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28.11.2003, 20:07 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Hallo Leute!

Was ich mich schon länger frage: Ist eigentlich eine Art Führerschein erforderlich, um Krane fahren zu dürfen?
(Ich meine damit nicht, einen Autokran über eine öffentliche Straße zu bewegen - dafür wird wohl ein FS Klasse C nötig sein - keine Frage.)
Ich meine nur das Bedienen der eigentlichen Hubeinrichtungen. Braucht man laut Vorschriften eine besondere Qualifikation dazu? Wenn ja, wie nennt sich das, wo kann man das erlangen, was umfaßt es und was kostet es?

Außerdem die gleiche Frage nochmal für sonstige Baumaschinen jeglicher Art.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 28.11.2009 um 22:31 Uhr von Hendrik editiert.
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28.11.2003, 20:11 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi

Hallo Sebastian,
man benötigt eine Qualifikation zum Bedienen von Autokranen. Wie es mit anderen Baumaschinen aussieht, weiß ich nicht aber so wie ich die deutschen Gesetze kenne gibt es da bestimmt was! Zum bedienen eines einfachen kleinen Gabelstaplers braucht man schließlich auch nen Führerschein (kein Witz!).
In Galileo auf Pro7 kam kürzlich mal ein Bericht über den Kranführerschein, leider habe ich ihn nicht aufgenommen. Die genauen Details würden mich aber auch mal interessieren.

Gruß
Tobi
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


-----
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002 — Direktlink
28.11.2003, 20:14 Uhr
Tom



Hallo,

soweit ich weiß baraucht man seit einigen jahren einen kranschein. da weiß aber ein anderer sicher besser bescheid. ich weiß aber sicher das die bayerische baukademie in feuchtwangen krankurse anbietet. ich weiß nicht woher du kommst aber ich weiß keine andere adresse. feuchtwangen liegt zwischen nürnberg und heilbron A6. ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.
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003 — Direktlink
28.11.2003, 20:20 Uhr
Rasik



Hallo,



Nachdem ich letzten Samstag mit einem Kranfahrer gesprochen habe,hat er mir Gesagt das Führerschein Klasse 2(LKW Führerschein) reicht!
Das Fahren für den Oberwagen muss man sich aneignenn.
Ich weiß ja nicht ob das stimmt!
jedenfalls hat mir der Kranfahrer von Knaack (Hamburg) gesagt!


PS:Ich habe auch bilder nur ich weiß nicht wie ich sie reinbekomme?

Gruß aus lüneburg
--


Gruß aus Lüneburg und von mir

René S.
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004 — Direktlink
28.11.2003, 20:38 Uhr
Gast:ben1
Gäste


Hallo Sebastian !

Das Ganze nennt sich ganz einfach: "Der Kranschein" !

Es ist eine Art Führerschein, wird aber nicht von den Behörden abgenommen, sondern geht vom Arbeitsinspektor-Rat und einem Fachprüfer aus.
Fachprüfer ist einer der zB. den Aufbau eines Turmdrehkranes kontrollieren darf und ihn dann abnimmt !
( du weisst, jeder Turmdrehkran der neu gestellt wird muss abgenommen werden)

Den Kranschein kannst du in 45 Stunden Theorie und einem Tag praktischer Übung mit anschliessender Prüfung erwerben.
Nun darfst du rechtmässig ein Kran steuern.
Aber ohne innerbetriebliche Fahrerlaubniss darfst du garnichts tun !
Das heisst, du musst auf dem Gerät auf das dich dein Chef setzen möchte nochmals eine Einschulung bekommen und dein Chef stellt dir dann die IBF aus.
Verwirrend was !

Unterschiede gibt es in den Klassen.
Es gibt für Lauf-Bock-Portal- Auslegerkrane einen Abschnitt in der Prüfung, und einen für Fahrzeug und Mobilkrane.

Das Ganze kostet dich (für alle Krane) mit den Gebühren für den Ausweis, Schulunterlagen und den Behördlichen Eintag so ca. 170 bis 200 Euro.

Anmelden kannst du dich bei jeder Fahrschule die LKW Führerscheine ausstellt.
Noch zu sagen wäre, das wie du schon erwähnt hast, für das Lenken im Areal kein Führerschein der Klasse C nötig ist, aber für das Fahren auf den Strassen sehrwohl. Alte Regelung !
Ist jetzt Pflicht seit Neuestem beim Mobilkran.

