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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Diverse Fragen zum LKW » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
05.10.2013, 22:21 Uhr
oli740



Hallo Zusammen,

ich hätte da mal ein paar Fragen rund um's Thema LKW, vielleicht kann mir hier ja der ein oder andere weiterhelfen

Und zwar sehe ich auf Rasthöfen/Parkplätzen öfters Sattelzüge, die große Pause machen, allerdings steht die Zugmaschine abgesattelt rund 2-3 Meter vor'm Auflieger abgestellt, wo liegt hier der tiefere Sinn? (bei nem Kühler könnt ich's wegen der Geräuschkulisse noch verstehen, es waren aber durchwegs "normale" Planenauflieger?!)

Ebenfalls bei der großen Pause sind mir schon LKWs aufgefallen, die mit einer Vorderachse auf einem kleinen Holzkbalken stehen, ich meine mal gehört zu haben, dass es Fahrer gibt, die bei leichtem "Gefälle" nicht schlafen können und das damit ausgleichen, damit das Führerhaus einigermaßen in der Waage steht, stimmt das?

Ich wohne in der Nähe der A93 nach Österreich, also eine der "Hauptrouten" nach Italien, viele (Lebensmittel)Tankzüge und Kühler haben auf der Seite und/oder am Heck ein großes "a" oder "d" auf grünem Grund kleben, was bedeutet das genau? (ich hab die Vermutung, dass das für Italien Vorschrift ist und irgendeine Kennzeichnung für Lebensmittel ist, oder?!)

Und die letzte Frage: Weshalb muss Abfall mit der quadratischen A-Tafel besonders kenntlich gemacht werden? (diese Frage konnte mir selbst mein Fahrlehrer damals beim CE-Schein nicht beantworten )
Eventuell als Abschreckung für die Albanerbande, die nachts auf Diebestour geht, damit die gleich von außen sehen, dass es in dem LKW nur stinkende TetraPak-Ballen statt hochwertigen Päckchen von amazon und ebay zu finden gibt?!



Viele Grüße

Oliver
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001 — Direktlink
05.10.2013, 22:44 Uhr
gastkran

Avatar von gastkran

Das mit den Holzbalken stimmt sicher (bin selber kein Trucker), aber du musst dir denken wie es ist in der Kabine zu Leben und wenn du eine Tasse oder einen Becher hinstellen willst, würden man nicht alles einschenken können.

Falls das nicht stimmt sollte sich ein Fernfahrer zu Wort melden.
--
.
.
Gruß aus Wien Alex
Copyright meiner Bilder liegt bei mir.
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002 — Direktlink
05.10.2013, 22:50 Uhr
oli740



Ich kenne das Gefühl, ich bin nämlich selbst teilweise im Fernverkehr unterwegs *g*

Allerdings sah ich bisher noch nie die Notwendigkeit, die Kabine in irgendeiner Art und Weise "ins Lot" zu bringen, liegt aber wohl auch daran, dass ich keinen Kaffee trinke und bei mir alles in geschlossenen Flaschen lagert


Grüße

Oliver
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003 — Direktlink
06.10.2013, 08:41 Uhr
BUZ



Schlafe mal im LKW wenn der Kopf niedriger liegt wie die Füße... dann weißt Du warum manche auf Holzklötzchen stehen!

Lebenmitteltransporte müssen in Italien mit schwarzem a oder d auf grünem Grund gekennzeichnet sein...zwischen a und d gibt es aber Unterschiede, ich denke verderblich und leicht verderblich

Und das mit dem A für Abfalltransporte ist so ein Ding, wo selbst ich, der in der Entsorgung arbeitet, nichts genaues weiss. Vorgeschrieben in Deutschland inzwischen für Entsorgungstransporte, in BeNeLux und Frankreich für Schrottransporte. Altpapier fällt als Rohstoff z. B. nicht darunter

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
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004 — Direktlink
06.10.2013, 10:11 Uhr
joerg




Zitat:
BUZ postete
...
Und das mit dem A für Abfalltransporte ist so ein Ding, wo selbst ich, der in der Entsorgung arbeitet, nichts genaues weiss. Vorgeschrieben in Deutschland inzwischen für Entsorgungstransporte, in BeNeLux und Frankreich für Schrottransporte. Altpapier fällt als Rohstoff z. B. nicht darunter

Gruß
BUZ

Der Schrotti der von übers Land fährt hat mittlerweiles auch eins.
Ganz kurios wird es bei Kipper. Aushub brauch eins, Sand, Kies, Mutterboden usw nicht. Wer soll das noch verstehen Der Abruch zum Bercher braucht dann eins, das gebrochene Material nicht

Da wiehert wieder Beamtenschimmel.

