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Hansebubeforum » Vorbild » Transporte von Mähdreschern u.ä. » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
000 — Direktlink
06.10.2006, 23:38 Uhr
Christian

Avatar von Christian

Hallo zusammen

irgendwie haben wir wohl gerade eine "landwirtschaftliche Phase" und da ich gerade an einem transport eines Mähdreschers arbeite wollte ich mal fragen ob sich hier ein paar Bilder finden

ich suche Fotos bei der große Mähdrescher auf ganz spezielle Weise transportiert wurden

Das Schneidwerk vorne auf dem Schwanenhals eine Satteltiefladers, dahinter das Grundgerät ohne Vordereifen verladen

gesehen habe ich es schon öfters, aber leider selbst nie knipsen können, daher würde ich mich über Spenden riesig freuen
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
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001 — Direktlink
07.10.2006, 00:03 Uhr
winu



in welchem masstab baust du das in 1:50 gibts ja keine mädrescher oder doch
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002 — Direktlink
07.10.2006, 10:54 Uhr
BUZ



Eibel GmbH
Horner Weg 1, D-55469 Budenbach
Tel: (06766) 960 060

www.eibel-transport.de nur der Link funzt nicht!

Die fahren viele grün/gelbe Sachen aus Mannheim bzw. Bruchsal, vielleicht solltest Du mal auf den bekannten Fotoseiten im Netz nach Bildern von Eibel suchen.


Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
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003 — Direktlink
07.10.2006, 11:21 Uhr
Gast:Vogel
Gäste


Hi Cristian,

ich glaub bei Schwandtner findest du da einige ganz nette Kombinationen.
Der fährt als Logistikpartner der BayWa in der Sison so ziemlich alles was
auf'm Acker unterwegs ist..
Schau mal bei den Bildern von "Donnerstags auf der A9", da steht ein Schwandtner-Zug mit einer Kombine hinter dem Wild-Gespann..

Die haben auch einen ganz netten Prospekt und verschicken den bestimmt auch..

Andreas
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004 — Direktlink
07.10.2006, 12:58 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
winu postete
in welchem masstab baust du das in 1:50 gibts ja keine mädrescher oder doch

Es gibt mindestens einen: CAT Lexion 590R von Norscot.


HTH,

Sebastian

PS: Kann man ja umlackieren auf Claas...
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 07.10.2006 um 13:01 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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005 — Direktlink
07.10.2006, 13:03 Uhr
Christian

Avatar von Christian

@Sebastian: der Norscot Cat 590R ist in 1:32 und den gibts auch von Norscot selbst als Claas Lexion 580

@winu: einfach mal überraschen lassen :-)
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
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Dieser Post wurde am 07.10.2006 um 13:13 Uhr von Christian editiert.
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006 — Direktlink
07.10.2006, 13:09 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Christian postete
@Sebastian: soweit ich weiß ist der auch in 1:32 ...

Hast recht...

Ich hatte mich davon täuschen lassen, daß der auf der Norscot-HP auch im 1:50-Bereich aufgeführt wird. (In der Detailansicht ist dann aber wieder die Rede von 1:32...)


Tschüs,

Sebastian
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007 — Direktlink
07.10.2006, 14:36 Uhr
piet

Avatar von piet

Ich dachte die frage war ob ess bilder von TRANSPORT gab,
und nicht ob da irgendwie eine modell im 1:50 war.
Deswegen stelle ich mall einige bilder ins netz.

Beim BROSHUIS werden zur diesse zweck specielle auflieger gebaut.
Diesse sind sowohl im zweiachs als im drieachs (klappachse) ausfuhrung
Einige kunden die damit fahren, sind in jedenfall:

Dansk Special transport (DK)
Rahbek (DK)
Tofra (DK)
vd Wal (F)
Wilson (GB)
Hoggs (GB)
PJS (GB)
Eibel (D)
Lampe (D)
Fehrenkotter (D)
Borkowski (D)
Haberle (D)

Diesse firmen haben alle eine oder mehrere im fuhrpark.

Nicht alle bilder sind meine eigene, aber ich weiss nicht sicher von wie ich welche habe.
Ich bitte deswegen um die bilder nicht weiter zu leiten!



















