Auktionstext gelesen zu haben. Das ist einfach nur dumm!

Da kann man schon etvtl. etwas machen.
Es wurde zwar kein Urteil gesprochen, aber der Verkäufer hat trotzdem "bluten" müssen.

http://www.internet-strafrecht.com/vorsicht-leere-verpackungen-bei-ebay-verkaufen/internet-strafrecht/internetstrafrecht/

Gruß
Michael

Dieser Post wurde am 05.07.2013 um 20:10 Uhr von mac-michel editiert.
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031 — Direktlink
06.07.2013, 11:09 Uhr
Gast:wsi-fan
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Ja genau, das meinte ich, hast du ja in dem anderen Thread schon gepostet: "Täuschung durch Unterlassen".
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032 — Direktlink
06.07.2013, 11:33 Uhr
Shorty



Moin,

warum muß man immer die Gier der Dummen, die zu faul zum Lesen sind, oder keine Lust haben zum Lesen, oder in der Schule lieber geschlafen haben als Lesen zu lernen, gerichtlicherseits durch solche "Urteile" unterstützen.

Bei McDoof steht heute schon auf den Kaffeetassen, das man sich verbrennen kann am heißen Kaffee. Für mich eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Demnächst kaufe ich mir einen Hammer, und wenn ich mir damit auf den Daumen haue verklage ich den Verkäufer, weil es keinen Hinweis auf diese Verletzungsgefahr gab.

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“.
Heinrich Heine

Gruß Heiko
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033 — Direktlink
06.07.2013, 11:59 Uhr
Gast:wsi-fan
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Zitat:
Shorty postete
warum muß man immer die Gier der Dummen, die zu faul zum Lesen sind, oder keine Lust haben zum Lesen, oder in der Schule lieber geschlafen haben als Lesen zu lernen, gerichtlicherseits durch solche "Urteile" unterstützen.

Diese "Gier der Dummen" ist nur eine Seite der Medaille. Klar kann man sagen "selber schuld". Aber es ist eben moralisch bedenklich und offenbar auch nicht rechtens, diese "Gier der Dummen" bewusst auszunutzen. D.h. wer bewusst darauf setzt, dass andere einen Angebotstext missverstehen, der macht sich mitschuldig.
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034 — Direktlink
06.07.2013, 12:06 Uhr
Gast:mac-michel
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Zitat:
wsi-fan postete

Zitat:
Shorty postete
warum muß man immer die Gier der Dummen, die zu faul zum Lesen sind, oder keine Lust haben zum Lesen, oder in der Schule lieber geschlafen haben als Lesen zu lernen, gerichtlicherseits durch solche "Urteile" unterstützen.

Diese "Gier der Dummen" ist nur eine Seite der Medaille. Klar kann man sagen "selber schuld". Aber es ist eben moralisch bedenklich und offenbar auch nicht rechtens, diese "Gier der Dummen" bewusst auszunutzen. D.h. wer bewusst darauf setzt, dass andere einen Angebotstext missverstehen, der macht sich mitschuldig.

Das war eben nur ein kläglicher Versuch, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Bin mal gespannt wenn er mal irgendwann auf jemanden reinfällt.
Wahrscheinlich ist er der am lautesten schreit.
Die anderen sind ja alle nur dumm und faul.
Gruß
Michael
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035 — Direktlink
06.07.2013, 12:11 Uhr
Sikukranefan

Avatar von Sikukranefan


Zitat:
mac-michel postete

Zitat:
wsi-fan postete
Das ist doch der gleiche Verkäufer wie der von dem Kran. Womöglich könnte man ihm jetzt tatsächlich bewusste Irreführung unterstellen. Trotzdem hab ich so meine Zweifel, denn rein formal gibt's daran nichts auszusetzen. Heikel wird es nur deshalb, weil dem Verkäufer mittlerweile bewusst sein sollte, dass die Bieter einem Irrtum aufgesessen sind. Seine Pflicht wäre es also sie darüber aufzuklären, damit sie ggf. ihre Gebote zurücknehmen können. Doch daran wird er (verständlicherweise) kein Interesse haben.

BTW ist mir nach wie vor unklar, warum es Leute gibt, die gerade auf teure Sachen bieten, ohne vorher den Auktionstext gelesen zu haben. Das ist einfach nur dumm!

