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Hansebubeforum » Vorbild » Bilder Pferdetransporter » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
07.07.2006, 22:33 Uhr
thuni89



Moin

Suche allemöglichen Bilder von Pferdetransportern! Wollte mal wissen, was ihr da so gewollt oder weniger gewollt geknippst hat! Fahren nämlich auch einen und deshalb bin ich daran ziemlich interessiert

Passt vllt nicht ganz zu Kränen und Schwerlast, aber immerhin LKW´s!
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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001 — Direktlink
04.02.2020, 23:54 Uhr
RaiLie



Am letzten WE war in Offenburg ein internationales Pferdeturnier. Habe hier mal eine kleine Auswahl von den Transportern; mal querbeet durch die LKW-Marken.
Da war so alles vertreten, was man sich vorstellen kann: und man könnte meinen, die Dinger kosten nichts. Aber ich denke, für dieses "Hobby" ist oftmals richtig viel "Taschengeld" zur Verfügung.
Bin überrascht, dass hier noch keine Fotos drin sind.








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002 — Direktlink
05.02.2020, 00:03 Uhr
RaiLie



Hier noch eine 2. Runde










Viel Freude beim Anschauen.
RaiLie
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003 — Direktlink
13.06.2021, 23:15 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Hallo zusammen,

ich pack's 'mal in diesen Thread hier.
Heute ist mir auf der Autobahn ein Pferdetransporter auf MAN TGL(?) begegnet, von der Größe her ungefähr vergleichbar mit den typischen 7,5t-Koffer-LKW. Das besondere daran: er hatte am Heck einen "100"-Aufkleber, wie man ihn von entsprechend zugelassenen PKW-Anhängern kennt und fuhr auch ca. 100km/h.
Jetzt frage ich mich: wie bekommt man sowas zugelassen? Ablastung auf 3,49t? Aber wozu tut man sich dann dass vergleichsweise schwere Fahrgestell eines TGL an, das dann nicht mehr viel Nutzlast übrig lässt?


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 15.06.2021 um 10:00 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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004 — Direktlink
14.06.2021, 04:59 Uhr
Schwergewicht

Avatar von Schwergewicht

Moin, Sebastian.
Hatte dieses Fahrzeug eventuell eine ausländische Zulassung? Ich weiss zum Beispiel, dass in Frankreich LKW mit einer Zulassung bis 110 Km/h möglich ist.(siehe die verschiedenen Geschwindigskeitsaufkleber auf den französichen LKW)
Außerdem wurde im Jahre 2007 das EU-Zulassungsrecht geändert( speziell Fahrzeugklassifizierungen),welches nach meiner Information seit dem Jahre 2011 in Deutschland angewandt wird.
Ob die Möglichkeit besteht, diese Fahrzeuge als Kombination Wohnmobil-Sportransporter zugelassen werden kann, entzieht sich meinem Kenntnissstand. Wobei die "Sportzulassung" eh nur Steuervorteile mit sich bringt.
Wobei hier zu bemerken wäre: Es gelten die nationalen Höchstgeschwindigkeiten!
--
Gruss aus Rhein-Main
Stefan

Dieser Post wurde am 14.06.2021 um 05:21 Uhr von Schwergewicht editiert.
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005 — Direktlink
15.06.2021, 07:37 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Schwergewicht postete
Hatte dieses Fahrzeug eventuell eine ausländische Zulassung?

Nein, eine deutsche. Wenn ich die Türbeschriftung aus den Augenwinkeln richtig gelesen habe, gehörte der Transporter wohl zum Team "Ann-Sophie Seidl" - vielleicht sagt das jemandem 'was.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de
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006 — Direktlink
15.06.2021, 09:38 Uhr
Schwergewicht

Avatar von Schwergewicht

Moin, Sebastian.
Ich habe gerade mit einem Techniker für Fahrzeugumbauten gesprochen. Da diese Fahrzeuge in der Regel Sonderfahrzeuge sind, welche auf einem Rohfahrgestell aufgebaut werden, benötigen sie zur Zulassung ein Gutachten. Im Rahmen dieses Gutachtens ist es möglich, die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge zu erhöhen, sofern der Fahrzeughersteller des Grundfahrgestelles sowie der Hersteller der Reifen eine entsprechende Freigabe erteilt(hierzu ist eine Kooperation Hersteller und Prüfstelle sehr wichtig und eventuell muss eine Einzelprüfung diverser Bauteile durchgeführt werden.) Es dürfen dann natürlich nur die zugelassenen Bauteile(sehr wichtig beim Reifenwechsel!!!) verbaut sein,welche in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Ansonsten ist die Betriebserlaubniss erloschen.
Diese Sonderzulassung befreit das Fahrzeug aber nicht von gewichtsabhängigen Überhol- und Durchfahrtssverboten.
--
Gruss aus Rhein-Main
Stefan
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