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Hansebubeforum » Vorbild » Transporte von Mähdreschern u.ä. » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2-
025 — Direktlink
10.10.2006, 17:52 Uhr
-Tobi-



Servus zusammen

Lese schon ziemlich lange in Eurem Forum mit, und muß sagen es ist wirklich sehr gelungen. Bin sonst eigentlich nur bei Truckerfreunde.de unterwegs. Mich interessiert überwiegend die Thematik Schwertransport. Mit Kränen hab ich bis auf kleine Portalkräne nicht viel zu tun, also dementsprechend Ahnung gleich null.

Aber erstmal kurz zu mir. Bin 25, komme aus Göttingen und fahre seit vier Jahren Lkw. Wie oben schon gesagt, 3-Achssemitieflader mit ner 3 Achszugmaschine (MAN F2000). Gelernt hab ich Landwirt und da mit Schwerpunkt Bodenbearbeitung meist mit Fendt 926 V und 916 V unterwegs gewesen.

Nu aber erstmal zurück zum Thema. Was bisher zu der 10% Regel gepostet wurde, finde ich hier als nicht anwendbar. Reifen + Felgen, Schneidwerk, Transportwagen und Zubehörkiste macht eigentlich mehr als 10 % des Gewichts der Hauptladung aus. Also nicht wirklich anwendbar. Mehrere einzelne Teile dürfen auf einem teleskopiertem Auflieger gefahren werden (Genehmigungen vorrausgesetzt). Allerdings müssen die dann für sich jeweils unteilbar sein in Länge, Breite und Höhe. Wichtig ist die Einhaltung der zulässigen Achslasten und Gewichte nach §34 StVZO. Andere Ladungsstücke dürfen zugeladen werden wenn 50% der Gesamtmasse der Ladung länger und/ oder schwerer ist als jedeseinzelne Teil des beigeladenen Zubehörs. Was in diesem Fall dem Drescher entsprechen würde. Auch könnte man es von der Seite der Transportkosten auslegen. Es wäre Kunden und Hersteller nicht zumutbar den Transport auf zwei Züge aufzuteilen. Das Gesamtgewichts eines Transports liegt auch unter 44 Tonnen. Die richtige Zugkombination vorrausgesetzt, ist die Durchführung auf einem Tieflader kein Problem.

Das Problem ist der Gesetzgeber. Innerhalb einer Genehmigung vier unterschiedliche Varianten zur Auslegung offen zu lassen ist eigentlich schon ne Frechheit. Jeder kann es sich auslegen wie er es braucht. Mit den richtigen Argumenten ist es auch kein Problem durch eine Kontrolle zu kommen. Wenn die Beamten merken das man selbst auch weiß was in welcher Genehmigung steht und was es dazu für Optionen gibt werden die meisten schon unsicher. Schwieriger wirds schon wenn man an einen aus einer Lkw-Kontrollgruppe kommt.

Tobi
--
www.aktion-gegen-kinderpornographie.de

Dieser Post wurde am 10.10.2006 um 17:55 Uhr von -Tobi- editiert.
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10.10.2006, 21:01 Uhr
Dirty-Harry



Hi Tobi,

mir liegt es sicherlich fern, Deine Aussage oben zu kommentieren - aber in wesentlichen Punkten liegst Du mit dem Ergebnis falsch:


Zitat:
Mehrere einzelne Teile dürfen auf einem teleskopiertem Auflieger gefahren werden (Genehmigungen vorrausgesetzt). Allerdings müssen die dann für sich jeweils unteilbar sein in Länge, Breite und Höhe.

GENAU so.....aber das Schneidwerk ist eben mal "teilbar" - um es eben dann auf dem Zug zu verstauen zu können, muss mal 2-4 m ausgezogen werden und das ist nicht zulässig!!



Zitat:
Andere Ladungsstücke dürfen zugeladen werden wenn 50% der Gesamtmasse der Ladung länger und/ oder schwerer ist als jedeseinzelne Teil des beigeladenen Zubehörs.

Stimmt auch im Prinzip - aber eben nicht auf einem ausgezogenen Tieflader.
(Gewichtsmässig fallen die Transporte i.d.R. nicht auf)


Zitat:
Auch könnte man es von der Seite der Transportkosten auslegen. Es wäre Kunden und Hersteller nicht zumutbar den Transport auf zwei Züge aufzuteilen.