Wenn dann genügend Anmeldungen da sind, Veranstaltet die Fahrschule dann so einen Kurs für das "Führen von Kranen".
Das heisst wieder, du kannst nicht zu jedem Zeitpunkt ein Kranschein machen, sondern musst dich hübsch anmelden und warten.

Solltest du noch mehr Infos über den Kranschein wollen, dann schick mir ein Mail und ich werde dir noch genauer Auskunft geben.

Noch kurz zur Info !!!!
Wie du weisst bin ich aus dem ÖSI-Land. Aber du wirst es nicht glauben, auch wir sind in der EU und daher sind auch die Ausbildungsformen ziemlich änhlich. Also nagelt mich nicht fest, wenn es bei Euch in Deutschland ein wenig anderst zu geht.
Aber in den Grundzügen ist die Ausbildung gleich !

Gruss aus dem Ländle.

BEN
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005 — Direktlink
28.11.2003, 21:30 Uhr
Hajo



ja, dann googelt mal nach BGV D6 und Euch wird schwarz vor Augen...


ich mit meinem alten (unbegrenztem) Klasse2-Führerschein (und Bundeswehr BCE-F4, darf also jeden Panzer fahren) dürfte demnach lediglich den Unterwagen bewegen.

Alles was ich mit dem eigentlichem Kran (=Oberwagen) mache, ist abhängig von -zig Scheinen, die mir entweder mein Chef als Betreiber einer Kranfirma oder die Berufsgenossenschaft ausstellt.


In Deutschland ist halt alles geregelt bis zum Gehtnichtmehr. Klar sind diese Regeln irgendwo sinnvoll (wer will schon nen Azubi ein 2-Millionen-Euro-Gerät bewegen lassen), aber welcher verantwortungsbewußte Betreiber macht sowas?

Merke: Machste Kranfirma auf, stell gleich Anwalt mit ein
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
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006 — Direktlink
29.11.2003, 00:44 Uhr
Gast:Stefan
Gäste


Hallo,

Was der Fahrer von Knaack dem Rasik erzählt hat stimmt.Ein Kranschein ist nicht Pflicht! Man benötigt lediglich einen LKW Führerschein um Krane auf öffentlichen Strassen bewegen zu dürfen (Unterwagen).Ist man dann auf der Baustelle angekommen,braucht man nicht eimal den.Für den Oberwagen langt eine Einweisung vom Arbeitgeber.

Gruß
Stefan
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007 — Direktlink
29.11.2003, 08:29 Uhr
nico



Hallo,

für Baumaschinen reichen die Klassen B, BE, C, CE, C1E, C1, T und L.
Kurz gesagt der CE reicht, der enthält alle anderen.
Und bei Turmdrehkranen kann ich mich meinen Vorredetnern nur anschließen, da braucht man keinen Führerschein.
Was mich mal interessiern würde ist, ob der Beruf Baugeräteführer mit einem Führerschein verbunden ist. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das man da 3 1/2 Jahre lernt und dann die Maschinen nicht im Strassenverkehr fahren darf.

MFG

Nico

P.S.: Auf den Beruf kann man sogar einen Meister machen.
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008 — Direktlink
29.11.2003, 08:41 Uhr
Gast:ben1
Gäste



Zitat:
Gast:Stefan postete
Für den Oberwagen langt eine Einweisung vom Arbeitgeber.

Hallo Stefan !

Das mit dem Unterwagen geht so klar !

Aber das mit dem Oberwagen ist icht ganz so wie du schreibst.
Wie ich schon oben geschrieben habe, sind die Bestimmungen auch bei euch in Deutschland ungefähr gleich !
Wir hatten auch Anwärter aus Deutschland bei uns im Kurs, da ich sehr nahe an der Grenze zu Deutschland wohne. (Brgenz-Lindau).
Wie gesagt, du brauchst zum steuern von Kranen jeglicher Art ein amtlich geprüften Nachweis zum "Führen von Kranen" !
Das ist schon aus Versicherungstechnischen Gründen so.

Wie HAJO schon sagt, denkst du wirklich, das die Deutschen Lande, einfach so mit einem mehreren Millionen teurem Gerät herumhantieren lassen, ohne einem Kranschein ?
Vergiss es !

Wie gesagt.
Unterwagen: Führerschein "C".
Oberwagen: Kranschein für die richtige Gruppe der Krane
und innerbetriebliche Einschulung auf dem Gerat mit Ausweiß
dazu.

Gruss aus dem Ländle.

