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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Frage zum Thema GaLa-Bau (Abstand von Bäumen zu Grenzen) » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
17.12.2015, 11:10 Uhr
Gast:Sven Leist
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Hallo,

ist hier jemand fachkundiges, der mir sagen kann, wie viel Meter Bäume (mit 4-5m Höhe) im öffentlichen Bereich von Privatgrundstücken entfernt aufgestellt werden dürfen (Neupflanzung - Kein Bestand!)

Grund: Direkt an mein Grundstück wurde gestern eine Fichte gesetzt, ca. 5 m hoch und mit 2 m gezogenem Stamm. Und diese Fichte steht recht nahe an unserer Grenze (etwa 2 - 2.5m).

Wenn ich in der Umgebung des Neubaugebietes andere, bereits lange gewachsene Fichten als Referenz nehme, haben die eine recht ausladende Krone (die neu gepflanzte ist momentan noch eher in die Höhe als in die Breite gezogen worden).

Aber mittelfristig wird die Krone weit in unser Grundstück hereinreichen.

Unabhängig davon, dass mir ein Laubbaum an dieser Stelle lieber gewesen wäre
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001 — Direktlink
17.12.2015, 11:53 Uhr
sammlerlugi



Das ist jeweils in der Landesbauverordnung festgelegt, ist also abweichend von Bundesland zu Bundesland.
Teilweise wird diese aber auch durch die städtische Bauverordnung aufgehoben.
Die Meisten Laubbäume Kastanie, Eiche, Buche, Linde 4m Abstand bis Stammmitte.
Die Meisten übrigen Bäume, alle Nadelbäume 2m.
Obstgehölze sind verschieden gestaffelt, zwischen 2m und 1m (z.B.Spalierbäume).
So ist dies zumindest in BaWü geregelt.

Hast also vermutlich schlechte Karten.
Wünsche Dir schöne Weihnachten,
Gruß Björn
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002 — Direktlink
17.12.2015, 20:50 Uhr
Ulrichkober



hallo Sven,

die Aussagen von Björn stimmennicht ganz,im Nachbarschutzrecht wird ganz klar beschrieben wie weit was von der Grenze weg sein muß,leider ist dieses Recht jemanden nur bekannt wenn man nette Nachbarn hat die meinen man könnte und müßte jemanden pisaken.
Es gab da mal einen Ausnahmeregel die erlaubte das Pflanzen von Fichten
im Abstand von 2m von der Grenze allerdings nur in einer Dreiergruppe wieso
das so ist weis ich nicht.
Wenn in deinem Fall nur eine einzelne Fichte in diesem Abstand gepflanzt wurde mußt du bei deinem Nachbar anklopfen und sagen der Baum ist zu dicht
an die Grenze gepflanzt geworden und er muß diesen Baum versetzen.
Sollte er meinen du hättest keine Ahnung auf dem Baurechtsamt oder so anrufen und die sollen einen Brief schreiben.
Als Nachbar hast du das Recht dies zu verlangen dies gilt 7 Jahre lang,machst du es erst nach diesen 7 Jahren hat der Baum Bestandsrecht
und du kannst nur verlangen die Äste die auf dein Grundstück hängen einzukürzen.
Die von Björn genannten Bäume sind oder werden zu Großbäumen die zu
richtigen Bäume werden und bei den heutigen Grundstücken zu groß werden
höchstens man pflanzt sie im Wohnzimmer dann könnte der Grenzabstand
in etwa stimmen.
Wenn es bei deiner Nachbarfichte um eine normale Fichte handelt besteht schon die Gefahr das bei diesem Baum allerdings erst in ein paar jahren 20/25.... die Äste auf dein Grundstück hineinwachsen und dann hat dieser Baum Bestandsrecht und du kannst nichts mehr machen.
In deinem Fall würde ich dem Nachbarn freundlich darauf hinweisen das der
Baum zu dicht auf der Grenze sitzt und zu groß wird.

mfg Ulrich
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003 — Direktlink
17.12.2015, 21:57 Uhr
Gast:wsi-fan
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Ich nehme mal an, es geht um das Bundesland Hessen?

