Hansebubeforum
Registrieren || Einloggen || Hilfe/FAQ || Suche || Memberlist || Home || Statistik || Kalender || Staff Willkommen Gast!


Hansebubeforum » Technik » Zulässige Achslast bei Achslinien? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
13.04.2005, 15:05 Uhr
Gast:Henning Richter
Gäste


Hallo,

was ich mich schon seit langer Zeit frage aber noch nicht rausgefunden habe.
Normale Achsen dürfen ja 12t Achslast haben.

Wie sieht das ganze aber bei Achslinien aus? Das sind ja nicht 2 Bereifungen
an einer Achse, sondern 4 in einer Linie.
Darf man da dann einfach grob gerechnet 24t nehmen? Wäre eigentlich zu einfach.
Bei Scheuerle gibt's zwar ein Datenblatt, aber so ganz steig ich da nicht durch .

Kennt sich einer von euch aus?

Henning
Seitenanfang Seitenende
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
001 — Direktlink
13.04.2005, 15:57 Uhr
BUZ



normale Achsen dürfen lt. Gesetz nur 10 t haben!! Das betrifft alle sogenannten "starre bzw. ungeteilte" Achsen, und hat in diesem Fall mit Lenkung usw. nichts zu tun.

"Geteilte" Achsen dürfen lt. Gesetz 12 t haben, darunter fallen auch Pendelachsen, weil die Achslinie im Gesamten geteilt bzw. unterbrochen ist.
Egal ob 4-fach oder 8-fach bereift! Bei parallel gekuppelten Fahrzeuge handelt es sich dann logischerweise um zwei Fahrzeuge mit eine Achslast von 2x 12t je Linie.

Technisch gesehen vertragen die Achsen und Reifen viel mehr, deswegen innerbetrieblich um einiges mehr an Achslast.
Ausnahmen gibt es immer, wenn z. B. eine Strecke für lange Fahrzeuge ungeeignet ist und es keine andere Möglichkeit wegen Höhe, Breite und Länge gibt, dann können je nach Genehmigung bis zu 20 t je Achslinie im Straßenverkehr möglich sein.

Autokrane sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die haben generell 12 t zul. Achslast.

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
002 — Direktlink
13.04.2005, 16:12 Uhr
frechdax67



Dann kommen noch dazu, ob das Fahrzeug Straßenschonende Bauweise z.B. Luftfederung oder ähnliches hat. Zu unterscheiden ist zulässiges (nach Stzvo) Gesamtgewicht bzw. technisch zulässiges Gesamtgewicht. Desweiteren wird durch höhere Achslasten bei einer Sondergenehmigung die Höchstgeschwindigkeit begrenzt.
Vor einigen Jahren wurden die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich recht lax gehandthabt. So das z.B. ein AMK 850 in Transportstellung tatsächlich viel schwerer war als zulässig. Mit ein Grund hierfür, weshalb der Oberwagen von ein paar Jahren geteilt wurde.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
003 — Direktlink
15.04.2005, 16:26 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.


Zitat:
frechdax67 postete
Vor einigen Jahren wurden die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich recht lax gehandthabt. So das z.B. ein AMK 850 in Transportstellung tatsächlich viel schwerer war als zulässig. Mit ein Grund hierfür, weshalb der Oberwagen von ein paar Jahren geteilt wurde.

Hallo Frechdax,
beim AK 850 (nicht AMK 850) wurden vor der Teilung die Winden ausgebaut um ihn auf der Straße zu verfahren, der Oberwagen wurde deshalb geteilt, um schneller auf das zulässige Gesammtgewicht zu kommen...