BEN
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009 — Direktlink
29.11.2003, 10:03 Uhr
Gast:Marc
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Es gibt eine Firma (Si-Tec glaub ich hieß die)die einen solchen Kranschein anbietet.Aber ich denke mal das diese Scheine nur was mit den Versicherungen zu tun haben.Weil die sagen ja,nur wer denn Schein hat sollte solche Geräte bedienen.
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010 — Direktlink
29.11.2003, 12:11 Uhr
robertd



Hallo,

meine mutmassung ist folgende:

grundsätzlich würde ich es so, wie beim Auto- bzw. LKW-Führerschein sehen: wenn der Besitzer des Fahrzeugs und der Besitzer des Grundstücks, auf dem Du fährst einverstanden sind, dann darfst Du auch als 10-jähriger ohne Führerschein dort fahren.

also würde ich behaupten, dass grundsätzlich kein Führerschein von nöten wäre, sofern alle, die es betrifft (Kranbetreiber, Auftraggeber, Eigentümer des Stellplatzes des Krans...) damit einverstanden wären - nur wird das eben selten sein, weil dann jede Versicherung aussteigt, wenn was passiert.

und somit sind wir dann bei dem, was Ben gesagt hat: de fakto braucht ein Kranfahrer einfach den Kranschein, wenn er den Job hauptberuflich machen will.

gruss robert
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011 — Direktlink
29.11.2003, 17:54 Uhr
Gast:Flo Litronic
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Alles eben nur Versicherungs rechtlich, sonst nix,
zu dem bin ich auch Azubi als Baugerätemechaniker und bewege "millionen teure Maschinen" besser als manch anderer ohne Maschinist gelernt zu haben.
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012 — Direktlink
29.11.2003, 20:40 Uhr
BUZ



Hallo Zusammen,

ich räume mal in Eurem Durcheinander auf:
für das Fahren und Bedienen von Autokranen genügt der FS Kl. 2 bzw. C (mit Ballastanhänger CE)!!!!!!!
Man muß mind. 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, und vom Arbeitgeber eingewiesen sein.
Weitere Führerscheine sind in Deutschland dafür nicht vorgeschrieben. Viele große Firmen wie. z. B. BASF in Ludwigshafen verlangen vom Kranvermieter eine Zertifizierung nach ISO 9002, darin eingeschlossen ist dann die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter und ein Kranschein, abgenommen von der Berufsgenossenschaft oder einem anderem, anerkannten Verband, z. B. dem BSK.
Vorgeschrieben ist in Deutschland also kein Kranführerschein.

Aber jeder Vorort-Cowboy der mit einem poppeligen Gabestapler Gabeln stapeln will, MUß einen Staplerschein vorweisen können!!
Das ist in Deutschland von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
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013 — Direktlink
29.11.2003, 23:49 Uhr
Gast:Henning Richter
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Zitat:
BUZ postete
Aber jeder Vorort-Cowboy der mit einem poppeligen Gabestapler Gabeln stapeln will, MUß einen Staplerschein vorweisen können!!
Das ist in Deutschland von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.

und meiner Meinung nach auch völlig angebracht.
Ich hab nur ungern Lust, mich von einem 8t Stapler aufspiesen oder von Ladung erschlagen zu lassen, weil der Fahrer keine Ahnung hat.
Ich sehe im Betrieb jeden Tag so einen Linde 8t Stapler und das Teil ist mit 4 Europaletten als ladung schon verdammt krass.

MrJudge
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014 — Direktlink
30.11.2003, 00:03 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
MrJudge postete
Ich hab nur ungern Lust, mich von einem 8t Stapler aufspiesen oder von Ladung erschlagen zu lassen, weil der Fahrer keine Ahnung hat.

*kicher*
Kennst Du "Staplerfahrer Klaus"?


Tschüs,

Sebastian
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015 — Direktlink
30.11.2003, 08:28 Uhr
BUZ



@MrJudge
wenn man den Gabelstapler alleine, also als einzelnes Fahrzeug betrachtet, ist es wirklich lachhaft mit dem Führerschein.
Aber in großen Betrieben, wo ein reger Staplerverkehr herrscht, ist es angebracht. Die heizen da mit Paletten durch die Hallen und man meint die Verladen nach Akkord. Dort wird mit Sicherheit auch viel passieren.