>>> http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?doc.hl=1&doc.id=jlr-NachbGHE1962rahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=64&doc.part=X&doc.price=0.0¶mfromHL=true#docid:169758,1,20141009

Da steht was von 2 Meter Abstand für ne Fichte

Dieser Post wurde am 17.12.2015 um 21:58 Uhr von wsi-fan editiert.
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004 — Direktlink
18.12.2015, 06:35 Uhr
Gast:Sven Leist
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Moin,

es geht um Rheinland-Pfalz und der "Nachbar" ist in diesem Fall die Stadt Mainz, weil es bei der fraglichen Bepflanzung im öffentlichen Straßenraum geht
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005 — Direktlink
18.12.2015, 08:30 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste


Dann hast du wohl Glück, da in Rheinland-Pfalz die Fichte zu den "sehr stark wachsenden" Bäumen gerechnet wird. Da würden dann nach §44 LNRG 4 Meter Abstand gelten.

>>> http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1ejd/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=424F7FF4090EBD02E3768B210F0F9EA6.jp20?doc.hl=1&doc.id=jlr-NachbGRPrahmen:juris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=13&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-NachbGRPV1P44-jlr-NachbGRPpP44

Nach §46 LNRG gibt es zwar Ausnahmen, aber die sehe ich in dem geschilderten Fall nicht.

Dieser Post wurde am 18.12.2015 um 08:32 Uhr von wsi-fan editiert.
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006 — Direktlink
18.12.2015, 09:58 Uhr
sammlerlugi



Es ist schon komisch das wir alle in Deutschland leben, aber von Bundesland zu Bundesland verschiedene Verordnungen gelten.
Ich wies gestern ja auch extra darauf hin das meine genannten Absände in Baden Württemberg gelten. In Hessen wären es ja auch noch die 2m und in Rheinlandpfalz das doppelte... ;-)))
Viel Erfolg bei der Stadt Mainz.
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007 — Direktlink
18.12.2015, 10:08 Uhr
Gast:Sven Leist
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Gerade eben bekam ich die Info herein, dass es sich entgegen der ersten Aussage nicht um eine Fichte, sondern um eine Kiefer handeln würde.

Schwupps, gelten nur noch 2m Abstand

Da der Pflanzstreifen im öffentlichen Bereich nur etwa 3m breit ist, konnte eben wegen der Abstandsregelung kein gewachsener Laubbaum gesetzt werden (da wären 4m notwendig gewesen).

Jetzt weiß ich immerhin, warum hier ein Nadelbaum gewählt wurde.

Na ja, muss ich mich halt mit anfreunden... Gibt glaub schlimmeres im Leben
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008 — Direktlink
18.12.2015, 10:49 Uhr
Gast:wsi-fan
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Zitat:
Sven Leist postete
Na ja, muss ich mich halt mit anfreunden... Gibt glaub schlimmeres im Leben

Würde ich auch meinen. Immerhin musst du kein Laub beseitigen
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009 — Direktlink
18.12.2015, 18:04 Uhr
Ulrichkober



hallo zusammen,

ich muß mioch bei meinen Mitschreibern ein wenig entschuldigen ich habe nochmal nachgelesen und Ihre Angaben stimmen.Es ist tatsächlich so das es hier von Bundesland zu Bundesland andere Grenzabstände gibt.Was in Baden Württenberg gilt gilt nicht in Hessen.
Der Grenzabstand von sogenannten Großbäumen ist in BW 8m in Hessen sind es 4m.
Fakt ist das es im Laufe der Zeit es egal ist ob du eine Kastanie eine Linde
eine Fichte oder eine Kiefer mit diesem Grenzabstand beim Nachbarn stehen hast .
Die Bäume werden im Laufe der Zeit einfach zu groß und somit ist der Ärger
einfach schon vorprogrammiert.