@Henning, hier in Nürnberg werden Trafos mit einem Gewicht von 381,5t auf 16 Achslinien (nicht parallelgekoppelt) THP gefahren, somit kommt man auf eine Achslast von fast 24t, die THPs reichen meinen Informationen nach bis 25t Achslast. Das ist das Mögliche für das Gerät, die Trafos können auch nur deshalb so auf öffentlichen Straßen gefahren werden, weil die Strecke Simens<->Hafen dementsprechend gut gebaut wurde.
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

Sofern nicht anders angegeben, liegt das (c) aller eingefügten Bilder bei mir.
--
„Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
004 — Direktlink
17.04.2005, 19:34 Uhr
Gast:Henning Richter
Gäste


Also weiß man von der Anzahl der Achslinien nie wie schwer der Transport wirklich ist? Hab mir mal das Datenblatt von Scheuerle angesehen,
http://www.scheuerle.de/downloads/combireihe_datasheet.pdf
Aber da stehen auch zig verschiedene Versionen drin, wieviel Gewicht drauf darf...
Seitenanfang Seitenende
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
005 — Direktlink
17.04.2005, 19:56 Uhr
Michael C.

Avatar von Michael C.


Zitat:
Henning Richter postete
Also weiß man von der Anzahl der Achslinien nie wie schwer der Transport wirklich ist?

Könnte man so sagen...
Auch muss man beachten, das oftmals auch mehr Achsen verbaut werden als nötig sind um das Fahrzeug der Belastbarkeit des Bodens (Feldwege etc) oder den Maßen des Ladeguts anzupassen, Beispiel: Concordetransport, hier wog der "Vogel" gerade mal ca 60t, gefahren wurde auf 14 Achsen Intercombi wegen der enormen Länge, teilweise liftete man dann auch einzelne Achsen.





Obwohl man bei einem Schwertransport auf öffentlichen Straßen (die nicht spezielle Schwertransportstrecken wie oben von mir beschrieben sind) bei Achslinien x 10 (da 10t Achslast auf öffentlichen Straßen in Deutschland zulässig) zumindest in der Regel in der Richtigen Richtung ist, was das Gewicht des Ladeguts anbelangt...

Beispiel:



Turbinentransport durch Fa. W.Mayer, 24 Achslinien x 10 wären 240t, das Gewicht der Turbine lag bei 220t wobei man das Gewicht der Multilift-Brücke auch noch beachten muss...
--
Mit besten Grüßen aus München
Michael

Sofern nicht anders angegeben, liegt das (c) aller eingefügten Bilder bei mir.
--
„Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!

Dieser Post wurde am 17.04.2005 um 20:20 Uhr von Michael Compensis editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
006 — Direktlink
27.04.2005, 22:03 Uhr
Dirty-Harry



Hi Michael,

deine obige Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen, da die zulässige Achslast bei dem 2 x 12 Achser bei je 12,0 t liegt.

220t + ca. 80 t Eigengewicht der Achsen und Brücke ergeben einen Achsdruck von 12,5 t....ein durchaus genehmigungsfähiger Druck, der natürlich auch von den Statikern der Straßenbaulastträgern berücksichtigt wird.

Baumann, Felbermayer, Kübler, NCS fährt bei uns im Gäu bei Parallelfahrt mit annährend 50 t Achslast umher.....

Gruß aus dem Süden


Harry
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
007 — Direktlink
03.05.2005, 13:51 Uhr
Erwin



Hallo,
die Mayerbrücke wiegt mit den grossen Kesselträgern(insgesamt 13 Meter) und aufgrüstet für 14-Achsen komplett ca.80 Tonnen(nur die Brücke).
Die angsesprochenen 2x12 Achsen wiegen ca. 24x 3.3 To=79,2 plus Zuggabelkuppelelement und Power-Pack.
Eigengewicht des Fahrzeuges ohne Ladung ca:160 Tonnen
Die weitere Rechnung könnt ihr selbst vornehmen.

Gruss
Erwin
--
Es ist immer besser ein paar Achsen mehr zu haben
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
Seiten: -1-     [ Technik ]  


Linktips:

Kranliste von Carsten Thevessen

Kran-und Schwerlast-FAQ von Sebastian Suchanek

RAL Farbliste von Burkhardt Berlin


Hansebube.de - Modellbau und Vorbild

powered by ThWboard 3 Beta 2.84
© by Paul Baecher & Felix Gonschorek


Impressum und rechtliche Hinweise
Datenschutzerklärung