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Hansebubeforum » Technik » PKW auf Ballastauflieger » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
000 — Direktlink
27.10.2013, 10:52 Uhr
hans



Hallo Forengemeinde,

In den Niederlanden sieht man oft ein PKW auf der Ballasttrailer, in Deutschland nur selten, ist so etwas in Deutschland nicht erlaubt?

Gruss,
Hans

Dieser Post wurde am 05.11.2013 um 20:35 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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001 — Direktlink
27.10.2013, 13:50 Uhr
Jens Bischof



Doch das ist erlaubt, gibt es auch in D.
--
MfG
Julia Richter
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002 — Direktlink
27.10.2013, 14:09 Uhr
miba1974



Hallo,

also wenn man Stefan Bergerhoff und Reiner Rammelmann glaubt dann ist das in Deutschland bei Strafe verboten.

Steht zumindest so im Colonia Buch auf Seite 103.

Zitat: "der Fiskus wertet das als steuerpflichtigen Fahrzeugtransport"

warten wir ab bis sich die Brancheninsider zu Wort melden
--
Gruß aus der Heimat von Anna-Lena Grönefeld und Bernhard Brink

Michael

Dieser Post wurde am 27.10.2013 um 14:09 Uhr von miba1974 editiert.
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003 — Direktlink
27.10.2013, 15:06 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
miba1974 postete
Zitat: "der Fiskus wertet das als steuerpflichtigen Fahrzeugtransport"

Hmm - da würde mich mal der genaue rechtliche Hintergrund interessieren.


Tschüs,

Sebastian
--
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004 — Direktlink
28.10.2013, 07:43 Uhr
Karl-Konfetti



Das was im Colonia Buch beschrieben wird, ist mir so auch noch nicht passiert.

Aber:
Unteilbare Ladung ist das Schlagwort .
Ein Pkw gilt nicht als Kranzubehör .
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005 — Direktlink
29.10.2013, 11:17 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste



Zitat:
miba1974 postete
Zitat: "der Fiskus wertet das als steuerpflichtigen Fahrzeugtransport"

Kann eigentlich nicht sein, wenn es sich um ein firmeneigenes Fahrzeug handelt, sonst müsste ja jeder Baumaschinentransport versteuert werden.
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006 — Direktlink
29.10.2013, 18:38 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Nun ja, wenn es bei diesen Transporten nicht ein grundlegendes Problem gäbe, dann würde man sicherlich häufiger einen PKW auch auf deutschen Ballasttransportern finden. Eine Alternative war der PKW auf einem Autotransportanhänger hinter dem Mobilkran. Da hängt inzwischen der Ballastrailer dran, aber die PKW waren schon viel früher wieder verschwunden.

Die Idee mit dem PKW ist hervorragend, denn sie würde einen Haufen Spritgeld und Verschleiß ersparen, und obedrein die Umwelt erheblich schonen. Trotzdem setzt sie sich in Deutschland nicht durch und auf Nachfrage bekommt man zum Beispiel die Steuer-Nummer zu hören. Ich kann es auch nicht wirklich nach vollziehen, aber es scheint ja ganz offensichtlich mehr dran zu sein, als man meinen würde.


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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007 — Direktlink
29.10.2013, 19:45 Uhr
Cologne83



... teilbare Ladung....?
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008 — Direktlink
29.10.2013, 19:52 Uhr
steff500



In der Genehmigung steht das transportgut drin. Da steht dann Kranzubehör!
Machne Polizisten sagen OK der PKW ist gut gesichert, und manche sagen ein PKW ist KEIN Kranzubehör und runter damit.
Das andere Problem ist das Gesamtgewicht des zuges . Wenn schon 60to Ballast geladen sind bei einen 6achser Auflieger bleibt sehr wenig spielraum nach oben.


.
--
Richtige Männer essen keinen Honig,sondern kauen Bienen!


Steff500
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009 — Direktlink
01.11.2013, 12:37 Uhr
U800



Hallo,


"Kann eigentlich nicht sein, wenn es sich um ein firmeneigenes Fahrzeug handelt, sonst müsste ja jeder Baumaschinentransport versteuert werden."

wird er doch,oder?

Der Kran ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine,kein Autotransporter.