Piet der BROSHUISman
--
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008 — Direktlink
07.10.2006, 15:38 Uhr
Hajo










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nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
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009 — Direktlink
07.10.2006, 15:42 Uhr
Christian

Avatar von Christian

geil!!!!!!!!!!!

Dankesehr
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
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010 — Direktlink
07.10.2006, 16:13 Uhr
Dirty-Harry




Zitat:
winu postete
in welchem masstab baust du das in 1:50 gibts ja keine mädrescher oder doch

Hi Buzzelbär,

aber oft kommen die nicht zum "fahren".....schau mal einen Teil der Bilder von Piet an......*grins*

Gruß aus dem Süden

Harry
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011 — Direktlink
09.10.2006, 20:08 Uhr
Arie van Urk

Avatar von Arie van Urk

mädrescher ??? sagte jemand mädrescher ???









:-)
--
Sorry fur mein Deutsch, ich habe es nur ein jahre af die schule gelernt ..
und das ist fast 35 jahre zuruck...
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012 — Direktlink
09.10.2006, 20:44 Uhr
Jens P.



Wenn Schneidwerk (Tisch) und "Grundgerät" zusammen gefahren werden und das Tiefbett ausgezogen wird, ist das meines Wissens teilbare Ladung und kostet satte 3 Punkte.
Ich dürfte z.B. keine 2 Teile hintereinander laden, wenn ich dadurch die Fahrzeuggrundlänge veränder.

Ist da jemand schlauer wie ich?
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013 — Direktlink
09.10.2006, 21:51 Uhr
Dirty-Harry




Zitat:
Nordjoey postete
Wenn Schneidwerk (Tisch) und "Grundgerät" zusammen gefahren werden und das Tiefbett ausgezogen wird, ist das meines Wissens teilbare Ladung und kostet satte 3 Punkte.
Ich dürfte z.B. keine 2 Teile hintereinander laden, wenn ich dadurch die Fahrzeuggrundlänge veränder.

Ist da jemand schlauer wie ich?

Hi Jens,

genau das ist der Knackpunkt - die Punkte und das Bußgeld sind nicht unbedingt das Thema - das "Stehenbleiben" und Umladen ist müssiger.....da gabs schon Ausreden, Sprüche, Drohungen......man sollte es wirklich mal zusammenschreiben....

Gruß aus dem Süden

Harry
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014 — Direktlink
09.10.2006, 21:56 Uhr
Christian

Avatar von Christian

ja wie? die trailer oben sind doch fast alle ausgezogen, die werden doch nicht alle illegal sein??
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
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015 — Direktlink
09.10.2006, 22:54 Uhr
mirko

Avatar von mirko

was is den das für teil
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016 — Direktlink
09.10.2006, 23:03 Uhr
Oke Klingenberg

Avatar von Oke Klingenberg

hallo mirko

das is ne grubber-scheibeneggen kombination. dürfte sich um die amazone centaur handeln.

gruß oke
--
Hier gehts zu meinen Modellen:
http://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=10214

-Wenn nicht anders angegeben liegt das Copyright der gezeigten Bilder bei mir-
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017 — Direktlink
10.10.2006, 08:57 Uhr
Gast:Vogel
Gäste



Zitat:
Dirty-Harry postete

Zitat:
Nordjoey postete
Wenn Schneidwerk (Tisch) und "Grundgerät" zusammen gefahren werden und das Tiefbett ausgezogen wird, ist das meines Wissens teilbare Ladung und kostet satte 3 Punkte.
Ich dürfte z.B. keine 2 Teile hintereinander laden, wenn ich dadurch die Fahrzeuggrundlänge veränder.

Ist da jemand schlauer wie ich?

Hi Jens,

genau das ist der Knackpunkt - die Punkte und das Bußgeld sind nicht unbedingt das Thema - das "Stehenbleiben" und Umladen ist müssiger.....da gabs schon Ausreden, Sprüche, Drohungen......man sollte es wirklich mal zusammenschreiben....