In der Schwerlastbranche, hier z. B. Schwermontage, ist es aber unüblich mit den Geräten rum zurasen. Jedenfalls habe ich so etwas noch nie erlebt. Die Verantwortung für Mensch, Maschine und Ladegut sind viel zuhoch, werden doch oftmals Werte jenseits der € 250.000,-- Grenze transportiert. Ein Menschenleben ist gar unbezahlbar!!

Und gerade das mit der Verantwortung ist in den Köpfen von manchen (oder vielen) Staplerfahrern in der Logistik- und Speditionsbranche ein Fremdwort.

Gruß
BUZ
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016 — Direktlink
30.11.2003, 12:45 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Hallo zusammen

Ein Wort vielleicht noch zu den Kranscheinen. Hier wird unterschieden zwischen solchen für "gleisgebundene" Krane, also Hallen- und Portal-, aber auch Turmdreh-Krane, und "gleislose" Fahrzeugkrane, also Auto- und Mobil-Krane. Dazu zählen auch die Raupenkrane, welche sich zwar auf so genannten Gleisketten bewegen, diese aber durch das Gerät selbst ortsveränderlich sind...
Wie BUZ schon sagte: LKW-Schein mußt'e haben, Kranschein kannst'e haben. Zu bekommen ist so ein Schein, oft gleich in Kombination mit dem Staplerschein, mit der nächsten BSK-Schulung beim Kranbetreiber neben an; wenn der Dich mit machen läßt... Oder Du gehst zu einer Einrichtung, die solche Schulungen durchführt (ist weiter oben auch schon beschrieben worden). In Köln wäre das z. B. die Firma PFK. Die machen in Gabelstapler, haben einen eigenen Obendreher (LIEBHERR 45 EC) und leihen sich die Autokrane zur Ausbildung in der Nachbarschaft aus, genauer, bei COLONIA. In diesem Ausbildungsbetrieb wurde auch der schon weiter oben angesprochene Beitrag auf PRO 7 gedreht.

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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017 — Direktlink
30.11.2003, 13:17 Uhr
robertd




Zitat:
Sebastian Suchanek postete
*kicher*
Kennst Du "Staplerfahrer Klaus"?



ja ja, schlimm kanns auch dann kommen, wenn man den staplerschein schon hat

gruss robert
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018 — Direktlink
30.11.2003, 15:30 Uhr
Gast:dennis
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Hallo,

Ich werde auf meiner neuen Internetseite (KranFahrzeuge.com) mit Hilfe von Kranfirmen, -Hersteller und Ausbilder ein Spezial über Krane bringen wo auch u.a der Fahrer und deren Ausbildung vorkommen soll. Das alles schreibt mir ein ehemaliger Mitarbeiter von Terex-Demag.

Gruß aus Köln
Dennis
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019 — Direktlink
30.11.2003, 21:09 Uhr
Gast:Karl-Heinz
Gäste


Hi,

also zu meiner Zeit war es so das man den sogenannten 2er haben mußte.
Einen Kranschein gab es zwar, war aber keine Bedingung. Bei Turmdrehkranen war der Kranschein Pflicht.

Viele Grüße aus NRW

Karl-Heinz
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020 — Direktlink
03.12.2003, 19:25 Uhr
Gast:Henning Richter
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Zitat:
BUZ postete
@MrJudge
wenn man den Gabelstapler alleine, also als einzelnes Fahrzeug betrachtet, ist es wirklich lachhaft mit dem Führerschein.

du meinst, da wäre er überflüssig? Meine ich nicht, denn auch in kleinen Betrieben sollte Sicherheit nicht nur beiläufig erwähnt werden.

Zitat:
Aber in großen Betrieben, wo ein reger Staplerverkehr herrscht, ist es angebracht. Die heizen da mit Paletten durch die Hallen und man meint die Verladen nach Akkord. Dort wird mit Sicherheit auch viel passieren.

Naja, ich sehe jeden Tag zig Stapler (Chemischer Betrieb) rumfahren, unter anderem auch den Linde 8t Stapler mit _2_ Gabeln, der 4 Paletten auf einmal mitnimmt.
Aber ob da nun viele oder wenige rumfahren ist eigentlich egal und das bei viel Verkehr mehr passiert glaube ich auch nicht.
Es kommt auf die Schulung an.

Zitat:
In der Schwerlastbranche, hier z. B. Schwermontage, ist es aber unüblich mit den Geräten rum zurasen. Jedenfalls habe ich so etwas noch nie erlebt. Die Verantwortung für Mensch, Maschine und Ladegut sind viel zuhoch, werden doch oftmals Werte jenseits der € 250.000,-- Grenze transportiert. Ein Menschenleben ist gar unbezahlbar!!