Gruß Jörg

Dieser Post wurde am 06.10.2013 um 10:11 Uhr von joerg editiert.
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005 — Direktlink
06.10.2013, 10:54 Uhr
eifelyeti



Hallo Leute

geht doch mal mit Logik dran.
A = Abfall
Sand, Kies, Mutterboden und auch Aushub der weiterverwendet werden kann, ist KEIN Abfall.
Der Abruch ZUM Brecher ist Abfall, gebrochenes Material ist recycelt, also KEIN Abfall mehr.
Die Schrotties haben es sich selbst ausgesucht. Jahrelang ohne Gewerbeschein richtig Geld verdient und sich jetzt Beschweren, dass man einen Antrag stellen muss und Gebühren fällig werden. Und man Wohl oder Übel Einkommenssteuer bezahlen muss.
Bei privaten Schrotttransporten sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen.
Wer kann von der Rennleitung (Polizei, Zoll, BAG) sehen, ob "privat" oder "gewerblich"?
Man ist dann selbst in der Beweispflicht.

Grüsse
Oli

Dieser Post wurde am 06.10.2013 um 10:59 Uhr von eifelyeti editiert.
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006 — Direktlink
06.10.2013, 14:07 Uhr
BUZ



Nee Oli,

mit Aushub ist das so eine Sache...der könnte kontaminiert sein, also brauchst Du zum Material eventuell ein Gutachten, bzw. ein Entsorgungsnachweis/Begleitschein.

Bei uns in WI/MZ fahren inzwischen Kipper mit sauberen Aushub und A-Schild herum!
Vielleicht auch nur, um irgendwelche unklare Fragen zu umgehen...


BUZ
--
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007 — Direktlink
06.10.2013, 20:42 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Moin
Bei uns fährt mittlerweile ein "gelegenheits" Schrotti mit seinem Mercedes 190D und einer abdeckbaren A-Tafel rum... Hat scheinbar auch schon gezahlt.

Mfg Markus K
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008 — Direktlink
07.10.2013, 13:11 Uhr
joerg




Zitat:
eifelyeti postete
Hallo Leute

geht doch mal mit Logik dran.
A = Abfall
Sand, Kies, Mutterboden und auch Aushub der weiterverwendet werden kann, ist KEIN Abfall.
Der Abruch ZUM Brecher ist Abfall, gebrochenes Material ist recycelt, also KEIN Abfall mehr.
Die Schrotties haben es sich selbst ausgesucht. Jahrelang ohne Gewerbeschein richtig Geld verdient und sich jetzt Beschweren, dass man einen Antrag stellen muss und Gebühren fällig werden. Und man Wohl oder Übel Einkommenssteuer bezahlen muss.
Bei privaten Schrotttransporten sollte man ebenfalls Vorsicht walten lassen.
Wer kann von der Rennleitung (Polizei, Zoll, BAG) sehen, ob "privat" oder "gewerblich"?
Man ist dann selbst in der Beweispflicht.

Grüsse
Oli

Hallo Oli,
wenn es so einfach wäre. Es ist doch in der Praxis nicht nachvollziehbar.
Man kann fast jeden Abfall wieder als Sekundärrohstoff verwenden, den Unterscheid macht nur die Aufbereitung. Mutterboden der noch gesiebt wir ist Abfall, der unmittelbar wieder eingebaut wird Wertstoff
Deshalb fahren alle auch jetzt mit offenem A rum, nach dem Motto sicher ist sicher.


Gruß Jörg

Dieser Post wurde am 07.10.2013 um 13:15 Uhr von joerg editiert.
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009 — Direktlink
07.10.2013, 16:49 Uhr
Carsten Manner

Avatar von Carsten Manner

Hier mal was zu "a" und "d" an Lastwagen für den Italienverkehr:


Dieses ist Punkt r) vom Artikel 3 in den Ausnahmegenehmigungen:

Für den Transport von leichtverderblichen Produkten wie Obst und frischem Gemüse,
frischem Fleisch und Fisch, Schnittblumen, lebendem zum Schlachten bestimmtem oder
aus dem Ausland kommendem Vieh sowie ihrer von der Schlachtung herrührenden
Nebenprodukte, zur Aufzucht bestimmten Küken, frischen Molkerei- und
Milchprodukten und lebendem Saatgut. Diese Fahrzeuge müssen mit grünen Schildern
von 50 cm Breite und 40 cm Höhe ausgestattet sein, auf denen in schwarz der
Kleinbuchstabe "d" von 20 cm Höhe aufgedruckt ist und die gut sichtbar auf beiden
Seiten und der Rückseite angebracht sind.

Wobei das "d" für Domenica(ital.: Sonntag) steht, also das Sonntagsfahrverbot aufhebt.