Gruß aus dem Süden

Harry

Auszieh'n darfst Du schon, wenn die Genehmigung auf
das entsprechende Maß ausgestellt ist..
Wichtig ist das Du im Rahmen der "10%-Regelung" bleibst.
Solange wie die Beiladung max. 10% von der HAUPLADUNG ausmacht, also z.B. 'ne Schaufel, ein Schild oder eben wie hier ein Schneidwerk ist das ok und läuft nicht unter Teilbarer Ladung..

Andreas

Dieser Post wurde am 10.10.2006 um 08:58 Uhr von Vogel editiert.
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018 — Direktlink
10.10.2006, 09:58 Uhr
piet

Avatar von piet

Nachfrage bei behorden, hat folgendes gebracht:

Guten Morgen,

die Sache mit dem Transport von Mähdreschern + Schneidwerk ist ein viel diskutiertes problem.

Offizielle gesetzliche Regelung ist: Mähdrescher + Schneidwerk = 2 Teile =
geteilte Ladung =nicht erlaubt
(außer wenn das Schneidwerk max. 10 % der gesamten Ladung ausmacht, dann gilt es als Zubehör)
In der Praxis werden solche Transporte allerdings oft bei einer Kontrolle nicht
bestraft, weil die Polizei auf der Straße es so sieht, das das Schneidwerk zum Mähdrescher gehört.

Wenn die Polizei den Transport aber stillegt und ein Umladen verlangt, hat man aber kein rechtliches Mittel um etwas dagegen zu sagen.

Es laufen zur Zeit Verfahren bei dem Bundesminister für Verkehr mit dem Ziel in diesen Fällen eine klare Regelung zu finden.
Wann diese Verfahren abgeschlossen sind kann aber natürlich noch niemand sagen.

Ich hoffe diese Erklärung reicht als Antwort aus und Ihr könnt damit arbeiten.
--
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019 — Direktlink
10.10.2006, 11:00 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
piet postete
In der Praxis werden solche Transporte allerdings oft bei einer Kontrolle nicht
bestraft, weil die Polizei auf der Straße es so sieht, das das Schneidwerk zum Mähdrescher gehört.

Wenn die Polizei den Transport aber stillegt und ein Umladen verlangt, hat man aber kein rechtliches Mittel um etwas dagegen zu sagen.

Aha! Es gibt also noch Sheriffs mit gesundem Menschenverstand; und solche, die lieber den Amtsschimmel reiten...typisch deutsch!

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
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"Hätten Sie aber können!!!"
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020 — Direktlink
10.10.2006, 11:55 Uhr
Hajo



das nennt man Ermessensspielraum...
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021 — Direktlink
10.10.2006, 12:23 Uhr
Harry




Zitat:
Hajo postete
das nennt man Ermessensspielraum...

Hi zusammen,

das hat leider nahezu nix mit Ermessen oder Amtschimmel zu tun. Hier wird teilbare Ladung befördert, was nicht zulässig ist. Sicherlich weiß ich und kenne auch die Entwürfe zur Änderungen der Verwaltungsvorschriften bzw. zum neuen Prozedere in Sachen der 70er Ausnahme - aber die Teilbarkeit der Ladung wird nachwievor Bestand haben!!

Die 10% Regel ist auch auf diese Art Transporte nicht anwendbar. Die 10% Beiladung gibt es nur im Gewichtsbereich - wers nicht glaubt liest bitte in Randnummer 90, Ziffer dd der Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 3 StVO nach.

Bei diesen Transporten kommt es meist nicht zu Gewichtsüberschreitungen -aber eben Längenüberschreitungen. Auch nach der § 70 StVZO - Ausnahme wird die Beförderung von teilbarer Ladung ausgeschlossen.

Ich will es einmal an einem anderen Beispiel aufhängen - ich ziehe ein Tiefbettauflieger komplett aus - erreiche somit eine Zuggesamtlänge von 27 Meter. Ich kann jetzt nicht hergehen und die Ladeflächenlänge mit 5 hintereinander stehenden Kisten beladen.....

Letztendlich dient diese Vorschrift auch dazu, keine Wettbewerbsverzerung beim Preisangebot zuzulassen. Der Unternehmer A, der für den Tarnsport des Mähdreschers zwei Fahrzeuge kalkuliert, kann sich preislich nur sehr schwer (wenn überhaupt) gegenüber dem Unternhemer B der von vorneherein nur ein Fahrzeug kalkuliert, durchsetzen.

