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Hansebubeforum » Technik » Krane grundsätzlich mit vollem Ballast verfahrbar? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2-
025 — Direktlink
04.10.2006, 22:10 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Hier wird mal ein LTM 1500 relativ gut aufgerödelt verfahren; und der kleinere 1300-1 ebenfalls. Beim letztgenannten wurden aber die beiden "Rucksäcke" rechts und links 'runtergenommen:




Dieser Post wurde am 04.10.2006 um 22:11 Uhr von Hendrik editiert.
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026 — Direktlink
05.10.2006, 00:11 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

man kann vieles machen und einiges ist sogar laut Betriebsanleitung erlaubt. Die hier gezeigten Aufnahmen gehen alle in Ordnung - ebener und fester Untergrund, Mast abgesenkt, teilweise Ballast abgelegt usw.
Es gibt aber auch die krassen Gegenbeispiele ( die dann zu Vorfällen wie in Helmstedt führen können - der Fahrer ist später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen ) wie vor einigen Wochen hier in der Nähe - unfallfrei - gesehen:
LTM 1500 mit 35 m Wippe und Teilballast setzt von einer zur anderen WKA-Baustelle um und "ballert" mit eingezogenen Stützen und ca. 25 km/h !!!! über die Baustraße ! Nee - war keiner von den Hamburgern - die standen an der Nachbar-WKA.
Wenn man in Post 025, Bild 1 mal auf die Räder schaut kann man sich vielleicht die Belastungen bei derartigen Aktionen vorstellen. Der Fahrer des Kranes sollte wissen was er tut und wenn er das nicht berücksichtigt gefährdet er sich und andere. Der Chef - wenn er es denn erfährt und es nicht sogar selber angeordnet hat - sollte sich überlegen ob er so jemanden in Zukunft noch auf seine Geräte läßt !
Tschuldigung - harte Aussage - aber meine Meinung !


Gruß aus Bremen

Georg
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027 — Direktlink
05.10.2006, 08:00 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Und was lernen wir daraus? Alles geht! Nur Frösche, die hüpfen...

Aber im Ernst: Es ist doch einfach so, wie es immer war. Es gibt nunmal einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Und so wird eben manchmal das Unmögliche möglich und manchmal geht es einfach schief. Wie Georg schon gesagt hat, sollte man unbedingt wissen, was man tut, damit man sich hinterher nicht wundern muß oder gar beschwert über die Konsequenzen des eigenen Fehlers. Sind eben alles nur Menschen an den Hebeln und hinter den Lenkrädern.

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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028 — Direktlink
05.10.2006, 10:31 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Stephan postete
Wie Georg schon gesagt hat, sollte man unbedingt wissen, was man tut

Da kann ich nur zustimmen.
Davon abgesehen erinnert mich das an den Ausspruch eines Freundes, seines Zeichens Elektronikbastler: "Ich WEISS was ich tue ;-) Und wenns mal wieder Knallt, weiss ich auch genau, warum ich mich in den Hintern treten sollte ;-)"


Tschüs,

Sebastian
--
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029 — Direktlink
05.10.2006, 11:03 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Den Achsen und den Reifen des Krans traue ich schon so einiges zu; da hab' ich auch schon wesentlich schlimmere Sachen gesehen als auf den Bildern hier gezeigt.

Wenn natürlich der Weg/die Straße einbricht, ist schlecht! Und bei den größtenteils nur aufgeschütteten WKA-Zufahrten in der Pampa nützt es auch nicht sooo viel, wenn die Stützen noch ausgefahren sind....Wenn rechts und links des Weges reinste Pampa ist, versinken die (schmalen) Stützen bei 200 Tonnen Last hoffnungslos im Schlamm. Sogar bei ganz normaler Kranfahrt (Straßenzustand) kann sich ein Kran locker auf die Seite legen, wenn der Weg wegbricht. Ist - leider - auch schön desöfteren vorgekommen.

gruß hendrik
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030 — Direktlink
09.10.2006, 14:33 Uhr
Backflip



Hallo zusammen ;-)

zu jedem Kran gehört eine Bedienungsanleitung, diese MUSS auch im Fahrzeug sein.
Jeder Hersteller schreibt zu jedem Kran ganz genau wie er verfahren werden kann und muss.
Mir ist kein Kran bekannt bei dem der Hersteller es zulässt das der Ballast bein Verfahren auf dem Unterwagen abgelegt ist, wenn dann muss der Ballast am Oberwagen hängen (aber auch ich weiss nicht alles und muss es auch nicht). Die *Ohren* müssen meistens weg, was auch nicht wirklich ein Problem ist.
Es geht dabei hauptsächlich um die gesunde Verteilung der Radlasten. Bei dem abgebildeten Liebherr, mit Mast ganz steil und Oberwagen nach hinten kann ich mir nicht vorstellen das das so O.K. ist.
Beim KMK6180 war es (Erinnerung) so, das beim Verfahren mit vollem Ballast und Oberwagen in Fahrtrichtung der Ausleger knapp über die Auflage (3°) gelegt wurde, das erste und das zweite Teleskop ganz ausgeschoben werden musste.