Da kann man schon etvtl. etwas machen.
Es wurde zwar kein Urteil gesprochen, aber der Verkäufer hat trotzdem "bluten" müssen.

http://www.internet-strafrecht.com/vorsicht-leere-verpackungen-bei-ebay-verkaufen/internet-strafrecht/internetstrafrecht/

Gruß
Michael

Bei diesem Artikel geht es aber komischerweise nicht darum, wie er es eingestellt hat; der Text war also vollkommen in Ordnung...sondern das er den Artikel in der falschen Kategorie eingestellt hat, er hätte diesen in “Verpackungsmaterial” (oder eine der anderen OVP-Kategorien) einstellen müssen....Ich wusste bislang gar nicht, das es eine solche Kategorie gibt.
Wenn es jetzt nur um diesen Punkt gehen würde, wo hätte denn der angebotene Kran denn eingestellt werden müssen? Unter Modellautos "sonstiges" oder "Zubehör"?
Aber anscheinend lesen sich ja einige solche Angebote nicht durch, wenn wer zahlt für solch eine Verpackung 100 Euro?? Oder ist diese bei Conrad auch so viel wert? Es gibt ja durchaus (alte) Verpackungen, die diesen Wert locker erreichen. Letztens ist eine OVP von SIku-Plastik für 120 Euro weggegangen; diese wurde jedoch eben auch "nur" unter Siku eingestellt...
Wäre jetzt für mich echt die Frage, ob man dann mit einer solchen Formulierung durchkommen würde, wenn man sie "nur" in der richtigen Kategorie einstellen würde, wenn ich denn wüsste, welche dies wäre... Denn nur durch die Einstellung in der richtigen Kategorie eine solche Auktion als legal laufen zu lassen, finde ich dann schon etwas komisch. Auf der anderen Seite muss man ja auch zugeben, das es eigentlich alles zu lesen gibt, was es zu lesen geben sollte, und wer lesen kann, sollte hier nicht so viel bieten.
--
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036 — Direktlink
06.07.2013, 12:29 Uhr
Shorty



Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Und jeden Tag steht ein Dummer auf.

Gruß Heiko
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037 — Direktlink
06.07.2013, 12:35 Uhr
Gast:mac-michel
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Da hast du Recht, man sollte alles lesen was es zu lesen gibt.
Die meißten tun dies ja auch.
Es geht darum:

"Wer bei einer, zumindest auf den ersten Blick nicht absolut eindeutigen Artikelbeschreibung, in einer fehlerhaften Kategorie seinen Leerkarton einstellt, der muss auch damit rechnen, dass es missverstanden wird. Es ist somit seine Aufgabe, diesen “Gefahrenherd” im Blick zu behalten und hat spätestens dann einzuschreiten, wenn die Gebote so hoch gehen, dass ein Missverständnis nahe liegt. Wo man diese Grenze setzt ist schwierig, zumindest ab 100 Euro ist davon aber auszugehen.
Was in den obigen Zeilen dargelegt wurde, nennt sich “Unterlassen”:"

Und wenn du im "realen" Leben Angebote/Leistungsbeschreibungen zu erstellen hast, also außerhalb von ebay, mußt du heutzutage echt aufpassen,
sonst wirst du evtl. ausseinander genommen.
Warum lassen z.B. Baufirmen die Preisanfragen/Angebote/ die sie bekommen oder auch selbst erstellen durch ihre Rechtsabteilung laufen? Da kann dir ein "Komma" zum Verhängnis werden.

Gruß
Michael
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038 — Direktlink
06.07.2013, 13:01 Uhr
Shorty



Der Verkäufer schreibt:

"Verkauft wird nur die OVP einschl. der Innenverpackung wie auf dem Foto zu sehen.
Kein Modell!"

Was soll ich denn da nicht verstehen? Ist doch eindeutig! "Kein Modell". Diese zwei Worte sagen doch alles: Kein Modell!

Das Argument: "Fehlerhafte Kategorie" ist doch völliger Blödsinn. Ob es sich um Verpackungsmaterial, ein Sammlerstück oder Zubehör handelt hängt doch von der Sichtweise ab. Dagegen kann ich immer klagen.

Wie soll ein Verkäufer bei jedem Artikel und jedem Bieter einschreiten wenn der Preis in die Höhe geht? Dann werfe ich den Artikel lieber weg als mir die Mühe zu machen ihn bei Ebay anzubieten. Echte Sammler werden sich darüber freuen, weil Idioten nicht lesen können.

Es handelt sich bei Ebay um ein Auktionshaus! Sinn und Zweck von Auktionen ist das Überbieten eines anderen um einen Artikel zu ersteigern! Wer das nicht versteht soll doch bitte ins Kaufhausgehen, da steht der Preis ander Ware.

Gruß Heiko
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039 — Direktlink
06.07.2013, 13:24 Uhr
Gast:wsi-fan
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Zitat:
Shorty postete
Das Argument: "Fehlerhafte Kategorie" ist doch völliger Blödsinn. Ob es sich um Verpackungsmaterial, ein Sammlerstück oder Zubehör handelt hängt doch von der Sichtweise ab.