gruß Ulrich
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010 — Direktlink
18.12.2015, 20:06 Uhr
Ulrichkober



Hallo zusammen,

ich habe mir nochmals die Mühe gemacht und im baumschulkatalog nach den
hier immer wieder auftauchenden Baumarten zu suchen.
Hier diese sogenannten Großbäume ausgewachsen bei optimalen Standpunkt
also in etwa 30-40 Jahren ,einfach das man sich ein Bild machen kann.
der erste Wert ist die Höhe der zweite die Kronenbreite
- Kastanie20/25 m 15-20m / Rotbuche 30m 15-20 m,Linde 30/40m 18-25 m
- Platane 30/35 m 20m
- Fichte picea abies 30-40m 5-10 m,
-Kiefer Schwarzkiefer 15-20m 5-10m
wenn man so die Größen liest ist es eigentlich egal wie jetzt der Grenzabstand ist der Ärger ist vorprogamiert.,da nützt dann auch das Nachbarschutzrecht nichts mehr weil diese Verjährungsfrist schon längst abgelaufen ist.
Auch diese Verjährungsfrist ist je nach Bundesland anders.

gruß Ulrich
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011 — Direktlink
18.12.2015, 22:12 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Sven Leist postete
Gerade eben bekam ich die Info herein, dass es sich entgegen der ersten Aussage nicht um eine Fichte, sondern um eine Kiefer handeln würde.

Wirklich 'ne Kiefer? Kann mir irgendwie noch weniger als "Straßenbaum" vorstellen wie eine Fichte...


Tschüs,

Sebastian
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18.12.2015, 22:16 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
wsi-fan postete

Zitat:
Sven Leist postete
Na ja, muss ich mich halt mit anfreunden... Gibt glaub schlimmeres im Leben

Würde ich auch meinen. Immerhin musst du kein Laub beseitigen

Das muss trotzdem nicht zwangsläufig besser sein. Ich habe an meiner Wohnung leider nur einen Außenstellplatz fürs Auto und insbesondere im Herbst fliegen dort größere Mengen trockene Nadeln einer Fichte(?) des Nachbars hin. Und das ist nicht schön: Die Nadeln bleiben in allen möglichen und unmöglichen Spalten und Ritzen des Autos hängen und lassen sich von dort teilweise nur mühsam wieder entfernen. Laub wäre leichter zu entfernen...


Tschüs,

Sebastian
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19.12.2015, 11:34 Uhr
timberjack

Avatar von timberjack


Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
wsi-fan postete

Zitat:
Sven Leist postete
Na ja, muss ich mich halt mit anfreunden... Gibt glaub schlimmeres im Leben

Würde ich auch meinen. Immerhin musst du kein Laub beseitigen

Das muss trotzdem nicht zwangsläufig besser sein. Ich habe an meiner Wohnung leider nur einen Außenstellplatz fürs Auto und insbesondere im Herbst fliegen dort größere Mengen trockene Nadeln einer Fichte(?) des Nachbars hin. Und das ist nicht schön: Die Nadeln bleiben in allen möglichen und unmöglichen Spalten und Ritzen des Autos hängen und lassen sich von dort teilweise nur mühsam wieder entfernen. Laub wäre leichter zu entfernen...


Tschüs,

Sebastian

Bist du sicher das es eine Fichte ist oder kann es evtl. auch eine Lärche sein?
Denn Lärchen verlieren im Herbst / Winter ihre Nadeln. Bei Fichten im gesunden Zustand kann ich mir dies nicht erklären, es sei denn der Baum ist krank oder vom Borkenkäfer befallen, dann würde das Nadeln aber nicht so lange andauern und die Fichte wäre leer.


Gruß

timberjack
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19.12.2015, 13:00 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
timberjack postete
Bist du sicher das es eine Fichte ist oder kann es evtl. auch eine Lärche sein?

Eigentlich schon. Ich kann im neuen Jahr aber noch mal gezielt darauf achten... (Bis dahin bin ich nicht mehr dort.)


Tschüs,

Sebastian
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