Artikel 4
1.
Folgende Fahrzeuge sind vom Verbot nach Artikel 1 ausgenommen, sofern sie mit einer
Genehmigung der Präfektur versehen sind
:
a)
Fahrzeuge zum Transport von anderen als in Art. 3, Buchstabe r) aufgeführten
Produkten, die aufgrund ihrer natürlichen Eigenschaften oder klimatischer und saisonaler
Faktoren einem raschen Verderb unterliegen und daher eines umgehenden Transports von
den Produktionsorten zu den Lager- oder Verkaufsorten bedürfen sowie Fahrzeuge und
Fahrzeugkomplexe die zum Transport von Produkten die für die Tierernährung
bestimmt
sind;
b)
als Landmaschinen eingestufte Fahrzeuge und Fahrzeugkomplexe, die zum Güter
-
transport bestimmt sind und Straßen befahren, die nicht im Straßennetz nationaler
Bedeutung nach der Gesetzesverordnung Nr. 461 vom 29. Oktober 1999 inbegriffen sind;
c)
Fahrzeuge zum Transport von Gütern in Fällen absoluter Notwendigkeit und
Dringlichkeit
,
einschließlich jene, die im Zusammenhang mit durchgehenden
Produktionszyklen eingesetzt werden, vorausgesetzt, dass dies auf aussergewöhnliche
Situationen zurückzuführen ist, die nachweisbar, zeitlich begrenzt und mengenmäßig
festgesetzt sind.
2.
Die Fahrzeuge, die gem. der Buchstaben a) und c) des Absatzes 1 eine Ausnahmegenehmigung
haben, müssen zusätzlich mit grünen Schildern von 50 cm Breite und 40 cm Höhe, auf die in
schwarz der Kleinbuchstaben "a" von 20 cm Höhe aufgedruckt ist, gut sichtbar an beiden Seiten
und der Rückseite angebracht sein.

Das Ganze ist hier nachzulesen:

http://www.rom.diplo.de/contentblob/3051352/Daten/3036682/lkw_pdf.pdf

Beste Grüße
Carsten
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22.11.2013, 00:01 Uhr
thor0877

Avatar von thor0877

So, da brat mir doch einer nen Storch.
Ich dachte immer Entsorgungsfahrzeuge müssen dieses außerordentlich kleidsame "A" tragen.
Nun frag ich mich aber, wie ist es unserem Kommunalen Entsorger möglich mit der Mutter aller Entsorgungsfahrzeuge, dem Pressmüllwagen ohne zu fahren?

Das Bild ist zwar aus der Hüfte geschossen, müsste aber als Beweis reichen.



Lustigerweise hat die ganze Gang keine Schilder. Der Private, der im Nachbardorf (und Kreis) die Tonnen kippt trägt aber stolz seine "A"´s.
Kann mir da einer Helfen, ich verstehs nicht.
--
Grüße aus dem Hunsrück
Thorsten
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22.11.2013, 17:35 Uhr
Lue Dora



Wer gewerblich Abfall transportiert braucht eine Transportgenehmigung nach § 49 KrW/AbfG.
Äußerlichsichtbares Zeichen ist das "A".

Was Abfall ist steht auch im KrW/AbfG im § 3
--
Gruß Wolfgang

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012 — Direktlink
22.11.2013, 17:39 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste


Ich zitiere mal "El Bestrafo" auf http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=22570


Zitat:
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit Genehmigung (Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden, solange es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (berlin: BSR, ALBA) handelt.

Diese Fahrzeuge müssen dann nach § 49 (6) KrW-/AbfG eine "A"-Kennzeichnung haben


Dieser Post wurde am 22.11.2013 um 17:40 Uhr von wsi-fan editiert.
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013 — Direktlink
23.11.2013, 13:15 Uhr
Modellumbauer

Avatar von Modellumbauer


Zitat:
oli740 postete
Und zwar sehe ich auf Rasthöfen/Parkplätzen öfters Sattelzüge, die große Pause machen, allerdings steht die Zugmaschine abgesattelt rund 2-3 Meter vor'm Auflieger abgestellt, wo liegt hier der tiefere Sinn?
Viele Grüße

Oliver

Hallo Oliver,

da ich selber LKW Fahrer bin hier ein kleines Beispiel:
Ab und zu gibt's einen sogenannten "Begegnungsverkehr".
Man wartet quasi auf einen Kollegen, der auch einen Auflieger bringt.
Sagen wir mal LKW1 kommt aus Hamburg und LKW2 aus München.
Beide treffen sich in der "Mitte" auf dem Rasthof Kassel, um dann untereinander ihre Auflieger zu tauschen. Da LKW1 noch auf LKW2 warten muss und 14 Min. Lenkzeit übrig hat, sattelt er bereits seinen Auflieger ab, um dies später nicht mehr machen zu müssen. Später wenn LKW 2 eintrifft, hat LKW1 im besten Fall bereits seine Pause auf der Karte und muss nur noch den Sattel von LKW2 aufsatteln.
Das ist für mich die einzige plausible Lösung.

Grüße, Jeremy
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