Da stimme ich dir zu. Ich bin sogar der Meinung, dass es total abwegig wäre, eine OVP von Conrad nicht in der Kategorie "Conrad", sondern "Verpackungsmaterial" einzustellen, unter die normal x-beliebige Versandkartons etc. fallen. Das wäre keinesfalls sachgerecht. Denn wer könnte sich u.U. für so eine OVP interessieren? - Richtig: Sammler von Conrad-Modellen. Also gehört diese Verpackung in die Kategorie "Conrad".

Dieser Post wurde am 06.07.2013 um 13:25 Uhr von wsi-fan editiert.
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040 — Direktlink
06.07.2013, 14:40 Uhr
Gast:mac-michel
Gäste



Zitat:
wsi-fan postete

Zitat:
Shorty postete
Das Argument: "Fehlerhafte Kategorie" ist doch völliger Blödsinn. Ob es sich um Verpackungsmaterial, ein Sammlerstück oder Zubehör handelt hängt doch von der Sichtweise ab.

Da stimme ich dir zu. Ich bin sogar der Meinung, dass es total abwegig wäre, eine OVP von Conrad nicht in der Kategorie "Conrad", sondern "Verpackungsmaterial" einzustellen, unter die normal x-beliebige Versandkartons etc. fallen. Das wäre keinesfalls sachgerecht. Denn wer könnte sich u.U. für so eine OVP interessieren? - Richtig: Sammler von Conrad-Modellen. Also gehört diese Verpackung in die Kategorie "Conrad".

Jungs das ist doch ganz einfach.
Wenn es die Kategorie nicht gibt, dann schreib ich in der Angebotsbezeichnung Leerverpackung rein!! Und schon sind alle Unklarheiten beseitigt. Ganz einfach!
Und ob die falsche Kategorie nun Blödsinn ist oder auch nicht sei mal dahingestellt. Zudem ist die deutsche Rechtsprechung ist nicht auf menschlichem Rechtsempfinden aufgebaut. Was auch ganz gut ist, da jeder Mensch ein unschiedliches Rechtsempfinden besitzt. Sonst gäbe es nämlich nur noch Sodum und Gomorra.

Nur wer hier andere als Idioten, Faule oder auch Dumme bezeichnet, ohne Hintergründe zu wissen, sollte evtl. noch mal in den Kindergarten gehen.

Oder sich dann auch diesen Satz gefallen lassen:

Arbeite bitte an deiner geistigen Kompentenz.
Die ist anscheinend nicht so weit, von der eines Tiefseeschwamms, entfernt.
Damit würdest du evtl. einigen Menschen und besonders auch dir einen Gefallen tun.

In diesem Sinne
sonnigen Samstag und Grüße
von einem "unechten" Sammler
Was auch immer ein echter oder unechter Sammler auch sein mag
Michael

Dieser Post wurde am 06.07.2013 um 14:51 Uhr von mac-michel editiert.
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041 — Direktlink
07.07.2013, 00:44 Uhr
Shorty



Moin,

1. Es gibt keine "Leerverpackung", was soll das sein? Unklarheit! Oder wurde hier eine "Leere" verpackt?

2. Auf wessen Rechtsempfinden denn sonst als dem menschlichen? Dem der Bananen?

3. Ich arbeite in einem großen Kindergarten! Deshalb bezeichne ich Menschen als Faul, Dumm oder ggf. als Idiot. Wer "Kein Modell" nicht versteht ist entweder: Faul (zum Lesen), Dumm oder ein Idiot.

4. Von Tiefseeschwämmen habe ich keine Ahnung.

Gruß Heiko
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042 — Direktlink
07.07.2013, 08:10 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Hallo Heiko,
dieses:

Zitat:
Shorty postete
...

Ich arbeite in einem großen Kindergarten!
...

und dann das:


Zitat:
Shorty postete
... Deshalb bezeichne ich Menschen als Faul, Dumm oder ggf. als Idiot.
...

erschrickt mich jetzt doch sehr!

Gerade in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kann viele Grundsteine legen.
Es gibt aber auch viele Leute, die mit Vorurteilen lieber Steine in den Weg legen.

In einer Gesellschaft sollte man schon "Nepper, Schlepper und Bauernfänger" auch als solche bezeichnen dürfen. Punkt!

Gruß,
Thorsten
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
©@Christine Prayon
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07.07.2013, 09:34 Uhr
matze-on

Avatar von matze-on

Moin, Moin,

ist es eigentlich möglich, mein ebay Profil so zu konfigurieren, das nicht jeder Anhand meiner Bewertungen sofort erkennen kann, was ich bei wem und wann gekauft habe?

