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000 — Direktlink
29.05.2007, 17:09 Uhr
Michael E.
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Tach allerseits. Hätte mal paar Fragen bezüglich der Flugwarnleuchten am Kran. Dass sie in Flughafennähe pflicht sind weiß ich (bis zu welchem Abstand?), ab 60m höhe auch, aber kann mir jemand sagen in welchen Abständen sie blitzen müssen? Und warum sind bei TDKs meist 2 an der selben stelle(nebeneinander)?
Kann mich jemand aufklären? -- Grüße,
Michael |
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001 — Direktlink
29.05.2007, 21:39 Uhr
pinguin
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Hallo Michael
in welchen Abständen sie blitzen müssen weiß ich nicht, aber zwei sind es aus redundanz Gründen. Falls eine ausfällt sollte die zweite die Warnfunktion übernehmen. Nach meinem Kenntnissstand ist bei fest installierten Anlagen (Gebäude) eine Defekt Überwachungseinrichtung vorgeschrieben.
Gruß Andreas |
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002 — Direktlink
30.05.2007, 05:35 Uhr
UNN
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Ich mein, da gab es hier schon einmal einen Fred dazu. Da ging es auch darum, ob und wann man einen Kran mit entsprechender Beleuchtung ausstatten kann/muß. Ich finde diesen Fred aber einfach nicht mehr. Vielleicht erinnert sich noch einer daran.
Edit Hier habe ich noch etwas gefunden:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift von Luftfahrthindernissen Da sollte aber jetzt alles wichtige drinstehen. -- Gruß von einem der geographischen Mittelpunte der EU (wie es das Institut für theoretische Geodäsie in Bonn im April 1998 ermittelte), Thorsten R. Dieser Post wurde am 30.05.2007 um 06:00 Uhr von UNN editiert. |
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003 — Direktlink
30.05.2007, 22:44 Uhr
Michael E.
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Danke, für Eure Ausführungen! Sowas wie in dem pdf steht hab ich gesucht, aber ohne Erfolg....
Schönen Abend... -- Grüße,
Michael |
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