250.000€ sind dabei aber imho eher Peanuts.

Zitat:
Und gerade das mit der Verantwortung ist in den Köpfen von manchen (oder vielen) Staplerfahrern in der Logistik- und Speditionsbranche ein Fremdwort.

manchen in jeder Branche, nur ist bei Schwerlast nunmal meist Polizei dabei, man ist von denen abhängig, die kontrollieren nunmal z. B. Papiere Ladungssicherung (wenn sie denn Ahnung haben) usw.

MrJudge
ps. klar kenn ich Klaus
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021 — Direktlink
03.12.2003, 21:30 Uhr
BUZ



@MrJudge

1) Sicherheit geht vor, ganz klar! Überflüssig ist der vorgeschriebene Staplerschein nicht, aber wirklich lachhaft im Vergleich zum freiwilligen Kranschein!!

2) Schulung ist nicht alles. Verantwortungsbewusstsein gehört auch dazu, und das vergessen viele!
Ich habe selbst ein Staplerschein, und wer dabei durch die Prüfung fällt kauft sich in der Sahara auch 'ne Heizung. Da kann man gar nicht durchfallen!

3) Ich meine mit Schwermontage die Jungs die den ganzen Tag Maschinen rücken und umsetzen, mit Stapler, Hydraulikhebern und Panzerrollen.
Und da kommen die € 250.00,-- hin, sind also keine Peanuts, jedenfalls in 90% der Arbeiten.

4) Und Polizei haben die auch nicht dabei; mir geht es hier nur um Staplerfahrer, keine anderen Berufe.
Das es in allen Berufen schwarze Schafe gibt, ist bestimmt jedem klar.

Gruß
BUZ
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022 — Direktlink
03.12.2003, 22:11 Uhr
Gast:Henning Richter
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Zitat:
BUZ postete
1) Sicherheit geht vor, ganz klar! Überflüssig ist der vorgeschriebene Staplerschein nicht, aber wirklich lachhaft im Vergleich zum freiwilligen Kranschein!!

Das sehe ich eigentlich genau andersrum.
So ein Liebherr LTM irgendwas Kran kostet sicher ab 500.000€ bis zu paar Millionen für den größten LTM1500 oder LGD1550.
Da ist es für den Chef normal, das der Azubi den nicht bedienen wird, weil das Teil einfach viel zu teuer ist - und zu kompliziert. (kann man nicht in 2-5min erklären)
Aber so ein Ministapler ist nicht *so* teuer, eigentlich kann damit jeder Depp fahren wenn man ihm das erklärt hat (da ist Mücke fahren schwerer).
Aber man kann damit eben sehr leicht einen Aufspießen, plattfahren, ne gabel an den Kopf donnern wenn man nicht aufpaßt.

Zitat:
2) Schulung ist nicht alles. Verantwortungsbewusstsein gehört auch dazu, und das vergessen viele!

Verantwortungsbewußtsein, vor allem im Job, setze ich vorraus.

MrJudge
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023 — Direktlink
03.12.2003, 22:49 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
MrJudge postete
Verantwortungsbewußtsein, vor allem im Job, setze ich vorraus.

Bist Du da nicht etwas zu optimistisch?


Tschüs,

Sebastian, desillusioniert
--
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024 — Direktlink
04.12.2003, 02:41 Uhr
Gast:Thorsten R.
Gäste


Das mit dem Staplerschein hat doch Sinn. Wie schon mehrfach aufgeführt, soll es daran hinder, daß sich nicht jeder (Depp) einfach auf den Bock setzt, ....."das ist doch nicht schwer, das kann ich doch auch!", und schon ist etwas passiert (Staplerfahrer Klaus!). Bei einem 150 (+-)Tonnenkran kommt betstimmt keiner aus der Firma dahergelaufen, schwingt sich auf den Bock und reist schnell mal an den Joysticks herum.
In ´nem Betrieb fällt nicht auf, wer da mit der Stapelgabel praalt. Aber es weiß (sollte jeder wissen), ohne Schein gibts Ärger!
Ich glaube, wenn ein unbekanntes Gesicht in der Krankabine sitzt, dann wird dieser keine Gelenheit finden, sich schnell genug die Finger in die Ohren zu stecken, um den nahenden Anbrüller zu überleben.
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