Ich gebe Piet insofern Recht, dass die Maßnahmen bei einer Kontrolle auf der Straße wirklich extrem weit auseinander gehen - das liegt aber nur am Wissen des einzelnen Beamten, wobei man sagen kann, der, der sich mit der Materie nicht auskennt, der kommt auch nicht auf die Idee so einen Transport zu kontrollieren.

Jeder Fahrer hier im Forum erkennt nach zwei Minuten Kontrolle, ob der Schutzmann was auf dem Kasten hat oder sich eben nicht auskennt..... ist leider so.... wenn sich aber einer auskennt, der geht nicht mehr unbedingt nur von einer Owi-Anzeige gegen den Halter aus - die Abschöppfung eines möglichen Gewinns hält immer mehr Einzug in den Bußgeldbehörden unseres Landes....und das tut dann richtig weh und ist nicht mehr aus der Portokasse zu bezahlen wie ein Bußgeld......

Abschließend noch zu den genannten Maßnahmen - das Ermessen in Sachen Weiterfahrt oder Umladen wird immer dann geprüft, wenn z.B. die Abladestelle in der Nähe des Kontrollortes liegt....

Hoffe ein bissel Licht ins Dunkel gebracht zu haben,

Gruß aus dem wilden Süden

harry
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022 — Direktlink
10.10.2006, 12:51 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

O K, daß klingt ja nun so weit einleuchtend. Stellt sich aber immer noch die Frage, wie denn die hier gezeigten Transporte tatsächlich zu behandeln sind. Kann doch nicht wirklich sein, daß man zu großen Teilen die Illegalität einfach ignorieren, oder? Wenn ich mir angucke, wie viele Mähdrescher jede Woche konventionel, sprich per ausgezogenem Tiefbett, über die Autobahn gefahren werden, dann sollte man sich doch auf eine entsprechende zulassungstechnische Grundlage berufen können, irgendeine Richtlinie oder sonstigen Absatz im Gesetzestext?

Gruß vom rhein
Stephan
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Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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023 — Direktlink
10.10.2006, 13:06 Uhr
Christian

Avatar von Christian

ui, da habe ich ja eine höchst interessante Diskussion losgetreten.....

Ich selbst habe bisher noch keinen einzigen Mähdreschertransport auf Satteltieflader gesehen bei dem das Schneidwerk NICHT wie oben zu sehen mit verladen wurde, es sei denn das Gerät war entweder absolute Topklasse, sprich Schneidwerk mit 6 Meter und mehr oder es gab viel Zubehör. Z.B. wurde ein größerer Class Lexion mit großem Normal- und Mais-Schneidwerk plus dazugehörigem trailer transportiert. Die beiden Köpfe und dieser Trailer fuhren dann extra, dazu noch die Räder der Maschine...
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
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024 — Direktlink
10.10.2006, 14:32 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

wenn ihr euch das Gespann in Post 011 anschaut könnt ihr am hinteren Ende des Schneidwerkes die Bezeichnung "V 900" erkennen. Das heißt es handelt sich um einen Vorsatz mit 9,12 m Arbeitsbreite = Gesamtbreite ca. 9,40 m.
Dieses Gespann werdet ihr in der BRD kaum auf einem Sattelzug zu sehen bekommen. Teilbare Ladung + Überlänge.
Bei piet´s Bildern haben sich aber unter die Mähdrescher auch ein Erbsenvollernter der Fa. Ploeger ( Bild 10 ) und ( vermutlich ) ein Rübenroder ( Bild 9 ) geschmuggelt. Bis auf den LKW des Lohnunternehmens Lampe sind übrigens alle abgebildeten Fahrzeuge deutscher Spediteure unbeladen und da sind wir wieder beim altbekanntem Problem - der Scheu deutscher Ordnungshüter Fahrzeuge mit "buntem" Nummernschild zu kontrollieren !


Gruß aus Bremen

Georg

Dieser Post wurde am 10.10.2006 um 14:33 Uhr von Hebelzupfer editiert.
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