Gruß
Thomas
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010 — Direktlink
01.11.2013, 13:28 Uhr
Jens Bischof




Zitat:
steff500 postete
Das andere Problem ist das Gesamtgewicht des zuges . Wenn schon 60to Ballast geladen sind bei einen 6achser Auflieger bleibt sehr wenig spielraum nach oben.

Bei 60to Ballast sind die 1,2t für einen Polo auch kein Problem mehr .
--
MfG
Julia Richter
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011 — Direktlink
01.11.2013, 18:40 Uhr
Heppo



So wie es Steff sagt. In den Genehmigungen steht Kranzubehör. Der firmeneigene PKW zählt aber nicht zu diesem...
Manche von der Rennleitung sehen das nicht so eng, andere dafür umso mehr.

erst vor nem Monat wieder den Fall gehabt.
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012 — Direktlink
05.11.2013, 13:10 Uhr
festus

Avatar von festus

Hallo @all,
es ist in Deutschland verboten. Schon vom Steuerrecht. Es ist unerlaubter Transport. Und Steuerhinterziehung. Ein Kran ist eine SFA selbstfahrende Arbeitsmaschiene. Deshalb der Steuervorteil. Es ist kein Transport erlaubt. Genauso ist der Transport von Dingen verboten, wenn der Anhänger ein Pferdeanhänger ist. Die Behörden rüsten auf. Es wird unterschiedlich stark kontrolliert, je nach Kreis. Aber immer stärker.
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....

Dieser Post wurde am 05.11.2013 um 13:11 Uhr von festus editiert.
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013 — Direktlink
05.11.2013, 18:32 Uhr
baroni

Avatar von baroni


Zitat:
festus postete

...
Genauso ist der Transport von Dingen verboten, wenn der Anhänger ein Pferdeanhänger ist.
...

Soll heißen, wenn der Pferdeanhänger als Anhänger zum Transport von Sportgeräten zugelassen ist. (Steuerliche Vergünstigung und es war auch im Gespräch, daß solche Geräte nicht so oft zum TÜV müssen, (Wenn ich das recht in Erinnerung haben?))
Mit normaler Anhängerzulassung darf man dann auch allerlei Baustellengerümpel transportieren, wie das hier von einigen Baufirmen praktiziert wird.
Warum die dafür ausgerechnet Pferdeanhänger benutzen?
Aufgrund der Bauart begehbar, komplett verschlossen und mit stabiler Rampe versehen. Und wegen der hohen verkauften Stückzahlen wahrscheinlich um einiges günstiger, als eine entsprechende Spezialanfertigung.

Gruß,
Thorsten
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
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014 — Direktlink
05.11.2013, 20:29 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
festus postete
es ist in Deutschland verboten. Schon vom Steuerrecht. Es ist unerlaubter Transport. Und Steuerhinterziehung. Ein Kran ist eine SFA selbstfahrende Arbeitsmaschiene. Deshalb der Steuervorteil. Es ist kein Transport erlaubt.

Ja eben, der Kran ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Auf dem Kran will aber niemand eine Auto transportieren.
Der Ballast-Zug dagegen ist aber eben keine selbstfahrende Arbeitsmaschine, sondern ein "normaler" LKW. Und der darf - in gewissem Rahmen - beliebige Güter transportieren.

Das von einigen hier bereits vorgebrachte Argument mit der teilbaren Ladung (Kranzubehör gilt vor dem Gesetz als unteilbar, das Auto ist aber kein Kranzubehör) erscheint mir hier wesentlich stichhaltiger.


Tschüs,

Sebastian
--
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Dieser Post wurde am 05.11.2013 um 20:30 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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015 — Direktlink
05.11.2013, 22:07 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Da laufen jetzt zwei Sachen parallel. Der Kran wäre bis zu einer bestimmten Größe ein geeignetes Zugfahrzeug für einen Transportanhänger mit PKW drauf. Unser Mann in Trier beispielsweise könnte uns dazu etwas mehr erzählen. Auch, warum man diese gute Idee schon einige Jahre nicht mehr praktiziert.

Einige Ballastfahrzeuge sind durch feste Aufbauten technisch auf den Ballasttransport fest gelegt. Wie werden diese Fahrzeuge tatsächlich besteuert, wenn damit keine gewerblichen Transporte durchgeführt werden (können)?

