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Hansebubeforum » Technik » Nutzlast Auflieger wie berechnen? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
15.12.2016, 12:52 Uhr
Gast:Mr.Mach1
Gäste


Ich hätte mal ein Frage an die Profis. Um meine Modell vorbildsgetrweu zubeladen würde ich egne wissen wie ich das anstelle mit der Beladung.

Also wie errechne ich wieviel Gewicht auf den jeweiligen Aufliegerdrauf darf?

Zb: Goldhoer MPA, 4 Achser:
•Achslasten: 12t bei 80km/h (je nach Ländervorschrift)
•Achslasten technisch: 15,6t
•Sattellasten: 20t bis 35t

Wie setze ich diese Daten korrekt zusammen?


Vielen Dank für eure Erklärungen
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001 — Direktlink
16.12.2016, 09:22 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Welches Gesamtgewicht darf das Fahrzeug denn auf öffentlicher Straße erreichen? Und was soll transportiert werden?

Das sind Angaben, die ebenfalls in eine theoretischen Betrachtung einfließen.


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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002 — Direktlink
16.12.2016, 11:35 Uhr
Gast:Mr.Mach1
Gäste


Schwertransporte haben ausnahmegenehmigungen oder?

Mir geht es darum das ich nicht einen 90t Trafo auf einem Auflieger mit 50t max Zuladung stelle, sieht zwar schön aus, aber ja wäre realitätsfremd.
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003 — Direktlink
16.12.2016, 11:40 Uhr
LTR13000



Aus der Sattellast und den Achslasten kann man ein rein theoretisches Gesamtgewicht vom Auflieger ausrechnen, mehr aber nicht.
Entscheidend sind das tatsächliche zul. Gesamtgewicht, sowie das Eigengewicht.
Zul. Gesamtgewicht minus Eigengewicht ergibt dann die max. Zuladung.
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004 — Direktlink
16.12.2016, 12:56 Uhr
Gast:Mr.Mach1
Gäste


Vielen herzlichen Dank, damit kann man arbeiten, wie man so schön sagt. Denke das reciht für die 1/50 Modelle, herzlichen Dank
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005 — Direktlink
16.12.2016, 13:34 Uhr
JanK




Zitat:
Mr.Mach1 postete
Schwertransporte haben ausnahmegenehmigungen oder?


- Erlaubnis nach §29 Abs.3 StVO für das Fahrzeug/Fahrzeugkombination (zu lang, zu breit, zu schwer, zu hoch)

- zu dem braucht man dann noch für das Fahrzeug/Fahrzeugkombination eine Genehmigung nach §70 StVZO


- Genehmigung nach §46 StVO wenn nur die Ladung zu lang, hoch oder breit ist
--
++++ für alle scheint die Sonne gleich, aber nicht alle haben den gleichen Horizont! ++++
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006 — Direktlink
16.12.2016, 14:49 Uhr
Gast:Mr.Mach1
Gäste


Meine Wohnung ist rechtsfreier Raum, nur die Physik kann ich ned aushebeln*g*
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007 — Direktlink
17.12.2016, 08:59 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Meine ganz grobe amateurhafte AnfängerAZUBI Faustformel lautet:

Pro Achse ca. 1o Tonnen Last für den Hänger und dazu noch einmal 5 Tonnen pro Achse an der Sattelzugmaschine.

Für Deinen 4-Achs-Hänger kämen da 4o Tonnen Last zuzüglich 15 Tonnen bei einer 3-Achs - / 2o Tonnen bei einer 4-Achsigen Sattelzugmaschine.

Gruß,
Thorsten
(Baroni)
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
©@Christine Prayon
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008 — Direktlink
20.12.2016, 14:10 Uhr
Adrian Flagmeyer

Avatar von Adrian Flagmeyer

Hallo Oli,

2-Achs Zugmaschine + 4-Achs Semi (66t Gesamtgewicht)
Eigengewicht: ZGM ca. 8t + Semi ca. 14,6t = 22,6t
66t - 22,6t = 43,4t Nutzlast

3-Achs Zugmaschine + 4-Achs Semi (75t Gesamtgewicht)
Eigengewicht: ZGM ca. 10t + Semi ca. 14,6t = 24,6t
75t - 24,6t = 50,4t Nutzlast

4-Achs Zugmaschine + 4-Achs Semi (83t Gesamtgewicht)
Eigengewicht: ZGM ca. 12t + Semi ca. 14,6t = 26,6t
83t - 26,6t = 56,4t Nutzlast

Das sind alles ''Circa'' Angaben.
Die eine Zugmaschine ist leichter, die Andere wieder schwerer .
Bei dem 4- Achs MPA gibt es durch verschiedene Konfigurationen auch Abweichungen.


Gruß Adrian

Dieser Post wurde am 20.12.2016 um 15:32 Uhr von Adrian Flagmeyer editiert.
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009 — Direktlink
21.12.2016, 09:12 Uhr
Gast:Mr.Mach1
Gäste


Vielen Dank Thorsten und Adrian für eure Ausführungen
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