Angeblich soll das funktionieren, ohne das Nutzerprofil auf "privat" (dann wäre ja verkaufen nicht mehr möglich) zu setzen. Bislang blieb meine Suche danach erfolglos. Der Hintergrund: Mich nervt es ziemlich an, das mir Freunde/Bekannte anhand meiner Bewertungen ständig erzählen, was, wann und wo ich eingekauft habe. Das geht doch eigentlich niemanden etwas an.

Es soll angeblich eine Einstellung geben, in der man im Bewertungsprofil zwar weiterhin die Kommentare der Geschäftspartner lesen kann, jedoch die Artikelnummer nicht mehr anklicken kann und auch die Beschreibung nicht zu lesen ist und das ab dem ersten Tag der Bewerung! Weiß da jemand mehr?

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt!
--
Viele Grüße aus dem Südwesten Niedersachens
Matze
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044 — Direktlink
07.07.2013, 09:40 Uhr
Gast:wsi-fan
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Zitat:
matze-on postete
Mich nervt es ziemlich an, das mir Freunde/Bekannte anhand meiner Bewertungen ständig erzählen, was, wann und wo ich eingekauft habe.

Komische Freunde/Bekannte hast du da
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07.07.2013, 09:53 Uhr
matze-on

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Zitat:
wsi-fan postete

Zitat:
matze-on postete
Mich nervt es ziemlich an, das mir Freunde/Bekannte anhand meiner Bewertungen ständig erzählen, was, wann und wo ich eingekauft habe.

Komische Freunde/Bekannte hast du da

Ja, manchmal denke ich das auch! Aber auf Tips a´la "schieß sie in den Wind" oder so möchte ich nun gerne verzichten. Oft sind die Kollegen auch Quellen, die man sich trotz ihrer Neugierde warm halten sollte!
--
Viele Grüße aus dem Südwesten Niedersachens
Matze
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07.07.2013, 10:29 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
matze-on postete
Angeblich soll das funktionieren, ohne das Nutzerprofil auf "privat" (dann wäre ja verkaufen nicht mehr möglich) zu setzen. Bislang blieb meine Suche danach erfolglos. Der Hintergrund: Mich nervt es ziemlich an, das mir Freunde/Bekannte anhand meiner Bewertungen ständig erzählen, was, wann und wo ich eingekauft habe. Das geht doch eigentlich niemanden etwas an.

Zweites eBay-Konto anlegen, Profil auf "privat" setzen und damit einkaufen.


HTH,

Sebastian
--
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047 — Direktlink
07.07.2013, 10:56 Uhr
matze-on

Avatar von matze-on

Hi Sebastian,

danke für den Tip, den ich übrigens von einem weiteren User auch per PM erhalten habe. Darüber hatte ich auch bereits nachgedacht - wollte jedoch erst hören, ob es eine weitere Option gibt. Kommt das durch einen dummen Zufall mal raus, heißt es schnell "der hat sich ein Beschei....konto angelegt".

Möglich scheint es wie von mir oben beschrieben zu sein. Habe noch einen weiteren Tip bekommen und werde mich später damit auseinander setzen. Wenn das klappen sollte, werde ich es hier posten, da sicher auch noch andere Interesse daran haben.
--
Viele Grüße aus dem Südwesten Niedersachens
Matze
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048 — Direktlink
07.07.2013, 11:26 Uhr
Gast:LKWundMEHR
Gäste



Zitat:
matze-on postete
Hi Sebastian,

danke für den Tip, den ich übrigens von einem weiteren User auch per PM erhalten habe. Darüber hatte ich auch bereits nachgedacht - wollte jedoch erst hören, ob es eine weitere Option gibt. Kommt das durch einen dummen Zufall mal raus, heißt es schnell "der hat sich ein Beschei....konto angelegt".

Möglich scheint es wie von mir oben beschrieben zu sein. Habe noch einen weiteren Tip bekommen und werde mich später damit auseinander setzen. Wenn das klappen sollte, werde ich es hier posten, da sicher auch noch andere Interesse daran haben.

Hei Matze, ich hätte auch noch ne Idee...wie wärs mit Freunde/Bekannte wechseln ...
Kleiner Spaß zum Sonntag

Grüße Daniel
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049 — Direktlink
07.07.2013, 11:44 Uhr
matze-on

Avatar von matze-on


Zitat:
matze-on postete
...auf Tips a´la "schieß sie in den Wind" oder so möchte ich nun gerne verzichten.


--
Viele Grüße aus dem Südwesten Niedersachens
Matze
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