Für die übrigen Transportfahrzeuge scheint mir inzwischen auch die Teilbare Ladung-Regel am plausibelsten zu sein.



.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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016 — Direktlink
05.11.2013, 22:17 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Stephan postete
Einige Ballastfahrzeuge sind durch feste Aufbauten technisch auf den Ballasttransport fest gelegt.

Auch wenn wir damit wahrscheinlich noch weiter vom ursprünglichen Thema weg kommen: Haben solche Auflieger (schon) eine nennenswerte Verbreitung in der Praxis? Alles, was mir bislang so (bewußt) in freier Wildbahn begegnet ist, waren Tieflader und typische Ballasttrailer mit im Prinzip ebener Ladefläche.
(Dass in letzter Zeit verstärkt maßgeschneiderte Transportgestelle für diverses Kranzubehör zum Einsatz kommen, steht für mich auf einem anderen Blatt. Das wird letztendlich auch nur auf einer "normalen" Ladefläche verzurrt.)


Tschüs,

Sebastian
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017 — Direktlink
06.11.2013, 03:34 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

Scholpp zum Beispiel hat da eine sehr einfache Lösung für das PKW-Problem! Sie nutzen die eigenen BF3 als "Mannschaftstransporter" in der Zeit des Stillstandes von Kran und Begleittross auf den jeweiligen Baustellen! Und da für Großkrane diese Begleitung eh vorgeschrieben ist, meines Erachtens auch sinnvoll!
--
Schöne Grüße aus dem Westerwald wünscht SCHOLPP-Fan No.1 Christian!
(Immer auf der Suche nach Scholpp-Artikeln)
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018 — Direktlink
06.11.2013, 15:35 Uhr
steff500



Am ende des videos mal ein PKW auf nen Ballasttrailer

http://www.youtube.com/watch?v=tYZVahq5URk

.
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Steff500
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019 — Direktlink
06.11.2013, 20:05 Uhr
Actros SLT



Das von einigen hier bereits vorgebrachte Argument mit der teilbaren Ladung (Kranzubehör gilt vor dem Gesetz als unteilbar, das Auto ist aber kein Kranzubehör) erscheint mir hier wesentlich stichhaltiger.
Tschüss
Sebastian



Eigentlich dürfte das bei denn hier angenommenen 60t Ballast kein Problem mit der Unteilbaren Ladung sein, denn man darf ja ?10%? vom Ladungsgewicht auch andere Teile/Zubehör mitführen.
--
Grüße aus Niedersachsen
Henry

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Dieser Post wurde am 06.11.2013 um 20:07 Uhr von Actros SLT editiert.
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020 — Direktlink
11.11.2013, 17:43 Uhr
steff500



Das stimmt nicht NICHT Actros SLT in der Genehmigung steht das max. Gesamtgewicht drin.das darfst du nie überschreiten.


.
--
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Steff500
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021 — Direktlink
11.11.2013, 19:28 Uhr
Actros SLT



Schwertransporter werden aber nicht auf "die" Tonne genau beantragt da ist meistens ein zwei Tonnen über bzw. der PKW wird gleich im Ladungsgewicht eingerechnet.
--
Grüße aus Niedersachsen
Henry

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022 — Direktlink
13.11.2013, 20:33 Uhr
BUZ



Nee Henry....

eher wird weniger Gzg beantragt...das ergibt weniger Auflagen

BUZ
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13.11.2013, 21:53 Uhr
Actros SLT



Die machen sich dann aber auch keine Gedanken ob ein PKW hinten drauf erlaubt ist! :-)
--
Grüße aus Niedersachsen
Henry

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26.02.2014, 12:52 Uhr
KranundBF3Fahrer




Zitat:
festus postete
Hallo @all,
Genauso ist der Transport von Dingen verboten, wenn der Anhänger ein Pferdeanhänger ist.

Hängt davon ab, ist er ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten und Tieren für Sportzwecken, dann ja, dann bekommt er eine grüne Nummer und eine Betriebserlaubnis. Hat das teil eine schwarze Nr. und ein Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung, dann kannst du darin alles Transportieren was,
1. Reinpasst
2. gesichert werden kann.
3. nicht zu schwer ist.
Chris

Edit: Zitat repariert

Dieser Post wurde am 26.02.2014 um 13:51 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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