Wichtig ist u.a. das ablassen des Fahrwerks auf unterste Stellung und das Verriegeln der Federung. Ich würde nie ein solches Gerät ohne ausgefahrene Stützbalken und Stützzylinder verfahren, im Fall das eine Stütze stört, kommt sie kurz rein, 2 Meter vorfahren und dann die Stütze wieder raus.
Wie oft habe ich schon gehört: *Fahr doch, der fällt nicht* und das meistens von Leuten die garantiert überhaupt keine Ahnung haben.
Auch wenn der Kranbetreiber den Fahrer *bittet* das oder jenes ohne Stützen oder gegen jedes bessere Wissen zu tun, verantwortlich ist derjenige der das Gerät bedient. Im Notfall muss der Fahrer eben auch mal NEIN sagen.

Wenn der Kran auf der Seite liegt und die Stützbalken entgegen der Vorschrift nicht ausgefahren waren trifft den Fahrer die volle Verantwortung, den Staatsanwalt und den Richter interessiert es nicht ob die Stützen nicht ausfahrbar waren, weil z.b. eine Mauer oder ein Zaun im Weg war.

Dieser Post wurde am 09.10.2006 um 14:36 Uhr von Backflip editiert.
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031 — Direktlink
09.10.2006, 19:28 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammenm

@ Backflip
Grundsätzlich stimme ich Dir zu.
Aus der Betriebsanleitung fast jedes Kranes geht hervor wie "Aufgerüstet" zu verfahren ist und was nicht ausdrücklich erlaubt ist sollte man lassen und davon ausgehen das dies verboten ist !
Beim GMK 6300 mit 36 to Ballast und 35 m fester Spitze wird verfahren mit Ausleger nach vorne, auf 25 Grad abgesenkt und Tele 1 auf 50 % teleskopiert. Es kann aber auch mit Ausleger nach hinten verfahren werden. Der Ausleger wird dann kpl. eingefahren und wesentlich steiler gestellt ( Gradzahl weiß nicht mehr aus dem Kopf ).
Die Betriebsanleitung muß im Kran sein ! Stimmt ! Aber - Hand auf´s Herz, Du bist selber Kranfahrer - bei wievielen Maschinen ist sie´s denn ?
Werden bei Dir in der Firma die Fahrer "gebeten" etwas zu tun ? Wenn ein LTM 1500 mit 49 m Wippe, Mastabspannung und 135 to Ballast über Nacht von einer WKA zur Nächsten umsetzen muß und dem Kranfahrer außer seinem Hilfskran noch zwei LKW mit Fahrer geschickt werden und diese vier Leute sollen das über Nacht geregelt bekommen, dann hat das mit Bitten nicht mehr viel zu tun ! Und Betriebsanleitung, BG-Vorschriften u. Ä. kann man dabei komplett vergessen ! Und was kommt oftmals wenn doch mal einer meutert ?: " ....vor der Tür stehen 50 Mann die auf Deinen Job warten....." Der Spruch ist Blödsinn - aber man hört ihn doch überall !
Der Kranfahrer ist im Fall der Fälle der erste dem der Staatsanwalt in den Schritt fast und die Brunftkugeln langzieht - aber einfach nein sagen ? Ich hab´s in meiner aktiven Zeit mehrfach getan - und durfte mir deshalb auch schon mal ´nen neuen Arbeitgeber suchen ! Aber viele der Kollegen können sich eben dies nicht mehr leisten - die haben Frau und Kinder zu Hause und müssen sehen das sie den Lebensunterhalt für alle sichern !
Ich will diese "Schwarzmalerei" nicht verallgemeinern und nicht behaupten das es überall so ist aber ich habe den Eindruck das es immer schlimmer wird.


Gruß aus Bremen

Georg
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032 — Direktlink
10.10.2006, 20:29 Uhr
Backflip



@ Hebelzupfer

Dem ist nicht hinzuzufügen!
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033 — Direktlink
25.10.2006, 09:31 Uhr
Carsten

Avatar von Carsten

Ein aktueller Unfallbericht zum Thema "Verfahren mit Ballast":

http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?n=2&newsid=7282


Zitat:
Dem ist nicht hinzuzufügen!


--
Carsten Thevessen

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Dieser Post wurde am 25.10.2006 um 09:32 Uhr von Carsten editiert.
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034 — Direktlink
25.10.2006, 10:17 Uhr
Hebelzupfer (†)



Es wird ja immer wieder behauptet der Mensch an sich sei lernfähig - ich hab da so meine Zweifel !

Traurig,traurig,traurig.
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