Im Verwaltunsgrecht spielen Kosten, Leichtigkeit des Verkehrs oder Umweltschutz leider keine Rolle und solange der Gesetzgeber die Vorschriften nicht ändert, wird das geltende Recht so angewandt - ist in allen Lebensbereichen so.
Und Fakt ist - würde kein Unternehmer das Schneidwerk "zuladen", müsste der Hersteller ein zweites Fahrzeug einsetzen - der Unternehmer könnte also nur gewinnen. Und solange die Bußgelder so "günstig" sind, steht jeden Tag ein Unternehmer auf und fährt mit zwei Teilen......dass er sich da selbst das Wasser abgräbt, merkt er in den meisten Fällen gar nicht.


Zitat:
Das Problem ist der Gesetzgeber. Innerhalb einer Genehmigung vier unterschiedliche Varianten zur Auslegung offen zu lassen ist eigentlich schon ne Frechheit. Jeder kann es sich auslegen wie er es braucht.

Das musst Du mal näher erklären - welche vier Varianten kann man auslegen??
(Wäre mir wirklich neu in dem Geschäft...)


Zitat:
Mit den richtigen Argumenten ist es auch kein Problem durch eine Kontrolle zu kommen. Wenn die Beamten merken das man selbst auch weiß was in welcher Genehmigung steht und was es dazu für Optionen gibt werden die meisten schon unsicher.

Stimmt leider - habe ich ja schon in Post 021 geschrieben.

In Schulungen versuche ich die Teilbarkeit der Ladung so darzustellen:

-Eine Ladung ist dann teilbar, wenn mehrer einzelnen Teile hintereinander verladen werden und dadurch die zulässige Fahrzeuglänge überschritten wird!

-Eine Ladung ist dann teilbar, wenn mehrer einzelnen Teile nebeneinander
verladen werden und dadurch die zulässige Fahrzeugbreite überschritten wird!

-Eine Ladung ist dann teilbar, wenn mehrer einzelnen Teile übereinander
verladen werden und dadurch die zulässige Fahrzeughöhe überschritten wird!

-Eine Ladung ist dann teilbar, wenn mehrer einzelnen Teile verladen werden und dadurch die zulässige Fahrzeuggewicht überschritten wird!

Keine Regel ohne Ausnahme - bei bestimmten Ladungen gibt es einige Ausnahmen, das würde aber zu weit gehen und hat ja mit dem Ausgangsfall nicht viel zu tun.

Aber mich persönlich nicht falsch verstehen - so ist das Gesetz, persönlich denke ich in vielen Bereichen auch anderst, habe ja aber schon anklingen lassen, dass sich auch in den neuen Vorschriften nicht viel ändern wird.....

Gruß aus dem wilden Süden

Dirty-Harry

Dieser Post wurde am 11.10.2006 um 14:48 Uhr von Hendrik editiert.
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11.10.2006, 14:05 Uhr
McOtti

Avatar von McOtti

Hallo

@Dirty-Harry

....und warum sind dann die ´´Triple und Duo´´ Transporte von WKA-Flügeln so oft verboten?
Diese Transprte haben zwar eine geteilte Last aber! diese ist ja nur in der Länge außer der Norm - in der Höhe und Breite fallen diese ja kaum auf- und die Länge ist ja gleich egal ob mit einen ,zwei oder 3 Flügeln.

Gruß Otti
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11.10.2006, 14:30 Uhr
Stefan Jung



Hi,

@ mc otti

...vielleicht können diese flügel ja aus "statischen" gründen zusammen befördert werden... ;-) !!!

... es geht schon, nur dürfen die 2 flügel die zu transportieren sind nicht die maße des fahrzeuges überschreiten, welches nur 1 flügel befördert. und vorrausgestzt der transport wiegt max. 40 to und hat eine gültige genehmigung. länge ist in den fall egal...!

LG

ta

mal schauen was Harry dazu sagt ........ ?
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11.10.2006, 15:00 Uhr
Harry




Zitat:
McOtti postete
Hallo

@Dirty-Harry

....und warum sind dann die ´´Triple und Duo´´ Transporte von WKA-Flügeln so oft verboten?
Diese Transprte haben zwar eine geteilte Last aber! diese ist ja nur in der Länge außer der Norm - in der Höhe und Breite fallen diese ja kaum auf- und die Länge ist ja gleich egal ob mit einen ,zwei oder 3 Flügeln.

