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Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
10.10.2005, 18:41 Uhr
robertd



Hallo,

mir ist da heute auf der strasse (hier, also in österreich, falls das nen unterschied macht) ein gespann begegnet, bestehend aus einem 4 achs baustellenkipper und einem 3 achs tiefladeanhänger (1 achse vorne, drehschemel - 2achsen hinten) - beide leer.

wie sieht denn das nun aus, wenn sowas noch beladen ist - sprich 32 Tonnen der LKW und vielleicht so 20 tonnen der hänger - ist das zulässig? ich denke nicht oder?

danke,
gruss robert
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001 — Direktlink
10.10.2005, 20:51 Uhr
Gast:Henning Richter
Gäste


Also das größte was ich in der Kombi gesehen habe, war ein 4-achs Actros Kipper mit 2+2 Achs Anhänger mit Caterpillar 320C Raupenbagger.
Gelbe Rundumleuchten waren für ihn ausreichend (D), finde aber leider grade die Bilder nicht *grummel*
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002 — Direktlink
10.10.2005, 21:57 Uhr
mirko

Avatar von mirko

bei uns fähr eine baufirma mit nem 3 achssigem baustellenverteiler-lkw

so ein teil mit 3oder4achs tiefladeanhänger
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003 — Direktlink
13.10.2005, 18:58 Uhr
robertd



hallo,

im klartext: ein gespann darf ohne sondergenehmigung auch mehr als 40 Tonnen haben? Bei dem von mir genannten wären das ja zb über den daumen gepeilt mehr als 50 Tonnen gesamtgewicht (voll beladen).

danke,

gruss robert

Dieser Post wurde am 13.10.2005 um 18:59 Uhr von robertd editiert.
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004 — Direktlink
13.10.2005, 23:21 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
robertd postete
im klartext: ein gespann darf ohne sondergenehmigung auch mehr als 40 Tonnen haben?

Jein.
40 Tonnen Gesamtzuggewicht sind Limit. Einzige Ausnahme: Sattelzüge mit 40ft-Container, die dürfen 44t haben.
(Soweit ich informiert bin...)


Tschüs,

Sebastian
--
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005 — Direktlink
13.10.2005, 23:35 Uhr
Modellmicha




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

40 Tonnen Gesamtzuggewicht sind Limit. Einzige Ausnahme: Sattelzüge mit 40ft-Container, die dürfen 44t haben.
(Soweit ich informiert bin...)


Tschüs,

Sebastian

na nicht ganz,

wenn der Container im Kombiverkehr zwischen Hafen bzw. Containerbahnhof und Entladestation unterwegs ist aber max. im Umkreis von 200 km

Gruß Micha
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006 — Direktlink
14.10.2005, 08:41 Uhr
frechdax67



Langholztransporte dürfen seit Lothar mit Genehmigung bis zu 46 To Gesamtzuggewicht fahren
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007 — Direktlink
15.10.2005, 09:51 Uhr
robertd



ok, das wollte ich wissen. Danke für die info

also entweder n paar Kubikmeter schotter am LKW oder nen Bagger am Tieflader, aber nicht beides gleichzeitig

danke,

gruss robert
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008 — Direktlink
15.10.2009, 10:23 Uhr
Seebser



Viele Bauumternehmen haben Dauergenehmigung für höhere HZG. oft bis 60to.
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009 — Direktlink
15.10.2009, 14:35 Uhr
kranfred09



Muss seebster recht geben, weil sich sonst die Gesamtmasse des Zuges ja nicht rechnen würde.
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010 — Direktlink
15.10.2009, 15:13 Uhr
Seebser



Das muss auch so sein sonst hätte ein 3 Achser Tieflader oder Gar ein 4 Achser keine Zugfahrzeug das in Ziehen kann.
4 Achser mit 32/40 HzG hätte dann nur ein Zugfahrzeug mit 8 Tonnen (leere Sattelzugmaschine, und da würde der Zug nicht vom Fleck bzw nur bis zum nächsten Strassengraben kommen.

Ich hatte schon das Vergnügen 40 to mit 15 To zu ziehen und das war spätestens auf der Schotterstrasse etwas gewöhnungsbedürftig.
(Ich weiß "richtige" Schwertransportfahrer lachen über die Gewichte)
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011 — Direktlink
25.10.2009, 07:18 Uhr
Samojede



Erstmal müssen Fahrzeuge über 40 bzw 44to, oder 20mtr länge, oder 2,6mtr breite, eine Ausnahmegenehmigung nach §70 (StVZO) haben. Ohne diese dürfen die meisten noch nicht mal leerfahrten durchführen.

Und dann braucht man noch eine Genehmigung (§29/§46 StVO) die Fahrstreckenbezogen ist, das kann auch eine Dauergenehmigung sein, diese wird aber meist nur bis 60to ausgestellt. Oftmals wird bei Dauergenehmigungen bis 60to eine freie Streckenwahl eingetragen.
--
Gruß SAMO
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