Gruß Otti

Hi Otti,

in der Regel "lagen" die dann bei jenseits der 40 t Gewichtsgrenze - das ist/war der einzigste Grund. Von der Länge gleich, von der Höhe gleich, Breite ist meist auch Norm....aber das Gewicht eben nicht.....und somit wieder teilbare ladung bei zwei oder drei Flügeln.....

Bei diesen Transporten werden aber kaum noch Verstöße festgestellt; die großen Flügel werden ja überwiegend solo gefahren - man sieht ja immer die vielen Transportfahrzeuge auf den Rasthöfen der Autobahn..... das wären doch Gründe für die Überlegung die Vorschriften für bestimmte Ladungen zu überarbeiten.......(Parkraum steht wieder zur Verfügung, weniger Transporte auf der Straße, weniger Polizeibegleitungen......)

Die vom "unschlüssigen" Lkw-Fan (tgaactros) genannten statischen Gründe gibt es bei einigen Ladungen - in Sachen Windflügel sind die Gutachten aber alle mehr oder weniger den Berg runter gegangen

Gruß aus dem Süden


Harry


@tgaactros: .....wohl doch nicht soviel zum arbeiten auf dem Tisch????
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11.10.2006, 15:34 Uhr
Stefan Jung



@ harry,

bist Du schon zuhause.........???


LG

ta
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11.10.2006, 16:36 Uhr
Harry




Zitat:
tgaactros postete
@ harry,

bist Du schon zuhause.........???


LG

ta

.....ich bin doch im Geschäft "zu Hause".......

cu Dirty
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28.04.2009, 22:01 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Zu diesem Thema findet sich in der aktuellen Mai-Ausgabe des TRUCKER wieder mal ein interessanter und abstoßender Bericht. Ein deutscher Mähdrescher-Transport wurde mal wieder herausgepickt und für 8 Tage stillgelegt, auf einem unbewirtschafteten und unbewachten Autobahnparkplatz bei Grünstadt. (Grund: Teilbarkeit der Ladung; Schneidwerk und Reifen waren abmontiert und natürlich mit dabei). Der Fahrer, der seinen 7-jährigen Sohn mit an Bord hatte, durfte noch nicht mal die paar Kilometer bis zum nächsten bewirtschafteten Rastplatz weiterfahren.

Widerlich!
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033 — Direktlink
28.04.2009, 22:32 Uhr
ulrich




Zitat:
Hendrik postete
Zu diesem Thema findet sich in der aktuellen Mai-Ausgabe des TRUCKER wieder mal ein interessanter und abstoßender Bericht. Ein deutscher Mähdrescher-Transport wurde mal wieder herausgepickt und für 8 Tage stillgelegt, auf einem unbewirtschafteten und unbewachten Autobahnparkplatz bei Grünstadt. (Grund: Teilbarkeit der Ladung; Schneidwerk und Reifen waren abmontiert und natürlich mit dabei). Der Fahrer, der seinen 7-jährigen Sohn mit an Bord hatte, durfte noch nicht mal die paar Kilometer bis zum nächsten bewirtschafteten Rastplatz weiterfahren.

Widerlich!

Hier nachzulesen:
http://www.trucker.de/sixcms/detail.php?id=815628


Zitat:
Funke legte die nötige Schwertransportgenehmigung vor, sowie ein Schreiben der Bezirksregierung in Detmold, das besagt, dass diese Art der Ladung - obwohl Schneidwerk und Bereifung abmontiert waren - als "unteilbar" anzusehen ist, wie es die Schwertransportgenehmigung erforderte.
Der kontrollierende Beamte hingegen war der Meinung, dass das Begleitschreiben der Bezirksregierung auf diesen Transport nicht anzuwenden sei und legte das Fahrzeug still. Der Bitte des Fahrers, wenigstens bis zum wenige Kilometer entfernt gelegenen bewirtschafteten Parkplatz weiterfahren zu dürfen, entsprachen die Beamten nicht.

EDIT:
Im Trucker-Forum wird vermutet, das der Grund für die Stilllegung der ausgezogene Tieflader ist.

...
Also alles wie oben schon einmal diskutiert.

Dieser Post wurde am 28.04.2009 um 23:12 Uhr von ulrich editiert.
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034 — Direktlink
01.01.2010, 11:27 Uhr
gekujan




Jan Geerdink Transporte mit Scania R480 mit 2 achser Broshuis geladen Claas 108 mit 2x Schneidewerk.

Dieser Post wurde am 01.01.2010 um 11:32 Uhr von gekujan editiert.
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